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Unfall in Holland - kann wer Rat geben?

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 16:36

Hallo,

folgendes Problem

Bin im Kreisverkehr, ein Auto ist mir hinten rein gefahren, mein Auto wurde aufgeschoben und ist einer weiteren Person rein gefahren, Verursacher war auf Droge oder so, der wurde auf jedenfall mitgenommen, daraufhin

War in Deutschland beim Gutachter & Reperaturkosten ca. 3400€, Gutachterkosten ca 800€.

Jetzt habe ich ein Brief von meinen Anwalt bekommen, die Versicherung hat gezahlt aber lediglich 320€ Gutachterkosten und ca. 1150€ Reperaturkosten.

Jetzt sagt mir der Anwalt das er die Gutachterkosten noch voll auszahlen muss das heißt am Ende kriege ich lediglich ~600€, das deckt nicht mal meine Reperaturkosten.

+ der Fahrer dem ich aufgefahren bin hat ne Schadensanzeige bei meiner Versicherung gestellt.

mein Anwalt sagt ich muss mich an einen anderen Anwalt wenden da ich es jetzt in Holland einklagen muss. wtf. da läuft oder etwas gewaltig schief oder? Ich meine ich habe Rechtschutz und die Versicherung hat auch geschrieben das Sie dem Anwalt seine kosten gezahlt haben.

Weiß jemand Rat? von den 3.400€ Reperaturkosten fehlen mir jetzt glatt 2.800 die der Gutachter dokumentiert hat.

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25 Antworten

Zitat:

@Saby229 schrieb am 7. Dezember 2020 um 17:36:09 Uhr:

Hallo,

mein Anwalt sagt ich muss

Weiß jemand Rat? von den 3.400€ Reperaturkosten fehlen mir jetzt glatt 2.800 die der Gutachter dokumentiert hat.

Und was tut er? :rolleyes::rolleyes:

Besorge Dir eine Deckungszusage für die anwaltliche Unterstützung in NL von der RSV und frage dort nach, ob sie einen niederländischen Anwalt empfehlen können. :)

Also wenn du als Verbraucher eine niederländische Versicherung verklagen willst, dann kannst du das auch in Deutschland tun. Allerdings greift da grundsätzlich erstmal niederländisches Recht.

Wusste das der Anwalt vorher, und wusste das auch der Gutachter vorher?

Auf die Sache zwischen deinem Vordermann und deiner Versicherung hast du nur wenig Einfluss, das regelt die Versicherung selbst...

Ich glaube, dass es ein Fehler war, einen deutschen Rechtsanwalt zu beauftragen und hier ein Gutachten erstellen zu lassen.

In anderen Ländern gelten andere Gesetze, d. h. die Regulierung erfolgt nicht so wie in Deutschland.

Wie man jetzt noch die Karre aus dem Dreck ziehen kann weiß ich auch nicht.

Wenn deine Rechtsschutzversicherung jetzt noch einen niederländischen Anwalt bezahlt, dann solltest du einen beauftragen, der in Grenznähe sitzt und gut deutsch spricht.

https://www.adac.de/.../

Mit einer zahlungsbereiten RSV in der Hinterhand war es bestimmt nicht verkehrt, einen Anwalt zu beauftragen.

Allerdings hätte es dann einer sein sollen, der sich auch mit dem anzuwendenden niederländischen (und europäischen) Recht auskennt. Das scheint im vorliegenden Fall irgendwie das Problem zu sein.

am 7. Dezember 2020 um 18:52

Ich könnte mir vorstellen, dass dein Hintermann behauptet, du seist schon vorher auf deinen Vordermann aufgefahren.

Zitate von der ADAC-Homepage:

"Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Ersetzt werden:

Reparaturkosten: in der Regel gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung. Grundsätzlich wird auch auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag aus. Achtung: Der Erstattungsanspruch ist unabhängig von der Durchführung der Reparatur der Höhe nach auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes beschränkt..

Totalschaden: der Zeitwert abzüglich Restwert auf der Basis eines Sachverständigengutachtens.

Mietwagenkosten: wenn der Wagen aus beruflichen Gründen gebraucht wird (zunehmend auch bei privater Nutzung), abzüglich ersparter Eigenkosten von etwa 25% für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für etwa 14 Tage.

Abschleppkosten: bei nicht mehr fahrbereiten Kfz bis zur nächsten Werkstätte.

Gutachterkosten: wenn die Gutachtenerstellung erforderlich und der Aufwand vertretbar ist, sowie bei Totalschaden.

Wertminderung: bei schweren Schäden (soweit durch Gutachten nachgewiesen).

Kaskoselbstbeteiligung: gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.

Anwaltskosten: die außergerichtlichen und auch die prozessualen Anwaltskosten müssen nur bei einer nicht notwendigen anwaltlichen Vertretung (außer bei Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung) vom Geschädigten selbst getragen werden."

Klar kann man auch einen deutschen Anwalt nehmen, nur sollte der zumindest die Grundbegriffe des ndl. Rechts kennen. Und nicht nur im Abkassieren fit sein.

Und er sollte von der 4. KH-Richtlinie schon mal was gehört haben. Bei klarer, beweisbarer Faktenlage ist das eigentlich nichts sonderbar schweres.

Selbst wenn er es beim ersten Mal vielleicht nicht weiß, so kann er (lesen und schreiben unterstellt) sich ziemlich einfach und schnell erkundigen.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 7. Dezember 2020 um 21:03:57 Uhr:

Und er sollte von der 4. KH-Richtlinie schon mal was gehört haben. Bei klarer, beweisbarer Faktenlage ist das eigentlich nichts sonderbar schweres.

Bring dich jetzt mal zum Lachen: Der "Stammanwalt" einer großen deutschen Versicherung (hier als Regulierungsbeauftragte) vertrat ebenso wie die Versicherung die Auffassung, dass ein Unfall zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen (mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland) auf Mallorca nach spanischem Recht abzuwickeln sei. EuGH- Urteile zu zitieren nutzte bei ihm nichts, erst das Urteil des örtlichen Gerichts konnte ihn dann überzeugen.

Tja. Nicht jeder versteht was von dem, womit er sein Geld verdient.

Wie war noch der Spruch? Kostenrecht muss, Prozessrecht kann und Fachrecht ist nicht so wichtig?

Man muss vorher erklären, dass man nicht verlieren kann und hinterher, warum der Richter das nicht wusste.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 19:20

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2020 um 19:37:36 Uhr:

Man muss vorher erklären, dass man nicht verlieren kann und hinterher, warum der Richter das nicht wusste.

:D

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, aber nur soviel: Dein Anwalt schein ein schwarzes Schaf zu sein oder einfach unfähig. Wende dich an deine RSV. Ggf. wende dich auch an die Rechtsanwaltskammer.

Ich habe selber lange genug in NL gelebt. Du kannst alles über einen (!) Anwalt laufen lassen. Taugt der was, dann bekommst du die vollen Kosten erstattet und zahlst nix - außer der Selbstbeteiligung an der RSV.

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