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Unfall bei mir. Sachlage

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 18:08

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

vielen dank für hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:08:21 Uhr:

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

hier endet die Aufgabe der Polizei - als reine Protokolanzen (zumindest in diesem Fall), es sei denn sie spielt wie in Deinem Fall wieder den Hero und meint juristische Ratschläge bei völliger Ahnungslosikeit geben zu müssen.
Es regt mich immer wieder auf. Die Polizisten haben ihren Job nicht verstanden, sie sind keine Juristen oder gar Richter...; aber gut der Bildungsstand lässt vermutlich nichts anderes als so eine Verhaltensweise zu.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

hier liegen schon die ersten Stolpersteine, die Du auch schon erfragt hast. (siehe unten)

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

Wenn Du reparieren lässt ja, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Der KVA wird vermutlich neben der Mehrwertsteuer (§249 II S.2 BGB) auch um Studenverrechnungssätze und ggf. Verbringungskosten für Lackierarbeiten gekürzt werden, sobald Du hiergegen kene passende Einwände erbringst.

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

ja, wieder mal eine halbweisheit von den Herren in Grün. Natürlich kannst du entscheiden, was Du machst. Ist ja Dein Auto. Nur das die Abrechnung (dsa was du bekommst) unterschiedlich ausfällt

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

wer sagt, denn das du einen machen lassen musst? Solange die Verischerung keinen anweist, ist ein KVA dein Privatvergnügen und wird nicht bezahlt und ggf. auch nicht anerkannt.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

du hast die möglichkeit zu reparieren oder dir das geld auszahlen zulassen. was du mit dem ausgezahlten Geld machst, geht den Versicherer nichts an. Lässt Du mit dem ausgezahlten Geld sach- und fachgerecht reparieren, kannst Du den Mehrwertsteueranteil geltend machen.

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

du kannst, die forderung an das Autohaus abtreten; dann rechnen diese mmit der Versicherung direkt ab. Du hast Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer. du kannst natürlich auch für beides in vorleistung treten, und kommst dann die kosten erstattet. das würde ich mir aber vorher von der versicherung schriftlich bestätigen lassen.

vielen dank für hilfe.


Aber ener Schadenhöhe von ca. 500€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Rechtsbeistand
Aber ener Schadenhöhe von ca. 750€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Sachverständigen (frei von drr gewählt)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25€

das ist alle swas mir momentan einfällt

gruß

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Polizisten haben einen anerkannten Berufsstand, schätzen allerdings oft den Schaden und die Schadenshöhe ohne ingenieurtechnische Ausbildung falsch ein. Ein Beispiel. Stoßstangenschaden an meinem Fzg nach Wildunfall. Polizisten schrieben in den Unfallbericht den ich der Verischerung einreichen musste, Schadenhöhe 600 Euro.

Ich meldete den Schaden bei der Versicherung, ein Wildtier, Wert ca. 600 Euro, Schaden am Fzg nicht bezifferbar. Gutachten erforderlich. Tatsächlicher Schaden nach Gutachten 2400 Euro. Der Schaden wurde komplett reguliert. Ohne MwSt. Ich holte mir in einer Auktionsbörse eine gebrauchte Stoßstange in Wagenfarbe und baute Sie am WE mit einem Freund zusammen an. Zum Schluss habe ich der Versicherung ein Foto eingereicht, dass das Fzg. wieder in original Ersatzteilen instand gesetzt wurde.

Zitat:

@romanusko schrieb am 20. Juni 2015 um 15:00:50 Uhr:

Polizisten haben einen anerkannten Berufsstand, schätzen allerdings oft den Schaden und die Schadenshöhe ohne ingenieurtechnische Ausbildung falsch ein. Ein Beispiel. Stoßstangenschaden an meinem Fzg nach Wildunfall. Polizisten schrieben in den Unfallbericht den ich der Verischerung einreichen musste, Schadenhöhe 600 Euro.

Ich meldete den Schaden bei der Versicherung, ein Wildtier, Wert ca. 600 Euro, Schaden am Fzg nicht bezifferbar. Gutachten erforderlich. Tatsächlicher Schaden nach Gutachten 2400 Euro. Der Schaden wurde komplett reguliert. Ohne MwSt. Ich holte mir in einer Auktionsbörse eine gebrauchte Stoßstange in Wagenfarbe und baute Sie am WE mit einem Freund zusammen an. Zum Schluss habe ich der Versicherung ein Foto eingereicht, dass das Fzg. wieder in original Ersatzteilen instand gesetzt wurde.

Das ist richtig. Nur macht das die Polizei nicht, weil sie das unbedingt will, sondern weil diese Schätzung für die Auswertung der Statistiken und für die Verfassung eventueller Presseberichte zu Rate gezogen wird. Die Schätzungen haben keinerlei Anspruch auf Genauigkeit, weil, wie du es so treffend sagst, die berufliche Ausbildung dafür einfach fehlt.

Aber ich glaube, wir driften vom Thema ab.

am 20. Juni 2015 um 15:47

Zitat:

@romanusko schrieb am 20. Juni 2015 um 15:00:50 Uhr:

Polizisten haben einen anerkannten Berufsstand.

mal ganz im ernst jetzt. kannst Du das belegen.

ich glaube es nicht und kenne keinen in meinen kompletten bekanntenkreis, der die polizei schätz und ich meine damit kein typisches stammtischgehetzt.

ich hab es im meinem gesamten leben noch nie erlebt, das ein polizist da war, wenn man ihn brauchte.

Zum Beispiel schleicht ein Fremder im Garten herum und die polizei braucht 20 min um zu kommen (da waren sie als ich für 2 min kurz falsch herumgeparkt hatte schneller).

Auch in einer gefährlich situation auf der feiermeile mit mir und einem kumpel gegen 5 angetrunkene standen sie auch nur kaffee schlürfend nebenbei. klasse job.

tut mir leid, das ist so mein bild von denen und das hat der mir (bekannte) öffentlichkeit.

anders bei kriminalbeamten.. mit denen kann man sich unterhalten und hat auch den eindruck, dass die verstehen, was man will. Bei normalen streifenpolizisten bemerkt man, dass sie kontextlos ihre gelernten sprüche abspulen, weil sie (vermutlich) rhetorisch nicht in der lage die Argumente zu entkräften. achtet mal drauf. die merken nämlich manchmal garnicht, das die garnicht passen.

aber wenn weiiteres diskussionsinteresse besteht, mache ich gerne ein thread auf. ich will den thread hier nicht kaputt machen mit threadfremden inhalten.

gruß und in dem sinne.

phaeti

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. Juni 2015 um 17:47:06 Uhr:

Zitat:

@romanusko schrieb am 20. Juni 2015 um 15:00:50 Uhr:

Polizisten haben einen anerkannten Berufsstand.

mal ganz im ernst jetzt. kannst Du das belegen.

ich glaube es nicht und kenne keinen in meinen kompletten bekanntenkreis, der die polizei schätz und ich meine damit kein typisches stammtischgehetzt.

ich hab es im meinem gesamten leben noch nie erlebt, das ein polizist da war, wenn man ihn brauchte.

Zum Beispiel schleicht ein Fremder im Garten herum und die polizei braucht 20 min um zu kommen (da waren sie als ich für 2 min kurz falsch herumgeparkt hatte schneller).

Auch in einer gefährlich situation auf der feiermeile mit mir und einem kumpel gegen 5 angetrunkene standen sie auch nur kaffee schlürfend nebenbei. klasse job.

tut mir leid, das ist so mein bild von denen und das hat der mir (bekannte) öffentlichkeit.

anders bei kriminalbeamten.. mit denen kann man sich unterhalten und hat auch den eindruck, dass die verstehen, was man will. Bei normalen streifenpolizisten bemerkt man, dass sie kontextlos ihre gelernten sprüche abspulen, weil sie (vermutlich) rhetorisch nicht in der lage die Argumente zu entkräften. achtet mal drauf. die merken nämlich manchmal garnicht, das die garnicht passen.

aber wenn weiiteres diskussionsinteresse besteht, mache ich gerne ein thread auf. ich will den thread hier nicht kaputt machen mit threadfremden inhalten.

gruß und in dem sinne.

phaeti

Zunächst: mein Beileid zu deinem Bekanntenkreis.

Ich nehme an dass du weist dass Beamte von S und K die gleiche Ausbildung genießen. Zumindest in NRW. Und dass jeder K Beamte irgendwann mal als Schutzpolizist angefangen hat. Von daher hat deine Aussage hier überhaupt kein Fundament und zeigt mir dass du nicht weißt wovon du redest.

Und wenn du siehst dass eine Stadt wie die in der ich wohne mit ca. 300000 Einwohnern in der Regel von sechs Streifenwagen versorgt wird darf man sich nicht wundern wenn es mal länger dauert. Und der Spruch "nie sind sie da wenn man sie braucht" zeugt auch nicht grad von Objektivität.

Das ist die heutige Politik dass immer weniger Polizei auf der Straße ist. Das Ende ist aber noch lange nicht erreicht.

Und da du hier meist Versicherungsfragen kompetent beantwortest, nehme ich an dass du sowas gelernt hast. Von daher steht es dir nicht zu,den Bildungsstand von Polizisten in Frage zu stellen. Als Versicherungskaufmann benötige ich glaube ich kein Studium von mehreren Jahren.

Also immer schön den Ball flach halten bevor man sich in Stammtischparolenmanier zu einem Thema äußert bei dem man besser ruhig sein sollte.

Wir könnten uns darauf verständigen, dass es - wie in jedem anderen Beruf auch - motivierte und weniger motivierte, gute und weniger gute Mitarbeiter gibt. Und bei dem Job eines Polizisten befürchte ich, dass auch die guten und motivierten Mitarbeiter nach gewisser Berufserfahrung abstumpfen.

Gruß

Peter

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Juni 2015 um 21:26:38 Uhr:

Wir könnten uns darauf verständigen, dass es - wie in jedem anderen Beruf auch - motivierte und weniger motivierte, gute und weniger gute Mitarbeiter gibt. Und bei dem Job eines Polizisten befürchte ich, dass auch die guten und motivierten Mitarbeiter nach gewisser Berufserfahrung abstumpfen.

Gruß

Peter

Das kann man so stehen lassen, wobei das schon wieder fast zu pauschal ist. Die Leute gibt's natürlich wie in jedem anderen Beruf auch.

Ich bekomme nur einen Hals wenn ich lese: "ich durfte bezahlen weil ich etwas falsch gemacht habe. Aber wenn man sie braucht sind sie nicht da."

Das sind Aussagen die man in der Kneipe hört und haben nicht das Geringste mit Argumentation zu tun.

am 20. Juni 2015 um 19:56

aber die eigene Meinung ist hier noch erlaubt, oder?

mich schleicht das gefühl, dass du jemand verteidigst.

du schreibst nämlich - entgegen meinen Beiträgen - nicht sachlich, was nunmal stets darauf hinweist, das es einem nicht mehr um die sache geht. naja.

wie gesagt, du würdest dich wundern, wenn man hier mal eine umfrage machen würde, was dabei wohl rauskommt.

wie kommst du darauf, dass ich versicherungskaufmann bin, wie kommst du darauf über meinen bildungsstand urteilen zu können.

ich bin hier raus. unsachlichkeit brauche ich nicht.

mein beileid bekommst du dafür, dass du andere Meinungen nicht akzeptieren kannst; diese denonziest und pauschal als falsch darstellst. Ähnlicher Bildungsstand wie ein Polizist?

gruß

Moin,

bitte wieder zum eigentlichen Thema :)

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2015 um 22:53:37 Uhr:

Moin,

bitte wieder zum eigentlichen Thema :)

Grüße

Steini

Recht hast du. Das bringt nichts. Aber einmal muss ich noch.

@phaeti

Nichts für ungut. Aber bleib bei deinen Tips für Versicherungsfragen. Die sind hier echt was Wert.

Themenstarteram 21. Juni 2015 um 6:25

ich danke euch für die meinungen.

nun heißt es ja man hat sogar ab einem bestimmten schaden ein recht auf ein anwalt.

meine denkweise.

sollte ich den schaden bei audi heil machen trete ich alles an audi ab und die haben ja auch eh anwälte falls

die versicherung probleme macht.

sollte ich das geld einstecken wollen ein anwalt nehmen welche die versciherung zahlt?

damit die auch zahlen?

oder machen versicherungen eher weniger probleme?:-)

am 21. Juni 2015 um 11:34

Naja bei der fiktive Abrechnungen treten fast schon "naturgemäß" Probleme auf, weil die Argumentation des Versicherer dem Geschädigten nicht eingänglich ist.

Ein Anwalt könnte hier weniger der Durchsetzung der Ansprüche (diese sind im Prinzip klar), sondern mehr als Mediator in dem Sinne dienen, dass dieser in den Regulierungsprozess mit eingebunden ist und Du jemand hast, der auf "Deiner Seite" ist, der fachgerecht beurteilen kann, auf was Du Anspruch hast und auf was eben nicht.

Legst Du einen KVA von Audi zur fiktiven Abrechnung vor, musst Du damit rechnen, dass

  • die Mehrwertsteuer,
  • Verbringungskosten und
  • Stundenverrechnungssätze gekürzt werden

Die ersten beiden Punkte mögen noch zugänglich. Die Kosten sind schlichtweg bei einer fiktiven Abrechnung nicht angefallen (MwSt muss nicht getahlt, verbracht werden muss das Fahrzeug auch nicht), warum sollten sie bezahlt werden.

Letztere ist schon schwieriger nachzuvollziehen und hängt grob gesagt damit zusamen, dass die gegenüber dem Markt erhöhten Stundenverrechnungssätze von Audi eben erst durch das Recht der freien Werkstattwahl des Geschädigten gerechtfertigt werden.

Lässt der Geschädigte nicht reparieren, fällt die grundsätzlich Argumentation flach. Das Erlöschen des Rechts auf die erhöhten Verrechnungssätze dait einher.

Aber nein unser Gesetzgeber muss danoch mal die Ausnahme von der Ausnahme schaffen (siehe hier) und räumt in bestimmten Fällen dem Geschädigten auch das Recht einer fiktiven Abrechnung auf Basis von Preisen markengebundener Werkstätten ein.

Für die Reparatur brauchst keinen Anwalt.

Zitat:

@ampex schrieb am 21. Juni 2015 um 08:25:38 Uhr:

sollte ich den schaden bei audi heil machen trete ich alles an audi ab und die haben ja auch eh anwälte falls die versicherung probleme macht.

Der Anwalt von Audi schreibt seine Briefe aber an dich, wenn die Versicherung Probleme macht.

Will sagen:

Wenn du den Auftrag erteilt hast, musst du ihn auch bezahlen. Wenn die Versicherung das für dich übernimmt (was in so einem Fall in der Regel klappen sollte), ist alles gut. Wenn die Versicherung aber nicht oder nicht den vollen Rechnungsbetrag zahlt, schuldest du der Werkstatt den offenen Betrag. Den darf die Werkstatt dann auch nicht für dich bei der Versicherung einfordern, das darf nur dein Anwalt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. Juni 2015 um 14:46:24 Uhr:

tut mir leid. das ist meine subjektive erfahrung mit polizisten.

da nicht objektiv --> gestrichen

Polizisten sind eben auch nur Menschen, und wie viele andere Menschen (siehe die MT-Foren) labern sie viel Müll wenn man sie über etwas befragt von dem sie nur irrtümlich glauben darüber Bescheid zu wissen.

Es wäre schön, wenn Polizisten (wie alle anderen auch) die Größe besäßen zuzugeben dass es nur Ihrem beschränkten Kenntnisstand entspricht, was sie da sagen oder dass sie keine Ahnung haben. Aber oft spielt da weniger Selbstüberschätzung eine Rolle, sondern mehr der Wunsch zu helfen, wenn ein verunsicherter Bürger (egal ob Unfallverursacher oder - opfer) sie fragt wie es nun weitergeht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 20:55:30 Uhr:

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:43:04 Uhr:

ok super vielen dank ! :-)

dann rufe ich montag da mal an und lass mich mit der versicherung verbinden.

wenn ich mich entscheide das machen zu lassen kann ich aber auch das autohaus bestimmt direkt mit der versicherung abrechnen lassen oder?

meine das ja dann auch leichter wegen gutachten kosten , leihwagen usw.

hab eben meine versicherung angerufen ( HUK) die sagten mir auf meine frage ob ich das geld nehmen kann und es nur bissel ausbessern lassen kann , das ich es machen kann wie ich will ? haben die recht? oder hatte die keine ahnung?

a

Doch, das stimmt. Frag aber einfach mal nach, was die Rep. kostet - Vertragswerkstatt - Lackiererei. Mit Hinweis, dass du selbst bezahlen musst. Und das vergleiche mal mit dem Ergebnis des Gutachtens.

Alles dem Autohaus überlassen ist zwar sehr einfach, aber meistens suboptimal. Bei meinen bisherigen, unverschuldeten Unfällen habe ich mich immer selbst um alles gekümmert und stur nach Gutachten fiktiv abgerechnet. Der Gewinn landete dann auf meinem Konto. Wenn das Auto nicht verkehrssicher war, habe ich die Rep. anschließend nachgewiesen und auch den Nutzungsausfall erhalten.

Stell doch mal ein Bild vom Schaden ein.

Gruß

Peter

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 20:55:30 Uhr:

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:43:04 Uhr:

 

Hallo Peter,

ich weiß, ich bin im falschen Thread, aber Du sagst, du habest Nutzungsaufall schon erfolgreich geltend gemacht.

Mein Problem, im Gutachten stehen 3 Tage Reparaturzeit tatsächlich hat die Werktstatt den Wagen erst 9 Tage nach Reparaturauftrag fertig gestellt. Die Versicherung hat jetzt für 3 Tage Reparaturzeit gezahlt. Wer haftet für die restliche Reparaturzeit (tatsächlicher Nutzungsausfall)?

Gruß Helmut

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