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Stress mit dem Händler wegen der Gewährleistung

Opel Vectra C
Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 15:27

Moin!

1. ich weiß gar nicht ob das hier hineingehört, finde allerdings kein anderes Forum dafür. Deswegen bitte ich um Verständnis.

Also

Ich hatte mir vor etwa 1 1/2 Monaten einen Vectra C bei einem Händler gekauft gehabt.

Nachdem ich diesen vom Händler abholte fing die Lima an zu spinnen, und zum Schluss (knapp ein einhalb Wochen nach Kauf) war sie dann auch komplett hinüber.(Mir fielen auf einer Kurzstrecke ABS,ESP, Servolenkung, Lichtanlage, Airbags und all der elektrische Kram aus)

Da es gute 240km bis zum Händler sind habe ich mit diesem abgemacht, dass das Fahrzeug hier bei mir in der Nähe in die Werkstatt geht und dort repariert wird.

Die Kosten wolle er übernehmen. Klang gut und ich Idiot habs geglaubt...

Da ich das Fahrzeug brauche um zur Arbeit zu kommen, bin ich, blauäugig wie ich war, in Vorkasse gegangen und habe die Rechnung dem Händler zugeschickt.

Das war vor ungefähr 3 Wochen. Ich rief mehrmals an und bat den Händler das Geld doch bitte endlich zu überweisen und wurde immer wieder vertröstet.

Heute, bei unserem letzten Telefonat, machte der Händler mir klar, dass er den Betrag nicht überweisen wird, ich hätte ja schließlich auch ein Teil aus dem Internet kaufen können, was dann nur 150€ gekostet hätte.

Darauf hätte ich allerdings bei der Werkstatt keine Garantie bekommen.

Jetzt muss ich mit der ganzen Sache zum Anwalt rennen um mir mein Geld wieder einzuklagen.

Hat jemand mit sowas auch schon Bekanntschaft machen dürfen und weiß einen Rat für mich?

Rechnung vom Teil habe ich, genauso wie Kaufvertrag, Annahmebestätigung der Rechnung vom Verkäufer, Ausleseprotokoll der Werkstatt vom Fehlerspeicher. Das wollte ich dann alles mit zum Anwalt nehmen.

Zeugen habe ich auch, dass die Lima kurz nach dem Kauf angefangen hat rumzuspinnen und zu schrott ging..

Ich wäre dankbar für eine Einschätzung der Situation und eventuelle Ratschläge.

Besten dank und ein schönes Wochenende..

Mfg

Manuel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Redlor

Ich denke mal, dass er nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat. Was ja im Endeffekt eine rundum Garantie ist, zumindest für die ersten 6 Monate.

Nein, es gibt keine "Rundumgarantie" in den ersten 6 Monaten!

Die Ansprüche des Käufers, hier Ersatz der Lichtmaschine, begründen sich ausschließlich auf der Tatsache, dass diese bereits bei Gefahrenübergang , also die Übergabe des KFZ an den Threaderöffner, defekt war und der Verkäufer diesen Mangel somit zu beheben hat.

Tritt der Defekt erst später auf, angenommen nach drei Monaten, hat der Käufer insofern Pech, der Verkäufer die Mangelfreiheit nachweisen kann. Eine Verpflichtung des Verkäufers sechs Monate lang für jeden erdenklichen Schaden zu haften ist Wunschdenken und ein weit verbreitetes Märchen. Nach der Sechsmonatsfrist ist der Käufer in der Beweispflicht seinen Anspruch durchzusetzen.

Abnutzung/Verschleiß erfüllt nicht die Anforderungen an einen Mangel!

Ich persönlich denke, dass der Threaderöffner auf seinen Kosten sitzen bleibt. Erstens war es seine Entscheidung das KFZ bei dem weit entfernten Händler zu erwerben und nur dieser ist, sofern überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht, zur Nachbesserung verpflichtet und der Unwille des Threaderöffners sich dorthin zu wenden, dem Händler nicht anzulasten. Zweitens hat der Threaderöffner, sebst wenn ein Gewährleistungsanspruch zu bejahen ist, keinen Anspruch auf eine neue Lichtmaschine sondern ausdrücklich nur auf eine Funktionierende!

Der Verkäufer hätte also kostengünstig eine Gebrauchte vom Schrott einbauen dürfen und die "Luxusreparatur" des Threadstarters zurecht abweisen. Mit etwas Glück wird dieses anteilig verrechnet, aber mehr sehe ich da nicht. Vielleicht 150,-€...

Gruß

Burkhard

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20 Antworten

Vielleicht versuchst du es vor dem Anwalt nochmal bei einer KFZ Schiedsstelle.

Die haben durchaus auch nochmal einen Einfluss auf den Händler. ;)

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 15:46

Hey!

Ich wusste gar nicht, dass es sowas gibt.

Ich bezweifle zwar stark, dass die darauf noch Einfluss nehmen können, da der Hänlder bisher nicht gerade kooperativ war, aber ich werde es gerne versuchen. Scharf darauf mit einem Anwalt an die ganze Sache ranzugehen bin ich prinzipiel nicht, aber es wird, so befürchte ich, darauf hinaus laufen...

Hi,

hatte vor knapp 2 Jahren ein ähnliches Problem.

Hatte mir ein Signum gekauft, bei welchem sich 2 Tage später rausstellte, dass ne Leistungssteigerung verbaut war, welche weder eingetragen noch erwähnt wurde.

Kurz um: Ich wollte das Fahrzeug zurück geben, womit der Händler natürlich nicht einverstanden war.

Nach langem diskutieren hatte ich ihn dann soweit, dass er das Auto abholen wollte (war auch ca 200km entfernt - ist dein gutes Recht!) jedoch ein € pro gefahrenen KM haben wollte - was bei mir nach 3 Wochen doch schon schlappe 2000 waren.

Darauf hin hab ich mich hier auch ans Forum gewandt, und auch mir wurde die KFZ-Schiedstelle empfohlen, welche ich bis dahin auch nicht kannte. Die nette Dame dort hat mir aber sehr geholfen, in dem sie mir noch einmal bestätigt hatte, weswegen ich mir eigentl sicher war: Der Händler muss das Fahrzeug zurück nehmen (in meinem Fall, ansonsten muss man ihm 2 chancen zur "Ausbesserung" einräumen)

Ich also wieder beim Händler angerufen, und darauf hingewiesen, dass er doch eigentl genau weiß, dass ich im Recht liege. Noch kurz die Schiedstelle und deren Worte erwähnt, den netten Hinweis hinzugefügt, dass ich nur aus Freundlichkeit nicht direkt einen Anwalt eingeschaltet hab und letztendlich hat er den Signum bei mir für Lau abholen lassen.

Dass das nun der Optimalfall ist, ist klar. Auch habe ich mich an keine andere Werkstatt wenden müssen. War einzig und allein ne Sache zwischen mir und dem Händler.

Allerdings würde ich an deiner Stelle direkt den Chef anrufen (nach dem Gespräch mit der Schiedstelle), drauf verweisen was die gesagt haben und ihm auf freundliche Weise klar machen, dass er, wenn es zu einer Verhandlung kommt, auch noch die Prozesskosten zahlen müsste etc...

Viel Glück!

am 9. Dezember 2011 um 17:26

Hallo,

das Problem ist, dass Du vom Händler keine schriftliche Übernahmebestätigung der Rechnung hast.

Du hättest schrfitlich den Händler informieren müssen, dass die LIMA defekt ist und einen Zeitpunkt setzen, bis zu dem er den Fehler beseitigen muß. Da der Händler nicht bei Dir um die Ecke ist, hättest Du ihm auch schriftlich um eine Kostenübernahme bei Dir vor Ort bitten können (dazu ist er nicht verpflichtet). Mündliche Zusagen sind immer schlecht, es sei denn, Du hast einen Zeugen.

Eine Schiedsstelle wäre sicher die beste Lösung, aber wichtig: Nicht vorher einen Anwalt beauftragen, dann wird die Schiedsstelle nicht aktiv.

Viel Glück

Ich glaube, das Hauptproblem ist die fehlende schriftliche Zusage des Händlers, in der er die Freigabe der Reparatur in der Werkstatt Deiner Wahl bestetigt. Es gibt bei solchen Sachen zwar immer die Frage der Zumutbarkeit, d.h. daß es unzumutbar ist, den Wagen wegen der Reparatur 240km zum Händler zurück zu bringen. Trotzdem basieren alle Absprachen zwischen Dir und dem Händler auf mündlicher Basis. Der Händler kann also alles abstreiten und behaupten, Du hättest Dich nie wegen eines Defektes bei ihm gemeldet, weshalb er von der ganzen Sache nicht wissen würde.

Heho

mal eine "Verständnissfrage". Da dein Wagen ja sicher Gebraucht ist läuft die ganze Gewährleistung etc. doch

wahrscheinlich sowieso über eine Versicherungsgesellschaft (z.B CarGarantie ) oder nicht ?

Wenn dem so ist warum hast du nicht die erst mal angerufen ? Die hätten dir dann schon gesagt wo du hingehen kannst

bei dir in der Nähe. Bzw. wenn du sowas hast ruf die doch mal an.

Gruß Basty

P. S. : Ich kann mir keinen Händler vorstellen, der sich so ein Risiko selbst ans Bein bindet, weil car garantie bezahlt er nur einmal und kann sie in den VK mit einkalkulieren. Reparaturen kann er ja nicht vorraussehen.

am 9. Dezember 2011 um 21:50

der Gang zum Anwalt ist garnicht so verkehrt der Händler wird oder muß zahlen

am 9. Dezember 2011 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von basty8321

Heho

mal eine "Verständnissfrage". Da dein Wagen ja sicher Gebraucht ist läuft die ganze Gewährleistung etc. doch

wahrscheinlich sowieso über eine Versicherungsgesellschaft (z.B CarGarantie ) oder nicht ?

Wenn dem so ist warum hast du nicht die erst mal angerufen ? Die hätten dir dann schon gesagt wo du hingehen kannst

bei dir in der Nähe. Bzw. wenn du sowas hast ruf die doch mal an.

Gruß Basty

P. S. : Ich kann mir keinen Händler vorstellen, der sich so ein Risiko selbst ans Bein bindet, weil car garantie bezahlt er nur einmal und kann sie in den VK mit einkalkulieren. Reparaturen kann er ja nicht vorraussehen.

Ich denke mal, dass er nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat. Was ja im Endeffekt eine rundum Garantie ist, zumindest für die ersten 6 Monate.

Aber.....wie meine Vorredner schon schrieben, sollte man solche Gewährleistungsansprüche IMMER SCHRIFTLICH mit dem Händler aushandeln. Es gibt keine Händler die dir was Gutes tun, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, gerade wenn es um Geld geht. (Ausser vllt. bei Stammkunden)

Was ich aber recht dreist vom Händler finde, wie man einem zumuten kann, Reparaturteile für das gekaufte Auto selbst übers Internet zukaufen. Sowas habe ich ja noch nie gehört. Wenns nach dem Händler geht, soll man wohl die kaputten Teile auch noch persönlich wechseln/reparieren....

Das einzige was der Händler machen kann, ist selbst Teile zubestellen und diese an eine Fachwerkstatt zuschicken, die dann die Reparaturen durchführen.

Ich schätze den Gang zum Anwalt wirst du dir wirklich nicht sparen können. Auch wenn der Händler der Reparatur nicht schriftlich zugestimmt hat, ist er trotzdem in der gesetzlichen Pflicht Gewährleistungsansprüche Folge zu leisten.

Aber....im schlimmsten Fall kommt es nur zu einer Teilkostenübernahme seitens des Händlers, wenn er Beweisen kann, dass man die Reparatur auch kostengünstiger in einer anderen Werkstatt hätte machen lassen können. Aber das wäre nur der schlimmste Fall und den wollen wir mal nicht hoffen.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles geregelt wird.... du hast Gute Chancen ;)

Ich würde erst nochmal beim Händler anrufen und ihm mitteilen, daß Du einen Anwalt einschalten wirst, wenn das Geld nicht innerhalb von 8 Tagen auf Deinem Konto eingeht. Falls das ein ganz dämlicher Fähnchenhändler sein sollte, kannst Du ihm ja noch mitteilen, daß Deine Anwaltskosten dann auch noch auf ihn zukommen werden. Falls das Geld dann nicht innerhalb der gesetzten Frist eingehen sollte, würde ich direkt einen Anwalt einschalten, weil mir die Zeit für alles Andere deutlich zu schade wäre.

Die Schiedsstelle wird imho nur dann tätig, wenn der der Händler Mitglied der KFZ-Innung ist.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von Redlor

Ich denke mal, dass er nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat. Was ja im Endeffekt eine rundum Garantie ist, zumindest für die ersten 6 Monate.

Nein, es gibt keine "Rundumgarantie" in den ersten 6 Monaten!

Die Ansprüche des Käufers, hier Ersatz der Lichtmaschine, begründen sich ausschließlich auf der Tatsache, dass diese bereits bei Gefahrenübergang , also die Übergabe des KFZ an den Threaderöffner, defekt war und der Verkäufer diesen Mangel somit zu beheben hat.

Tritt der Defekt erst später auf, angenommen nach drei Monaten, hat der Käufer insofern Pech, der Verkäufer die Mangelfreiheit nachweisen kann. Eine Verpflichtung des Verkäufers sechs Monate lang für jeden erdenklichen Schaden zu haften ist Wunschdenken und ein weit verbreitetes Märchen. Nach der Sechsmonatsfrist ist der Käufer in der Beweispflicht seinen Anspruch durchzusetzen.

Abnutzung/Verschleiß erfüllt nicht die Anforderungen an einen Mangel!

Ich persönlich denke, dass der Threaderöffner auf seinen Kosten sitzen bleibt. Erstens war es seine Entscheidung das KFZ bei dem weit entfernten Händler zu erwerben und nur dieser ist, sofern überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht, zur Nachbesserung verpflichtet und der Unwille des Threaderöffners sich dorthin zu wenden, dem Händler nicht anzulasten. Zweitens hat der Threaderöffner, sebst wenn ein Gewährleistungsanspruch zu bejahen ist, keinen Anspruch auf eine neue Lichtmaschine sondern ausdrücklich nur auf eine Funktionierende!

Der Verkäufer hätte also kostengünstig eine Gebrauchte vom Schrott einbauen dürfen und die "Luxusreparatur" des Threadstarters zurecht abweisen. Mit etwas Glück wird dieses anteilig verrechnet, aber mehr sehe ich da nicht. Vielleicht 150,-€...

Gruß

Burkhard

Themenstarteram 10. Dezember 2011 um 11:55

Der Defekt der Lima stellte sich innerhalb von 10 Tagen nach abholung des KFz ein.

Der KFZ-Mechaniker des Händlers hat noch eine neue Batterie reingepackt, weil diese leer war. Er hat vermutet, dass die Batterie einen weg hatte.

Sofort nach feststellung des Defekts habe ich den Händler angerufen und ihm das mitgeteilt, plus ungefähre Kosten. Ebenfalls fragte ich nach wie wir das regeln sollen. Mir wurde nahe gelegt, dass ich das hier bei mir machen soll, weil der Wagen sonst noch hätte abgeschleppt werden müssen. Was wiederrum auf Kosten des Händlers hätte geschehen müssen. Hätte ich auf die schriftliche Bestätigungen des Händlers warten müssen, würde ich heute noch, mit einem defektem Fahrzeug in meiner Garage, auf Antwort warten.

Soweit ist dieser Händler durch vorhergegangen Ereignisse einzuschätzen.

Die Anrufe kann ich über den Einzelverbindungsnachweis meiner Telefongesellschaft beweisen. Den Inhalt natürlich nicht, aber dass ich da nicht anrufe um nach dem Wetter zu fragen sollte, aufgrund der Daten der Rechnung und Zeugenaussage, klar sein.

Da ich, wie schon erwähnt habe, Zeugen für den Ausfall der Lima habe mache ich mir darum keinen Kopf.

Ja, ich habe eine "Versicherung" beim Händler abgeschlossen, die 12 Monate gilt, allerdings wurde mir bis heute keine Kopie der Unterlagen zugesandt. Trotzdessen, dass ich darum gebeten habe.

Desweiteren ist der Händler in der Pflicht, da der Defekt fast sofort nach Übergabe geschah, zu beweisen, dass dieser vorher nicht da war. Und nur weil der Vorbesitzer dieses sagt, ist das noch lange kein Beweis.

Die Lichtmaschine ist auch nicht neu, sondern rundum erneuert. Hätte ich eine Neue einbauen lassen, wäre ich bei einem Betrag von 450-550€ je nachdem wo man es machen lässt.

Ich werde mir am Montag nachmittag noch Gegenangebote einer Kette, eines Opelhändlers und einer freien Werkstatt besorgen, womit ich auch bestätigen kann, dass der Preis nicht überzogen ist.

Den Einbau eines Teiles, welches du selbst oder eine andere Person aus dem Internet kauft, wird keine Werkstatt übernehmen, zumindestens nur unter Garantieausschluss. Dieses wurde mit von einem hier vor Ort ansässigen Kfz-Meisterbetrieb bestätigt.

Da ich gestern noch das Glück hatte mit einem KFZ-Sachverständger zu reden, der mir noch einiges zu solchen Fällen erklärt hat, bin ich mir recht sicher, dass der Händler zu zahlen hat und auch die Anwalts, bzw. sollte es soweit kommen, die Gerichtskosten zu übernehmen hat.

Ein weiteres Telefonat mit dem Händler halte ich für sinnfrei, da dieser mir beim gestrigen Telefonat klipp und klar gesagt hat, dass er die Kosten nicht übernehmen will.

am 10. Dezember 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von LittleBigJoe

Zitat:

Original geschrieben von Redlor

Ich denke mal, dass er nur die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat. Was ja im Endeffekt eine rundum Garantie ist, zumindest für die ersten 6 Monate.

Nein, es gibt keine "Rundumgarantie" in den ersten 6 Monaten!

Die Ansprüche des Käufers, hier Ersatz der Lichtmaschine, begründen sich ausschließlich auf der Tatsache, dass diese bereits bei Gefahrenübergang , also die Übergabe des KFZ an den Threaderöffner, defekt war und der Verkäufer diesen Mangel somit zu beheben hat.

Tritt der Defekt erst später auf, angenommen nach drei Monaten, hat der Käufer insofern Pech, der Verkäufer die Mangelfreiheit nachweisen kann. Eine Verpflichtung des Verkäufers sechs Monate lang für jeden erdenklichen Schaden zu haften ist Wunschdenken und ein weit verbreitetes Märchen. Nach der Sechsmonatsfrist ist der Käufer in der Beweispflicht seinen Anspruch durchzusetzen.

Abnutzung/Verschleiß erfüllt nicht die Anforderungen an einen Mangel!

Das Wort "Rundumgarantie" wurde von mir falsch gewählt, so ohne Begründung.

Es ist nämllich so, dass man nur auf Teile, die nicht zu den Verschleißteilen gehören Anspruch auf Ausbesserung innerhalb eines Jahres hat.

In den ersten 6 Monaten ist man aber in einer günstigen Position insofern, dass der Händler erstmal Beweisen muss, dass der Wagen bei der Übergabe Mängelfrei war.

In dem Fall hier wird es so sein, dass die LIMA schon beim Kauf nicht mehr zu 100% funktioniert hat.

Wie bitte will der Verkäufer beweisen, dass dies nicht so war?

Natürlich müsste erst geschaut werden, was der Händler in seinen Gewährleistungsunterlagen (die man im Normalfall bekommen haben sollte) als Verschleißteile definiert. Wird die LIMA als Verschleißteil angesehen, dann siehts natürlich dementsprechend schlecht aus auf volle Kostenübernahme.

 

Zitat:

Erstens war es seine Entscheidung das KFZ bei dem weit entfernten Händler zu erwerben und nur dieser ist, sofern überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht, zur Nachbesserung verpflichtet und der Unwille des Threaderöffners sich dorthin zu wenden, dem Händler nicht anzulasten. Zweitens hat der Threaderöffner, sebst wenn ein Gewährleistungsanspruch zu bejahen ist, keinen Anspruch auf eine neue Lichtmaschine sondern ausdrücklich nur auf eine Funktionierende!

Der Verkäufer hätte also kostengünstig eine Gebrauchte vom Schrott einbauen dürfen und die "Luxusreparatur" des Threadstarters zurecht abweisen. Mit etwas Glück wird dieses anteilig verrechnet, aber mehr sehe ich da nicht. Vielleicht 150,-€...

Dem stimme ich zu.

Ergänzung:

Zitat:

Original geschrieben von Iserlohner84

Den Einbau eines Teiles, welches du selbst oder eine andere Person aus dem Internet kauft, wird keine Werkstatt übernehmen, zumindestens nur unter Garantieausschluss. Dieses wurde mit von einem hier vor Ort ansässigen Kfz-Meisterbetrieb bestätigt.

Auf Nachbesserung seitens des Händlers, bekommt man sowieso keine Garantie/Gewährleistung.

 

Halte uns bitte auf dem laufendem. Interessiert mich sehr, wie die Geschichte ausgeht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Redlor

Natürlich müsste erst geschaut werden, was der Händler in seinen Gewährleistungsunterlagen (die man im Normalfall bekommen haben sollte) als Verschleißteile definiert. Wird die LIMA als Verschleißteil angesehen, dann siehts natürlich dementsprechend schlecht aus auf volle Kostenübernahme.

Es gibt in den ersten 6 Monaten keine Gewährleistungsbedingungen, die der Händler diktieren könnte. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Und die ist bei bestimmungsgemässem Gebrauch der Sache sehr umfassend. Der Händler kann hier nicht einfach die Lichtmaschine zum Verschleißteil deklarieren und sich damit aus der Gewährleistung herauswinden. Es gibt wohl sogar Urteile, bei denen Verschleißteile auf Gewährleistung getauscht werden mussten. So Sachen wie total abgefahrene Bremsbeläge nach wenigen 1000km nach Kauf.

Selbst wenn im hier geschilderten Fall Schwierigkeiten bestehen, den Inhalt des Telefonats zu beweisen, so wird die Reparatur vor Ort für den Händler immer noch billiger gewesen sein, als ein Abschleppen des Autos zum 240km entfernten Händler und Reparatur im eigenen Haus. Das sollte vor Gericht als absolut ausreichende Sorgfalt des Kunden die Kosten möglichst gering zu halten gelten.

Gruß

Achim

Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 11:13

Ich werde euch auf jeden Fall über die Sache auf dem Laufenden halten. Bin auch mal sehr gespannt wie der Händler reagiert, wenn dann Post vom Anwalt kommt.

Auf jeden Fall schonmal ein Danke für die ganzen Antworten.

Ich wünsch euch noch einen schönen Sonntag!

Mfg

Manuel

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