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Tagfahrlicht nachrüsten

Honda

Grundsatzfrage, typ-unabhängig, aber ich sehe oft BMW mit Tagfahrlicht, daher frage ich mal hier.

Um die Sichtbarkeit bei Tageslicht zu verbessern, überlege ich ein LED-Tagfahrlicht an meiner Honda (Bj 1991) nachzurüsten.

Es gibt ja inzwischen diverse Angebote mit E-Kennzeichen, allerdings teils mit dem Hinweis, dass man bei eingeschaltetem Abblendlicht das TFL nur gedimmt betreiben kann (wie ein Standlicht).

Welchen Sinn macht das denn?

Der Witz ist doch gerade, das gesehen-werden am Tage zu verbessern, z.B. wenn man aus einer Kurve heraus kommt. Natürlich hat man da -vorschriftsgemäß und zur Sicherheit- das Abblendlicht stets eingeschaltet. Dann würde ein gedimmtes TFL doch keinen Sinn machen.

Wiederum sehe ich häufig neuere Maschinen, die neben dem Hauptscheinwerfer noch recht helle LED-Zusatzleuchten, oder írgendwelche LED-Streifen um den Hauptscheinwerfer haben - deutlich heller als ein Standlicht, sinnvollerweise.

Dass diese dann bei Dunkelheit ausgehen oder abgeschaltet werden müssen, kann ich verstehen, also sinnvoll wäre doch ein TFL mit Sensor, das nachts abschaltet.

Wie ist da die aktuelle Lage - was ist erlaubt zum Nachrüsten?

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33 Antworten

Zitat:

dass man bei eingeschaltetem Abblendlicht das TFL nur gedimmt betreiben kann (wie ein Standlicht).

Welchen Sinn macht das denn?

Es heißt nicht umsonst Tagfahrlicht !

Die Lichtstreuung und die Helligkeit ist nicht für eine Nachtfahrt vorgesehen und würden immens blenden... noch mehr bei schlechterem Wetter ! (aber wer fährt da schon :D)

Ist bei PKWs auch so und macht auch Sinn !

Der Gesetzgeber sieht auf einen Seite vor, das ein Motorrad immer als 1-Spurfahrzeug zu erkennen sein muss und durch eben fahren mit Abblendlicht besser erkennbar sein soll. Das TFL kam erst später hinzu und fand damit erst 2013 in der StVO Berücksichtigung.

Hier findest du die wichtigsten Angaben, den Flyer zum Download:

https://www.gtue.de/.../57378.html

P.S.: Der Sentinel hat es gerade auch beschrieben. Das TFL leuchtet geradeaus, im Gegensatz zum Abblendlicht, welches im nach unten zur Fahrbahn leuchtet. Dadurch wird das TFL tagsüber besser gesehen, würde aber im Dunklen blenden.

Interessant.. da steht sogar das es Ausgeschaltet sein muss bei Abblendlicht AN !

Zitat:

-Bei laufendem Motor gilt: TFL muss automatisch eingeschaltet sein.

-Bei Krafträdern, die ab dem 23.06.2011 genehmigt wurden,

muss/müssen die Schlussleuchte/n mitleuchten.

-Bei eingeschaltetem Abblendlicht gilt: TFL muss automatisch ausgeschaltet sein.

-Beim Betätigen der Lichthupe gilt: TFL kann mitleuchten.

-Bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinker) gilt: TFL kann ausgeschaltet oder gedimmt werden, wenn der Abstand zwischen Fahrtrichtungsanzeiger und TFL < 40 mm ist.

-Wenn TFL und Fahrtrichtungsanzeiger in einer Leuchte integriert sind,

muss TFL auf der jeweiligen Seite während des Blinkens ausgeschaltet sein.

-Bei eingeschalteten TFL gilt: Die Kennzeichenbeleuchtung und die vordere Begrenzungsleuchte dürfen

– müssen aber nicht – mitleuchten.

Das ist bei PKWs nicht viel anders, dann werden die TFLs durch Leuchtstärkenreduktion zu Positonslichtern degradiert :D

... und/oder müssen so nah beim Hauptscheinwerfer (integriert) sein das sie nicht mehr als Einzelscheinwerfer auffallen.

Wenn du besser gesehen werden möchtest, hol dir zwei LED-Zusatzscheinwerfer. Mit separatem Schalter, die bleiben bei Abblendlicht an. Nicht legal, aber wirksam.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Februar 2021 um 18:16:43 Uhr:

Wenn du besser gesehen werden möchtest, hol dir zwei LED-Zusatzscheinwerfer. Mit separatem Schalter, die bleiben bei Abblendlicht an. Nicht legal, aber wirksam.

:eek:

Bei MT nicht erlaubt :rolleyes:

Eventuell beim TÜV auch problematisch wenn ein Schalter dran hängt und nicht über Zündung und/oder Abblendlicht gesteuert wird.

Ist bei meiner GT ab Werk mit sep. Schalter, kann zum Tagfahrlicht oder zum Ablendlicht zugeschaltet werden. Bei Motor aus, sind die Zusatzscheinwerfer auch aus.

Bei der vorherigen hatte ich die Dinger selbst verbaut, mit sep. Schalter, Stromzufuhr über eine Steckdose. Bei Zündung an, bekam die Steckdose auch Saft und die Lichter konnten mit Abblendlicht zusammen leuchten. Bei Zündung aus, gingen die aus. Gab keine Probleme bei der HU. TFL hatte die alte GT noch nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Februar 2021 um 18:26:22 Uhr:

Ist bei meiner GT ab Werk mit sep. Schalter, kann zum Tagfahrlicht oder zum Ablendlicht zugeschaltet werden. Bei Motor aus, sind die Zusatzscheinwerfer auch aus.

Bei der vorherigen hatte ich die Dinger selbst verbaut, mit sep. Schalter, Stromzufuhr über eine Steckdose. Bei Zündung an, bekam die Steckdose auch Saft und die Lichter konnten mit Abblendlicht zusammen leuchten. Bei Zündung aus, gingen die aus. Gab keine Probleme bei der HU. TFL hatte die alte GT noch nicht.

Die Steckdose hat aber noch 2 min Saft nach Zündung AUS oder ??

Zumindest ist es bei meiner K so

Diese Zusatzscheinwerfer werden dann als "Nebler" getarnt :cool:

Die dürfen dann aber eigentlich gemäß §17 StVO Abs. 3 bei Sauwetter eingeschaltet werden:

" Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. " :D

Besonders beliebt ist die Christbaumbeleuchtung bei GS/ADV und RT Treibern :rolleyes:

Ja, die Dose liefert noch für ganz kurze Zeit Saft. Reicht prima, um sich nachts noch orientieren zu können.

Mir sind bei einer Skandinavien-Tour öfters BMW-Fahrer mit den Zusatzscheinwerfern entgegen gekommen, bestens zu erkennen, und da hab ich die Dinger hier nachgerüstet.

Hmm, ich lese hier keine Lösung meiner Frage - und der GTÜ-Flyer bestätigt auch noch:

"Bei eingeschaltetem Abblendlicht gilt:

TFL muss automatisch ausgeschaltet sein"

Da man aber auch tagsüber stets mit Abblendlicht fährt, folgt daraus:

TFL darf _nie_ brennen.

Das (legale) Nachrüsten macht also keinen Sinn, da ist das E-Kennzeichen dann auch egal.

Wer besser gesehen werden will, wenngleich nicht legal, nutzt Zusatzscheinwerfer, die stets mitleuchten.

Warum fährt man tagsüber stets mit Abblendlicht? Wenn du ein Tagfahrlicht hast, dann fährst du tagsüber eben nicht mit Abblendlicht, sondern ausschließlich mit dem Tagfahrlicht.

 

Ist bei deinen erwähnten BMW so umgesetzt.

"Bei jeder Fahrt muss das Fahrlicht (=Abblendlicht) eines Kraftrades eingeschaltet werden, auch tagsüber".

( https://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/krad-fahrlicht.php )

Dass bei neu zugelassenen Krads eine andere Schaltung erlaubt ist, ändert die Regel nicht automatisch für Nachrüstungen. Oder?

Und dann wiederum möchte ich ja _beides_ tagsüber leuchten haben - wenn ich das ABL abschalten muss, wäre mir der "Sicherheitsgewinn" (mit Nachrüstleuchten) fragwürdig.

Nein, der Sicherheitsgewinn ist nicht fragwürdig - siehe Anhang.

Gilt auch so fürs Mopped.

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