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Strom im Gaskasten

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 16:09

Hallo zusammen,

ich weiß, dass Strom im Gaskasten nicht erlaubt ist, dieser Wagen hier wird von einem „gewerblichen Anbieter“ verkauft und ich habe ihm gesagt, dass eine derartige Zünquelle verboten ist und ich mich frage, wie der eine neue Gasprüfung bekommen konnte.

 

Hier der Link, so lange das Angebot besteht…

 

https://www.kleinanzeigen.de/.../2647793568-220-1151?...

 

Seine Gegenfrage: Wo das stehen würde.

 

Nun meine Frage:

 

Weiß jemand in welcher DIN, Richtlinie oder Gesetz das steht? Also so richtig schwarz auf weiß, um es wirklich zu belegen…

 

Vielen Dank für die Antworten.

 

PS: Wer Spaß hat kann den ja mal anschreiben und danach fragen ;)

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13 Antworten

Also ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist.

steht alles in der dvgw g607. "In diesen Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich keine elektrischen oder

andere Zündquellen befinden."

Laut Google steht das im DVGW-Arbeitsblatt G607 drin:

„In diesen Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich keine elektrischen oder andere Zündquellen befinden.“

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere wichtige Richtlinie: den sog. „Gesunden Menschenverstand“ :)

Der Prüfer muss blind gewesen sein. Es dürfen zwar Leitungen durch den Gaskasten geführt werden, aber Anschlüsse müssten als EX- geschützt deklariert sein. Im Gaskasten ist naturgemäß immer etwas Gas und bei 2% Gasanteil ist das Zeugs zündfähig und 2% ist nicht gerade viel.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 17:53

Ich hatte ihn zunächst aus lauter Neugier angeschrieben:

 

„Hallo,

ich hätte eventuell Interesse an dem Wohnwagen, frage mich aber wie kann dieser Wohnwagen mit einer derartigen Zündquelle (380V!!!) im Gaskasten eine gültige Gasprüfung bekommen?

 

Viele Grüße

Achim“

 

Die Antwortet (Zitat):

„Guten Abend, wir sind ein Schausteller Betrieb, die Abnahme ist gewerblich! Nicht privat! Privat wäre das so nicht möglich!Sie können das Fahrzeug mit 230v betreiben oder mit 380v ist kein Problem.

 

Mfg

Xxx“

 

Naja, ich denke eigentlich ist gewerblich meist eher schärfer als lockerer.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 18:24

…vielen Dank für die Hinweise auf die DVGW-Arbeitsblatt G607, darin wird nämlich auch bei gewerblicher Nutzung auf die DGVU-Regel 110-010 verwiesen, die vom Prinzip das gleiche zu Zündquellen sagt und sogar noch-wie schon vermutet- höhere Auflagen schafft.

Ein Wohnwagen benötigt keine Gasabnahme, ich fahre immer erst zu HU und anschließend zur Gasprüfung.

Gasprüfung bei Caravans ist für den Straßenverkehr nicht relevant wobei es Campingplätze für Festcamper es verlangen.

Gruß Willi.

Zitat:

@Caravan123 schrieb am 10. Januar 2024 um 10:01:54 Uhr:

Ein Wohnwagen benötigt keine Gasabnahme, ich fahre immer erst zu HU und anschließend zur Gasprüfung..

Aber mit den Stromanschlüssen im Gaskasten würdest du die Gasprüfung nicht bestehen und darum ging es doch hier.

Zitat:

@Caravan123 schrieb am 10. Januar 2024 um 10:01:54 Uhr:

Ein Wohnwagen benötigt keine Gasabnahme, ich fahre immer erst zu HU und anschließend zur Gasprüfung.

Gasprüfung bei Caravans ist für den Straßenverkehr nicht relevant wobei es Campingplätze für Festcamper es verlangen.

Gruß Willi.

Ich denke die richtigere Ausage ist : Der Wohnwagen benötigt zur HU keine Gasprüfung. Ich denke nicht das die

Prüfungspflicht für Wohnwägen/Womo aufgehoben wurde - nur die Verknüpfung mit der HU wurde aufgelöst. Lerne aber auch gerne etwas dazu, sollte ich da falsch liegen.

https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/

Zitat:

@Busbauer schrieb am 10. Januar 2024 um 11:47:53 Uhr:

Ich denke nicht das die Prüfungspflicht für Wohnwagen/Wohnmobile aufgehoben wurde - nur die Verknüpfung mit der HU wurde aufgelöst.

Für Wohnwagen gab es noch nie eine Prüfungspflicht. Nur für Wohnmobile, weil sich da die Gasanlage im Fahrgastraum befindet.

 

Themenstarteram 10. Januar 2024 um 12:58

Hallo,

es geht sich nicht darum ob eine Prüfungspflicht besteht oder nicht. Es geht sich darum, dass der Verkäufer schreibt: „Gasprüfung neu“ und man mit einem 400V-Drehstrom-Kasten kaum im Ex-Bereich eine Gasabnahme bekommen dürfte.

 

Was die Pflicht zur Gasprüfung angeht:

 

Man ist als Betreiber für die Gasanlage verantwortlich. Nehmen wir einmal an, der Wohnwagen vom Nachbarn fliegt mir um Ohren, so haftet der Betreiber. In der Regel hat der Betreiber eine Versicherung, die haftet, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Hast Du die Anlage regelmäßig durch einen Fachkundigen prüfen lassen, hast Du als Laie alles getan. Prüfst Du die Anlage selbst, weil Du meinst, Du kannst das besser und/oder günstiger, musst Du beweisen, dass Du die Wartungen regelmäßig fachgerecht durchgeführt hast. Und ich kann Dir sagen, stirbt jemand dabei, beschlagnahmt der Staatsanwalt die Beweismittel schneller als man etwas faken kann.

 

Gut, man kann sich natürlich die Frage stellen wann mal was passiert sei, darum geht es aber nicht. Irgendwann ist immer das erste Mal, blöd nur, wenn es Dir passiert…

Sorry ich hatte das Wort neu bei Neue Gasprüfung überlesen.

Themenstarteram 10. Januar 2024 um 18:08

Kein Problem…

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