Unfall, jetzt Nachschulung anzweifeln?
Servus,
ich habe hier leider am Freitag einen kleinen Crash gehabt.
1,7 Prom. Kollege war dabei, beifahrer. Bin auf leerer Straße an leitplanke gefahren.
Heute kam Brief, 8 Monate Schein weg, ärztloches gutachten incl. verkehrspsychologischen Stellungnahme, und Nachschulung.
Nun meine Frage, ob ich die Nachschulung anzweifeln kann, weil ich fahre jetzt 13 Jahre Unfallfrei und bin ja nicht irgendwie geisterfahrer auf Autobahn, oder habe 10 Verkehrschilder mißachtet.
Schein weg 8 Monate und Strafe passt ja, aber wozu bitte dann Nachprüfung? Für was? Das man am Auto nix trinken soll weiß ich auch so, is aber nun mal passiert.
Hat man da überhaupt eine Chance?
danke
Beste Antwort im Thema
Hier im Forum nehmen es manche zwar nicht so genau mit den Regeln, aber in Sachen "Volltrunken am Steuer" herrscht hier eigentlich Einigkeit. Insofern denke ich, wird dein Anliegen auf wenig Verständnis stoßen.
92 Antworten
Zudem wundert sich der TE gewiss, dass heltino ihm mit Flensburger Punkekonto kommt und eine Nachschulung nach 13 Jahren Führerscheinbesitz kategorisch ausschließt.
In Österreich ist eine Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer mit einer BAK über 1,2 Promille Usus. Ebenso wie die Verkehrspsychologische Stellungnahme nach VPU, dem praktischen Äquivalent zur MPU in Deutschland.
http://www.monstersandcritics.de/.../...euer-Auch-der-Beifahrer-haftet
Man kann mit zur Kasse gebeten werden.
Auch das ist allerdings auch wieder Zivilrecht und schlägt in dieselbe Kerbe wie das Urteil, in dem dem Mitfahrer ein Schmerzensgeld versagt wurde. Im Zivilrecht können die Richter auslegungsfähige Regeln so zurechtbasteln, dass man zu einem "gerechten" Ergebnis kommt.
Soll aber jemand bestraft werden, so ist man im öffentlichen Recht. Dort braucht man für jeden Eingriff des Staates eine konkrete Rechtsnorm. Das bedeutet: Wenn nirgends steht, dass das Mitfahren mit einem Besoffenen verboten ist, kann der Staat einen auch nicht dafür bestrafen.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Das bedeutet: Wenn nirgends steht, dass das Mitfahren mit einem besoffenen verboten ist, kann der Staat einen auch nicht dafür bestrafen.
Es kann aber trotzdem eine MPU angeordnet werden wenn Tatsachen bekanmnt werden, die darauf schließen lassen, daß hier gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum vorliegt. Das kann eine Meldung der Polizei oder Staatsanwaltschaft an die Führerscheinstelle sein.Auf die Weise verlor hier jemand seine Fahrerlaubnis weil er besoffen mit einem Fahrrad umfiel. Eine Strafe gibt es natürlich als Beifahrer nicht wenn man bei einem anderen Alki mitfährt. Die Versicherung des Gegeners kann höchstens das Schmerzensgeld verweigern. Aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun.
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Beim Fahrrad liegt das aber daran, dass er aktiv als Fahrzeugführer (wenn auch unmotorisiert) am Verkehr teilnahm. Mit nem besoffenen Beifahrer hat das abermals nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Es kann aber trotzdem eine MPU angeordnet werden wenn Tatsachen bekanmnt werden, die darauf schließen lassen, daß hier gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum vorliegt. Das kann eine Meldung der Polizei oder Staatsanwaltschaft an die Führerscheinstelle sein.Auf die Weise verlor hier jemand seine Fahrerlaubnis weil er besoffen mit einem Fahrrad umfiel. Eine Strafe gibt es natürlich als Beifahrer nicht wenn man bei einem anderen Alki mitfährt. Die Versicherung des Gegeners kann höchstens das Schmerzensgeld verweigern. Aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Das bedeutet: Wenn nirgends steht, dass das Mitfahren mit einem besoffenen verboten ist, kann der Staat einen auch nicht dafür bestrafen.
Wie richtig von Dir und Rheinostfriese festgestellt, hat das Schuldthema nichts mit dem Strafrecht zu tun. Inwieweit aber ein selbst alkoholisierter Beifahrer überhaupt im Sinne des Gesetzes "BEWUSST" beim alkoholisierten Fahrers einsteigt, dürfte wohl genau der Haken sein, um dem es dann letztlich bei Gericht geht! Und spätestens ab den 1,1 %o dürfte im allgemeinen die bewusste Einsicht toxisch bedingt, in Frage gestellt sein!
Ansonsten hast du auch Recht, wenn du drauf abhebst, daß dann, wenn immer die FS-Stelle BERECHTIGTE Zweifel, an der persönlichen und charakterlichen Eignung die zum Führen eines Fahrzeuges gefordert ist, hat, ob nun über die Punkteliste oder durch sonstige Events, sie eine MPU anzuordnen hat!
Dies gilt nicht nur dem Schutz der Öffentlichkeit vor dem auffälligen Kraftfahrer sondern auch dem Schutz des FAhrers vor Behördenwillkür! Letzteres, daß nämlich ne MPU auch ne Chance für die, warum auch immer auffällig gewordenen Fahrer darstellt, wird häufig vergessen.
Guten Morgen,Allerseits !
Ist euch aufgefallen,das der TE schon seit der 2.Seite nicht mehr da ist !🙂
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Guten Morgen,Allerseits !
Ist euch aufgefallen,das der TE schon seit der 2.Seite nicht mehr da ist !🙂
mfg trixi1262
Sicher. War auch nicht anders zu erwarten....😁
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Hat sich auf den Schreck einen genehmigt…
hoffentlich nicht wieder in der garage...
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Natürlich nicht. Aber das hier wohl manch einem User zu hoch...Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wollen hier jetzt einige sagen, wenn ich mich mit 2,1 auf den Beifahrersitz schleppe (krieche? erbreche?) dann muss ich erst mal noch dem Fahrer nen Alkotester ins Gesicht halten um meinen Führerschein nicht zu gefährden? Das kann doch nicht ernst gemeint sein?So long
Ghost
in dem Fall würde ich aber aufjedenfall einen Alkotest machen damit belegt ist das der Beifahrer auch besoffen ist und deswegen den Fahrer nichtmehr richtig einschätzen konnte
solltest du als Beifahrer der Halter des Fahrzeugs sein kriegst du die gleiche Strafe wie der Fahrer (beihilfe zur Straftat so gut wie eindeutig ausser du zeigst ihn wegen Kipnapping&Wagendiebstahl an)
man kann im übrigen sogar als besoffener Beifahrer den Schein abgeben wenn man so einen Unfall verursacht (Handbremse ziehen, Fahrer extrem ablenken oder ins Lenkrad greifen zB.)
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
man kann im übrigen sogar als besoffener Beifahrer den Schein abgeben wenn man so einen Unfall verursacht (Handbremse ziehen, Fahrer extrem ablenken oder ins Lenkrad greifen zB.)
Nüchtern nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nüchtern nicht?Zitat:
Original geschrieben von Counderman
man kann im übrigen sogar als besoffener Beifahrer den Schein abgeben wenn man so einen Unfall verursacht (Handbremse ziehen, Fahrer extrem ablenken oder ins Lenkrad greifen zB.)
Nüchtern eher nicht
wenn du nüchtern ins Fahrgeschehen eingreifst (ohne das du natürlich Suizidgedanken hast) sollte es ja einen trifftigen Grund dafür geben
nicht einfach nur weil du besoffen warst
oder hast du schonma jemand das Lenkrad rumgerissen oder bist beim einschlafen halb auf den Fahrersitz gekippt?
Otto Normalo kippt mit soviel ATÜ im Blut aus den Latschen und fährt sicher keinen Meter mehr (weil einfach zu besoffen).
Es ist also von einer Alkoholgewöhnung auszugehen und das rechtfertigt die angeordneten Maßnahmen (zumindest von Seiten des Gesetzes).
wie könnt ihr dem TE nur dauerhaften aklmisbrauch vorwerfen ...... 😉 jetzt hat er in seinem langen autofahrerleben ( 13 J ) eine einzige kleine dummheit begangen .. 😉 .. und ihr steinigt ihn hier fast zu tode ..... schämt euch .... 😉
p.s. ich würde ihm den führerschein auf lebzeiten entziehen .... hab aber leider nix zu sagen 😎
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
eine einzige kleine dummheit begangen .. 😉
so ist das halt mit dem erwischt werden 😁