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Suche gute Kfz Versicherung, geringe Rückstufung, keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit, etc.

Hallo,

kann mir jemand eine Versicherung nennen, die oben genannnte Bedingungen erfüllt ?

Ausserdem sollten Sondervereinbarungen möglich sein.

Aktuell habe ich Rabattschutz, und ich möchte meine alte SF klasse (vor dem UNfall) behalten.

Manche machen das ja, das sie das übernehmen unter der Bedingung, das weiterhin ein Rabatschutz abgeschlossen wird.

Verti und VHV z.b. Aktuell bin ich bei der WGV Himmelblau, die mich von SF 36 auf 20 zurückgestuft hatte, wegen einem UNfall. Das ist doch viel oder? VHv stuft allerdings von 36 auf 18 zurück.

Sagt bitte bald mal bescheid wenn euch was einfällt, bis Jahresende muss der Wechsel ja gemacht sein; gekündigt ist bereits.

Danke und schöne Feiertage!

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35 Antworten

All das bringt ja nicht wirklich was, weil auch der neue Versicherer Dich real (im Hintergrund) in die richtige SF-Klasse einstufen wird (wie der aktuelle)...

Diese Rückstufung ist hoch, aber nicht außergewöhnlich hoch. Was würde denn diese Rückstufung von 36 auf 20 real ausmachen? Ich tippe mal auf ca. 10% so grob...

am 24. Dezember 2020 um 7:34

Ich verstehe nicht, warum die derzeitige Gesellschaft trotz Rabattschutz zurückstuft. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Schadensfreiheit durch den Unfall unterbrochen ist und es wird sehr schwer werden, einen Versicherer zu finden, der Ihnen die SF 36 einräumt.

Und wie soll man ohne Kenntnis aller anderen individuellen Merkmale etwas dazu sagen?

Wenn die Frage nicht widersprüchlich wäre, könnte man sie beantworten.

DEVK macht das auch mit der Übernahme des SFR wenn Rabattschutz greift und bei denen dann ebenso einer abgeschlossen wird.

@Rohr1 schonmal versucht, einen Tarifwechsel zu berechnen? WGV-Himmelblau ist ja jetzt "nur" WGV, dort wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Aktuelle Rückstufung von 36 in 19 in Haftpflicht, Unterschied: 8%-Punkte. Das macht bei meinem Fahrzeug mit meinen Tarifmerkmalen 53,21 € Mehrbeitrag jährlich aus.

Deswegen wechsel ich doch nicht den Versicherer, wenn ich dann den Schaden bei dem neuen Versicherer auch noch angeben muss :rolleyes:.

Was aber niemand versteht: warum wirst Du trotz Rabattschutz zurückgestuft :confused:

Zitat:

warum wirst Du trotz Rabattschutz zurückgestuft

Mehrere Schäden …:D

Nee, ich vermute, dass er nur informiert wurde in welcher Stufe er jetzt tatsächlich ist, aber der Rabattschutz trotzdem greift.

 

Grüße

Steini

am 24. Dezember 2020 um 20:25

Mit mehreren Schäden beim Vorversicherer wird er die Kündigung bekommen haben

Zitat:

@Pauliese schrieb am 24. Dezember 2020 um 11:37:26 Uhr:

DEVK macht das auch mit der Übernahme des SFR wenn Rabattschutz greift und bei denen dann ebenso einer abgeschlossen wird.

Genau das meine ich; vieleicht kennt jemand noch mehr Versicherungen die das auch machen ?

Dann hätte man gleich eine Liste die für andere auch nützlich sein könnte, und vieleicht ziehen dann auch andere Versicherungen langsam nach...

Gut wäre halt auch, wenn gleichzeitig auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet wird.

Was auch toll wäre, wenn man einen Teil der SF jahre auf einen anderen Versicherungsvertrag (gleicher Halter ) übertragen könnte; habe aber bisher noch keine gefunden die das macht.

Sonstiges:

Ich hatte vor 2 jahhren einen Unfall , bei dem die Vorfrau angefahren isr, dann aber abrupt abgebremst hat, weil sie es sich anders überlegt hat. Das kommt bei Frauen wohl öfter vor, sagte ein Schadensgutachter.

Sie ist sogar meines Erachtens leicht zurückgerollt, wegen Hanglage. das war der Versicherung aber egal.

sie haben knapp 5000 euro gezahlt, weil die stossstange etwas eingedrückt war (ca 1cm.)

@remarque: wieso wäre das schlecht wenn anderer Versicherer davon erfährt ?

Dann dürfte man ja nie wieder Versicherung wechseln ?

Man wird bei einem verursachten Unfalll wohl immer zurückgestuft; der Rabatschutz verhindert nur, das man mehr zahlt als vorher.

 

Zitat:

@Rohr1 schrieb am 25. Dezember 2020 um 21:19:26 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 24. Dezember 2020 um 11:37:26 Uhr:

DEVK macht das auch mit der Übernahme des SFR wenn Rabattschutz greift und bei denen dann ebenso einer abgeschlossen wird.

Genau das meine ich; vieleicht kennt jemand noch mehr Versicherungen die das auch machen ?

Dann hätte man gleich eine Liste die für andere auch nützlich sein könnte, und vieleicht ziehen dann auch andere Versicherungen langsam nach...

Gut wäre halt auch, wenn gleichzeitig auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet wird.

Da verzichten doch heute fast alle Versicherer drauf - jedenfalls in den teureren Tarifvarianten der jeweiligen Versicherungen.

Zitat:

Was auch toll wäre, wenn man einen Teil der SF jahre auf einen anderen Versicherungsvertrag (gleicher Halter ) übertragen könnte; habe aber bisher noch keine gefunden die das macht.

Das gibt es nicht und wird es nicht geben.

Zitat:

Sonstiges:

Ich hatte vor 2 jahhren einen Unfall , bei dem die Vorfrau angefahren isr, dann aber abrupt abgebremst hat, weil sie es sich anders überlegt hat. Das kommt bei Frauen wohl öfter vor, sagte ein Schadensgutachter.

Sie ist sogar meines Erachtens leicht zurückgerollt, wegen Hanglage. das war der Versicherung aber egal.

sie haben knapp 5000 euro gezahlt, weil die stossstange etwas eingedrückt war (ca 1cm.)

@remarque: wieso wäre das schlecht wenn anderer Versicherer davon erfährt ?

Dann dürfte man ja nie wieder Versicherung wechseln ?

Weil das ein Ablehnungsgrund für Kasko sein könnte oder ein Abwehrbeitrag (besonders hoher Beitrag) angeboten werden kann.

Zitat:

Man wird bei einem verursachten Unfalll wohl immer zurückgestuft; der Rabatschutz verhindert nur, das man mehr zahlt als vorher.

In diesem Fall meinst Du den Rabattretter, den gibt es aber bei der WGV nicht.

Wenn Du den Rabattschutz bei der WGV-himmelblau abgeschlossen hast, wirst Du im Folgejahr nicht zurückgestuft, sondern der Vertrag bleibt in Deiner aktuellen SFK oder wird sogar eine Stufe besser eingestuft (musst Du mal in Deinen AKB nachlesen).

Die Rückstufung, welche Du in Deinem Eingangspost beschreibst, ist evtl. die, welche ohne Rabattschutz greifen würde?

Hast Du mal - wie ich weiter oben schrieb - einen Tarifwechsel bei der WGV berechnet :confused:

In diesem Fall meinst Du den Rabattretter, den gibt es aber bei der WGV nicht."

ich bin intern von 36 auf 20 zurückgestuft worden.

Würde ich zu einer anderen Versichrung wechseln, wäre ich bei SF 20, ausser es ist eine, bei der man mit Buchung eines rabattschutz (oder wie du es nennst Retter) , in die SF 36 eingestuft würde.

"Wenn Du den Rabattschutz bei der WGV-himmelblau abgeschlossen hast, wirst Du im Folgejahr nicht zurückgestuft, sondern der Vertrag bleibt in Deiner aktuellen SFK oder wird sogar eine Stufe besser eingestuft (musst Du mal in Deinen AKB nachlesen).

 

Die Rückstufung, welche Du in Deinem Eingangspost beschreibst, ist evtl. die, welche ohne Rabattschutz greifen würde?

 

Hast Du mal - wie ich weiter oben schrieb - einen Tarifwechsel bei der WGV berechnet

Ich bin schonn im günstigsten Tarif, optimal.

kasko habe ich eh nicht.

grüße

Übrigens bietet nicht jede Versicherung den Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit.

So zb Verti, welche ganz oben an erster Stelle bei verivox kam.

Rabattretter nannte man früher das Erreichen der SF 25 (ohne Gewähr daß die Zahl stimmt) in den alten Verträgen und Rückstufungstabellen.

Damit kam man nach einem Unfall (selbstverschuldet) zwar in Stufe 20 oder so ähnlich, zahlte aber immer noch die gleiche Prämie wie vorher, da gleicher Prozentsatz in den beiden Stufen.

Z.B. : SF 25 = 30 %

SF 20 auch 30 %

Gibt es meines Wissens heute bei keiner Versicherung mehr bei Neuabschluss.

Altverträge können das natürlich immer noch beinhalten.

Rabattschutz ist der Bekannte Aufpreispflichtige Zusatzbaustein, der eben nur bei dieser einen Versicherung greift und beim Wechseln praktisch verfällt.

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