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Unfall mit Fahrerflucht Gutachten Versicherung weigert sich

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 20:36

Hi,

im Herbst habe ich in einem Parkhaus geparkt.

Als ich zurückkommen ist meine Fahrertür beschädigt.

Neben mir steht ein BMW X5. Radstand, Einfahrwinkel passen genau. Fahrerflucht?

Dadurch das der BMW X5 an den Radkästen festen Kunststoff hat, sieht man bei ihm nichts.

Bei mir ist schleifstaub zu sehen und der Lack verkratzt.

Kann es sein das ein fester Kunsstoff an Radkasten keine spuren aufweist, obwohl mein

der doch empfindliche Lack kratzer hat?

Nach längeren Warten hab ich alles mit Handy fotografiert und bin weg.

Abends, nach der Arbeit bin ich zur Polizei wegen der Anzeige.

Schaden laut Werkstatt 1000,- Euro.

Die gegnerische Versicherung (Kravag) beauftragt Carexpert mit einem Gutachten.

Der Gutachter schaut es sich an.

Danach meldet sich die Versicherung und sagt laut Gutachten kann es der X5 nicht gewesen sein.

Ich verlange das Gutachten. Die Versicherung lässt mich es aber nicht einsehen.

Was würdet Ihr tun?

Viele Grüße!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

..warum soll ich dir kleiner Selle denn drohen, mach keine Bilder von mir und meinem Eigentum und alles ist gut...

Du bist also der Meinung, man darf Dein Auto nicht fotografieren, wenn es auf der Straße steht? Nur um Dich zu ärgern würde ich das gern mal machen - und das lustige ist, das Recht ist auf meiner Seite ;)

Schonmal was von Panoramafreiheit gehört?

Übrigens, bevor das hier noch ausartet, mir die Kamera wegzunehmen ist dann Diebstahl, mich festzuhalten ist Nötigung und mich zu hauen ist Körperverletzung. Nur um mal die wahrscheinlichsten Delikte aufzuzählen, die Du dann möglicherweise begehen wirst :cool:

Deinen Anwalt darfste dann aber auch konsultieren, immerhin. Nur nicht als Kläger :D

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dein problem ist ganz einfach, das der vermeintliche unfallverursacher keinen schaden an seinem fahrzeug hat...

...ohne schaden, ohne zeugen - kein geld!

Moin,

 

ich denke, Du hast einen Fehler gemacht, Du hast nicht die Polizei an Ort und Stelle gerufen.

 

Du hättest Dir ja selber ein Gutachter nehmen können, bevor die Gegnervers. einen beauftragt hat.

Und was ist, wenn es ein doch ein anderes KFZ gewesen ist, also nicht der X5 ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...Du hast nicht die Polizei an Ort und Stelle gerufen...

zum einen ist es fraglich, ob die im parkhaus (privatgelände?!) überhaupt anrücken, zum anderen was sollen die da machen?

Und die Rechnung für das Gutachten zahlst Du jetzt?

Ist eigentlich recht ernst gemeint....wer sonst?

Zitat:

Original geschrieben von jaybee69

Abends, nach der Arbeit bin ich zur Polizei wegen der Anzeige.

Läuft das Ermittlungsverfahren der Polizei noch oder wurde es bereits eingestellt?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...Du hast nicht die Polizei an Ort und Stelle gerufen...

zum einen ist es fraglich, ob die im parkhaus (privatgelände?!) überhaupt anrücken, zum anderen was sollen die da machen?

warum sollten sie das beim verdacht auf unfallflucht nichtmachen?

unfallflucht ist erfüllt wenn der fahrer die unfallstelle verlässt. ob sein auto da noch steht ist erstmal egal (wenn auch sehr dumm :D)

Ohne das Hintergrundwissen über den Stand der polizeilichen Ermittlungen stochern wir hier sowieso nur im Nebel herum.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

unfallflucht ist erfüllt wenn der fahrer die unfallstelle verlässt

dann google mal, was sache ist, wenn das auf privatgelände (bzw. nicht öffentlichem verkehrsraum) passiert! :eek:

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 22:07

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von jaybee69

Abends, nach der Arbeit bin ich zur Polizei wegen der Anzeige.

Läuft das Ermittlungsverfahren der Polizei noch oder wurde es bereits eingestellt?

Der Staatsanwalt hat mir geschrieben, dass er einstellt. Dagegen habe ich sofort Widerspruch beim Oberstaatsanwalt eingelegt. Der hat aber noch nicht geantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von jaybee69

Der hat aber noch nicht geantwortet.

und was soll der anderes antworten? :confused:

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 22:29

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von jaybee69

Der hat aber noch nicht geantwortet.

und was soll der anderes antworten? :confused:

Grund für den Staatsanwalt war 1. Ich habe nicht gleich die Polizei geholt, 2. Meine Fotos reichen nicht aus.

Ich habe denen dann geschrieben, dass ich aus den Unterlagen nicht ersehen kann ob denn die Bilder der Polizei geprüft wurden. Und ob der Gutachter überhaupt mit eingeflossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von heltino

unfallflucht ist erfüllt wenn der fahrer die unfallstelle verlässt

dann google mal, was sache ist, wenn das auf privatgelände (bzw. nicht öffentlichem verkehrsraum) passiert! :eek:

hab ich. zwei erkenntnisse:

1. unfallflucht ist ein straftatbestand und die polizei muss diesen aufnehmen, egal wo

2. es gibt "faktisch öffentliche" gelände, dazu zählen supermarktparkplätze....und daher wohl auch parkhäuser.

"faktisch" öffentlich ist, wenn es innerhalb der öffnungszeiten von jedermann zugänglich/befahrbar ist

ein parkhaus oder supermarktparkplatz ist zwar privatgelände, aber rechtlich nicht verlgeichbar mit deinem garten ;)

zudem: straftat ist straftat. es wäre ein disaster wenn die polizei straftaten auf privatgelände nicht aufnehmen und verfolgen würde.

falls dem so wäre, hätte ich schon so manchen bei mir im garten entsorgt :D

was letzlich vor gericht bei so ner sache rauskommt weiß keiner vorher, ohne details schon gar nicht.

aber die polizei kommt definitiv wenn du "unfallflucht" ins telefon säuselst...das ist so sicher wie das amen in der kirche ;)

Ja, vielleicht wären sie gekommen. Dann hätten sie sich den X5 angeschaut und genau das gesagt, was die KRAVAG auch gesagt hat: Kein Schaden beim angeblichen "Verursacher", kein Zeuge, kein Beweis. Schönen Tag noch.

 

Übrigens begibt sich der TE auch auf dünnes Eis, wenn er einen Dritten einer Straftat beschuldigt, nur weil er vermutet, dass der seinen Wagen beschädigt hat. Vielleicht war´s ein ganz anderer PKW, vielleicht war´s Mutti beim Einkaufen? Wer weiß...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ja, vielleicht wären sie gekommen. Dann hätten sie sich den X5 angeschaut und genau das gesagt, was die KRAVAG auch gesagt hat: Kein Schaden beim angeblichen "Verursacher", kein Zeuge, kein Beweis. Schönen Tag noch.

Übrigens begibt sich der TE auch auf dünnes Eis, wenn er einen Dritten einer Straftat beschuldigt, nur weil er vermutet, dass der seinen Wagen beschädigt hat. Vielleicht war´s ein ganz anderer PKW, vielleicht war´s Mutti beim Einkaufen? Wer weiß...

das steht auf einem anderen blatt.

fakt ist nur: sie wären gekommen ;)

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