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Unfall mit Fahrerflucht => Totalschaden trotzdem reparieren lassen; Aber wie?

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 17:34

Hi :-)

also ich habe ein Problem mit meinem Auto (Peugeot 206+, keine Vorschäden, aus November 2009, 56tsd km) und zwar hatte ich es draußen an der Straße (regelkonform) abgestellt, irgend ein Wahnsinniger ist dann in die Linke Seite gekracht und weggefahren. Der Schaden ist enorm, die Fahrer-Tür ist zusammengefalltet, der Kotflügel und die hintere Seite eingedrückt, der Schweller, die A Seule haben auch ein bisschen was abbeckommen. Die Polizei kam und hat natürlich Spuren genommen aber bisher noch keinen Verursacher gefunden.

Ich habe das Problem dann meiner Vollkasko gemeldet und das Auto am gleichen Tag dem Reparaturbetrieb gebracht, weils ja auch links nicht mehr dicht war. Dummerweise ist meine Peugeot 206+ leider als wirtschaftlicher Totalschaden wie folgt:

Wiederbeschaffungswert 4585 €

Restwert 1740 €

 

Reparaturkosten laut Angebot 4175,21 + MWST 793,29 = 4968,50

Von der gleichen Firma habe ich ein Angebot über 4500 inkl. MwST aber da fehlen ein paar Teile, bei denen ich erst noch rauskreigen muss ob sie vielleicht vergessen wurden oder ob der Gutachter teile tauschen lässt die gar nicht defekt sind (bsw. Radhaus Innenverkleidung, ist aus Kunststoff und ich bin mir wirklich ziemlich sicher dass die nichts hat..).

Nun habe ich folgende Fragen auf die ich keine Antworten gefunden habe, wie ist es denn wenn ich das Auto reparieren lasse wenn entweder..

.. das Auto Sach und Fachgerecht durch einen Meisterbetrieb repariert wird und der Preis unter dem Wiederbeschaffungswert liegt?

.. oder die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen - kann ich dann auf nachweis dass die Reparatur erfolgt ist wenigstens noch den Restwert von der Versicherung fordern?

Was würdet ihr tun?

Danke für eure Hilfe!!

Stefan

Beste Antwort im Thema

du kannst im Kasko- Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen. Aber dann ist Ritze.

Ich würde mir das an deiner Stelle aber gut überlegen, ob das auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Einen sieben Jahre alten Peugeot 206 mit dem Schaden reparieren, da freut sich eigentlich nur die Werkstatt.

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du kannst im Kasko- Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen. Aber dann ist Ritze.

Ich würde mir das an deiner Stelle aber gut überlegen, ob das auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Einen sieben Jahre alten Peugeot 206 mit dem Schaden reparieren, da freut sich eigentlich nur die Werkstatt.

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 17:45

Nun mir ist das Auto ans Herz gewachsen! Ich würde auch den Differenzbetrag zwischen Reparatur und Wiederbeschaffungswert zahlen ABER die Differenz von Reparatur, Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ist doch ziemlich hoch...

 

Moment also ich ich könnte das Auto bis 4585 Euro reparieren lassen?

gibts da auflagen? Also reicht es wenn eine anerkannte Fach-Werkstatt (Karosseriebauer keine Hinterhofschuster) bescheinigt, dass das Auto "Sach- und Fachgerecht" instant gesetzt wurde? Oder müsste das die Vertragswerkstatt der Versicherung (Kasko-Select) sein? Oder muss das so oder so ein Gutachter hinterher beurteilen? Oder muss sich jede Werkstatt genau an das Gutachten halten?

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 17:46

Also ich habe nämlcih ein Angebot über die Reparatur von der Kasko-Select Werkstatt über 4500 Euro liegen, was ja unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, warum das andere Angebot höher ist, muss ihc noch prüfen...

Ja, du kannst bis zum WBW reparieren, mit Rechnung. Es sei denn in deinem Select- Vertrag steht etwas anderes drinn.

Aber eventuell schreibt hier xAKBx noch etwas dazu. Der kennt sich in Kasko richtig gut aus ....:)

Man könnte auch in seinen AKB nachschauen

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 18:05

Das wäre ja wirklich super, wenn das geht. Ich weis viele können es nicht verstehen aber ich hänge an diesen überhaupt nicht verbastelten und bis auf die etwas über 2000 euro teure standheizung völlig originalen Peugeot..

Das muss ja auch keiner verstehen......;)

Du musst dich hier ja auch nicht rechtfertigen.

Ist doch völlig in Ordnung, wenn du das so machen möchtest.

Es muss halt nur geklärt werden, od das so funktioniert, nicht das du auf Geld sitzen bleibst. :)

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 18:30

also auszug aus den AKB

"– Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir

die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

– Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht

repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige

und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen

Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den

Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts."

=> Das verstehe ich so, dass ich bis zum Wiederbeschaffungswert reparieren kann, wenn alles und das auch richtig gemacht wird.

Dan kommt der Kasko select paragraph:

"Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall

a Sie informieren uns im Reparaturfall, wir wählen die Werkstatt aus

unserem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, erteilen

ihr den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur"

=> die versicherung will ja nach totalschaden abrechnen gilt das dann auch?

denn dann würde unter umständen das folgende zum tragen kommen:

"Sie überlassen uns nicht die Reparatur

d Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder

lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das

Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren,

übernehmen wir 85 % der nach A.2.6.2 bis A.2.6.8 berechneten

Leistung (ohne Transportkosten). A.2.6.3.a bis A.2.6.3.c gelten

nicht."

=> Das würde also bedeuten dass ich entweder bis 4585 reparieren kann und eben die selbstbeteiligung von 150 euro selbst tragen muss oder alternativ bis 4585 reparieren darf aber nur max 0,85*x - 150 euro bekäme

WAS meint ihr dazu??

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 18:50

Noch ne Frage muss die Reparatur genauso ausfallen wie der Gutachter angenommen hat oder "nur" "Sach und Fachgerecht" ausgeführt werden?

Konkret wenn der Gutachter Teile berechnet hat, die entweder 1. NICHT beschädigt wurden, müssten diese dann auch getauscht werden ODER 2. (Sach & Fachgerecht) repariert werden konnten?

Die Reparatur muss sach- und fachgerecht ausgeführt werden.

Was nicht kaputt ist, muss auch logischerweise nicht erneuert werden.

Ich würde mal die Schadenshotline anrufen und das mit denen besprechen, vielleicht kann man sich dann mit der Select-Werkstatt irgendwie einigen, das sie auch für 4585 Euro eine sach-, fach-, und vollständige Rep durchführen können.

am 20. Februar 2016 um 10:14

@TE

Du kannst dein Fahrzeug reparieren lassen. Wähle dazu die von deiner Versicherung empfohlene Werkstatt. Diese soll das Fahrzeug fachgerecht instandsetzen (nichts weglassen). Die Rechnung reichst du deiner Versicherung zum Ausgleich ein. Du zahlst dann die Selbstbeteiligung und den Betrag der Reparatur, der den Wiederbeschaffungswert von 4.585 Euro übersteigt.

Die Werkstatt wird bei der Reparatur genug verdienen, so dass sie dir - ohne etwas wegzulassen - auch entgegenkommen könnten. Sie können dir z.B. auf die Reparatur einen Rabatt einräumen oder Lackierkosten zum Selbstkostenpreis berechnen. Das ist in Ordnung, soweit es in der Rechnung entsprechend aufgeführt wird.

Auch würde ich ein Gespräch mit dem Sachverständigen suchen. Was ist das für ein Wiederbeschaffungswert? Mag sein, dass dieser bei 4.550 Euro oder 4.600 Euro gelegen hat - aber keinesfalls ….85 Euro.

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