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Überführungskosten (Leasing) sofort fällig

Citroën C5 Aircross 1

Hallo zusammen,

wir haben für meine Partnerin ein Leasing für den C5 Aircross unterschrieben. Die Überführungskosten will jedoch nun der Händler innerhalb 14 Tagen überwiesen haben. Ist dies rechtens?

Würdet ihr das sofort zahlen?

Geplanter Liefertermin Juli 2023

Ich kenn das von VW, BMW, Audi und Volvo bisher bei Fahrzeugabholung.

Danke

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25 Antworten

Ich kenne es auch nur bei Abholung. Genau wie die Zulassungskosten, wenn es denn der Händler zuläßt.

Was sagt der Leasingvertrag?

Persönliche Erfahrung: Bei BMW und Audi/VW bei Abholung, MG lässt es sich vorher bezahlen… je nachdem, was man vertraglich zustimmt - würde ich sagen.

Ich würde auch erst nach Übergabe bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung. Wenn das Autohaus vorher pleite geht, ist die Kohle weg!

Zitat:

@Hernefan schrieb am 19. Jan. 2023 um 11:12:40 Uhr:

Ich würde auch erst nach Übergabe bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung.

Das nutzt dir nur nichts, wenn es vertraglich vorher passieren soll. Dann kannst du das Fahrzeug nicht leasen.

Ich kann beide Seiten verstehen!

Es soll ja schon vorgekommen sein, dass Kunden ihr Auto gar nicht mehr wollten.

("Sorry, bin vorgestern arbeitslos/gekündigt/dauerkrank oder ähnlich geworden, kann das Fahrzeug nicht mehr bezahlen")

Dann hat der Händler das Fahrzeug auf dem Hof, und die Anlieferung muss er natürlich auch bezahlen.

Wer dafür kein Geld hat und knausert und meckert, da schaut der Händler vielleicht noch genauer auf die Bonität.

Es kommt ganz darauf an, welche Erfahrungen der Händler gemacht hat, ob er viele Stornos hat oder nicht.

Bei Dacia sieht es sicher anders aus als bei MB.

Was steht denn nun im Vertrag?

Ich kann nicht verstehen, es vorher zu zahlen. Das Risiko, wie auch immer es aussehen sollte trägt nunmal der Händler, deshalb ist er gewerblich registriert mit allen Vor- und Nachteilen. Aber grundsätzlich ist natürlich was im Vertrag steht gilt für beide Seiten, ob nun gelesen und verstanden oder nicht. VG

Die Fragen war ja nicht ob man dafür Verständnis aufbringen, oder das gut findet.

Gefragt war ob es rechtes ist. Wenn das so im Vertrag steht den man unterschrieben hat, erstmal ja.

Ob man das sofort bezahlen würde. Ja, wenn es denn vertraglich so vereinbart wurde. Falls es nicht so im Vertrag steht und nur ein "Wunsch" des Händlers ist. Wohl nicht

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 19. Jan. 2023 um 17:29:30 Uhr:

Ich kann nicht verstehen, es vorher zu zahlen. Das Risiko, wie auch immer es aussehen sollte trägt nunmal der Händler, deshalb ist er gewerblich registriert mit allen Vor- und Nachteilen.

Das sehe ich, und mittlerweile sehr viele Händler anders.

 

Denn bei Fernabsatz bzw. Widerrufsrecht kann jeder unterschreiben, und dann nach 14 Tagen zurücktreten.

Da gibt es leider viele Kunden, ich sage Mal Sp****, die dann unterschreiben, und es sich dann doch schnell anders überlegen.

 

Da würde der Händler jedesmal auf die 1000€ sitzenbleiben. Bei der Zahlung der Pauschale überlegt sich wirklich jeder Kunde, ob er das Fahrzeug wirklich haben will, und ernsthaft damit beschäftigt hat.

Der Händler möchte die aber innerhalb von 14 Tagen haben...

Da ist nichts mehr mit Widerrufsfrist

Da hätte ich ja 16 Monate vorher bezahlen müssen. Mit Sicherheit nicht...

Vielleicht geht es dem Händler schlecht?

Hab bei einem Händler (VW-Konzern) Bezahlung Überführungskosten wenn der Hobel da ist, beim Citroën-Händler musste ich sofort zahlen.

 

Der Grund den ich rausgehört habe war die Sache mit dem Rücktritt. Der Händler müsste um auf Nummer sicher zu gehen ja sonst immer 14 Tage warten bis er die Bestellung weiterreichen kann?

Zitat:

@Bavaria83 schrieb am 19. Januar 2023 um 21:12:12 Uhr:

 

Der Grund den ich rausgehört habe war die Sache mit dem Rücktritt. Der Händler müsste um auf Nummer sicher zu gehen ja sonst immer 14 Tage warten bis er die Bestellung weiterreichen kann?

die 14 Tage Wartefrist bis zur Bestellung wären mir egal, aber eine Voraus-Zahlung ohne Ware käme für mich nie in Betracht.

Der Händler rechnet den Kaufpreis sowieso mit der Leasingbank ab, egal ob der Leasingnehmer später bei Lieferung sich das Fahrzeug noch leisten kann oder will oder nicht.

Als (nicht-)Leasingnehmer hat man den Stress dann mit der Leasingbank, der Händler ist da schon raus.

Nur die Überführungskosten sackt sich der Händler direkt vom Leasingnehmer ein. Unter die würde ich im Leben nicht vorstrecken, ganz bestimmt nicht bei den aktuellen Lieferzeiten.

Entweder der Händler stimmt zu, oder der Vertrag wird widerrufen. Woanders gibt es auch Autos.

OK, ich hab bisher immer selbst konfiguriert.

Aber ich kenne es aus der Vergangenheit so, dass ich bei einem neuen Leasing erst mal eine "verbindliche Neuwagenbestellung" abschliesse. Von der kann ich innerhalb der Frist zurücktreten.

Wenn die um ist, dann muss ich das Fahrzeug eigentlich abnehmen und damit fallen Überführungskosten an, die ich aber erst beim Abholen bezahle.

Wenn ich die Kiste abhole, wird der Leasingvertrag unterschrieben und fertig. Kurz vorher wird eine evtl. Anzahlung und evtl. Nebenkosten (Überführung, Zulassung) überwiesen.

So wars in den letzten 15 Jahren.

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