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Unfall mit Fahrerflucht Gutachten Versicherung weigert sich
Hi,
im Herbst habe ich in einem Parkhaus geparkt.
Als ich zurückkommen ist meine Fahrertür beschädigt.
Neben mir steht ein BMW X5. Radstand, Einfahrwinkel passen genau. Fahrerflucht?
Dadurch das der BMW X5 an den Radkästen festen Kunststoff hat, sieht man bei ihm nichts.
Bei mir ist schleifstaub zu sehen und der Lack verkratzt.
Kann es sein das ein fester Kunsstoff an Radkasten keine spuren aufweist, obwohl mein
der doch empfindliche Lack kratzer hat?
Nach längeren Warten hab ich alles mit Handy fotografiert und bin weg.
Abends, nach der Arbeit bin ich zur Polizei wegen der Anzeige.
Schaden laut Werkstatt 1000,- Euro.
Die gegnerische Versicherung (Kravag) beauftragt Carexpert mit einem Gutachten.
Der Gutachter schaut es sich an.
Danach meldet sich die Versicherung und sagt laut Gutachten kann es der X5 nicht gewesen sein.
Ich verlange das Gutachten. Die Versicherung lässt mich es aber nicht einsehen.
Was würdet Ihr tun?
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
..warum soll ich dir kleiner Selle denn drohen, mach keine Bilder von mir und meinem Eigentum und alles ist gut...
Du bist also der Meinung, man darf Dein Auto nicht fotografieren, wenn es auf der Straße steht? Nur um Dich zu ärgern würde ich das gern mal machen - und das lustige ist, das Recht ist auf meiner Seite ;)
Schonmal was von Panoramafreiheit gehört?
Übrigens, bevor das hier noch ausartet, mir die Kamera wegzunehmen ist dann Diebstahl, mich festzuhalten ist Nötigung und mich zu hauen ist Körperverletzung. Nur um mal die wahrscheinlichsten Delikte aufzuzählen, die Du dann möglicherweise begehen wirst :cool:
Deinen Anwalt darfste dann aber auch konsultieren, immerhin. Nur nicht als Kläger :D
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56 Antworten
Das sehe ich genauso, es reicht nicht aus dass jemand daneben steht. Denn sonst könnte man jeden LKW auch Beschuldigen der zufällig an einem Wagen mit kaputtem Spiegel vorbei fährt. Und du (TS) glaubst ja selber nicht dass jemand der dein Wagen beschädigt dann noch neben dir Parkt oder?? Der Typ hätte sicherlich den Wagen dann an einem anderem Platz geparkt oder wäre wieder verschwunden.
Ein Freund von mir Fuhr mal ein LKW, hier behauptete jemand, ihm wäre ein Kieselstein von der Ladefläche gefallen und hätte seine Windschutzscheibe beschädigt..... ...nur zu blöd dass mein Freund einen Kühlfahrzeug mit Tiefgekühlten Brezeln fuhr....:D
Hättest du die Polizei gerufen, dann hätten sie den anderen Wagen überprüft und auf Unfallspuren abgesucht. Wäre hierbei nichts raus gekommen hätte eine Anzeige auf Unbekannt gegeben, die dann in der Regel einige Wochen später wieder eingestellt wird.
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von jaybee69
Hi,
im Herbst habe ich in einem Parkhaus geparkt.
Als ich zurückkommen ist meine Fahrertür beschädigt.
Neben mir steht ein BMW X5. Radstand, Einfahrwinkel passen genau. Fahrerflucht?
Dadurch das der BMW X5 an den Radkästen festen Kunststoff hat, sieht man bei ihm nichts.
Bei mir ist schleifstaub zu sehen und der Lack verkratzt.
Kann es sein das ein fester Kunsstoff an Radkasten keine spuren aufweist, obwohl mein
Was würdet Ihr tun?
Einsichtig werden das es nicht der X5 war, hast du mal ein Bild vom Unfallschaden?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von heltino
unfallflucht ist erfüllt wenn der fahrer die unfallstelle verlässt
dann google mal, was sache ist, wenn das auf privatgelände (bzw. nicht öffentlichem verkehrsraum) passiert! :eek:
Nur dass ein öffentliches Parkhaus öffentlicher Verkehrsraum ist. Somit war´s ein Unfall und Unfallflucht gemäß 142 StGB.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann google mal, was sache ist, wenn das auf privatgelände (bzw. nicht öffentlichem verkehrsraum) passiert! :eek:
hab ich. zwei erkenntnisse:
1. unfallflucht ist ein straftatbestand und die polizei muss diesen aufnehmen, egal wo
Leider falsch.
Auf nicht öffentlichem Verkehrsraum gibt´s keine Unfallflucht, da ein Unfall öffentlichen Verkehrsraum voraussetzt. D.h. kein öffentlicher Verkehrsraum, kein Unfall, also auch keine Unfallflucht.
Aber auch Privatgelände kann im verkehrsrechtlichen Sinne öffentlicher Verkehrsraum sein - muss für jedermann zugänglich sein.
Und das Parkhaus ist definitiv öffentlicher Verkehrsraum.
Edit: Kommen wird die Polizei so wie du sagst auf jeden Fall. Unfallflucht ist eine Straftat und es herrscht das Legalitätsprinzip.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von jaybee69
Hi,
im Herbst habe ich in einem Parkhaus geparkt.
Als ich zurückkommen ist meine Fahrertür beschädigt.
Neben mir steht ein BMW X5. Radstand, Einfahrwinkel passen genau. Fahrerflucht?
Dadurch das der BMW X5 an den Radkästen festen Kunststoff hat, sieht man bei ihm nichts.
Bei mir ist schleifstaub zu sehen und der Lack verkratzt.
Kann es sein das ein fester Kunsstoff an Radkasten keine spuren aufweist, obwohl mein
der doch empfindliche Lack kratzer hat?
Nach längeren Warten hab ich alles mit Handy fotografiert und bin weg.
Abends, nach der Arbeit bin ich zur Polizei wegen der Anzeige.
Schaden laut Werkstatt 1000,- Euro.
Die gegnerische Versicherung (Kravag) beauftragt Carexpert mit einem Gutachten.
Der Gutachter schaut es sich an.
Danach meldet sich die Versicherung und sagt laut Gutachten kann es der X5 nicht gewesen sein.
Ich verlange das Gutachten. Die Versicherung lässt mich es aber nicht einsehen.
Was würdet Ihr tun?
Viele Grüße!
Hallo
Ich mache s mir auch zur Angewohnheit, die neben mir stehenden Fahrzeug vorher, also beim Abstellen zu fotografieren. Habe ich hinterher also eine Macke am Auto, hat man zumindest einen Verdächtigen. Problem ist aber, wenn dieses Fahrzeug gar keine korrespondierenden Schäden aufweist. Dann hat man schlechte Karten.
Vielleicht war er es ja wirklich nicht und ein anderer hat beim Einparken dein Auto beschädigt und sich dann schnell vom Acker gemacht und woanders geparkt. Erst dann hat sich der X5 neben dein Auto gestellt.
Das sind alles Faktoren die für die StA eine Rolle spielen und letztendlich den Schluss zulassen, dass der Fahrer des X5 wirklich nichts damit zu tun hat.
Ob du jetzt das Recht hast, das Gutachten einzusehen, kann ich dir nicht sagen.
Gruß Andreas.
Per Anwalt kann er Akteneinsicht verlangen und so das Gutachten einsehen, ohne Anwalt ist dieses nicht möglich.
Normalerweise weisen die meisten Parkhäuser darauf hin wenn die StVO hier auch geltend gemacht wird, was normalerweise bei jedem Öffentlichem Parkhaus der Fall ist.
Hier sollte man die AGB des jeweiligen Betriebes immer beachten.
Gruß Gero
Fakt ist, dass der Geschädigte in der Beweislast ist. Es liegen (gutachterlich bestätigt) keine Kontaktspuren beim X5 vor. Zeugen gibt es auch keine. Wäre es ein Golf gewesen, dann kämen X-Millionen Fahrzeughalter in Frage. Nur weil einer danebenstand, war es der? Also bitte...
Von daher... :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Per Anwalt kann er Akteneinsicht verlangen und so das Gutachten einsehen, ohne Anwalt ist dieses nicht möglich.
Gruß Gero
Nö. War bis ca. 2000 so.
Siehe §147 (7) STPO.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Per Anwalt kann er Akteneinsicht verlangen und so das Gutachten einsehen, ohne Anwalt ist dieses nicht möglich.
Gruß Gero
Nö. War bis ca. 2000 so.
Siehe §147 (7) STPO.
O.
Im Juli 2010 hatte ich selber einen sehr schweren Verkehrsunfall wo ich fast 3Monate schwer Verletzt im Krankenhaus lag und hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Wir haben durch unseren Anwalt Akteneinsicht erlangt und das komplette Gutachten einsehen können. ;)
Gruß Gero
Das Gutachten wurde vom KH-Versicherer des BMW veranlasst, bezahlt und befindet sich offensichtlich dort in der Schadenakte. Ein Recht auf Akteneinsicht oder Herausgabe des Gutachtens beim KH-Versicherer besteht nicht.
Ok, bei mir handelte es sich um ein Gutachten Seitens der Staatsanwaltschaft bezüglich der Unfall Aufnahme, da es sich hier um einen sehr schweren Verkehrsunfall mit sehr schwerer Körperlichen Verletzungen ging und sogar ich mit Lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus kam.
Dann ist es wie es aussieht wieder was anderes. :)
Gruß Gero
da wir ja auch noch keine bilder vom schaden des te haben is doch eh alles nur inne glaskugel glotzen :D:D
man könnte ja auch dahingehen, wenn es nur ein kleiner schaden ist, dass der schon länger da war, den te aber erst in der situation aufgefallen ist ( lichteinfall oder ähnliches)
hatte bei mir an der linken hinteren tür neulich auch nen kratzer entdeckt oben an der faltz zur fahrertür, könnte beschwören das der vorher nich da war,kann aber echt nicht sagen seit wann der da ist :(
aber egal,is nen gebrauchsgegenstand iwann kommt halt immer der 1.rein :(:D auch wenns ärgerlich ist
schonmal bei dem betreiber des parkhauses nachgefragt ob eventuell eine überwachungskamera etwas aufgezeichnet hat.....???
nur als tipp am rande.
nimm dir auf alle fälle einen anwalt...aber nur ratsam wenn du versichert bist, ansonsten lass es auf sich beruhen, dafür sind die 1000,00 schaden leider zu gering und die kosten für gutachter, anwalt und gericht würden diesen sprengen.
ist immer super ärgerlich, aber ohne beweise, gehst du leider leer aus.
im zweifel für den angeklagten.....
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Ich mache s mir auch zur Angewohnheit, die neben mir stehenden Fahrzeug vorher, also beim Abstellen zu fotografieren. Habe ich hinterher also eine Macke am Auto, hat man zumindest einen Verdächtigen.
...aber sonst hast du keine Schmerzen :confused:
Mach du mal Fotos von meinem Auto bzw. meinem Eigentum, den Stress mit meinem Anwalt hast du sicher, garantiert :mad:
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Mach du mal Fotos von meinem Auto bzw. meinem Eigentum, den Stress mit meinem Anwalt hast du sicher, garantiert :mad:
Warum sollte er? Solange Du das Auto nicht auf Deinem Privatgrund versteckst, darf ich es natürlich fotografieren.
Vorstellungen haben die Leute :cool: