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Stützlast und Beladung bei Heckklappenträger + Wohnwagen

Hymer Eriba Camp
Themenstarteram 7. Juni 2021 um 15:18

Moin,

wir bräuchten eine Hilfe zum Thema Stützlast und Beladung.

Folgendes Setup haben wir aktuell:

Zugwagen: Seat Ibiza ST (zul. Gesamtgewicht 1,57t , zul. Anhängelast gebremst 1t)

Anhänger: Eriba Hymer Triton (zul. Gesamtgewicht 1t)

Anhängelast also laut Papier kein Problem.

Wir sind uns allerdings wegen der Stützlast und Beladung etwas unsicher. Laut Anhänger soll die maximale Stützlast 75kg betragen.

Nun haben wir keinen Fahrradträger auf der Deichsel oder hinten am Wohnwagen, sondern einen Heckklappenfahrradträger am Seat mit zwei Rädern á 15kg.

Beim Aufladen der Räder und Anhängen des Caravans liegt der Seat hinten schon gefühlt ziemlich tief, aber unser Vorbesitzer hat uns nahe gelegt, unser Gewicht eher in Richtung AHK zu lagern durch z.B. Gepäck im Kofferaum hinten und eben Anhängen von Rädern am Heck des Fahrzeugs, um die Stützlast auszureizen für eine bessere Fahrstabilität. Aber wir haben das Gefühl, das ist einfach zu viel Last am Heck des Fahrzeugs.

Zählt der Fahrradträger (30kg+Träger) auf die Stützlast mit ein und ist das okay oder problematisch?

Was zählt noch darauf ein? Das Gepäck im Kofferraum?

Dürfen wir die Beladung im AHK+Achsenbereich voll ausreizen und theoretisch 2 volle 5kg Gasflaschen im Gaskasten transportieren, also noch mal 2x 11,6kg oder lieber nicht?

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33 Antworten

Ich transportiere meine Fahrräder im Auto, erleichtert Viel und es gib kein Gewichtsproblem. ;)

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:56:21 Uhr:

 

Zählt man dann die Gewichte Vorder- und Hinterachse zusammen, erhält man nicht das gewogene tatsächliche Gesamtgewicht, sondern je nachdem entweder mehr, oder weniger, aber nicht das eigentlich richtige Ergebnis, bzw stimmig zum tatsächlichen Gewicht des kompletten Autos.

Kann irgendwie auch gar nicht sein, weil die Gewichtsverteilung eben bei der Art zu wiegen nicht exakt den Punkt der Achsmitte trifft, auch nicht wenn man am äußersten Rand der Waage steht

Naja, der TÜV wiegt aber exakt so. Achsweise und addiert die Zahlen zum Gesamtgewicht. Habe unseren Sharan wiegen lassen und das exakte Leergewicht eintragen lassen.

 

Ich meine auch die freundlichen von der Blaulichtfraktion wiegen dich exakt so, wenn du bei einer Urlaubsfahrt mal rausgezogen wirst. Das muss mathematisch auch stimmen, kann gar nicht anders sein.

 

Es könnte lediglich an der Beschaffenheit der „Kieswaagen“ liegen, dass hier kein exaktes Ergebnis geliefert wird. Da die Waage evtl nahezu mittig belastet werden sollte oder durch das Auffahren mit nur einer Achse eine „Schräge“ und somit leichte Gewichtsverlagerung stattfindet. Ansonsten muss die Summe der Gewichte der Achsen bzw. einzelnen Räder der Gesamtmasse entsprechen.

 

@catweazle78 bei einem TÜV habe ich noch nie eine Waage gesehen, keine Ahnung wie die wiegen. Ich hatte einige Jahre beruflich mit Ladentischwaagen zu tun, daher weiß ich, dass Solche zumindest an jeder Stelle der Wiegefläche das selbe Ergebnis bringen müssen, kann aber sein, dass dies bei großen LKW Waagen etwas anders ist.

Tatsächlich habe ich selbst real beim Wiegen der einzelnen Achsen als Ergebnis auf der Kieswaage nicht die Gesamtmasse die das Fahrzeug insgesamt angezeigt hat. Die Abweichungen waren nicht groß, aber sie waren da, keine Ahnung warum.

Das Schild mit dem Hinweis „achsweises Wiegen nicht statthaft” beim Kieshändler ist sicher nicht aus Jux angebracht.

Man muss aber auch wissen, dass JEDE Waage, egal ob groß, oder klein gewisse Toleranzen hat, die sie auch bei der Eichung haben darf. Je größer die Belastbarkeit der Waage um so größer darf auch die Toleranz sein. Kann sein, dass es damit zusammenhängt

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. Juni 2021 um 12:22:45 Uhr:

Zitat:

@navec schrieb am 8. Juni 2021 um 11:44:51 Uhr:

 

Wenn sich die Neigung des Autos bei Auffahrt auf die Waage absolut nicht ändert, sollte bei einer intakten Waagen die Summe aus Vorder- und Hinterachslast das Gesamtgewicht ergeben.

Sollte, tut es aber nicht, probier es mal selbst aus

Habe ich mit dem Gespann bei unserer TÜV-Hauptstelle gemeinsam mit einem Prüfer gemacht.

Funktionierte definitiv und der hat das zudem nicht zum ersten Mal gemacht.

Was dort nicht ging, ist die Messung der hinteren Achslast bei angekuppeltem WoWa.

Bei einer Kontrolle auf der AB funktioniert aber auch das.....

@navec von der Logik her müsste es auch gehen, aber vielleicht gibt es halt auch Unterschiede bei Waagen, oder es hat was mit dem Fahrzeugtyp zu tun. Bei mir gings definitiv nicht.

Ich fahre jedoch nicht zu verschiedenen Waagen sondern immer zur gleichen in der Nähe und die ist gewerblich, sprich wird jährlich geeicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Juni 2021 um 12:29:02 Uhr:

Warum soll das mit einer Reich CWC nicht gut möglich sein?

Gerade dafür sind die Dinger gemacht.

Man misst jedes einzelne Rad und addiert die Ergebnisse zusammen.

Man muss sich mit dem Messvorgang nur etwas Mühe geben und mehrmals messen.

Auf ebenen Untergrund (Asphalt oder Beton, kein Plaster) und entsprechend der Bedienungsanleitung, komme ich nach mehreren Messungen zu einem brauchbaren Ergebnis.

Die Qualität der Messungen mit der kleinen Waage sind immer von der Handhabung abhängig, weil man zum Messen halt (sehr langsam) drüber fahren muss.

Das kann man definitiv nicht mit einer Messung vergleichen, die statisch über Messplatten-/Sensoren erfolgt.

Zudem gibt es normal immer Ungenauigkeiten durch die ca 2cm Höhe der Waage, die dadurch das einzelne Rad bei der Messung immer um ca 2cm anhebt

Wenn man Achslasten des Autos genauer bestimmen wollte, müsste man daher 3 Räder jeweils z.B. auf etwas längeren 2cm dicken Brettern o.ä. haben und dabei mit dem 4. Rad über die Waage fahren.

Nur dann wäre sicher gestellt, dass das gesamte Auto bei den Einzelradmessungen immer die gleiche Lage hat.

Natürlich sind professionelle Radlastwaagen / Achslastwaagen besser als eine CWC, dafür aber auch viel teurer.

Ich komme mit der CWC gut klar, auch wenn die Messergebnisse etwas streuen, man also mehrere Messungen durchführen muss, um einen brauchbaren Wert zu bekommen.

@Oetteken wenn ich jetzt mehrere Messungen machen muss, woher weiß ich dann, welche jetzt die Richtige war?

Wenn bei uns die CWC um 25kg abweicht, dann sind das gerade mal 1,5%. In Deutschland werden doch auch 5% abgezogen.

Sehe da auch kein Problem mit der CWC.

Die Waage vom Asphaltmischwerk hatte wesentlich größere Messtoleranzen.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. Juni 2021 um 14:15:52 Uhr:

@Oetteken wenn ich jetzt mehrere Messungen machen muss, woher weiß ich dann, welche jetzt die Richtige war?

Was spricht gegen die höchste Messung aus dem Sicherheitsgedanken?

„Abgezogen” wird gar nichts, bei 5% gibt es im Normalfall nur keine Strafe in Deutschland.

Doch darum gehts auch gar nicht, nur wenn ich 3, oder 4 x wiegen muss, woher weiß ich dann welches der 4 Ergebnisse jetzt am besten hinkommt?

Kann ich mir das aussuchen?

Deine eigenen Messergebnisse darfst du dir gerne aussuchen. Vor Gericht zählt aber die geeichte Waage. Somit ist der Gedanke den jeweils höchsten Wert zu nehmen nicht so falsch.

Wo ist das Problem mit der Reich CWC und dem Programm für Fahrzeuge sollten doch hinreichend genaue Messungen herauskommen, damit man zumindest weiß, ob man an der zulässigen Grenze schrammt oder noch Puffer hat?

Auch eine geeichte Waage weist eine Messtoleranz auf - eine 100%-Übereinstimmung wird es daher auch mit einer geeichten Messeinrichtung nicht geben.

Niemand hat auch geschrieben, dass man zwingend 3-4x wiegen muss, um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten @Taxler222

Reich schreibt allerdings für eine Fahrzeugwägung vor, dass man für eine optimale Messung bei einem Reisemobil/Fahrzeug zumindest auch beide Räder einer Achse auf dieselbe Höhe mittels Brett gebracht werden soll.

Wen man also mit der CWC noch reichlich Puffer von 25kg+ hat, dann sollte es auch bei einer amtlichen Messung im Zweifel keine bösen Überraschungen geben und wer mit der CWC schon 20kg über dem Limit ist, der hat dann bei jeder amtlichen Messung das Risiko, dass er auch amtlich überladen bleibt.

Ob man sich nun nach der jeweils größten Einzelmessung richtet, einen Mittelwert bildet, um Messfehler zu bereinigen, ob man einzelne Werte ausschließt oder ob man seine eigenen Messungen nochmals mit einer geeichten Waage gegenprüft, entscheidet dann doch die persönliche Risikoorientierung.

Jede Messung ist mit Ungenauigkeiten (Fehlern) behaftet.

Führt man mehrere Messungen durch und verwirft die Ausreißer, bekommt man aus dem Mittel der übrigen Werte ein brauchbares Ergebnis.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juni 2021 um 23:27:17 Uhr:

Jede Messung ist mit Ungenauigkeiten (Fehlern) behaftet.

Führt man mehrere Messungen durch und verwirft die Ausreißer, bekommt man aus dem Mittel der übrigen Werte ein brauchbares Ergebnis.

ne, wenn du z.B. an den Rädern eines Einachsanhängers mit der Reichwaage misst, wird das Ergebnis grundsätzlich etwas geringer ausfallen müssen, als der reale Wert, weil du schlichtweg einseitig anhebst und sich der Schwerpunkt daher, wenn auch nur gering, bei jeder Messung in Richtung des gegenüberliegenden Rades bewegt.

Mit mehreren Messungen kannst du lediglich das grundsätzlich fehlerbehaftete Messergebnis verbessern.

Noch genauer wird es, wenn du nur die Messergebnisse mit höheren Werten verwendest.

Beim Auto, also mit 4 gefederten Rädern, ergibt das mit der Reichwaage ermittelte Gesamtgewicht, eher einen zu hohen Wert.

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