ForumW204
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. TÜV Plakette

TÜV Plakette

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 21. Februar 2014 um 8:15

Hallo,

ich habe den TÜV um zwei Monate überzogen. Nun gehe ich im dritten Monat zur Nachuntersuchung. Welcher Monat steht dann auf der TÜV Plakette?

Grüße

on road driver

Ähnliche Themen
21 Antworten

Der, der vorher auch schon drauf stand. Du kriegst in diesem Leben nichts geschenkt. :D

_

Edith sagt, das wurde 2012 geändert: http://www.tuev-nord.de/de/...efung-tritt-jetzt-in-kraft-96389.htm?...

Es wird nicht mehr zurückgeklebt.

Du bekommst den aktuellen Monat.

Bei einer Nachuntersuchung den Monat in dem du zum ersten Mal da warst.

Hi,

das überziehen kostet inzwischen aber zusätzliche Gebühren (je nach dauer sind aber nur ein paar €)

Gruß Tobias

Man kann bis zu 3 Monate überziehen und das kostet nichts! Das wurde mir in Dezember bei DEKRA gesagt, wo ich TÜV gemacht habe.

Was man kann und was man darf stehen auf unterschiedlichen Blättern. Die Polizei KANN dir ein Verwarngeld aussprechen, das Ordnungsamt kann dir ein Ticket geben, etc. pp

@ TE

Was denn nun genau? Du machst jetzt erst die Hauptuntersuchung oder warst du schon da, bist durchgefallen und gehst jetzt erst drei Monate später zur Nachuntersuchung? Bei Ersterem kann es sein, das du eine zusätzliche Gebühr(20%) zahlen musst. Bei Letzterem zahlst du natürlich eine volle HU nochmal, da die Nachuntersuchung innerhalb vier Wochen nach der Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von GT-Liebhaber

Was man kann und was man darf stehen auf unterschiedlichen Blättern. Die Polizei KANN dir ein Verwarngeld aussprechen, das Ordnungsamt kann dir ein Ticket geben, etc. pp

TE hat gefragt, welche Monat kriegt er auf die Plakette nach drei Monate Überzug und er kriegt Plakette ab dem Monat, wann er TÜV macht!

Über Polizei und Ordnungsamt war keine rede!

Trotzdem falsch, ob du nun einen Monat oder zehn Monate drüber bist - Straffrei bleibst du bei einer Kontrolle nicht. Kosten kann dich das immer. Muss nur der Richtige Kontroletti kommen.

am 21. Februar 2014 um 15:29

Ausgenommen natürlich wenn man Aufgrund einer Nachuntersuchung überfällig ist...

Hallo.

Ich habe bei meinem Anhänger (Ein - Achser, ohne Bremse, 750 kg Gesamtgewicht), den ich neu kaufte, auch erst 12 Monate später gesehen, daß ich zum Tüv muß. Dachte es ist wie beim Auto, wenn neu, dann hat man erst nach drei Jahren den unwiderstehbaren Willen, den Tüv aufzusuchen. Aber da hab ich mich geirrt.

Leider war ich noch nicht beim Tüv, keine Zeit, sind ja erst 13 Monate (grins!) aber der Hänger ist ja nicht im Einsatz.

Werde evtl. morgen mal beim Ortsansässigen GTÜ (Gesellschaft Technischer Überwachung) vorfahren. Bin ja gespannt, was i für ein Bapperl bekomm.

Werde berichten. Grüße, MMEB

Zur genauen Erklärung, ob danach gefragt wurde, oder nicht:

Gem. Bußgeldkatalog kostet es 15 Euro, wenn die HU (Hauptuntersuchung) um mehr als 2 Monate überschritten ist, bei mehr als 4 Monaten kostet es 25 Euro.

Diesen Betrag kostet es auch nur dann, wenn man von der Polizei beanstandet wurde. Dabei kommt es nicht an, ob man kontrolliert wird. Steht das Auto auf einem Parkplatz und die Polizei fährt vorbei und sieht es, schicken sie das Ticket an den Halter, da der dafür verantwortlich ist.

Der TÜV macht da gar nix deswegen.

Wenn man unter den zwei Monaten liegt, bekommt man kein Ticket, aber evtl. eine Mängelkarte und dann muss man den Mangel innerhalb einer Woche beheben.

Sorry.

Habe gerade in den Papieren nachgesehen, und Festgestellt, daß ich den Hänger tatsächlich schon im Dezember 2009 erworben hab. Tja, des is des, wenn man des Teil, evtl. einmal im Jahr benutzt. Da bin ich ja dann echt gespannt, wenn ich morgen vorfahr.

Grüße, MMEB

am 21. Februar 2014 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Mauro67

Zur genauen Erklärung, ob danach gefragt wurde, oder nicht:

Gem. Bußgeldkatalog kostet es 15 Euro, wenn die HU (Hauptuntersuchung) um mehr als 2 Monate überschritten ist, bei mehr als 4 Monaten kostet es 25 Euro.

Diesen Betrag kostet es auch nur dann, wenn man von der Polizei beanstandet wurde. Dabei kommt es nicht an, ob man kontrolliert wird. Steht das Auto auf einem Parkplatz und die Polizei fährt vorbei und sieht es, schicken sie das Ticket an den Halter, da der dafür verantwortlich ist.

Der TÜV macht da gar nix deswegen.

Wenn man unter den zwei Monaten liegt, bekommt man kein Ticket, aber evtl. eine Mängelkarte und dann muss man den Mangel innerhalb einer Woche beheben.

Der TÜV vergibt natürlich kein Bußgeld, das dürfen die ja auch nicht. Aber wenn man mehr als 2 Monate überzieht berechnet der TÜV eine höhere Gebühr, da eine intensivere Prüfung vorgeschrieben ist...

am 21. Februar 2014 um 23:39

Zitat:

bei DEKRA gesagt, wo ich TÜV gemacht habe.

Klar. Und Coca-Cola macht jetzt Pespi Max. ;-)

Es gibt wieder ganze zwei Jahre bei der HU, keine Rückdatierung ich hole damit jedesmal einen Monat raus.

Problematisch bei abgelaufener HU ist nicht der Gesetzgeber, sondern die Versicherung im Falle des Unfalls.

Deine Antwort
Ähnliche Themen