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Problem auslandische wohnwagen? Nichts gefunden

Themenstarteram 8. August 2011 um 22:09

Hallo bin neu hier und hab eine frage,

Ich bin hollander (deswegen das schiefe Deutsch) wohne aber schon lange in DE. Wir wollen dieses Jahr mit ein Wohnwagen die meine eltern gehort ins ferien fahren, wir haben ein Deutsche pkw. Der wohnwagen ist in NL zugelassen und hat ein eigenes kennzeichen und auch eine wohnwagen versicherung. Adac sagt, wohnwagen haftplicht ist mit im pkw versicherung, versicherung (axa) sagt nein. Frage, ist es moglich mit ein wohnwagen von meine eltern ins ferien zu fahren, ist der wohnwagen haftpflicht versichert wann er am pkw hängt so wie in NL?

Vielen Dank, Jos

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28 Antworten

Erstmal zur Haftpflicht: Solange ein Anhänger am Zugwagen hängt, ist der über die PKW-Haftpflicht versichert. Wenn der Anhänger nicht angehängt ist, ist die Anhänger-Haftpflichtversicherung zuständig. Das ist in Deutschland bei allen Versicherungen gleich. Ich halte die Aussage Deiner Versicherung von daher für falsch. Oder hast Du eine spezielle Klausel in Deinem Vertrag, dass Dein Auto nur ohne Anhänger benutzt wird? (Sowas habe ich noch nie gehört, aber ich kenne nicht alle Versicherungsbedingungen.)

 

Wo willst Du Urlaub machen? Ich bin auf dem Gebiet jetzt kein Experte, aber soweit ich weis, könntest Du ein Problem wegen der Steuer haben, wenn Du mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland fährst.

 

Das sind aber ein lösbares Problem und kostet wohl auch nicht viel Geld, wenn Du das vorher klärst.

 

Wenn das bei Dir der Fall ist - frag nach. Dann versuche ich mal, das noch ein wenig genauer zu erklären!

Themenstarteram 9. August 2011 um 5:47

Wir wollen ltzt endlich nach Frankreich fahren ins Urlaub. Ich glaube Steuerrechtlicht ist es kein problem da dr Wohnwagen in NL zugelassen ist? Zumindest hat der ADAC das gesagt.

Meine Eltern bringen das Ding, es steht einige tagen bei uns am Parkplatz und wir fahren loss.

De WW har eine NL kasko versicherung.

vielen Dank!

Moin,

das einzige Problemchen könnte die Kasko des WoWa sein. Hier würde ich den Versicherer mal anfragen ob bei einem anderen, ausländischen Zugfahrzeug die Kasko besteht.

Grüße

Steiini

Zitat:

Original geschrieben von Josdegraaf2

Der wohnwagen ist in NL zugelassen und hat ein eigenes kennzeichen und auch eine wohnwagen versicherung.

Hallo Jos,

wie Du sicher besser weißt als ich, ist das in Holland nicht so wie in Deutschland.

In Deutschland muß jeder Anhänger zugelassen und versichert sein und bekommt ein eigenes Kennzeichen.

In Holland benötigen kleine Anhänger (ich glaube bis 750 kg) keine eigene Zulassung und kein eigenes Kennzeichen sondern fahren mit dem Kennzeichen des PKW.

Wenn der Anhänger eine eigenständige Zulassung und eine eigenständige Versicherung hat, dann darfst Du den ziehen.

Vor kurzem geschah in Holland folgendes: ein Deutscher mit deutschem PKW und deutschem Wohnwagen, beide zugelassen und mit eigenständiger Zulassung und Versicherung und daher unterschiedlichen Kennzeichen, wurde von einer niederländischen Polizeistreifen angehalten und mit einem Knöllchen bestraft, weil die der falschen Meinung waren, daß der Anhänger und der PKW gleiche Kennzeichen haben müßten. Erst nach Einschaltung der Presse und anderer deutscher Instanzen, wurde der fehler der NL-Polizisten korrigiert.

Damit will ich sagen, daß Du, auch wenn alles in Ordnung ist, u. U. Schwierigkeiten bekommen kannst.

Vorsichtshalber solltest Du Dich daher noch bei dem für Dich zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen und Dir die entsprechenden Paragraphen notieren und/oder ausdrucken lassen.

Liebe Grüße

Herbert

die AXA sagt: "ist nicht mitversichert" weil der Wohnwagen in NL zugelassen ist und damit nicht vom deutschen TÜV abgenommen ist. (Aus Sicht der Versicherung ist das in der Risikobetrachtung nicht vorgesehen, und wenn man sich z.B. mal anschaut was z.B. in UK zulaessig ist versteht man auch warum) ist das Meine Versicherung fordert im Kleingedruckten das ein mitversicherter Anhaenger eine Deutsche Zulassung braucht.

Themenstarteram 9. August 2011 um 21:33

Danke alle!

Der Wohnwagen hat eine eigene zulassung in NL und auch ein eigenes Kennzeichen ( also unterschiedlich vom KZ vom pkw meine Eltern)

@Herbert, das ist ja lacherlich wie die NL Polizei da gehandeld hat :)

Ist hatte nie gedacht das es so schwierig ist, wann Ich das jetzt richtig verstehe ist es eigenlich nicht möglich meine Eltern ihre WW zu benutzen wegen fehlende Deutsche TUV. :( soweit eine EU..

Danke, Jos

Themenstarteram 9. August 2011 um 22:03

In die axa bedingungen steht nichts über Deutsche TUV, steht immer nur das anhanger mit versichert sind..

Hallo Jos,

Du hast geschrieben, daß Du Niederländer bist.

Vermutlich hast Du also (noch) die niederländische Staatsangehörigkeit.

Wie wäre es denn, wenn Du den Wohnwagen mit dem PKW Deiner Eltern ziehst, sofern die damit einverstanden wären und das versicherungsmäßig möglich ist. Die könnten dann ja Deinen PKW während der Zeit nutzen.

Der deutsche TÜV hat übrigens nichts damit zu tun sondern Deine Versicherung scheint das Problem zu sein.

Mich würde interessieren, womit die argumentieren.

In den AKB kann ich nämlich keinen Ausschluß ausländischer Anhänger finden.

Lediglich zugelassen muß er sein.

Mit denen würde ich mal ein ernstes Wort reden und die das schriftlich begründen lassen.

Noch ein Argument bzw. Hinweis:

Man kann häufig beobachten und es ist absolut üblich, daß z. B. LKW-Sattelzugmaschinen mit deutschem Kennzeichen, einen Auflieger mit ausländischem Kennzeichen ziehen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 10. August 2011 um 18:22

Hallo Herbert (und anderen :)

Es ist teilweise geklärt, der Axa Vertreter den wir erst gesprochen hatten war anscheinend nicht gut informiert, heute beim Hauptsitz angerufen und die haben mir bestätigt das der WW mitversichert ist.

Wir hatten schon überlegt meine Eltern ihre Pkw zu nehmen aber unsere eigene ist uns lieber schon alleine weil wir Diesel fahren.

Wie ist das jetzt falls der WW nicht am Pkw hängt aber trotzdem etwas passiert, sagen wir mal vom Hubel rollt. In der Niederlanden springt dann die private Haftpflicht ein, wie ist das hier geregelt?

Es sieht also erstmal gut aus für uns :)

danke und gruss, Jos

Zitat:

Wie ist das jetzt falls der WW nicht am Pkw hängt aber trotzdem etwas passiert, sagen wir mal vom Hubel rollt. In der Niederlanden springt dann die private Haftpflicht ein, wie ist das hier geregelt?

Da wäre dann hier die Haftpflicht des Anhängers zuständig. Eine private Haftpflicht muss niemand haben (obwohl ich sie für sehr wichtig halte!) und die deckt sowas auch wohl nicht ab.

 

Nebenbei: Bist Du Dir mit KfZ-Steuer ganz sicher?

 

 

Themenstarteram 10. August 2011 um 20:41

kfz-Steuer ist eine aussage von ADAC und ich vertraue das mehr oder weniger. Da gehen wir wieder :( in NL ist das wohl bei die private Haftpflicht drin. Kann mann in DE ein Wohnwagen Haftpflicht versichern ohne Zulassung in DE ?

Lg, Jos

Deswegen würde ich nicht umziehen. Haftpflichtversicherung für einen Wohnwagen kostet hier so um die 30 € / Jahr. Ob Du die jetzt auch ohne deutsche Zulassung bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Dafür solltest Du mal einen fachkundigen ;) Versicherungsvertreter fragen - oder auch mehrere.

Themenstarteram 10. August 2011 um 21:46

Mal off topic aber doch relatiert, sagen wir mal das meine Sohn sein bleischwere tretauto wird vom sturm erfasst und verursacht schaden zu jemanden, muss das tretauto auch ein eigene haftpflicht versicherung in DE?

am 10. August 2011 um 22:42

Nein. Da tritt die Privathaftpflicht ein oder man zahlt es aus eigener Tasche.

Aber die meisten Deutschen haben wohl eine Privathaftpflicht. Man weiß ja nie.

Bei Kindern ist das sowieso ganz komisch geregelt. Kommt auf das Alter des Kindes an. Je nach dem wie alt es ist, muss man überhaupt nichts zahlen. Da hatte ich mal was von gehört.

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