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Unfallauto oder nicht? / Wie seht ihr das? + Garantieverlängerung

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 15. Dezember 2014 um 8:34

Hallo Liebe Com,

ich würde gern mal eure Meinungen zu Unfallfahrzeugen hören, wie seht ihr das? Ab wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?

Beispiel 1: Es wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und das Seitenteil hinten links wegen eines Kratzeres neu Lackiert?

Beispiel 2: Es wurde die Stoßstange hinten und vorne ausgetauscht?

Beispiel 3: Es wurde Eingebrochen, die und es fand ein Parkunfall statt wobei das Seitenteil ausgebeult und lackiert wurde?

 

Wie seht ihr das?

 

Nun noch eine Frage, falls sich jemand damit auskennt. Ich möchte einen Wagen von einem Privaten kaufen, der keine Garantie mehr hat. Da es mir aber sehr wichtig ist eine Garantie zu haben, möchte ich bei irgendeinen Audipartner eine Garantie abschließen, hat damit schonmal jemand Erfahrung gemacht?

Danke

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22 Antworten

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:27:44 Uhr:

Zitat:

@sTTefan schrieb am 25. Dezember 2014 um 11:51:21 Uhr:

Stoßfänger tauschen = Unfallwagen? Also wäre ein Auto auch ein Unfallwagen, wenn ich z.B. aus optischen Gründen die Stoßstange vom Facelift anbringe? kann ich mir nicht vorstellen

.... ich denke, hier darf man ruhigen Gewissens unterscheiden ob der Stoßfänger aus "optischen" Gründen gegen den des FL getauscht wird, oder ob er auf Grund einer erheblichen Beschädigung gewechselt wird ;)

Wird der Umbau in Folge eines unverschuldeten Unfalls vorgenommen, bleibt die Angabepflicht zu Vorschäden wohl bestehen ;)

na, eine Gradwanderung, würde ich sagen ;) Eine Stoßstange muss ja nicht mal in Folge eines schweren Unfalls beschädigt werden. Ich bin mal mit meinem Vorgängerauto rückwärts beim Einparken gegen einen Sitzstein gefahren. Würde das nicht als Unfall bezeichnen.

Zitat:

@sTTefan schrieb am 25. Dezember 2014 um 14:29:24 Uhr:

Würde das nicht als Unfall bezeichnen

ein unfall setzt nicht voraus, dass das fahrzeug kontakt mit einem anderen fahrzeug hatte!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. Dezember 2014 um 14:34:16 Uhr:

Zitat:

@sTTefan schrieb am 25. Dezember 2014 um 14:29:24 Uhr:

Würde das nicht als Unfall bezeichnen

ein unfall setzt nicht voraus, dass das fahrzeug kontakt mit einem anderen fahrzeug hatte!

schon klar, aber wie definiert sich Unfall? Wenn ich beim Einparken mit minimaler Geschwindigkeit wogegen rolle, ist es aus meiner Sicht auch kein Unfall.

wo wir gerade beim Thema sind, stelle ich mal eine spannende Frage an die Experten in den Raum! Ich hatte mal mit einem Auto zwei Unfälle, die beide Male die linke Seite betrafen. Der zweite Unfall war der deutlich schlimmere und die aus dem ersten Unfall instandgesetzten und ausgetauschten Teile wurde auch bei dem zweiten Unfall erneut repariert/ausgetauscht. Habe dem Käufer damals nur von dem letzten Unfall Unterlagen mitgegeben, da ich den ersten für unrelevant sah. Fehler oder ok?

M.M. nach o.k. Es steht ja nirgendwo:...verkaufe Wagen....(Unfallwagen Stufe2) oder so. Unfallwagen ist Unfallwagen. Mich würde beim evtl. Kauf nur interessieren WER und WO den Schaden repariert hat.

Denkt bitte an die Historie des Wagens - sofern die Schäden bei Audi repariert wurden, kann man durchaus rausfinden was gemacht wurde.... ich als Käufer würde mich ziemlich Ärgern wenn da ein 2. Schaden auftauchen würde...

ja o.k., aber er meinte ja haargenau an gleicher Stelle.

Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich ausschaut.. 2 Schäden, einer davon verschwiegen weil es die gleiche Stelle war ?

Ich glaube, wenn es da hart auf hart kommt, zieht man vor Gericht den kürzeren.

Die Wertminderung durch den 1. verschwiegenen Schaden kommt da bestimmt zur Geltung und in wie weit das Verschweigen des Schadens eine mögliche Grauzone sein kann, geht mir zur Zeit noch nicht auf.

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