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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Themenstarteram 19. September 2021 um 11:09

Morgen...!

aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung

2. https://geld-fuer-eauto.de/

3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:

https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

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860 Antworten

Ich habe meinen Antrag im November bei "elektrovorteil" eingereicht für das Jahr 2023. Jetzt bekomme ich eine Email, dass sei einen Antrag für die Zeit vom 03.11.2023 - 02.11.2024 für mich eingereicht hätten? Das wollte ich NICHT!

Ich wollte meine Quote für 2023 beantragen ohne automatische Beauftragung für 2024!!!

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich habe das auch im November dort gemacht, weil das eine der wenigen Möglichkeiten war, noch für 2023 zu beantragen (nach dem 31.10.).

 

Die schmeißen einen echt zu mit Mails. Und kürzlich stand in einer dieser Mails, dass man den Zeitraum auf das aktuelle Jahr (also 2023) verkürzen kann. Dafür musste man aber dann aktiv ein Häkchen im persönlichen Profil setzen. Ansonsten verlängert es sich automatisch.

 

Beste Grüße

Carsten

@K-Tom

 

Vielleicht solltest du mal nachsehen, welchen Vertrag du da abgeschlossen hast - siehe Paragraph 8 der AGB:

 

"Der Nutzer meldet ein oder mehrere Elektrofahrzeuge bzw. Ladepunkte auf der Plattform zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an. Diese Anmeldung erfolgt für die im Rahmen des Anmeldeprozesses vom Nutzer ausgewählte Dauer („Laufzeit“). Die jeweilige Geltendmachung und Übertragung erfolgt stets für ein Kalenderjahr („Übertragungszeitraum“). Die Laufzeit umfasst dabei mindestens ein Übertragungszeitraum. Daher treten Sie z. B. mit einer einjährigen Laufzeit die THG-Quote für das Jahr des Vertragsschlusses und für das darauffolgende Jahr ab und Sie erhalten für jedes Jahr eine eigene Prämienzahlung."

Genau, das steht dort so. Daher habe ich mich auch gewundert, dass man doch auf das aktuelle Kalenderjahr begrenzen kann.

 

Ich habe mir die AGB auch vorher genau durchgesehen (Berufskrankheit ;) ) und die sind teilweise zumindest unglücklich formuliert.

Mir wäre es aber auch egal gewesen, noch für 2024 abzutreten. Ich war einfach froh, dass ich trotz Zulassung Anfang November noch die Prämie für 2023 beantragen konnte.

Genau so wollte ich das auch machen @CkCommander

Ich hatte den Haken für die automatische Verlängerung bewusst nicht aktiviert, wird mir in der Email auch so angezeigt. Das bezeichnen sie jetzt als Initiallaufzeit? (s. Bild 1)

Auf der Seite selbst kann ich auch jetzt noch auf das laufende Jahr verkürzen (Bild 2), wenn ich den Schalter aktiviere bekomme ich diese Warnmeldung (Bild 3). Ich hatte gesehen, dass die gute Rezensionen haben, aber im Moment fühle ich mich schon so, als ob mich jemand austricksen wollen würde...

ich bin davon ausgegangen, dass mit Kalenderjahren und nicht Laufzeiten gerechnet wird. Das ist doch so? Ich verkürz auf das laufende Jahr und wechsle zu anderen Anbieter. Ich denke, ich wurde abgezockt, da mir max. Auszahlung versprochen wurde und ich jetzt wahrscheinlich abgespeist werde.

Bild 1 - Email
Bild 2 - auf Kalenderjahr verkürzen
Bild 3 - komische Warnung...

@K-Tom

Dann wähl das doch aus, "Verkürzen". Habe ich auch so gemacht.

 

Heute habe ich dann eine Email bekommen, siehe Anhang.

 

Klar, die wollen dich natürlich zur Verlängerung "lenken", daher ist das alles bewusst etwas irreführend gestaltet denke ich.

 

Versuchs mal so. Was soll schon passieren? Solltest du dich doch in 2024 wieder für diesen Anbieter entscheiden, musst halt deine Daten erneut erfassen.

 

Beste Grüße

Carsten

Screenshot_20231220_202737_Email.jpg

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. Dezember 2023 um 20:17:22 Uhr:

@K-Tom

Vielleicht solltest du mal nachsehen, welchen Vertrag du da abgeschlossen hast - siehe Paragraph 8 der AGB:

"Der Nutzer meldet ein oder mehrere Elektrofahrzeuge bzw. Ladepunkte auf der Plattform zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an. Diese Anmeldung erfolgt für die im Rahmen des Anmeldeprozesses vom Nutzer ausgewählte Dauer („Laufzeit“). Die jeweilige Geltendmachung und Übertragung erfolgt stets für ein Kalenderjahr („Übertragungszeitraum“). Die Laufzeit umfasst dabei mindestens ein Übertragungszeitraum. Daher treten Sie z. B. mit einer einjährigen Laufzeit die THG-Quote für das Jahr des Vertragsschlusses und für das darauffolgende Jahr ab und Sie erhalten für jedes Jahr eine eigene Prämienzahlung."

Da bin ich ja sauber abgezockt worden!!! Jetzt verstehe ich auch den Text in meinem Screenshot 3, wenn ich auf dieses Kalenderjahr verkürze bekomme ich für das Jahr 2024 von denen nichts ausgezahlt, kann aber auch woanders nicht mehr beantragen, oder verstehe ich das falsch? :mad:

Was für ein Reinfall!!! Mann, ärgere ich mich jetzt.

@K-Tom

 

Vielleicht solltest du mal die FAQ dazu befragen oder den Support?

 

Wenn du auf das Kalenderjahr verkürzt, verkürzt du doch auch den Vertrag darauf und somit endet der Vertrag, zumindest so mein Verständnis.

Zitat:

@CkCommander schrieb am 20. Dezember 2023 um 20:31:43 Uhr:

@K-Tom

Dann wähl das doch aus, "Verkürzen". Habe ich auch so gemacht.

Heute habe ich dann eine Email bekommen, siehe Anhang.

Klar, die wollen dich natürlich zur Verlängerung "lenken", daher ist das alles bewusst etwas irreführend gestaltet denke ich.

Versuchs mal so. Was soll schon passieren? Solltest du dich doch in 2024 wieder für diesen Anbieter entscheiden, musst halt deine Daten erneut erfassen.

Beste Grüße

Carsten

Das wäre dann aber nicht nach ihrer AGB, nachdem Du dieses und das Folgejahr an sie abgetreten hast. Sieht so aus, als ob das funktionieren würde. Wenn nicht und sie mit ihrer AGB kommen, dann sind die echt unseriöse Täuscher.

Da sie es anbieten, dürfte es eine einvernehmliche Vertragsänderung sein.

 

AGB sind ja nicht wie die zehn Gebote in Stein gemeißelt.

@Xentres @CkCommander Danke jedenfalls für Eure Tipps. Ich bin mal gespannt, wenn ich das "verkürze", was ich dann von der versprochenen minimalen und maximalen Auszahlung für 2023 noch bekomme

Das Problem ist, dass für 2023 gar keine Quoten mehr beantragt werden konnten und du daher nach meinem Verständnis die Quote für den Zeitraum 2024 abgetreten hast. Allerdings ist das in der Tat sehr missverständlich formuliert.

Ich habe mich vor ein paar Wochen für die Direktzahlung (150 €) entschieden. Daher ist das Thema 2023 durch für mich.

 

Ich denke auch, dass der Vertrag zwar grundsätzlich 1 Jahr Laufzeit hat, aber wenn ich die Quote in 2024 diesem Anbieter nicht zur Vermarktung anbiete, passiert auch nichts weiter. Eine Andienungspflicht habe ich nirgends gelesen.

 

Ich werde mich also in 2024 neu umsehen.

Doch, der letzte Annahmetermin war der 15.11.2023, einige Anbieter haben aber schon früher keine Anträge für 2023 mehr angenommen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 20. Dezember 2023 um 20:51:21 Uhr:

Das Problem ist, dass für 2023 gar keine Quoten mehr beantragt werden konnten und du daher nach meinem Verständnis die Quote für den Zeitraum 2024 abgetreten hast. Allerdings ist das in der Tat sehr missverständlich formuliert.

Bei diesem Anbieter konnte die Prämie für 2023 bis zum 15.11.23 noch beantragt werden. Die meisten haben nach dem 31.10. keine Anträge mehr angenommen.

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