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Tachojustage - in diesem Fall legal oder illegal !?

Themenstarteram 26. September 2006 um 18:20

Hallo alle zusammen,

 

Die Würfel sind gefallen: Ich werde mir nächsten Monat einen gebrauchten Audi A4 Avant anlegen.

 

Nun zu meinem Anliegen:

Ich möchte den Wagen bei einem Händler oder einer Privatperson kaufen und will außerdem, dass der Kilometerzähler hochgedreht wird --> also von 140.000km auf ca. 230.000km. Anschließend soll der neue (höhere) Kilometerstand im Kaufvertrag vermerkt werden.

Dazu ist zu erwähnen, dass ich dafür alleinig die volle Verantwortung tragen werde, und ich mit dieser Aktion niemendem schaden, bzw. aufs Kreuz legen möchte!!!

 

 

1. Ist eine solche Aktion legal oder illegal ?! ...ich tu ja niemandem weh damit!!

2. Würde es ein großer Aufwand sein?

3. Ich weiß die Frage kann nicht fix beantwortet werden, aber: Würde es bzw.

könnte es (grundsätzlich) ein Audi/VW Händler bzw. andere Werkstatt machen?

4. Wenn nicht - kann man das alleine machen?

5. Was kostet eine solche Tachojustage nach oben?

6. Kann der km-Stand im nachhinein wieder auf die "original km" zurückgestellt werden?

 

Danke im Voraus,

freezy

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19 Antworten

Wozu dieser Aufwand?

Nein - das kannst du nicht allein und auch der freundliche kann es nicht.

Themenstarteram 26. September 2006 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von sh55

Wozu dieser Aufwand?

Nein - das kannst du nicht allein und auch der freundliche kann es nicht.

Das alles klingt ja vllt. wirklich sehr verwunderlich - aber mich würde es trotzdem sehr interessieren wo ich den Tacho vorstellen lassen kann, und was mich das kostet (falls legal). Und eben die restlichen Fragen aus meinem ersten Beitrag.

Danke im Voraus,

THX, freezy

Zitat:

Ich möchte den Wagen bei einem Händler oder einer Privatperson kaufen und will außerdem, dass der Kilometerzähler hochgedreht wird --> also von 140.000km auf ca. 230.000km. Anschließend soll der neue (höhere) Kilometerstand im Kaufvertrag vermerkt werden.

Und wo soll der Sinn bei dieser Aktion liegen?

MFG

Die km auf dem Tacho zu verändern ist keineswegs strafbar, allerdings musst Du im Falle eines Verkaufs auf den veränderten km-Stand hinweisen, da es sonst eine Vorspiegelung falscher Tatsachen ist. Also wenn Du den Käufer auf den veränderten Tachostand hinweisst ist es kein Problem.

Im Netz gibts doch genug die das anbieten... allerdings hab ich keine Ahnung was der Spass kostet.

Dicken Gruss,

Vago

Der Sinn von der Aktion würde mich auch interessieren... stells doch lieber gleich auf 400.000 dann bist du der lebende Beweis dass jeder Ring für 100.000km steht ;)

Hi

Ich nehme mal an das dadurch der Wert eines zu Verkaufenden Firmenwagens nach unten gedrückt werden soll (nur meine Meinung). naja, dein Bier. Der freundliche kanns nicht, man selber auch nicht. In Deutschland mitlerweile verboten, im TV berichte das die´s jetzt in Holland machen. Preis dürfte nicht weit über 50€ liegen. Google.

Aber ich nehme mal an das dieser Tread eh gleich geschlossen wird:-)

Gruß

am 27. September 2006 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von KickSomeAZZ

Der Sinn von der Aktion würde mich auch interessieren... stells doch lieber gleich auf 400.000 dann bist du der lebende Beweis dass jeder Ring für 100.000km steht ;)

Darf ich mir jetzt dann noch einen 5.Ring ankleben, für die Zukunft? ;o)

 

Der Sinn dahinter würde mich auch stark interessieren, da würde ich in meinen kühnsten Träumen nicht dahintersteigen.

Und: du kommst doch mit sämtlichen Wechselintervallen durcheinander... wie schaut das denn dann im Serviceheft aus?! Und was denkt sich dann ein evtl. Käufer in paar Jahren wenn er das sieht?

am 16. Oktober 2006 um 15:22

ILLEGAL!

 

Grundsätzlich darf der Tacho-Stand verändert werden, dies ist in Deutschland meines Wissens (noch) nicht strafbar. Allerdings darf dadurch niemand getäuscht werden, dies wäre Betrug. Du willst aber den veränderten Kilometerstand in den Kaufvertrag aufnehmen? Dies klingt doch sehr danach, dass Du irgend Jemanden glauben lassen willst, der Wagen sei schon mehr Kilometer gelaufen. Wahrscheinlich willst Du dies tun, um irgendeinen finanziellen Vorteil dadurch zu erlangen, dass Du den Anderen in diesem Glauben lässst (sei dies das Finanzamt, die Versicherung oder im Falle der Dienstwagentheorie der Arbeitgeber). Kurzum, es sieht sehr nach Betrug oder Steuerhinterziehung aus. Dies ist natürlich strafbar und somit ILLEGAL!

Ein Vertragshändler, der einen guten Ruf zu verlieren hat, wird dies sicherlich nicht durchführen. Am Besten fährst Du also nach Holland! Die sogenannte "Tacho-Justierung" wird unter anderem in diversen Kleinanzeigern beworben und kostet so zw. 50 und 100 Eur.

Übrigens: Das Verstellen des Tachos läßt sich meines Wissens derzeit (noch) nicht technisch nachweisen, da der korrekte Kilometerstand nirgendwo mehr gespeicher ist. Allerdings könnte in einem eventuellen juristischen Streitfall ein Sachverständiger anhand von Indizien (Unstimmigkeiten im Service-Heft, ein für die Fahrleistung zu geringer Verschleiß etc.) zu dem Ergebnis kommen, dass der Kilometerstand manipuliert wurde. Alles in allem also ein riskantes, illegales und unmoralisches Unterfangen. Aber bitte, wenn Du eine Skupel hast, dann tu was Du nicht lassen kannst....

Seit diesem Sommer steht Tachomanipulation in Deutschland unter Strafe.

§ 22 b Straßenverkehrsgesetz:

Zitat:

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Viel Spass bei der Manipulation.

Ich kenne keinen Menschen, der am Tacho herumschraubt ohne wirtschaftliche Interessen zu haben.

Im seltenen Fall des Hochstellens kann das neben Vorteilen (Fahrzeug wird wertlos Hartz IV; 50.000km Jahresfahrleistung werden für die Versicherung zu 5.000) auch Nachteile geben:

Der Marktwert sinkt, was bei unverschuldeten Unfällen sehr übel ist.

 

Überlegenswert und witzig:

Was ist, wenn der Tacho zuvor von 230.000 auf 140.000 km zurückgedreht wurde?

Ja, ja feine Gesellschaft.

Gleich vorab, ich habe keine wirtschaftlichen Interessen.

Habe nen A4 mit knapp 95.000 KM, nun auf FIS umgerüstet.

Das neue Kombiinstrumen hat aber über 300.000 KM drauf.

Hatte günstig ein weiteres gekauft, welches beim ersten Versuch durch GLS nicht zugestellt werden konnte, und nun soll bei DHL jemand drüber gefahren sein. Das hätte 77.0000 drau gehabt. Wird wohl nie ankommen.

Naja, da ich wohl nun das jetzige drin lasse, möchte ich den KM stand anpassen lassen.

Der Original Stand ist belegbar.

Ist wer in der Region Bonn da der das günstig machen kann?

Hey das kommt mir bekannt vor :D Mein Tacho mit großer mfa im B5 Passi hat Hermes auf dem Gewissen. Aber ich geh mal davon aus, dass die Leute die Erfahrung mit sowas gemacht haben, hier den Mund halten werden, daher :

->Link<-

Danke für den Link :)

Habe schon nen Angebot aus dem Forum, nur ein wenig zu weit weg.

In Köln kann ich es für 50 bei nem Anbieter machen lassen. Muss ich mir noch mal überlegen.

Eigentlich reicht es ja aus den Stand einfach im Serviceheft zu notieren und gut ist.

was hier für ein SCH** gelabert wird!

bei der VAG1551, VAS5051, VAS5054a gibt es eine funktion um den Kilometerstand anzupassen.

diese nennt sich "anpassung nach tausch des Kombiinstruments"!

und dabei handelt es sich um den Anpassungskanal 09, dieser KANN lediglich 1x nach oben korrigiert werden!

also, ab zu audi. das legal!

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