Umbau Sitzbanksysstem vom Facelift Modell auf alten Caddy

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

heute habe ich gelesen das im anstehenden Facelift Modell die zweite Sitzreihe ausgebaut werden kann. Warum das jetzt erst kommt ist mir unerklärlich.

Ich persönlich bin mit den hier im Forum vorgestellten Vorschlägen wie man im "alten" Caddy seine Sitzbank ausbaufähig machen kann nicht richtig glücklich.
Umso mehr würde es mich interessieren ob das die nun am Facelift eingeführte Technik auf vorherige Modelle übertragbar ist.

Weiß einer von Euch hierüber schon etwas ?

Gruß
Peter

Beste Antwort im Thema

Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert.
Es gibt hier bisher wenige objektive und richtige Aussagen.
Ich bin seit Jahren im Bereich der Fahrzeugkontruktion tätig und habe selten soviel Unsinn gelesen.

Die Rücksitzbank eines Caddys ist kein Bestandteil der Karosserie und hat keinen Einfluss auf die Steifigkeit der Gleichen.

Wie schon richtig erwähnt wurde, wäre sich spätestens im geklappten Zustand nicht mehr in der Lage nennenswerte Scherkräfte aufzunehmen.

Wie mir ein Freund aus der Marketingabteilung des Konzerns mitteilte, lag der einzige Grund der Verschraubung in der günstigerern Fertigung. Ein Ausbausystem jeglicher Art ist deutlich teurer als eine Fixierung auf bisherige Weise.

Der Caddy wurde parallel zum Touran unter der Prämisse gut, praktisch, günstig entwickelt.
Dass manche sich danach in den Caddy verschaut und ihn als praktisches Familienfahrzeug entdeckt haben ist eine, für Volkswagen erfreuliche Randerscheinung.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat es im Rohbau, im Bezug auf die Sitzbank keine Änderungen gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Nachrüstung möglich ist.

Der Ausbau einer Sitzbank inklusive des integrierten mechanischen Rückhaltesystems stellt im Übrigen kein Problem dar und führt nicht zum Verlust der BE.

In zum Beispiel einem VW Transporter der Generation T5 sind ebenfalls Sitze mit 3Punkt Sicherheitsgurten in den Bänken verbaut. Die Sitzzahl ist in den Papieren mit bsp.8 angegeben. Es ist keine andere mögliche Sitzzahl vermerkt.
Dennoch ist es legal möglich Bänke nach belieben zu entfernen inklusive Rückhaltesystem.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass jeder vorhandene Sitz mit einem zugelassenen Rückhaltesystem (siehe Homologation) ausgestattet ist. Wenn er ausgebaut ist, braucht es auch kein RHS.

Keine legale Möglichkeit des Ausbaus besteht bei Sitzen mit pyrotechnischem Rückhaltesystem (Seitenairbag). Dies führt dann tatsächlich zum Verlußt der Bertriebserlaubnis (BE).Diese sind in der 2.Sitzreihe des Caddy nicht vorhanden.

Zur Erklärung des Begriffs Homologation:

Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, teilweise noch ergänzt durch die StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung), genannt werden.
Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/46/EG.
Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs beziehen.
Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden.
Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Die Europäische Typzulassung ist eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.

Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.

Die Grundlage der Entscheidungen der Prüforganisationen ist die Typgenehmigung und die deutsche StVZO.

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Zitat:

Also ich habe von mindestens einem ohne Rücksitzbank weichgefahrenem Caddy gehört. Da stimmen jetzt die Spaltmaße aller vier Türen nicht mehr und der Sachverständige, der ihn im Rahmen der Leasingrückgabe zu begutachten hatte, hat ihn zum wirtschaftlichen Totalschaden deklariert.

Gibt es Bilder oder einen Bericht davon?

Viktor

Zitat:

Gibt es Bilder oder einen Bericht davon?

Ich kann mir schon vorstellen, wie das gelaufen ist, sofern es sich nicht um eine reine "ich hab mal von einem gehört-" Geschichte handelt: Jemand baut die Rücksitzbank aus, vergewaltigt den Caddy durch massive Überladung, exzessive Geländefahrten oder sonst was und die Karre fängt an sich zu verwinden. Woran liegt's? An der ausgebauten Rückbank natürlich, woran sonst? 😉

Hallo Viktor,
viele der hier aufgestellten Behauptungen basieren auf 'ich habe gehört, daß ...'

Und wer noch glaubt, daß ein von VW hergestelltes Fahrzeug sich nach dem Ausbau der Rücksitzbank verzieht,
sollte einen Techn. Sachverständigen darüber mal befragen.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung vom TÜV, das der Ausbau der Rücksitzbank
erlaubt ist und nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt - damit kann ich beruhigt leben.

Gruß
HNV

Wer bezüglich Steifigkeit der Karosserie auf der sicheren Seite sein will, der kann sich ein Stahlrohr in Länge der Sitzreihe mit 36 mm Durchmesser besorgen und dort vier Laschen für die Bodenbefestigung der Sitze anschweißen. Anschließend noch das Rohr mit den Torx-Schrauben am Boden befestigen.

Dann dürfte in Punkto Steifigkeit kein Unterschied mehr zur eingebauten und umgeklappten Sitzreihe sein.

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Mein Pulver ist lange nicht verschossen😉
Ich habe nur keine Lust wirklich alles nochmal durchzukauen.
Es ist im Gegenteil spaßig die Geschichten zu lesen (vezogenes Fahrzeug wegen ausgebauter Sitzbank 😁)

Wer einen sehen will, der mit jetzt 205tkm ohne Rücksitzbank fährt und oh Wunder nicht verzogen ist, kann sich gerne melden und ihn ansehen. Ich habe einen. Und dieser ist übrigens mehrfach durch die HU bei TÜV und GTÜ.

Ist mir immernoch schleierhaft, warum hier einige Leute immer wieder andere gezielt angreifen.

Es gibt hier Personen mit verschiedensten Wissenständen und Meinungen.
Es sei jedem gestattet diese zu haben und zu äußern.

Aber genausowenig wie sich manche nicht von meinen Ausführungen überzeugen lassen, geht es mir auch.
Ich greife deshalb aber keinen an, nur weil er anderer Meinung ist.

Ein Forum lebt vom Austausch und der Diskussion. Und nicht davon anderen "den Mund" zu verbieten oder sie mit unfreundlichen Spitznamen zu versehen.
Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Hier könnte wahrscheinlich VW direkt die Freigabe zum Ausbau posten und manche würden nichtmal das glauben...

Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert.
Es gibt hier bisher wenige objektive und richtige Aussagen.
Ich bin seit Jahren im Bereich der Fahrzeugkontruktion tätig und habe selten soviel Unsinn gelesen.

Die Rücksitzbank eines Caddys ist kein Bestandteil der Karosserie und hat keinen Einfluss auf die Steifigkeit der Gleichen.

Wie schon richtig erwähnt wurde, wäre sich spätestens im geklappten Zustand nicht mehr in der Lage nennenswerte Scherkräfte aufzunehmen.

Wie mir ein Freund aus der Marketingabteilung des Konzerns mitteilte, lag der einzige Grund der Verschraubung in der günstigerern Fertigung. Ein Ausbausystem jeglicher Art ist deutlich teurer als eine Fixierung auf bisherige Weise.

Der Caddy wurde parallel zum Touran unter der Prämisse gut, praktisch, günstig entwickelt.
Dass manche sich danach in den Caddy verschaut und ihn als praktisches Familienfahrzeug entdeckt haben ist eine, für Volkswagen erfreuliche Randerscheinung.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat es im Rohbau, im Bezug auf die Sitzbank keine Änderungen gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Nachrüstung möglich ist.

Der Ausbau einer Sitzbank inklusive des integrierten mechanischen Rückhaltesystems stellt im Übrigen kein Problem dar und führt nicht zum Verlust der BE.

In zum Beispiel einem VW Transporter der Generation T5 sind ebenfalls Sitze mit 3Punkt Sicherheitsgurten in den Bänken verbaut. Die Sitzzahl ist in den Papieren mit bsp.8 angegeben. Es ist keine andere mögliche Sitzzahl vermerkt.
Dennoch ist es legal möglich Bänke nach belieben zu entfernen inklusive Rückhaltesystem.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass jeder vorhandene Sitz mit einem zugelassenen Rückhaltesystem (siehe Homologation) ausgestattet ist. Wenn er ausgebaut ist, braucht es auch kein RHS.

Keine legale Möglichkeit des Ausbaus besteht bei Sitzen mit pyrotechnischem Rückhaltesystem (Seitenairbag). Dies führt dann tatsächlich zum Verlußt der Bertriebserlaubnis (BE).Diese sind in der 2.Sitzreihe des Caddy nicht vorhanden.

Zur Erklärung des Begriffs Homologation:

Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, teilweise noch ergänzt durch die StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung), genannt werden.
Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/46/EG.
Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs beziehen.
Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden.
Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Die Europäische Typzulassung ist eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.

Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.

Die Grundlage der Entscheidungen der Prüforganisationen ist die Typgenehmigung und die deutsche StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von Kai von Mohlsdorff


Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert. ...

Was verschafft mir die Ehre?

Ich war doch immer freundlich und sachlich...

...aber egal, für einen Erstbeitrag ist das doch etwas sehr arrogant und provokativ, deshalb zitier' ich mal und schließe mich an:

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


...
................\|||/
................(o o)
~~~ooO~~(_)~~~~~,
I.................................I
I...........Please.............I
I.......don't feed the.....I
I..............TROLL..........I
I.................................I
'~~~~~~~~ooO~~~'
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..............|| ||
..........ooO Ooo
...

Lieber Kai,

ich möchte dir deine Fähigkeiten keinesfalls absprechen (kann ich auch nicht beurteilen) aber Fakt ist eins und das ist erwiesen:
Der Caddy Kasten ohne Sitzbank ist definitiv anders gebaut in diesem Bereich als der Caddy Life mit Sitzbank.

2. Was weiß denn schon jemand aus der Marketing-Abteilung von der Konstruktion? Da liegen doch wohl Welten und unterschiedliche Interessen bzw. Aufgaben zwischen.

Und 3. Der T5 bzw. seine Sitze sind entsprechend zum Ausbau der Sitze konzipiert und konstruiert worden, genauso wie auch die 3. Sitzreihe des Caddy's anders als die 2. Sitzreihe.

Was hast du jetzt bewiesen?

Ich sach mal.........NIX.

Oha!

Zitat:

Original geschrieben von Kai von Mohlsdorff


... Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert. ...

Ach, welch Ehre...

Aber Platz 1 der überheblichen Kommentare hier im Thread! Glückwunsch!

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Der Caddy Kasten ohne Sitzbank ist definitiv anders gebaut in diesem Bereich als der Caddy Life mit Sitzbank.

Das allerdings ist unumstreitbar. 😉

Siehe Anhang:

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