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Stützlast und Beladung bei Heckklappenträger + Wohnwagen

Hymer Eriba Camp
Themenstarteram 7. Juni 2021 um 15:18

Moin,

wir bräuchten eine Hilfe zum Thema Stützlast und Beladung.

Folgendes Setup haben wir aktuell:

Zugwagen: Seat Ibiza ST (zul. Gesamtgewicht 1,57t , zul. Anhängelast gebremst 1t)

Anhänger: Eriba Hymer Triton (zul. Gesamtgewicht 1t)

Anhängelast also laut Papier kein Problem.

Wir sind uns allerdings wegen der Stützlast und Beladung etwas unsicher. Laut Anhänger soll die maximale Stützlast 75kg betragen.

Nun haben wir keinen Fahrradträger auf der Deichsel oder hinten am Wohnwagen, sondern einen Heckklappenfahrradträger am Seat mit zwei Rädern á 15kg.

Beim Aufladen der Räder und Anhängen des Caravans liegt der Seat hinten schon gefühlt ziemlich tief, aber unser Vorbesitzer hat uns nahe gelegt, unser Gewicht eher in Richtung AHK zu lagern durch z.B. Gepäck im Kofferaum hinten und eben Anhängen von Rädern am Heck des Fahrzeugs, um die Stützlast auszureizen für eine bessere Fahrstabilität. Aber wir haben das Gefühl, das ist einfach zu viel Last am Heck des Fahrzeugs.

Zählt der Fahrradträger (30kg+Träger) auf die Stützlast mit ein und ist das okay oder problematisch?

Was zählt noch darauf ein? Das Gepäck im Kofferraum?

Dürfen wir die Beladung im AHK+Achsenbereich voll ausreizen und theoretisch 2 volle 5kg Gasflaschen im Gaskasten transportieren, also noch mal 2x 11,6kg oder lieber nicht?

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33 Antworten

Das ist mir zu viel Theorie.

Ich habe bei meinem 1.600 kg Eriba auf der gegenüberliegenden Seite jeweils ein Brett gelegt.

Es gab bei den Messungen Anfangs einige Ausreißer, ca. 50 kg Abweichung, bei einem PKW ist die Messung aber deutlich leichter durchzuführen.

Unserer ist gleichschwer und wir hatten max. 25 kg Abweichung beim Gesamtgewicht und max. 14 kg bei der Messung der Achslasten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Juni 2021 um 11:09:12 Uhr:

Das ist mir zu viel Theorie.

Ich habe bei meinem 1.600 kg Eriba auf der gegenüberliegenden Seite jeweils ein Brett gelegt.

Es gab bei den Messungen Anfangs einige Ausreißer, ca. 50 kg Abweichung, bei einem PKW ist die Messung aber deutlich leichter durchzuführen.

Hat ja vermutlich seinen Grund, weswegen du auf der gegenüber liegenden Seite ein Brett hattest.

So fern scheint dir die Theorie daher gar nicht zu sein.....

Das Problem ist, dass man mit der Reichwaage erst einmal Erfahrung sammeln sollte/muss und idealerweise, eine Kontrollmessung auf einer "richtigen" Waage als Anhaltspunkt haben sollte.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. Juni 2021 um 11:01:06 Uhr:

Die Abweichungen waren nicht groß, aber sie waren da, keine Ahnung warum.

Das Schild mit dem Hinweis „achsweises Wiegen nicht statthaft” beim Kieshändler ist sicher nicht aus Jux angebracht.

1. Wie groß waren denn die Abweichungen? Die LKW Waagen die ich kenne haben als kleinsten "Sprung" 20Kg, das können ja schon 40Kg Abweichung sein.

2. Das Schild "Achweises wägen nicht statthaft", hat in erster Linie damit zu tun, dass man dann kein geeichtes Ergebnis hat. Weil man eben nicht davon ausgehen kann, das der Platz vor und hinter der Waage in der Ebene ist, wenn man aber nu mit dem jeweiligen, nicht zu wiegenden Rad, bis an die Kannte fährt hat man kaum Verfälschung, aber wie gesagt, so wurde die Waage halt nicht geeicht.

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