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Unbefugtes Entfernen Roller: Alarmanlage mit SMS gesucht

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 8:46

Liebes Forum,

in meiner Strasse scheint es einige Roller-Hasser oder Berufsbürger zu geben, die gerne mal Roller umwerfen oder mitten auf den Bürgersteig stellen. Ich habe einen Deal mit einem Ladenbesitzer gemacht und trotzdem finde ich ständig meinen Roller am nächsten Morgen mitten auf den Bürgersteig gestellt. Das ist verbotene Eigenmacht und mir steht ein Selbsthilferecht (Nothilfe) gegen die Burschen zu. Das Problem ist nur die Brüder zu erwischen. Nun möchte ich meinen Roller mit einem Alarmsystem ausstatten, welches mich benachrichtigt, per Iphone-App oder SMS oder wie auch immer. Leider bin ich bislang nicht wirklich fündig geworden, so etwas muss es aber doch geben. Das einzige, was dem nahe kommt ist der "Sammy Screamer" (http://bleepbleeps.com/pages/sammy-screamer-motion-alarm), der aber eher für andere Zwecke gebaut wurde. Das Ding kann auch richtig krach machen, Kosten sind mir mittlerweile egal. Freue mich über Tips!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2015 um 8:33

Zitat:

Wenn ich sehe, wie jemand ein Fahrrad klaut, darf ich eingreifen, notfalls auch mit körperlicher Gewalt. Ich bin Rechtsanwalt (Strafrecht), weiss ich zufällig.

§323c StGB

Beschreibt alles zu ihrem Satz.

Sollten Sie aber wissen, sobald sie Anwalt sind was Sie auch behaupten.

Was ich ihnen absolut nicht abkaufe , da Sie sich mit der Materie überhaupt nicht zurecht finden.

Ich als ( Anwalt/der Herzen:-) ) werde mir nicht die Mühe machen, in einem Forum zu schreiben, sondern benütze den folgenden Text : Google/Alarmanlage"SMS-Benachrichtigung"

Ich erkläre es ihnen mal in einer umgänglichen Sprache.

Sie dürfen ( KEINE ) Gewalt anwenden , gegenüber Menschen die Sie selbst nicht angreifen .

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen

rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwehren.

Nothilfe

Wird geleistet, wenn man einer anderen Person/Personen hilft, indem man sie verteidigt

gegen einen rechtswidrigen Angriff (§323c StGB). Nothilfe kann sich auch dann wiederum

gegen „Unzurechnungsfähige Personen“ richten wie Betrunkene, Geistesgestörte und Kinder

etc.

 

Warum stellen sie nicht einfach ihren Roller in ihre Garage von ihrem Haus ?

Dachte Anwälte verdienen alleine fürs guten Tag sagen 500 Euro ......

Ich würde ihnen gerne helfen bei ihrem Problem, dies hätte ich auch sofort gemacht, da dieses Forum dafür ja auch erstellt wurde. Um Menschen zu helfen die Probleme haben mit ihrem KFZ /Krad.

Aber da Sie für mich ein klitzekleiner Schummler sind, ist es ganz normal das sie auf weitere Hilfe lange warten werden.

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am 4. Juni 2015 um 8:30

Nö, hier werden die einfach geklaut.....an der nächsten Ecke kannst dann den Schrott aufsammeln, der Kabelbaum liegt meist daneben

Zitat:

@hanfiey schrieb am 2. Juni 2015 um 20:22:23 Uhr:

Es gibt Alarm Anlagen für Roller. Sizillien ist voll davon, natürlich gibt es auch welche die SMS oder Mail Versenden...ö

...in Italien weit verbreitet ist der "Viro M.A.S.", kostet rund 300€ und schickt eine sms wenn der Roller bewegt wird, ob der in Deutschland erhältlich ist weiss ich nicht.

kann leider mit dem ipad keinen link setzen, musst selber mal googlen...:);)

 

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