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Überziehen des Inspektionstermins zulässig oder nicht?

Mercedes SL R230
Themenstarteram 13. August 2013 um 6:39

Wir haben uns im Oktober 2011 einen R 230 angeschafft, Erstzulassung in 09/2010, 4.500 km auf der Uhr.

Vor der Auslieferung wurde die erste Inspektion im Oktober 2011 gemacht, also 13 Monate nach der Erstzulassung.

Obwohl das Inspektionsintervall 25.000 km/max 12 Monate beträgt, meldete sich das Mäusekino bereits im September 2012 für eine Inspektion.

Das Fahrzeug ist ein sog. "Junge Sterne"-Auto. Die Inspektion wurde wegen Urlaubs erst im Oktober 2012 durchgeführt, also etwas später.

Wenn man in die Bedingungen der "Junge Sterne Garantie" schaut, dann ist dort verzeichnet, daß der Inspektionstermin um 1 Monat, maximal 1.000 km überzogen werden darf.

Ich habe diesbezüglich die Zentrale von DB in Berlin angemailt. Diese steht auf dem Standpunkt, der Jahrestermin, hier also 09/2012, hätte in keinem Fall überschritten werden dürfen.

Dem widersprechen meine Vertragswerkstatt sowie die Bedingungen der oben bereits erwähnten "Junge Sterne Garantie".

Unglaublicher Weise war dem Gesprächspartner in Berlin diese abweichende Bestimmung in der "Junge Sterne Garantie" auf Nachfrage überhaupt nicht bekannt.

Wie seht ihr das? Haltet ihr euch penibel an die 12 Monatsfrist? Hat Jemand schon einmal Schwierigkeiten bei Kulanz o.a. gehabt wegen Fristüberschreitung?

 

Beste Antwort im Thema

Papier ist zwar geduldig, aber was da steht zählt und nicht was einer am Telefon "labert".

Ich geb schon lange nix mehr auf Hotlines oder auf irgend was, was nicht schriftlich fixiert ist.

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Papier ist zwar geduldig, aber was da steht zählt und nicht was einer am Telefon "labert".

Ich geb schon lange nix mehr auf Hotlines oder auf irgend was, was nicht schriftlich fixiert ist.

Themenstarteram 13. August 2013 um 7:11

Es war keine Hotline - da teile ich deine Meinung - sondern die offizielle Zentrale von DB in Berlin.

Schauen wir uns mal an, was da genau steht:

In den Garantiebedingungen heißt es unter §4 a):

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht.

Was sind denn die Inspektionvorgaben des Herstellers?

Das ist die Anzeige im Display.

Im September hat sich das Auto gemeldet. Im Oktober war es in der Werkstatt. Überschreitung innerhalb eines Monats. Also: nach meiner Meinung alles i.O.

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Es war keine Hotline - da teile ich deine Meinung - sondern die offizielle Zentrale von DB in Berlin.

Wer ist völlig egal! Es war telefonisch und Du hast nichts dazu schriftlich!

am 13. August 2013 um 10:10

Die Inspektionsintervalle (km, Monate) gelten ab Erstzulassung, also ab Tag X im September 2010. Wird der Termin überzogen, dann wird nicht vom tatsächlichen Zeitpunkt der Inspektion weitergezählt (in diesem Fall Tag Y im Oktober 2011), sondern vom vorgeschriebenen Zeitpunkt (Tag X im September 2011). Bei überzogenen Terminen für die Hauptuntersuchung gilt übrigens das gleiche Prinzip.

Nach den Garantiebedingungen ist ein Überziehen um einen Monat zulässig, also gemäß §191 BGB 30 Tage. Diese 30 Tage sind die Kulanz. Eine weitere Kulanz auf die Kulanz gibt es nicht. Es wird auch nicht auf ganze Kalendermonate aufgerundet, also z.B. fälliger Termin zum 01. September, noch zulässiger Termin bis zum 31. Oktober (=60 Tage überzogen).

Das Kombiinstrument meldet die Fälligkeit 30 Tage vor dem Termin und zählt dann von diesem an zurück. Nimmt man das Auto in dieser Zeit nicht Betrieb, dann bekommt man es nicht bzw. zu spät mit. Das verschiebt aber nicht den Termin.

Die Inspektion am Tag Z im Oktober 2012, und auch bereits die am Tag Y im Oktober 2011 vor dem Verkauf, können also durchaus mehr als 30 Tage nach dem fälligen Termin erfolgt sein.

"Junge Sterne" sichert eine Inspektion innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Verkauf zu. Man hat also keinen Anspruch auf eine "frische" Inspektion unmittelbar vor dem Verkauf.

 

 

 

 

Themenstarteram 13. August 2013 um 11:19

Erstzulassung war der 29.09.10, Kauf 26.09.2011, Zulassung auf mich Mitte Oktober 2011 (vor Übergabe wurde die erste Inspektion am 29.09.2011 durchgeführt), zweite Inspektion am 08.10.2012.

Danach müßte alles im grünen Bereich sein.

Bin jetzt nur gespannt, ob das Mäusekino mir die nächste Inspektion in 09/2013 oder 10/2013 anzeigen wird. Nach deinen Angaben müßte es 09/2013 sein.

Bei überzogenen TÜV-Terminen gilt inzwischen wieder die alte Regelung, d.h. man kann später zum TÜV fahren und die Plakette wird nicht mehr rückgängig angebracht. Ab einer gewissen Überschreitung erhöhen sich allerdings die Gebühren.

@Lugger

das ist leider falsch! Das Intervall beginnt beim Zurücksetzen! Startwert ist nicht die EZ sondern die Auslieferung. Dort wird niochmal zurückgesetzt und dann geht's los....

Inzwischen auch wieder bei der HU! Das Zurückdatieren war eine kurze Episode ;)

Neben der Zeitvorgabe (1bzw. 2 Jahre) ist die Angabe der verbleibenden Laufleistung bis zum nächsten Service maßgeblich. Die innerhalb der Zeitvorgabe verbleibende Laufleistung wird u.A. durch Analyse der Motoröls (Eintrübung , Wasseraufnahme),pers. Fahrstreckenmodi (Kurz,-Langstreckenbetrieb), Anzahl Startvorgänge ermittelt.

Es wird anempfohlen , allein um Diskussionen bei Gewährleistungsansprüchen und Kulanzanfragen zu vermeiden , die Vorgaben einzuhalten.

Zur Info.:

In vielen MB-Werkstätten ist der Umfang und der Preis für den Service verhandelbar. Hochwertige Synthetiköle nach DBL , Blatt 229.5 sind für unter 10€ im Online-Handel erhältlich , MB berechnet rd. 28 € / L .

Themenstarteram 14. August 2013 um 6:41

@RoadStar und Lugger:

Danke für den Hinweis auf § 4 a der Garantiebedingungen. Habe mir jetzt die Garantiebedingungen des Mercedes-Benz Garantie Pakets (MB 100 ; Garantieverlängerung ... für den Abschluß nach der zweijährigen Werksgarantie, die bei mir in Kürze abläuft) und die Garantiebedingungen (MB 100) Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie (aktuell für mich zutreffend) besorgt und angesehen.

In beiden Fällen steht genau das, was du gesagt hast ... Überziehung möglich bis einen Monat (wohl richtigerweise als "30 Tage" zu verstehen), maximal jedoch 1.000 km.

Danach taugen die Anfragen/Auskünfte in der Zentrale in Berlin, die anderer Meinung sind, wohl kaum.

Es gilt, was auf dem Papier in den Bedingungen steht und nix anderes.

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