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Unfall Restwert Wiederbeschaffungswert Kriterien

Themenstarteram 14. April 2016 um 16:17

Moin MT'ler,

nach zwei besch.... Wochen und noch schlechteren Nachrichten versuche ich hier mal mein Glück.

Nach einem Unfall bei dem mir eine Dame ins Auto gefahren ist , und ich zu unrechter weise noch die Schuld bekommen habe, kommt jetzt noch das dicke Ende .

Ich muss in den sauren Apfel beißen und das ganze über meine VK abwickeln ??

Der beauftragte Sachverständige der VHV hat (wie auch von vielen vorhergesagt) das Auto kaputtgerechnet.

Kurze Eckdaten grob

Reparatur 9000€

Wiederbeschaffungswert 14500€

Als Grundlage wurde ein vergleichsfahrzeug genommen was wesentliche Extras nicht hat wie bei meinem Auto wie z.B. AHK Panoramadach Bang u Olufsen PDC vorne und keine Sportsitze . Für 15900€

Und ein zweites Hell Blau metallic mit brauner Ausstattung (augenkrebs pur) ohne AHK PDC vorne Bang und Olufsen usw für 16900€

Beide Fahrzeuge haben 10000 km mehr auf der Uhr wie meiner.

Abzüglich ca 2000€ für altschäden.

Weiß irgendjemand ob die das dürfen? bzw kennt jemand BGH Urteile hierüber was ein vergleichbares Fahrzeug sein darf?

Außerdem wurden teile wie Lenkgetriebe etc aufgeschrieben die augenscheinlich i O sind und keinerlei Auffälligkeiten aufweisen.

Warte brennend auf das Gutachten um genau zu sehen was die da gemacht haben.

Ich habe dein Eindruck das der Gutachter zu Gunsten der Versicherung den WIederbeschaffungswert runtergezogen hat und die repRaturkosten absichtlich in die Höhe getrieben hat.

Wer hat damit schonmal Erfahrungen gehabt.

Ich sehe schon das Ende kommen

Wbw 14500€

Schaden 9000€

Händler gefunden der das Auto für 10000€ kauft

Rest 4500€

Abzüglich MwSt 3600€

Abzüglich SB 300€

3300€

Realistisch liegt ein vergleichbares Fahrzeug bei ca 18 - 19 K

Zu mindest mit den Extras die mir wichtig waren und sind wie z.B. Leder Sportsitze Xenon Panorama BuO navi AHK PDC v u hi da ich kein räumliches sehen habe Klima und Automatik.

Weiß jemand ob ich bei einer Wiederbeschaffung Anspruch darauf habe? Auch eine konservative Farbgebung wäre mir wichtig. Bisher daytonagrau perleffekt und innen schwarz und nicht wie diese kasperbude in babyblau met mit brauner Ausstattung ??

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2016 um 17:15

dann lass doch reparieren...

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Wenn Du den Wagen gemäß Gutachten reparieren lässt, werden die Reparaturkosten erstattet. Wenn Du dies in einer teuren Markenwerkstatt machen lässt, kann es Probleme mit der Versicherung geben, falls das Fahrzeug älter ist und nie eine Markenwerkstatt zwecks Service und Reparatur gesehen hat.

Wenn du fiktiv abrechnest, bekommst Du WBW - Restwert. Falls Du das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate fährst, kannst Du auch die gesamten Reparaturkosten abzgl. Mwst. geltend machen. Wenn Du fiktiv abrechnest und dann den Wagen reparieren lässt, bekommst Du nicht zusätzlich noch die Reparaturkosten erstattet, allenfalls die darauf entfallende Mwst.

am 5. Juli 2020 um 9:59

Immer geil im Internet nach Ratschlägen zu suchen.

Da kommt dann solches Halbwissen, wie das Posting über mir zu Stande.

Zitat:

@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 11:59:20 Uhr:

Immer geil im Internet nach Ratschlägen zu suchen.

Da kommt dann solches Halbwissen, wie das Posting über mir zu Stande.

Wo soll ich Deiner Meinung nach sonst suchen? Oder empfiehlst Du mir einen Anwalt?

Zitat:

@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 11:59:20 Uhr:

Immer geil im Internet nach Ratschlägen zu suchen.

Da kommt dann solches Halbwissen, wie das Posting über mir zu Stande.

Was jst an meiner Aussage konkret Halbwissen oder gar falsch?

Zitat:

@SiggiHH schrieb am 5. Juli 2020 um 12:04:57 Uhr:

Zitat:

@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 11:59:20 Uhr:

Immer geil im Internet nach Ratschlägen zu suchen.

Da kommt dann solches Halbwissen, wie das Posting über mir zu Stande.

Wo soll ich Deiner Meinung nach sonst suchen? Oder empfiehlst Du mir einen Anwalt?

Anwalt wird hier im Forum immer empfohlen. Ich halte es für das Beste, sich selber schlau zu machen, denn nur dann kann man sicher sein, die optimalste Lösung zu finden. Anwalt kannst Du immer noch einschalten (au weia, diese Aussage gibt Haue).

In Deinem Fall würde ich die gesamten Reparaturkosten geltend machen, da du den Wagen ja anscheinend noch länger fahren willst und dann nach Deinen Vorstellungen günstig reparieren. Das kann allerdings bei einem weiteren Schaden zu Problemen/Kürzungen führen, da der Wagen nicht nach Gutachten repariert wurde.

am 5. Juli 2020 um 10:26

Zitat:

@SiggiHH schrieb am 5. Juli 2020 um 12:04:57 Uhr:

Wo soll ich Deiner Meinung nach sonst suchen? Oder empfiehlst Du mir einen Anwalt?

Jup.

Anwalt für Verkehrsrecht wäre hier der richtige Weg.

@catwiezle: Danke für Deine Antworten. Das ich immer noch einen Anwalt einschalten kann, war mir bereits bekannt. Werde ich wohl auch noch machen. Dachte nur, es wäre nicht unbedingt notwendig, da der Schaden eindeutig ist.

OK, dann lasse ich das erstmal hier im Forum...

Trotzdem danke.

Zitat:

@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 12:26:52 Uhr:

Zitat:

@SiggiHH schrieb am 5. Juli 2020 um 12:04:57 Uhr:

Wo soll ich Deiner Meinung nach sonst suchen? Oder empfiehlst Du mir einen Anwalt?

Jup.

Anwalt für Verkehrsrecht wäre hier der richtige Weg.

am 5. Juli 2020 um 10:36

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Juli 2020 um 11:54:01 Uhr:

Wenn Du dies in einer teuren Markenwerkstatt machen lässt, kann es Probleme mit der Versicherung geben, falls das Fahrzeug älter ist und nie eine Markenwerkstatt zwecks Service und Reparatur gesehen hat.

Dann musst du eben mit solchen Falschaussagen leben ;)

Zitat:

@SiggiHH schrieb am 5. Juli 2020 um 12:29:15 Uhr:

@catwiezle: Danke für Deine Antworten. Das ich immer noch einen Anwalt einschalten kann, war mir bereits bekannt. Werde ich wohl auch noch machen. Dachte nur, es wäre nicht unbedingt notwendig, da der Schaden eindeutig ist.

Ich halte es auch nicht für unbedingt notwendig, immer einen Anwalt einzuschalten, ausser bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden.

In Deinem Fall mag es insofern sinnvoll sein, weil die fiktive Abrechnung der vollen Reparaturkosten anstelle von WBW - Restwert von den Versicherungen gerne verschwiegen wird. Wenn ich so einen Fall hätte, würde ich telefonisch klären, wie die Versicherung dazu steht und nur dann einen Anwalt nehmen, wenn ich keine positive Aussage erhalte.

Zitat:

@aMieX schrieb am 5. Juli 2020 um 12:36:21 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Juli 2020 um 11:54:01 Uhr:

Wenn Du dies in einer teuren Markenwerkstatt machen lässt, kann es Probleme mit der Versicherung geben, falls das Fahrzeug älter ist und nie eine Markenwerkstatt zwecks Service und Reparatur gesehen hat.

Dann musst du eben mit solchen Falschaussagen leben ;)

Meine Aussage, dass die Reparatur in einer Markenwerkstatt zu Problemen mit der Versicherung führen kann, ist absolut richtig. Nicht umsonst geht es wegen dieser Frage immer wieder vor Gericht und der Ausgang ist von Fall zu Fall unterschiedlich, mal zugunsten des Geschädigten, mal zugunsten der Versicherung.

Also ist es absolut keine Falschaussage. Eine Falschaussage wäre es, zu sagen, dass der Geschädigte gar kein Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt hat oder immer das Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt hat. Kommt halt auf den jeweiligen Fall an.

am 5. Juli 2020 um 13:36

Nicht dann, wenn er das Auto bereits hat reparieren lassen.

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