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Rücktritt vom Privat Kaufvertrag was muss ich beachten?

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 6:32

Hallo und guten Morgen,

ch und meine Frau haben am Donnerstag (Feiertag) uns ein Auto angeschaut. Komplett Scheckheftgepflegt TÜV vom 01.06.2010 alles soweit ok. Probefahrt war nur einmal um Block möglich (30KM/h Zone) da Auto abgemeldet.

Soweit war da auch alles ok.

Also Anzahlung geleistet und KFZ Brief erhalten am Freitag habe ich dann das Auto auf meinen Namen Angemeldet und bin um 13 Uhr wieder zum Verkäufer um das AUTO abzuholen.

Restsumme bezahlt Nummernschilder rangebastelt und losgefahren. Nach den ersten Metern hörte ich bei geschwindigkeiten über 30 Km/h Geräusche beim Fahren.

Zuerst dachte ich evtl. Radlager oder Auspuff.

Bin dann ohne Umwege vom Autokauf zu einer Fachwerkstatt gefahren die mir dann einen Getriebeschaden diagnostizierte, diese Diagnose wurde durch eine Zweite Fachwerkstatt bestätigt.

Nach etlichen hin und her mit dem Verkäufer und nach ein paar Telefonaten mit dem ADAC kam das Thema Arglistige Täuschung auf.

Nachdem ich dem Verkäufer mit diesen Dingen konfrontiert hatte war er sofort bereit das Auto zurückzunehmen.

 

Der Wagen steht schon wieder beim Verkäufer (gestern noch hingebracht) habe meine Anzahlung wiederbekommen.

Brief und Schein sowie Nummernschilder habe ich, werde das Auto morgen Abmelden und dann kommt der Verkäufer und will mir die Restsumme geben im Austausch gegen den Brief.

Nun stehe ich ja im Brief schon als Halter drin.....

Was muss ich nun beachten?

Gibt es noch ein Schriftstück was beide unterschreiben sollten / müssten????

Kann der Verkäufer auf eine Minderung des Preises Bestehen da das Auto jetzt 2te Hand und nicht mehr 1ste Hand ist??

Danke im Vorraus

 

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2010 um 6:51

bei der kurzen fahrt kann er nix mindern. im gegenteil! er muss aufpassen das du ihm nicht noch kosten auf drueckst;)

 

gruss

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am 6. Juni 2010 um 6:51

bei der kurzen fahrt kann er nix mindern. im gegenteil! er muss aufpassen das du ihm nicht noch kosten auf drueckst;)

 

gruss

Hallo Maik,

ob das so klug ist mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt zu machen?

Gruß

yo-chi

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Hallo Maik,

ob das so klug ist mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt zu machen?

Gruß

yo-chi

ja Klug war das nicht im Nachhinein gesehen

War und ist auch mein erster Privatkauf gewesen und Reperaturen lasse ich immer machen...habe quasi null Ahnung was KFZ´s angeht und bin selber zu blauäugig an die Sache rangegangen.

Will den finanziellen Schaden der mir und meiner Familie entstanden ist nun auf ein minimum begrenzen und wenn ich jetzt selbst noch einen Anwalt einschalten muss.

Gruss

Maik

am 6. Juni 2010 um 8:26

Letzteres würde ich, je nachdem um welche Summe es geht, wohl machen. Auf jeden Fall brauchst du irgendwas schriftliches, dass ihr den Kaufvertrag wieder aufhebt und die Übereignung rückgängig macht. Wenn es da um viel Geld geht, würde ich schon einen Anwalt draufschauen lassen.

Beim nächsten Autokauf in jedem Fall einen "bewanderten" Bekannten mitnehmen, oder zumindest vor dem Kauf zu TüV/DEKRA und Check machen lassen.

am 6. Juni 2010 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von RED_NINJA

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Hallo Maik,

 

ob das so klug ist mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt zu machen?

 

Gruß

yo-chi

ja Klug war das nicht im Nachhinein gesehen

 

War und ist auch mein erster Privatkauf gewesen und Reperaturen lasse ich immer machen...habe quasi null Ahnung was KFZ´s angeht und bin selber zu blauäugig an die Sache rangegangen.

Will den finanziellen Schaden der mir und meiner Familie entstanden ist nun auf ein minimum begrenzen und wenn ich jetzt selbst noch einen Anwalt einschalten muss.

 

Gruss

Maik

Den finanziellen Schaden hast du ja schon begrenzt indem der Verkäufer das Auto zurückgenommen hat.

 

Als Schriftstück würde m.E  eine Widerrufserklärung des Kaufvertrages mit den Daten des Autos,Namen, Ort ausreichen.

 

Noch was zur Probefahrt mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug:

 

§ 6 PflversG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Dies ist eine typische Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Verkäufer und Käufer werden so gestellt, als ob überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen wäre.

Verkäufer nimmt das Fahrzeug zurück, erstattet den Kaufpreis und die dem Käufer durch den Kauf entstandenen Kosten (Anmeldegebühren, Versicherungskosten und dgl.). Käufer muss im gegenzug den Gebrauchsvorteil durch die Nutzung des Fahrzeuges herausgeben, also Kilometergeld bezahlen, was hier aber vernachlässigbar sein dürfte.

 

Warum Rechtsanwalt?

Einfach Verfassen eines Schriftstückes, in dem festgehalten wird, dass der Kaufvertrag v.... rückabgewickelt wird. Unterschreiben, Geld empfangen, Wagen zurückgeben und sich freuen, dass die Rücknahme des Fahrzeuges so komplikationslos funktionierte und dass man gelernt hat, ohne Lehrgeld zu bezahlen.

 

 

O.

 

Sei froh das der Verkäufer ohne Stress den Wagen zurückgenommen hat. War ja ein Privatverkauf. Er hätte dich auch abblitzen lassen können und behaupten können das das Getriebe zum Zeitpunkt des Verkaufs ok war und erst auf deiner Fahrt nach Hause ein Schaden aufgetreten ist. Wär da ein Rechtsstreit draus geworden wärst du vermutlich nicht so gut aus der Sache rausgekommen, vor allem nicht so schnell...

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 12:03

Ja danke für alle Hinweise und Tips.

Hoffe das Morgen dann alles reibungslos über die Bühne geht.

Zitat:

Original geschrieben von H1B

Sei froh das der Verkäufer ohne Stress den Wagen zurückgenommen hat. War ja ein Privatverkauf. Er hätte dich auch abblitzen lassen können und behaupten können das das Getriebe zum Zeitpunkt des Verkaufs ok war und erst auf deiner Fahrt nach Hause ein Schaden aufgetreten ist. Wär da ein Rechtsstreit draus geworden wärst du vermutlich nicht so gut aus der Sache rausgekommen, vor allem nicht so schnell...

Hallo,

das sehe ich genau so! Bei Privat Verkauf ist der Kaufvertrag normaler weise auch entsprechend formuliert. Ein Rechtsstreit hätte mit Sicherheit deutlich länger gedauert, mit offenem Ende.

@RED_NINJA

Lasse dir morgen beim Abmelden die Kennzeichen Reservieren. Die kannst du dann für das nächste Auto benützen u. hast so wenigstens nochmalige Kosten für neue Schilder gespart.

MfG Günter

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