Forum626 & 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mazda
  5. 626 & 6
  6. TÜV und Leuchtweitenregulierung

TÜV und Leuchtweitenregulierung

Mazda 6 GG/GG1; GY/GY1
Themenstarteram 10. November 2015 um 23:19

Hallo Mazda-Fans!

Mein Mazda 6 Bauj. 2002 muß wieder mal zum TÜV. 11/2015. 2013 wurde als kleines Problem die Leuchtweitenregulierung rechts bemängelt! Defekt. Habe im 10/15 mit dem Reifenwechsel einen vorab TÜV & Lichtcheck machen lassen! Meine neuer Werkstattbetreiber hat auch den Defekt bemerkt, aber die Lichttestplakete in die Scheibe geklebt. Also ist wohl der rechte Scheinwerfer so tief eingestellt das er auch bei Volllast nicht blendet! Habe mich auch belesen. Der Stellmotor kostet zwar nicht so viel , aber wohl nur von vorne über den Scheinwerfer zu wechsel. Das soll aber schwierig sein! Vor allem den Scheinwerfer wieder dicht zu bekommen!! Ein Neuer oder Gebrauchter kostet wohl zwischen 120-200 Euronen. Wäre so kurz vor Weihnachten ein herber Schlag in meine Kriegskasse!! Was meint Ihr! Geht der kleine Mangel noch mal durch?? Gruß Andy

Ähnliche Themen
11 Antworten

Hallo

ob er durchgeht liegt am Prüfer.

Den Stellmotor zu wechselen ist nicht sschwierig, aber ob es am Stellmotor liegt ist eine andere Frage Ich hatte an meinem 6er das gleiche Problem leider ließ sich das durch einen wechsel des Stellmotors nicht beheben. Kam aber auch mit der defekten lwr durch.

Also ist wohl der rechte Scheinwerfer so tief eingestellt das er auch bei Volllast nicht blendet!

Der TÜV prüft die Scheinwerfereinstellung bei Schalterstellung "0" d.h. wenn also der Scheinwerfer so tief eingestellt ist das er auch bei Volllast nicht blendet dann gibt der TÜV kein grünes Licht. Die LWR spielt "nur" eine Sekundäre Rolle und die meisten Prüfer sehen darüber hinweg.

Aber das Licht sollte in der richtigen höhe eingestellt sein.

Ich hatte selbst das gleiche Problem mit dem LWR; jedoch stimmte die Einstellung der Lichtweite, respektive der Höhe.

Ist es ein Fahrzeug mit Xenon oder Halogen?

Bei mir hat der Prüfer beim Xenon-Licht (des Audi) geschaut, ob die SW sich beim Einschalten von alleine richtig einstellen. Die fahren runter und dann an ihre Position wieder hoch. Das machen die auch beim M6. Dabei war ihm ein SW zu hoch und er hat ihn selber nach unten gestellt.

Wenn es nur Halogen ist und die SW nicht zu hoch strahlen, sollte das dem Prüfer aber wohl egal sein, da es eher nicht auffällt. Einen gebrauchten Xenon-SW hatte ich für meinen M6 übrigens mal für 150€ bei eBay gefunden.

Themenstarteram 12. November 2015 um 10:23

Zitat:

@Toshy schrieb am 12. November 2015 um 10:50:34 Uhr:

Ist es ein Fahrzeug mit Xenon oder Halogen?

Bei mir hat der Prüfer beim Xenon-Licht (des Audi) geschaut, ob die SW sich beim Einschalten von alleine richtig einstellen. Die fahren runter und dann an ihre Position wieder hoch. Das machen die auch beim M6. Dabei war ihm ein SW zu hoch und er hat ihn selber nach unten gestellt.

Wenn es nur Halogen ist und die SW nicht zu hoch strahlen, sollte das dem Prüfer aber wohl egal sein, da es eher nicht auffällt. Einen gebrauchten Xenon-SW hatte ich für meinen M6 übrigens mal für 150€ bei eBay gefunden.

Ist H1!!

Zitat:

@Toshy schrieb am 12. November 2015 um 10:50:34 Uhr:

Ist es ein Fahrzeug mit Xenon oder Halogen?

Bei mir hat der Prüfer beim Xenon-Licht (des Audi) geschaut, ob die SW sich beim Einschalten von alleine richtig einstellen. Die fahren runter und dann an ihre Position wieder hoch. Das machen die auch beim M6. Dabei war ihm ein SW zu hoch und er hat ihn selber nach unten gestellt.

Wenn es nur Halogen ist und die SW nicht zu hoch strahlen, sollte das dem Prüfer aber wohl egal sein, da es eher nicht auffällt. Einen gebrauchten Xenon-SW hatte ich für meinen M6 übrigens mal für 150€ bei eBay gefunden.

Der TE hatte wohl geschrieben............ist wohl der rechte Scheinwerfer so tief eingestellt das er auch bei Volllast nicht blendet!

Ergo, zu tief ist auch falsch eingestellt...........und der TÜV meckert.

Bei Xenon sind die besonders penibel.

Der TE hat kein Xenon. Damit entfällt ein Initialisieren der LWR beim Motorstart. Genau das habe ich in anderen Worten geschrieben. Ich selber habe noch nicht gesehen, dass der TÜV an der LWR gedreht hat. Machen die das bei Dir?

Das der TE kein Xenon hat ist ja nun mehrfach festgestellt worden; darum geht es auch nicht.

Der SW ist zu tief eingestellt.................und nicht zu hoch!!

Der TÜV verlangt lediglich dass der LWR auf Null gestellt wird und dann sollten die SW in der richtigen Höhe die Straße ausleuchten...................habe ich mich nun verständlich genug ausgedrückt ?

Gruß armin

Was soll die Aggressivität? Wann wurde das mehrfach festgestellt? Es wurde einmal geschrieben und das reicht auch!

Wer schreibt, dass der SW des Fahrzeuges des TE zu hoch eingestellt wäre? Der TE meint lediglich, dass der SW vermutlich so tief ist, dass es selbst im beladenen Zustand nicht zu hoch wird. Ich habe erklärt, dass der Prüfer bei mir mal einen zu hohen SW korrigiert hat.

Wenn die LWR schon auf 0 steht, muss sie nicht erst verdreht werden. Ist der SW zu tief, wird er vom Sachverständigen evtl. korrigiert. Und nun komme ich wieder zu meiner Frage: Wurde bei Dir schonmal die Funktion der manuellen LWR geprüft?

Jetzt verstanden? Aber die Antwort ist mir mittlerweile egal. Das wird mir zu dumm. Schöne Woche noch.

Wie hat der Lehrer in der Schule immer gesagt.........du bist am Thema vorbei.

Ebenfalls schönbes WE.

Als ich noch meinen Mondeo Kombi hatte, war auf einer Seite die Leuchtweitenregulierung (H 7 ) defekt. Ergebnis, kein TÜV . Beim Polo meiner Frau habe ich, vor dem TÜV im Oktober die rechte Leuchtweitenregulierung austauschen lassen,weil sie gefekt war. Bei mir hat der TÜV immer danach geschaut und ich war schon auf verschiedenen Prüfstellen gewesen. Mit einer defekten Regulierung TÜV zu bekommen, habe ich noch nicht gehabt, vielleicht hatte ich auch nur Pech mit den Prüfern. Ich habe mal irgendwo gelesen, bei den geringen Mängel hat sich so einiges geändert und so mancher Mangel, der vorher einen Stempel bekommen hat, fährt jetzt ohne Stempel von der Prüfstelle. Darum würde es mich echt interessieren, ob der Themenstarter mit defekter Regulierung TÜV bekommt. Ich ( das ist nur meine Meinung ) glaube es nicht, denn da kann man einstellen wie man möchte, wenn das Fahrzeug eine andere Beladung bekommt, stimmt da nichts mehr, kann zur Gefahr für den Gegenverkehr werden und wenn die in die Prüfhalle fahren, drehen die schon an der Einstellung und sehen in den Spiegel die extra für die Beleuchtung da stehen, ob die Dinger funktionieren oder nicht. Das machen die schon im. Schlaf, das bemerkt der Autobesitzer meist gar nicht, dass das mit geprüft wird, wenn er daneben steht.

MFG. Klaus

Hi,

die Prüfung der LWR ist Bestandteil der HU und ein Mangel dort ist ein erheblicher Mangel der normalerweise zu durchfallen führen muss entsprechend des Richtlinien.

Aber die Prüfer sind auch nur Menschen, vielleicht vergisst mal einer die LWR zu prüfen oder drückt beide Augen zu. Wobei es inzwischen wohl gar nicht so einfach ist aus einem Erheblichen Mangel einen Geringen Mangel zu machen.

Gruß Tobias

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mazda
  5. 626 & 6
  6. TÜV und Leuchtweitenregulierung