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Unfall an meinem Fahrzeug / Fiktive Auszahlung usw.

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 16:54

Hallo!

Mich hat einer von der Autobahn abgeschossen nun meine Frage.

Gutachtenreparatur 16000 nto

restwert 14000

rep dauer 6-7 Tage

Wiederbescaffungzeit 12 Arbeitstage.

Wertminderung 500

Würde gern selbst reparieren und die Rep Kosten auszahlen lassen

Auf welche wert hätte ich anspruch ?

Was müsste ich beachten?

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke für Infos

Beste Antwort im Thema

na miss google.. mit deinen aussagen wäre ich aber sehr vorsichtig..

also um mal wieder bissl was nützliches beizutragen..

bei nem wbw von 29.990 euro gehe ich mal stark davon aus, dass dieser regelbesteuert ist und demzufolge noch 19% abzuziehen sind.

alternativ teile doch mal mit, wie alt das auto ist..

also ist die rechnung für die fiktive abrechnung lt. gutachten doch ganz einfach:

wbw 29.900 euro

- 19% märchensteuer

= 25.201,68 euro

- restwert 14.000 euro

= 11.201,68 euro entschädigungsleistung der versicherung.

du bekommst also nicht die nettoreparaturkosten, wie es dir unsere hausfrau erzählen wollte sondern lediglich oben genannten betrag.

bei deinem kfz ist ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten und danach wird auch abgerechnet.

anspruch auf die reparaturkosten hast du bei nachgewiesener reparatur entweder durch vorlage einer rechnung (brutto rep.ko) oder einer bestätigung eines sachverständigen (netto rep.ko).

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Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 17:58

Aber 14 ist mir zu weng für das Auto...

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

Aber 14 ist mir zu weng für das Auto...

interessant... angebot und nachfrage bestimmen den preis.. dein auto gab zum zeitpunkt des inserates nicht mehr her.. wenn du dein auto jetzt noch länger stehen lassen willst, bis du einen für dich akzeptablen preis erzielen konntest, wirst du wohl draufzahlen! denn je länger dein auto steht, desto weniger ist es auch im beschädigten zustand wert.

aber vielleicht hat die versicherung noch ein höheres restwertangebot für dich parat :-)

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

Aber 14 ist mir zu weng für das Auto...

Das ist dann aber dann dein Problem.

Und weist du was mir hier im Versicherungsform (unter anderem) mächtig auf den Sack geht?

Nein, dass weißt du (noch) nicht (aber gleich) und darum schreib ich das jetzt mal hier:

Solche Geier wie du, die meinen an einem Unfallschaden richtig Geld verdienen zu müssen.

Schadenersatz nach einem Unfallschaden in der Bundesrepublik Deutschland  ist nicht türkisch Basar mit Kohle machen auf dem Rücken anderer.

Comprende ?

Ich kann mich schon wieder mächtig ärgern, dass ich so einem Vogel wie dir hier überhaupt Infos gegeben habe....:mad:

 

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 18:16

war wieder sehr nett ... ohne hintergrundwissen was es für ein auto ist und wie der schaden ausschaut.. aber ok

am 21. Oktober 2012 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von A38PA

Aber 14 ist mir zu weng für das Auto...

Wie schon an anderer Stelle gesagt: Je höher der Restwert ist, umso weniger bekommst Du ausbezahlt und falls du das Auto reparieren möchtest (so wie es du einmal eingangs angedeutet hattest) solltest du eigentlich ein Interesse an einem geringen Restwert haben.

Solltest du dir doch ein anderes Fahrzeug zulegen, kann du das Unfallfahrzeug immer noch privat verkaufen; einfach 'mal mit "letzte Preis" z. B. bei mobile.de einstellen.

Auch wiederhole ich nochmals, dass du in den nächsten Tagen damit rechnen musst, dass die Versicherung dir ein höheres Restwertangebot, also mehr als 14.000 €, vorlegt; das ist besonders dann wahrscheinlich, wenn du schon selbst das Gefühl hast, dass 14.000 € zu wenig sind. Von einem höheren Restwertangebot der Versicherung hast du allerdings gar nichts!

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 18:23

JA klar wie gesagt ich sage euch was rauskommt.

Jetzt heist es erstmal warten.. was der Anwalt sagt und so

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