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TüV und Zulassung für RD 350

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 10:47

Hallo,

habe eine RD 350 LC soweit fahrfertig und denke auch Verkehrsicher. Da der Bock aber schon seit gut 7 Jahren stillsteht meine Frage als Laie, muß ich erst zum Strassenverkehrsamt für ein Nummernschild oder erst zum Tüv/ Dekra damit ich überhaupt eine Zulassung bekommen kann ?

Habe noch das alte Nummernschild vom Vorbesitzer, könnte ich damit noch zum TüV oder der Zulassungstelle fahren, wenn ich vorher mein Versicherung informieren würde oder keine Chance ?!?!

Danke

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8 Antworten

Moin,

googel mal ein bisschen nach "Vollabnahme".

Vollabnahme erst nach 7,5 Jahren. Kostet aber kaum mehr als normale HU. Wenn Du eine Versicherungsbescheinigung Deiner Versicherung hast, darfst Du mit dem Fahrzueg auf direktem Weg zur Prüfstation/Zulassungsstelle fahren.

falls sich da nicht schon wieder was im §§ Geändert hat dann gehts folgendermaßen:

- rote Nummer besorgen

- zum Tüv fahren, Abnahme nach §21 StvZO ! (die wollen dafür vorher nen Termin!)

- mit der Prüfbescheinigung und Versicherungskarte dann zur Zulassungsstelle - anmelden - fertig

oder so:

- mit Versicherungskarte zur Zulassungsstelle, anmelden - es gibt aber kein Siegel aufs Nummernschild

- evtl- mit roter Nummer zum Tüv

- Abnahme nach §21 StvZO

- wieder zur Zulassungsstelle, Nummernschild Siegeln lassen.

bis vor 2 Jahren brauchte man dazu zwingend ne Rote Nummer, da die Ausnahmeregelung (zur Zulassungsstelle/Tüv fahren NICHT golt !!!!) - am besten bei der Zulassungsstelle fragen wie's jetzt ausschaut !

die Abnahme nach §21 StvZO ist dann fällig, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war UND keinen Tüv mehr hat.

P.S. der Begriff "Vollabnahme" existiert nicht - das heisst "Prüfung nach §21" oder "erweiterte Verkehrstauglichkeitsprüfung"

Tipp: man erspart sich eine Belehrung vom unfreundlichen Prüfer

PPS: mittlererweile dürfen Dekra usw. auch nach §21 prüfen.

Nachtrag:

die Schwachstellen Gabel und Schwingenlager bei der RD sind mittlerweile den Prüfern bestens bekannt ! - also: vorher Lager checken !

Zum Thema "Vollabnahme"...

Das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" benötigt man nur

-wenn keine Papiere mehr vorhanden sind (Fahrzteugbrief) oder

-es sich um einen Nicht -EU - Import handelt.

Auch das mit den 7 Jahren ist nicht richtig, da werden zwar die Daten des Fahrzeugs beim KBA gelöscht und das interessiert die Zulassungsstelle, nicht jedoch den TÜV. Die werden dann einfach neu erfasst, was ein paar Euronen extra kostet.

Es reicht also eine "normale" HU nach § 29 STVZO, die in der Regel ohne Anmeldung nicht nur der TÜV, sondern auch Dekra, GTS, GTÜ und wie sie alle heißen, durchführen. Wird diese bestanden, muss man bei der Zulassung den Brief, den "TÜV-Bericht", den Versicherungsnachweis und seinen Ausweis vorlegen. Dann wird dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt und es wird zugelassen. Fertig.

Ich habe das letzten Freitag (mal wieder, ich mach das im Schnitt einmal im Monat) mit einer Yamaha XJ 750 41Y praktiziert, das Fahrzeug ist seit 10 Jahren still gelegt, der Brief ist vorhanden, GTS-Prüfung ohne Mängel, am Montag wird die XJ zugelassen.

Ich persönlich transportiere meine möpplz mit dem moppedsammler-Anhänger zum TÜV/GTS, wie und wo der die Bremsen prüft, ist seine Sache.

edit:

TIPP:

Achtet darauf, den alten Brief mit dem "ungültig" Stempel zurück zu bekommen und hebt den gut auf. Gleichzeitig bitte prüfen, ob alle in dem alten Brief eingetragenen Änderungen auch in der Zul.Besch Teil 1 (schein) eingetragen wurden, ansonsten darauf bestehen. In der ZB Teil II ("Brief") steht nämlich nix mehr drin.

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 13:14

Danke Euch für die Info´s.

Werde morgen mal mit meinem Versicherungsmann sprechen und denke dann werde ich Mittwoch wohl mal einen Versuch starten.

Grüsse

Ich weiß ja nicht, ob Du meinen Beitrag schon gelesen hast, weil Dein post so schnell kam. Da gibt es viel Spekulation und nur wenige kennen das Procedere genau. Ich behaupte das von mir. Neben ca. 10-12 Abnahmen (darunter eine Vollabnahme wegen CH-Import) im zurück liegenden Jahr, beschäftige ich mich auch beruflich mit diesen Themen. Am besten Du transportierst die RD aufm Hänger erstmal zum TÜV oder GTS. Hat die RD die Abnahme bestanden, lässt Du Dir vom Versicherungsonkel eine Bescheinigung (Doppelkarte gibts auch nicht mehr, das geht online) geben, Ausweis Brief und Prüfbericht und damit kannste die RD anmelden. Du brauchst also 4 Papiere. Bei der Zulassungsstelle musst Du einen Zulassungsantrag ausfüllen (Clevere haben das Formular zu Hause und machen das vorher in Ruhe) Bankverbindung fürs Finanzamt, die machen nur noch Abbuchungen, sonst keine Zulassung. Steck wenigstens 50 Euro ein, die wirst Du brauchen. Während die das bearbeiten lässt Du Dein Kennzeichen machen, wieder zurück ins Amt, Stempel rein, anschrauben und ab geht die Post.

Wichtig: RD ist Rakete, nicht auf die Nase fallen...:D

am 12. Juli 2009 um 17:24

Hi,

ich Bremen gabs mal ne Riesendiskussion, weil jemand sein Motorrad mit dem Hänger zum Tüv brachte. Die Mädels bestanden darauf, dass die wegen der nötigen Probefahrt nur versicherte Fahrzeuge prüfen (das Tüvgelände sei öffentlicher Grund) und er nun für 10.- oder 15.- EUR zusätzlich für die Dauer der Prüfung, dort eine rote Nummer "mieten" sollte.

Wenn Du Deine RD danach zulassen und selber fahren willst, wäre es meiner Meinung nach das geschickteste, ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Dann kannst Du vor den Tüvtermin selber noch die eine oder andere "Einstell- und Probefahrt" vornehmen, was auch die Chancen für eine erfolgreiche Tüvabnahme steigern. Meist erkennt man nach einer solchen Reparatur erst bei der ersten echten Fahrt dass da doch noch was im argen ist. Die meisten Versicherungen verrechnen die 5 Tage dann mit der ersten Rechnung, zu dem Tarif der Folgeversicherung und nicht nach dem Einzeltarif für Kurzzeitkennzeichen, welche solo nämlich doch eher abschreckend teuer sind...

viele Grüße,

Oliver

So richtig, eigentlich auch nachvollziehbar, was der TÜV Bremen da veranstaltet. Öffentlicher Verkehrsraum ist alles, wo jedermann ohne von einer besonderen Vorrichtung daran gehindert zu werden, reinfahren kann, also auch das TÜV-Gelände oder z.B. ein Parkhaus mit Schranke, sofern jeder die Schranke öffnen kann (z.B. durch Ziehen einer Karte)

Aber das Gelände nach der Prüfhalle und die Halle selbst, und so kenne ich das von allen TÜV-Prüfstellen hier, ist eben nicht öffentlicher Verkehrsraum. Der Betreiber einer Prüfstelle muss ebenso wie eine Werkstatt haftpflichtversichert sein, falls er nämlich so ein Mopped schrottet. Und da hat es schon Spezialisten, die einen eiskalten Motor erstmal auf Höchstdrehzahl bringen, oder mit wehendem blauen Mäntelchen und einem uralten Helm durch das Industriegebiet wedeln. Rote Nummer "mieten" für drei Minuten und 15 Euro, geile Geschäftsidee, die würde ich anzeigen, die Bande.

Für meine Begriffe hat der Herr Prüfer mit meinem Mopped nicht rumzufahren. Wie das aussieht, habe ich unlängst erlebt, als ein kleiner Hänftling sich an meinerr bleischweren XS 750 SE versuchte. Der hat die nichtmal auf den Ständer gebracht.

Klar, er muss die Bremse prüfen. Das Hinterrad muss blockieren (bei den alten Dingern ohne Abs) und die Vorderbremse einigermaßen ziehen, hängt natürlich auch vom Möppl ab. Eine 260 Kilo - Maschine mit alten Einkolbensätteln wie meine XS oder GS 850 G oder einer einfachen Scheibe wie meine R 80 ST mit der Bremswirkung einer modernen Maschine zu vergleichen ist sowieso subjektiv und die ganze Testerei höchst fragwürdig.

Aber natürlich hast Du Recht mit dem Kurzzeitkennzeichen, wenn man das anschließend versichert, sind das rund 30 Euro für die Kennzeichen und man kann schon mal 4 tage damit rumheizen... Dann binnen 2 Wochen zulassen und gut ist. Vor allem wenn man eben keinen so geschickten Moppedtransporter hat wie der sammler :D

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