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Strafzettel in der Schweiz

Themenstarteram 14. August 2010 um 14:43

Hallo Leute,

hab nen riesen Problem. Bin im Sommerurlaub durch die Schweiz gefahren (der größte Fehler meines Lebens) und hab gestern Post von den Beamten bekommen. Soll 200€ zahlen wegen Nichtbeachtung eines Lichtzeichens (hab als letzter der Kolonne ne rote Ampel überfahren).

Jetzt meine Frage:

Hab gelesen das wenn ich nicht zahl, können die mir trotzdem nichts, esseidenn ich reise mal wieder dort ein (das hab ich in meinem Leben nicht wieder vor).

 

Hat irgendjemand da schon Erfahrungen, bin um jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema

Und was kann die Schweiz dafür, das du über rote Ampeln fährst? :confused:

Und wenn über rote Ampeln fahren deine Definition von "penibel an die Regeln halten" ist, möchte ich gar nicht wissen wie du dich in den anderen 5 Ländern verhalten hast, oder wie du dich in Deutschland verhältst. :eek:

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- es gibt in der Schweiz keine Halterhaftung. Abstreiten, dass Du das da auf dem Foto bist (Für Urlaub an Freunde verliehen etc.). Zur Sicherheit 5 Jahre lang nicht in die Schweiz fahren, falls Du keine Nachricht über die Einstellung des Verfahrens bekommst.

- Es gibt mit der Schweiz kein Geldeintreibungsabkommen. wird es auch nicht geben, solange die nicht in der EU sind. Daher kann man das auch einfach ignorieren, wenn man ganz sicher nicht in den nächsten 5 Jahren durch die Schweiz muss.

Themenstarteram 14. August 2010 um 15:07

Muss ich da extra ein Schreiben verfassen, oder langt es wenn ich mich einfach nicht melde? Es gibt ja nicht wie in Deutschland diesen "Anhörungsbogen" auf der Rückseite. Auf der Rückseite kann ich nur jemanden beschuldigen der gefahren sein sollte - was ja nicht der Fall ist. Und ein Foto haben die Amtlichen auch nicht geschickt - das gibts erst beim Strafverfahren.

@boxerfreund2009

 

Die Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt nach Zustellung des Bussgeldbescheids 2-Jahre! Solltest Du aber doch in dieser Zeit in die Schweiz einreisen und auffallen, wird die Strafe verdoppelt plus Bearbeitungsgebühr. Das ist etwa so wie in Italien.

 

Also nicht reagieren und die Schweiz meiden.

 

Gruß Michi 

Kam die Post per Einschreiben?

 

Wenn nein, kann ja auch mal ein Brief bei der Post verloren gehen... ;)

 

am 14. August 2010 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Kam die Post per Einschreiben?

Wenn nein, kann ja auch mal ein Brief bei der Post verloren gehen... ;)

Selbst dann hilft es dem TE wenig, denn in dem Fall muss er ja nachweisen, dass er den Brief nicht erhalten hat.

Es gibt also nur die beiden Möglichkeiten:

Entweder zahlen bzw. schriftlich drauf reagieren oder

die Schweiz meiden, was der TE wohl auch vor hat.

Gruß.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

- es gibt in der Schweiz keine Halterhaftung. [...]

- Es gibt mit der Schweiz kein Geldeintreibungsabkommen. wird es auch nicht geben, solange die nicht in der EU sind. [...]

Kleine Ergänzung zum soweit richtigen Sachverhalt:

Es gibt zwar ein sogenanntes Rechtshilfeabkommen zwischen .ch und .de, aber kein Abkommen, welches dessen Vollstreckung bei Verkehrsvergehen regelt.

Daher: Aufforderung zur Zahlung wird zugestellt, kann aber von den deutschen Behörden nicht erzwungen werden.

Jedoch: Einmal im Fahndungsregister, dann bleibst du dort mal 'ne Weile. Sollte es dich vor Fristablauf noch mal in die Schweiz treiben kann es teuer und unangenehm werden.

Die Fahrt zum nächsten Geldautomaten zwecks sofortiger Vollstreckung ist noch harmlos. Beschlagnahme vom Fahrzeug oder gar Entzug der Fahrerlaubnis für die Schweiz (sie können den deutschen Führerschein nicht einziehen, aber die Fahrt in der Schweiz untersagen) sind möglich.

Aber: Sie sind dabei das mit dem Vollzug zu ändern. Notwendig ist die Verabschiedung des sogenannten "Umsetzungsgesetzes". War eigentlich schon für 2009 vorgesehen (kam mit dem ganzen Schengen-Geraffel 2008 mit auf), bisher ist aber wohl noch nichts weiter passiert.

_____

Was vermutlich noch kommen wird: Der eine oder andere weitere Brief. Und mit jedem wird es noch teurer - deutlich teurer.

Grüße, Martin

Unlängst habe ich zu diesem Thema einen Bericht im SWR-3 gehört in dem folgendes gesagt wurde.

 

Da die Grenzkontrollen der Schweiz für EU-Bürger vereinfacht werden sollen, soll die Schweiz unter anderem das Recht bekommen die Ansprüche aus Verkehrsverstössen von EU-Bürgern über die Behörden des jeweiligen Landes verfolgen zu lassen. Also genau so wie es z.B. mit Österreich oder Belgien etc. gehandhabt wird.

Soll wohl spätestens ab 2012 so sein.

 

Ob die Strafen die sich in der Verjährungsfrist befinden auch noch eintreiben dürften wurde nicht erwähnt.

 

Gruß Michi

 

 

@ boxerfreund2009

Dein Fehler war nicht durch die Schweiz zu fahren, sondern über eine rote Ampel! Mit 200€ bist Du für schweizer Verhältnisse noch recht günstig bedient, so dass ich an deiner Stelle die Strafe lieber zahlen würde. Wenn nicht, ist die Schweiz für Dich 5 Jahre ab Rechtsgültigkeit tabu.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

@ boxerfreund2009

Dein Fehler war nicht durch die Schweiz zu fahren, sondern über eine rote Ampel! Mit 200€ bist Du für schweizer Verhältnisse noch recht günstig bedient, so dass ich an deiner Stelle die Strafe lieber zahlen würde. Wenn nicht, ist die Schweiz für Dich 5 Jahre ab Rechtsgültigkeit tabu.

Gruß

Frank

Laut ADAC sind es zwei Jahre ab Rechtsgültigkeit.

Egal nun wie lange, in Deutschland kostet es zwar nur 90€ aber es gibt drei Punkte in Flensburg:(.

Mir wären die 200€ persönlich lieber als Punkte;)

Gruß Michi

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel

[...]

Ob die Strafen die sich in der Verjährungsfrist befinden auch noch eintreiben dürften wurde nicht erwähnt.

Ende 2009 hieß es noch »keine Verfolgung älterer Straftaten«. Was damit jedoch genau gemeint ist?

Schließlich sind jene Verstöße, welche noch nicht verjährt sind, noch nicht »älter«. Wir werden sehen was dabei rauskommt...

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel

[...]

Ob die Strafen die sich in der Verjährungsfrist befinden auch noch eintreiben dürften wurde nicht erwähnt.

Ende 2009 hieß es noch »keine Verfolgung älterer Straftaten«. Was damit jedoch genau gemeint ist?

Schließlich sind jene Verstöße, welche noch nicht verjährt sind, noch nicht »älter«. Wir werden sehen was dabei rauskommt...

Grüße, Martin

Genau das ist es was ich als das Risiko an der ganzen Angelegenheit betrachte. Erst wird einfach ignoriert und plötzlich ändern sich die Gesetze und der Betroffene ist der Dumme.

Dann ist die Strafe plötzlich doppelt so hoch oder mehr und man kommt aus der Nummer nicht mehr raus.

Genaue Angaben über diese anstehenden Änderungen sind nicht zu finden.

Gruß Michi

Moral-Apostel ein:

---

Wer sich ordnungswidrig verhalten hat, gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig, soll dafür bezahlen!

---

Moral-Apostel aus.

 

 

 

Ich würd´s bezahlen und draus lernen, so wie es vorgesehen ist. Und im übrigen gibt es sehr wohl Vollstreckungabkommen für Geldbußen in dieser Höhe zwischen der Schweiz und Deutschland. Diese beziehen sich allerdings zurzeit lediglich auf einige benachbarte Landreise / Kantone, künftige Erweiterung wahrscheinlich.

 

Themenstarteram 16. August 2010 um 15:19

Also vielen Dank für die Informationsflut von euch,

ich hab heut mit einer Anwältin für Auslandsfragen telefoniert und die hat mir gesagt:

1.: Die meisten Leute die Anrufen haben mit der Schweiz Probleme (Geschwindigkeit,...)

2.: Ich kann das getrost ignorieren. Bekomme maximal noch paar Mahnungen, aber die können mir nichts solange ich 5 Jahre nicht hinfahre.

 

Erst im November wird ein Vorschlag diskutiert, bei dem es um ein Abkommen (unter anderem auch mit der Schweiz) geht, nachdem Verkehrsverstöße geahndet werden können. Allerdings war Sie der Meinung das es nicht rückwirdkend zählen wird.

 

Gelernt hab ich aus der Sache. Wir waren in 6 Ländern unterwegs und haben uns nirgendwo so penibel an die Regeln gehalten wie in der Schweiz. Und was hats gebracht???? Damit hat´s dieses Land bei mir echt verzockt, ich komm nie wieder da hin.

 

Also noch mal Danke

Und was kann die Schweiz dafür, das du über rote Ampeln fährst? :confused:

Und wenn über rote Ampeln fahren deine Definition von "penibel an die Regeln halten" ist, möchte ich gar nicht wissen wie du dich in den anderen 5 Ländern verhalten hast, oder wie du dich in Deutschland verhältst. :eek:

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