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unfall wegen automatischer vollbremsung?

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 22:09

hey leute ich brauche mal eure hilfe...

und zwar hatte ich gestern einen auffahrunfall und das kam so

ich bin mit meinem twingo auf einer landstraße mit einer geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km\h

also bin ich brav mit 70 und genug abstand hinter einem Q7 gefahren plötzlich bremste der audi erst sehr stark ab dadurch bin ich ihm ein gutes stück näher gekommen und im nächsten moment macht er eine vollbremsung, ich natürlich auch voll in die eisen aber letztendlich bin ich auf der nassen straße in in rein gerutscht :-/ der audi fahrer steigt aus und wahr total verwirrt weil sein auto die bremsaktion wohl komplett selbstständig gemacht hat????

dann haben wir die polizei gerufen und dehnen hat er es auch genau so erklärt. Dann hieß es zu erst das seine versicherrung das wohl zahlen müsse und dann wohl mit audi abrechnen muss.

und heut früh kam ein anruf der polizei das nun anscheinend doch ich schuld sein soll warum auch immer??? ich kann ja nicht wissen das der bei freier straße den anker wirft und das so ein panzer viel schneller steht als mein twingo is ja wohl auch klar....

jetzt zu meiner frage, kann mir wirklich die volle schuld an dem unfall angehängt werden? oder hab ich evtl sogar ne chance meinen schaden ersetzt zu bekommen???

währe toll wenn mir jemand eine antwort gebn könnte

mfg Secrex

Beste Antwort im Thema

@SauRausLasser sabbelte am 25. Oktober 2014 um 08:07:29 Uhr:

Zitat:

So einfach ist es nicht.

Wenn der Fahrer...

1. Sein Auto jedes Jahr in die Inspektion schickt

2. Vor Fahrtantritt mal kurz ums Auto geht

3. Beim Einschalten der Zündung auf Warnlämpchen oder Meldungen im BC achtet

4. Nach dem losfahren kurz auf die Bremse tritt um diese zu checken

ist er seiner Pflicht vollumfänglich nachgekommen. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten vor jeder Fahrt sein Auto zur Volldiagnose mit dem Hänger in die Werks... blablub

Soso...

Was man hier alles lernen kann.

Im konkreten Fall des TE würde das also bedeuten, dass der Fahrer des Q7, der natürlich alles, was Du oben aufgelistet hast, getan hat, keinerlei Haftung für sein Fahrzeug übernehmen müsste.

Wenn man sich jetzt also vorstellt, die selbe Situation hätte sich bei 150 auf der BAB ereignet und 3 Leute wären tot, hätte der Q7 Fahrer damit nichts am Hut, weil ja kein Lämpchen geleuchtet hat.

Alles klar.

Zitat:

So einfach dem Kunden alle Verantwortung zuschustern, wie der durchschnittliche Versicherungsangestellte sich das in seinen feuchten Träumen vorstellt, ist es dann doch nicht.

Aber Hauptsache auf dicke Hose gemacht.

Leider vollkommen am Thema vorbei, denn der Versicherer würde ja genau dann eintreten müssen, wenn sein Kunde haftbar ist.

Gott, wie einfältig...

Naja, wenn's Dir hilft. Bitte gerne.

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@Elk_EN schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:18:44 Uhr:

Zitat:

an Dich - in strafrechtlicher Hinsicht - die Frage:

Bist Du etwa der Ansicht, dass der Fahrer des Q7 trotzdem vorsätzlich/fahrlässig den Tod von drei Menschen (mit-)verschuldet hätte?

Nein, der Meinung bin ich nicht, denn:

1. ist der Verschuldensmaßstab im Strafrecht ein gänzlich anderer als im Zivilrecht

2. ist Vorsatz natürlich abwegig

3. müsste man auch im Strafrecht genau prüfen, ob der Fahrer irgendetwas getan oder nicht getan hat, was er offensichtlich hätte tun können und müssen, um den Unfall zu vermeiden.

Entscheidend für den strafrechtlichen Teil ist 3.).

Bei einer vollautonomen Bremsung, die ohne jegliches Eingreifen des Menschen am Steuer ausgelöst wurde, bleibt ja fast nur noch die Frage nach einem zumutbaren Alternativverhalten: Hätte er noch irgendwie in die Leitplanke oder den Straßengraben lenken können?

Wenn auch das verneint wird, gäbe es wohl keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Trotzdem würde er zivilrechtlich zumindest aus der Betriebsgefahr haften, wenn er die Ursache für den Unfall durch den Betrieb des Fahrzeugs gesetzt hat.

am 26. Oktober 2014 um 13:44

Zitat:

@secrex schrieb am 26. Oktober 2014 um 07:27:21 Uhr:

 

Aber: wenn ich in nem PKW hinter einem so großen KFZ herfahre sehe ich nicht hindurch u. muss gefahrlos anhalten können, egal warum und wie der bremst.

Aber die straße auf der das passiert ist gieng leicht bergab und und einer übersichtliche rechtskurve bei der man gut sehen kann was vor einem ist oder eben nicht ein gutes stück vor dem q7 wahr ein traktor weswegen ich eh schon vom gas bin und mich bremsbereit gemacht habe

Das mag ja alles sein, aber wenn der Q7-Fahrer eine Vollbremsung hinlegt weil ein Wildschwein welches Du nicht siehst im Galopp auf die Str. rennt und Du fährst auf bist Du Schuld.

Fehler werden gemacht, kann jeden passieren. Vielleicht sehe ich es ja zu einfach, ich wünsche Dir Glück dass Du nicht auf dem Schaden an Deinem Fahrzeug sitzen bleibst. Und für die Haftpflicht hast Du vielleicht einen Rabattretter, wäre sinnvoll weil wenn Du schon bremsbereit warst und Dich trotzdem hast so überraschen lassen.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 26. Oktober 2014 um 14:44:54 Uhr:

Das mag ja alles sein, aber wenn der Q7-Fahrer eine Vollbremsung hinlegt weil ein Wildschwein welches Du nicht siehst im Galopp auf die Str. rennt und Du fährst auf bist Du Schuld.

Das mag sein. Wenn aber der Q7-Fahrer objektiv grundlos eine Vollbremsung hinlegt, wird die Haftungsverteilung wahrscheinlich eine andere sein.

 

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Oktober 2014 um 20:38:10 Uhr:

Hi,

beim Road Train ist der Unterschied aber das da wiederrum kein Mensch ist der den Abstand halten muß bzw. bremsen muß.

Die reaktionszeit des Menschen ist ja oft schon fast ne Sekunde. Deutlich weniger schaft man nur wenn man sehr konzentriert ist und jung noch dazu ;)

 

Bis man da die Bremslicher registiert und reagiert hängt man schon drauf ohne den Fuß überhaupt auf dem Bremspedal hat. Ein Automatisches System reagiert sofort und dann reicht eine viertel Sekunde eben aus.

Viel interessanter ist doch, dass auch beim Road-Train Menschen hinter dem Steuer der Folgefahrzeuge saßen.

Selbst wenn sie im Falle einer plötzlich starken Bremsung des Führungsfahrzeuges und eines Systemfehlers ihres Fahrzeuges das Kommando hätten übernehmen und eine starke Bremsung hätten einleiten wollen, wäre ihnen dies aufgrund des gewählten 1/4s-Abstands des Road-Trains nicht mehr möglich gewesen. Mit unserer StVO schlicht unvereinbar. ;)

Wahrscheinlich gondelte man deshalb in Spanien rum ... :D

 

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 26. Oktober 2014 um 08:51:50 Uhr:

Nein, der Meinung bin ich nicht, denn:

...

Puh, *Schweiß von der Stirn wisch...* :D

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 26. Oktober 2014 um 08:51:50 Uhr:

Entscheidend für den strafrechtlichen Teil ist 3.).

Bei einer vollautonomen Bremsung, die ohne jegliches Eingreifen des Menschen am Steuer ausgelöst wurde, bleibt ja fast nur noch die Frage nach einem zumutbaren Alternativverhalten: Hätte er noch irgendwie in die Leitplanke oder den Straßengraben lenken können?

Wenn auch das verneint wird, gäbe es wohl keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

D´accord. Strafrechtlich relevant ist, ob der Kraftfahrer anders hätte fahren/reagieren müssen, um den Unfall noch zu vermeiden, nicht was z.B. an seiner Stelle ein Superfahrer theoretisch noch hätte tun können.

Aber ich denke, dass dies Dein "zumutbares Alternativverhalten" auch beinhalten sollte.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 26. Oktober 2014 um 08:51:50 Uhr:

Trotzdem würde er zivilrechtlich zumindest aus der Betriebsgefahr haften, wenn er die Ursache für den Unfall durch den Betrieb des Fahrzeugs gesetzt hat.

Hmm: Würde eine vollautonome, objektiv unnötige Vollbremsung eines vorausfahrenden gewöhnlichen Pkw dessen Mithaftung allein aus der BG tatsächlich in Höhe von 1/3 bis 50% begründen?

Gibt es eigentlich die Funktion “ Persönliche Nachricht“ nicht mehr?:confused:

Doch warum ?

am 30. November 2014 um 23:49

@secrex,

ist schon eine Klärung erfolgt?

gelöscht

Im A5 Forum hat ein User einen "Eigenversuch" gemacht : auffahren auf ein Hindernis mit 10Km/h . Das Hindernis war ein großer Pappkarton mit einem Bettlaken überzogen. Bei 4 Versuchen gab es 2 erfolgreiche "Notbremsungen" und 2x war der Karton "tot" .. bei einer solchen Fehlerquote würde ich ein solches System als Elektronikschrott bezeichen. So eine unzuverlässige Technik hat in einem Auto nichts verloren und Fahrer die sich auf sowas verlassen, sind ohnehin von allen guten Geistern verlassen.

Hi,

naja solange das System einfach nichts tut hat man zwar nix gewonnen aber auch nix verloren ;)

Man soll das system ja nicht zum fahren benutzen sondern es soll ein reines Notfallsystem sein. Wenn es funktioniert Glück gehabt wenn nicht wird der Unfall dadurch zwar nicht verhindert aber auch nicht ausgelöst.

Schwierig wird es eben wenn es wegen einer Fehlauslösung zu einem Unfall kommt.

Gruß Tobias

P.S. zum Glück sind im straßenverkehr recht wenig Pappkartons mit Bettlaken unterwegs :D

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Dezember 2014 um 10:14:33 Uhr:

P.S. zum Glück sind im straßenverkehr recht wenig Pappkartons mit Bettlaken unterwegs :D

Ja, zum Glück, denn sonst würden wohl die Altpapierlager überlaufen :D

Ob Pappkarton oder nicht - die Fehlerquote spricht nicht gerade dafür das dieses System zuverlässig sein soll.

 

 

Hi,

naja wie gesagt eine Fehlauslösung ist sowohl für den Halter als auch den Hersteller unter umständen eine sehr unschöne Angelegenheit. Daher wird das System grundsätzlich darauf ausgelegt sein eher vorsichtig auszulösen und wenn viele Vorraussetzungen erfüllt sind. Sobald das System "zweifel" hat löst es nicht aus.

Welche Sensoren hat denn das Audi System? Kamera,Radar,Laser?

GRuß Tobias

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:08 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Dezember 2014 um 10:14:33 Uhr:

P.S. zum Glück sind im straßenverkehr recht wenig Pappkartons mit Bettlaken unterwegs :D

Ja, zum Glück, denn sonst würden wohl die Altpapierlager überlaufen :D

Ob Pappkarton oder nicht - die Fehlerquote spricht nicht gerade dafür das dieses System zuverlässig sein soll.

Es muss ja auch nicht zuverlässig sein, es darf nur keine Fehlbremsungen durchführen. Das System ist ja eh nur eine Software-Berechnung auf Basis der vorhandenen Sensordaten, d.h. dafür wird eh nichts zusätzlich verbaut sondern es wird nur ein Bit gesetzt, dass diese Funktion aktiv sein soll, d.h. niemand hat einen Nachteil dadurch, dass es nicht ausgelöst hat bei einer Gefahrensituation aber in einer korrekt erkannten Gefahrensituation mit Auslösung haben alle beteiligten Vorteile weil ein Schaden reduziert oder ganz vermieden werden konnte.

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:08 Uhr:

 

Ob Pappkarton oder nicht - die Fehlerquote spricht nicht gerade dafür das dieses System zuverlässig sein soll.

Wenn das System nur eine einzige von hundert potentiellen Kollisionen verhindert hat es seinen Zweck erfüllt.

Man muss schon noch ein bisschen mitdenken. Wer sich blind zurücklehnen möchte, sollte besser Zug fahren, oder Taxi.

Zitat:

@stullek schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:28:48 Uhr:

Es muss ja auch nicht zuverlässig sein, es darf nur keine Fehlbremsungen durchführen

*gg* nun ja, finde den Fehler .. ein zuverlässiges System schließt Fehlbremsungen doch aus, wenn nicht, ist es kein zuverlässiges System. Wenn schon ein einfacher Test mit einem Karton in freier Wildbahn ( nicht unter Laborbedingungen wo die Tests mit auf den Millimeter ausgerichteten Spiegeln und Styrodurblöcken durchgeführt werden ) eine Fehlerquote von 50% aufweist, dann gehört diesem System die technische Zulassung entzogen - ganz gleich ob es nun auch noch überflüssige Fehlbremsung produziert oder nicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:41:04 Uhr:

 

Wenn das System nur eine einzige von hundert potentiellen Kollisionen verhindert hat es seinen Zweck erfüllt.

Man muss schon noch ein bisschen mitdenken. Wer sich blind zurücklehnen möchte, sollte besser Zug fahren, oder Taxi.

Wenn das der Anspruch der Entwickler sein soll, eine von hundert Kollisionen zu verhindern, dann aber gute Nacht Deutschland :D

Wer sich im Auto auf irgendwelche Assistenten verlässt, fährt mit Bussen und Bahnen deutlich besser ;)

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