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tüv kosten???

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 16:53

tach auch! ich muss jetzt zum tüv und wollte wissen, was ich für die eintragung meiner frontschürze,alufelgen,seitenschweller und rückleuchten,fahrwerk bezahlen muss? kann mir jemand weiterhelfen. alle teile haben teilegutachten. mfg lezgoalta

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32 Antworten
am 8. Mai 2006 um 17:31

Da schließ ich mich mal an. Möchte demnächst auch Alufelgen mit Teilegutachten eintragen lassen. Ohne Fahrwerk oder sonstiges, nur die Alufelgen. Was kostet sowas in etwa??

am 8. Mai 2006 um 17:38

bei uns kosten nur die Felen ~ 40€

Schweller und Rückleuchten haben doch bestimmt ABE, kostet also nix.

Die Front nochmal ~40€

Beim Fahrwerk kommts drauf an, bezahlt man gern mal ~80€

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 17:48

ich hab vorhin gelesen das man nur einmal für alles zusammen zahlt. von wegen 45€ oder so kann das sein?

nein

am 8. Mai 2006 um 18:12

Schön wärs! :)

Also meine Erfahrungen haben mich bisher folgendes gelehrt:

Fahrwerk und Felgen ist ne Einzelabnahme, kostet um die 100€.

Frontschürze, Schweller etc. geht für 45€. Allerdings maximal drei Teile.

Wobei ich für Front und Lenkrad 68€ zahlen musste, von wegen 19.2 und 19.3! :(

Felgen und Lenkrad hingegen geht wieder für 45€, weil die Teile zusammenhängen...da muss man erstma durchsteigen.

Aber mir langts schon, wenn ichs überhaupt eingetragen krieg! ;)

Aber mit 45€ wird das bei den ganzen Teilen defintiv nix!

Gruß

Hi

also wenn alle sachen : schweller stoßstange fahrwerk rückleuchten ...

abgenommen werden müssen liegt es am ermessen des prüfers da gerade ne fahrwerkabnahme bissl umständich ist zwecks gewichte reinladen - kreisfahren und son zeug

bei der stoßstange guckt der sicherlich bloß genau so wie am schweller und rücklicht will vielleicht das du mal das vorführts auf funktion aber wie schon gesagt schweller haben doch bestimmte ne ABE

ich würde sagen zwei abnhamen kosten etwa knappe 50 euronen bist bestimmt mit 60-80 euro dabei

am 8. Mai 2006 um 18:16

Also ich würd mal eher auf 150€ tippen.

hab gerad nochma nachgeschaut hab damals für fahrwerkabnahme mit offenen luffi 45 euronen bezahlt kommt bestimmt auch darauf an was man fürn tüv-man erwischt.

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 18:35

ich hoffe alle haben mich verstanden? ich muss die teile eintragen lassen und der tüv und die au laufen ende mai ab. dafür wollte ich einen komplettpreis von euch erfahren. habs wohl undeutlich geschrieben.

na ja dann werden´s sicherlich um die 150euro alles zusammen nehmen ne EC-Card mit und lass dich einfach überrauschen.

neuen EU Fahrzeugschein mit neuem brief kosten 15euro hab icherst durch das ausstellen mit eintragung haben jetzt zwei solche zettel die als fahrzeugschein hab

am 8. Mai 2006 um 20:48

Zitat:

ich hoffe alle haben mich verstanden? ich muss die teile eintragen lassen und der tüv und die au laufen ende mai ab. dafür wollte ich einen komplettpreis von euch erfahren. habs wohl undeutlich geschrieben..

hu so 50

Au so 30

eintragung glaube

20 für vorfahren

20 teil 1

20 teil 2

20 teil 3

glaube so ungefähr läuft das! fals nicht schlagt mich ruhig

am 9. Mai 2006 um 10:07

einzelabnahme wird doch nach zeit und aufwand berechnet.

und warum sollten fahrwerk und felgen ne einzelabnahme werden? wenn die 19.3 gutachten haben oder du für die felgen ein vgl.gutachten hast wird das jedes ne normale abnahme. manche felgen fordern eine "verbesserte radabdeckung" die z.b. "durch tieferlegung des fzg-aufbaus zu gewährleisten ist"....

ansonsten kommts stark auf den tüv an.

war bei 3 stk die meine 195/50 r15 net eintragen wollten ^^

@Satanos: Ist es denn nicht so, das wenn du dein Fhzg. tiefergelegt hast (Andere Federn, FW etc.) du dann für deine Felgen ne Einzelabnahme brauchst? Weil dann "stimmt" das Gutachten für deine Felgen ja nicht mehr, weil die Fhrzg. -höhe nicht mehr dem Gutachten entpricht, weil das für Serientieferlegung gültig ist?

Oder seh ich das mal wieder falsch?

Is keine Aussage, sondern ne Frage ;)

Gruß

Ori

Ne stimmt schon, eigentlich ist Fahrwerk + Felge ne Kombinationsabnahme und somit 21er. Denn die jeweiligen Gutachten zum Fahrwerk bzw. zu den Felgen beziehen sich (fast) immer auf Serienbereifung bzw. Serienfahrwerk.

Hab in letzter Zeit aber auch öfter mal Gutachten gelesen, wo dann unter Hinweise drin stand: "geänderte Rad-/Reifenkombinationen sind mit Gutachten nach §19.3 weiterhin gültig mit allen Auflagen mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk". Gleiches gibts Felgengutachten natürlich auch.

Das wird dann denk ich mal ne 19.3er mit dem Vermerk "bei der Abnahme berücksichtigte vorangegangene Änderungen" oder sowas in der Art, hat n Kumpel auch (KW Gewinde + 7,5 & 9x16), wurde auch nach 19.3 abgenommen.

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