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Unfallauto oder nicht? / Wie seht ihr das? + Garantieverlängerung

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 15. Dezember 2014 um 8:34

Hallo Liebe Com,

ich würde gern mal eure Meinungen zu Unfallfahrzeugen hören, wie seht ihr das? Ab wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?

Beispiel 1: Es wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und das Seitenteil hinten links wegen eines Kratzeres neu Lackiert?

Beispiel 2: Es wurde die Stoßstange hinten und vorne ausgetauscht?

Beispiel 3: Es wurde Eingebrochen, die und es fand ein Parkunfall statt wobei das Seitenteil ausgebeult und lackiert wurde?

 

Wie seht ihr das?

 

Nun noch eine Frage, falls sich jemand damit auskennt. Ich möchte einen Wagen von einem Privaten kaufen, der keine Garantie mehr hat. Da es mir aber sehr wichtig ist eine Garantie zu haben, möchte ich bei irgendeinen Audipartner eine Garantie abschließen, hat damit schonmal jemand Erfahrung gemacht?

Danke

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22 Antworten

Es gibt für Privatpersonen bei Audi meines Wissens nach keine Garantie. Die gibt es lediglich von Fremdanbietern, der ADAC hat sowas zum Beispiel im Angebot.

Zu deinen Punkten ist in meinen Augen keines ein Unfallwagen. Wobei bei Punkt 2 die Frage ist, ob neben den Stoßstangen noch etwas repariert wurde. Und bei Punkt 3 ist die Frage wieviel da ausgebeult wurde. Sowas wie Smartrepair ist ganz sicher kein Unfallwagen.

Den Unterschied zwischen Unfallwagen und Bagatellschaden hat der Bundesgerichtshof klar festgelegt :

Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist - Punkt.

Wurden Teile wie Stoßstangen ersetzt, Türen ausgebeult, ist es rechtlich ein Unfallwagen und muss entsprechend deklariert sein.

.. ganz einfach, auch wenn ersetzte Stoßstangen und Co gerne unter Bagatellschaden gehandelt werden wenn es nach den Händlern geht.

Ich bin der Meinung solange das Auto nicht gerichtet werden muss,sprich nur anbauteile gewechselt wurden ist es nicht weiter schlimm.

Egal ob parkrämpler oder wildunfall.....wichtig ist nur das es nicht verschwiegen wird.

Zitat:

@marco9681 schrieb am 15. Dezember 2014 um 10:23:51 Uhr:

wichtig ist nur das es nicht verschwiegen wird.

Praktisch betrachtet ist dies der einzige relevante Punkt. Wenn darüber informiert wurde und der Käufer damit leben kann, dann spielt die Legaldefinition auch keine Rolle mehr.

Zitat:

@Wumba schrieb am 15. Dezember 2014 um 10:17:08 Uhr:

Sowas wie Smartrepair ist ganz sicher kein Unfallwagen.

aber auch nichtmehr unfallfrei!

insofern muss man aufpassen, was man im kaufvertrag ankreuzt/angibt...

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 15. Dezember 2014 um 10:23:42 Uhr:

Den Unterschied zwischen Unfallwagen und Bagatellschaden hat der Bundesgerichtshof klar festgelegt :

Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist - Punkt.

Wurden Teile wie Stoßstangen ersetzt, Türen ausgebeult, ist es rechtlich ein Unfallwagen und muss entsprechend deklariert sein.

.. ganz einfach, auch wenn ersetzte Stoßstangen und Co gerne unter Bagatellschaden gehandelt werden wenn es nach den Händlern geht.

Absolut korrekt. Obwohl ich das schon ganz schön haarig finde. Damit müssten quasi bei mobile oder so 80% (einfach mal wild in den Raum geworfen) als Unfallwagen inseriert werden. Und das was der Volksmund als Unfallwagen "kennt" entspricht meiner Einschätzung nach nicht der Definition "Stoßstange" wurde getauscht.

Eigenes Beispiel: Wagen gekauft und es war nen Kratzer durch nen Streifer irgendwo am Außenspiegel. Klar hätte man Lackieren können. Das ist den Autohäusern aber zu teuer - ganzes Teil wird ausgetauscht. Oder bei meinem alten A6 4B: Mir fährt jemand an die Stroßstange und nur der Klarlack hat nen Riss. Versicherung will auch die Stoßstange austauschen, weil Teillackieren nicht möglich wäre. Und da da keiner Bock drauf hat und es sowieso auf die Versicherung geht, wird einfach ne neue Stoßstange angebaut. Und das war nen Schaden mit halbem Standgas....

Von daher vertrete ich auch die Meinung, dass es aus meiner Sicht erst ein Unfallwagen ist, wenn irgendwas gerichtet werden muss. In der heutigen Zeit wird einfach mal schnell was getauscht was man aber auch Reparieren hätte können.

Ich glaube sogar, dass der BGH sogar einen Betrag von 50€ oder so definiert hat. Jede Schadeninstandsetzung drüber gilt als Unfallschaden. Und jeder der mal einen neuen Spiegel kaufen wollte, weiß wie weit man mit 50 € kommt....

Naja, Steinschlag hat jeder am Auto. Und der wird auch mit Smartrepair ausgebeult. Ein Auto ohne Steinschlag? Da wirst du bei Mobile keinen finden. Ergo ist jeder Gebrauchtwagen ein Unfallwagen. Jede andere Angabe ist also ein Rechtsverstoss...

Ich finde das eh Banane. Bei mir wurde aufgrund von abplatzendem Klarlack die Frontschürze von Audi getauscht - das Auto ist aber nicht als Unfallfahrzeug zu deklarieren. Setzt man jedoch vorne auf einem Randstein auf, bekommt dadurch einen Riss in die Schürze und tauscht diese, dann wäre es ein Unfallwagen? :rolleyes: - bescheuert.

am 15. Dezember 2014 um 11:47

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 15. Dezember 2014 um 10:23:42 Uhr:

Den Unterschied zwischen Unfallwagen und Bagatellschaden hat der Bundesgerichtshof klar festgelegt :

Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist - Punkt.

Wurden Teile wie Stoßstangen ersetzt, Türen ausgebeult, ist es rechtlich ein Unfallwagen und muss entsprechend deklariert sein.

.. ganz einfach, auch wenn ersetzte Stoßstangen und Co gerne unter Bagatellschaden gehandelt werden wenn es nach den Händlern geht.

Dazu ist noch anzumerken, dass ein Wagen der von einer Werkstatt verkauft wird, jeder Schaden der 500€ überschreitet, als Unfallwagen verkauft werden muss, egal op Kratzer, Bagatell oder usw!! Auch dieses ist klar geregelt

am 15. Dezember 2014 um 11:51

Hallo :)

Ich schildere mal meinen Fall:

kurz nachdem ich meinen A5 gekauft habe, habe ich dämlicherweise vorne aufgesetzt. Zwar hat man die Kratzer unterhalb der Stoßstange nicht gesehen, aber ihr wisst ja wie es ist-> man weiß dass da Kratzer sind -> folglich habe ich es lackieren lassen. Der Lackierer, ein Bekannter von mir, sagte mir, dass die Stoßstange schon mal lackiert wurde.

Habe daraufhin beim Audi Zentrum Hofheim (mit denen ich wirklich sehr viele sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe) angerufen und mal danach gefragt -.-

Antwort: Lackierungsarbeiten, die nicht durch einen Unfall entstanden sind, müssen nicht angegeben werden!

Fazit: Was lern man? Im Endeffekt schieben die sich alles so zurecht, dass die Fahrzeuge zu einem guten Preis verkauft werden, ohne dass der Kunde je erfährt was vorher so mit dem Fahrzeug passiert ist...

am 15. Dezember 2014 um 13:38

Dazu ist noch anzumerken, dass jeder Wagen der von einer Werkstatt verkauft wird, bei dem ein Schaden repariert wurde, der 500€ Übersteigt , als Unfallwagen verkauft werden muss, egal op Kratzer, Bagatell oder usw!! Auch dieses ist klar geregelt!!

Und Alles andere ist eine falsche Angabe, also nicht legal und damit als Vertragsbruch anzusehen!!

Die Gesetzeslage ist klar, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen ....

Zitat:

@Fassi08 schrieb am 15. Dezember 2014 um 14:38:10 Uhr:

Dazu ist noch anzumerken, dass jeder Wagen der von einer Werkstatt verkauft wird, bei dem ein Schaden repariert wurde, der 500€ Übersteigt , als Unfallwagen verkauft werden muss, egal op Kratzer, Bagatell oder usw!! Auch dieses ist klar geregelt!!

Und Alles andere ist eine falsche Angabe, also nicht legal und damit als Vertragsbruch anzusehen!!

Die Gesetzeslage ist klar, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen ....

Hallo Fassi08, kannst du mir sagen wo das klar geregelt ist?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Akki

naja, dann müsste zumindest im Porschezentrum Essen jedes Gebrauchtfahrzeug ein Unfallwagen sein, denn ich weiß, dass man dort jedes angebotene Gebrauchtfahrzeug an der Front nachlackieren lässt, um die Steinschläge zu beseitigen.

Stoßfänger tauschen = Unfallwagen? Also wäre ein Auto auch ein Unfallwagen, wenn ich z.B. aus optischen Gründen die Stoßstange vom Facelift anbringe? kann ich mir nicht vorstellen

Zitat:

@sTTefan schrieb am 25. Dezember 2014 um 11:51:21 Uhr:

Stoßfänger tauschen = Unfallwagen? Also wäre ein Auto auch ein Unfallwagen, wenn ich z.B. aus optischen Gründen die Stoßstange vom Facelift anbringe? kann ich mir nicht vorstellen

.... ich denke, hier darf man ruhigen Gewissens unterscheiden ob der Stoßfänger aus "optischen" Gründen gegen den des FL getauscht wird, oder ob er auf Grund einer erheblichen Beschädigung gewechselt wird ;)

Wird der Umbau in Folge eines unverschuldeten Unfalls vorgenommen, bleibt die Angabepflicht zu Vorschäden wohl bestehen ;)

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