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Verkehrsregeln Schweiz

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 6:46

Zur Erinnerung:

Schweizer Strassenverkehrsgesetz Art. 47:

Regeln für Motorradfahrer

1) Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint.

2) Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.

Gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2011 um 7:28

Das ist mir als anständiger Eidgenosse durchaus bekannt. Weniger anständigen Eidgenossen entfällt das ab und an...:(:D

Wirklich kriminell sind aber die mit starkem Futterneid gesegneten Autofahrer die meinen unter Zuhilfenahme von rabiaten Methoden Hilfspolizist spielen zu müssen.

Andererseits stellt sich die Frage was der Sinn dieses Threads sein solll???

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24 Antworten
am 25. Mai 2011 um 6:50

Hä?!

§1 der Schweizer Strassenverkehrsordnung:

"Ein jeder fahre im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten."

Zitat:

Hä?!

Ganz einfach - das ist die Antwort auf eine Frage die gar keiner gestellt hat ;)

am 25. Mai 2011 um 7:28

Das ist mir als anständiger Eidgenosse durchaus bekannt. Weniger anständigen Eidgenossen entfällt das ab und an...:(:D

Wirklich kriminell sind aber die mit starkem Futterneid gesegneten Autofahrer die meinen unter Zuhilfenahme von rabiaten Methoden Hilfspolizist spielen zu müssen.

Andererseits stellt sich die Frage was der Sinn dieses Threads sein solll???

am 25. Mai 2011 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

§1 der Schweizer Strassenverkehrsordnung:

"Ein jeder fahre im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten."

Dafür ist bei uns der Sprit billiger, so kompensiert sich das wieder, he he he....:p

am 25. Mai 2011 um 7:34

Die viel wichtigere Frage dabei ist doch die nach der Relevanz in der Praxis. Also, wie hoch ist die Kontrolldichte und wie streng der jeweils kontrollierende Polizist.

Danach schlägt dann der Geldbeutel-Paragrapah zu.

am 25. Mai 2011 um 7:40

Öhm.. man möge mich korrigieren, aber ich neige in Motorradkolonnen dazu, seitlich versetzt zum Vordermann hinter ihm zu bleiben.

 

Hab mal gehört, dass das so gemacht wird.......

 

Wozu eigentlich dieser spontane Hinweis, wo er mir eh.. sagen wir... rustikal scheint?

Zitat:

Wozu eigentlich dieser spontane Hinweis...

Wer die richtige Frage zu der "Antwort" findet... bekommt einen orig. Schweizer-Kräuterzucker!

Also.. ein Gewinnspiel :D ;)

am 25. Mai 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Wer die richtige Frage zu der "Antwort" findet... bekommt einen orig. Schweizer-Kräuterzucker!

Also.. ein Gewinnspiel :D ;)

Das ist aber tückisch, wenn schon die Antwort falsch ist!

Die richtige Antwort ist nämlich 42, da bin ich mir ziemlich sicher! :D

Also hat der TO schon im ersten Post gepennt...

Besonders interessant ist auch

Zitat:

Art. 54 Besondere Befugnisse der Polizei ...

3 Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Polizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen.

Schade, dass wir diese Regel im "Großen Kanton" nicht haben.

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Wozu eigentlich dieser spontane Hinweis, wo er mir eh.. sagen wir... rustikal scheint?

Hab's selbst zufällig gefunden und dachte, es könnte Euch interessieren.

Wenn nicht, einfach nich lesen :D

ciao...

Ansonsten: Die Zweitbrille ebenfalls nicht vergessen, ansonsten spielen die Kolonnen evtl. kurzfristig keine Rolle mehr. :)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von nico2974

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Wer die richtige Frage zu der "Antwort" findet... bekommt einen orig. Schweizer-Kräuterzucker!

Also.. ein Gewinnspiel :D ;)

Das ist aber tückisch, wenn schon die Antwort falsch ist!

Die richtige Antwort ist nämlich 42, da bin ich mir ziemlich sicher! :D

 

Also hat der TO schon im ersten Post gepennt...

...na Du machst es dir ja einfach...:D ...

wenn jetzt noch jemand nach einer Umgehungsstrasse schreit...

öhm, ich geh´mir vorsichtshalber schon mal´n Handtuch holen.

am 26. Mai 2011 um 7:13

Egal, das geht anders!

 

1. "Dem einen jeden freistehenden Gebrauch der Straßen muß ein jeder so ausüben, daß der andere an dem gleichmäßigen Gebrauche des Weges nicht gehindert, noch durch Zänkereien oder gar Tätlichkeiten über das Ausweichen Anlaß gegeben wird."

2. "Ledige oder bloß mit Personen besetzte Wagen und Kutschen müssen allen mit Sachen und Effekten beladenen Wagen ausweichen."

2. "Für Straßen, die für den Verkehr zu schmal sind, wird angeordnet, daß, wenn sich zwei Wagen begegnen, beide Wagen auf der rechten Seite zu Hälfte ausweichen müssen. Hat einer dazu keine Möglichkeit, so muß der andere ganz ausweichen. Geht auch das nicht, so muß der, welcher den anderen zuerst gewahr wird, an einem schicklichen Orte solange stillhalten, bis der andere Wagen vorüber ist."

4. Kommt ein Wagen vom Berge herunter und ein anderer Wagen fährt hinauf, so ist nur dieser zum Ausweichen verpflichtet. Bei Hohlwegen und anderen engen Stellen muß jeder zunächst stillhalten und so lange warten, bis er nach einem von ihm selbst mit dem Horn oder der Peitsche gegebenen deutlichen Zeichen sich vergewissert hat, daß kein anderer Wagen in der Nähe ist, der die Durchfahrt behindert oder eine Gefahr verursacht."

5. "Jeder vorfahrende Wagen muß dem hinten folgenden und schneller fahrenden auf ein gegebenes Zeichen so weit ausweichen, daß das Überholen ermöglicht wird.

 

 

Preußen, "Allgemeines Landrecht" vom 5. Februar 1794

 

 

Seht Ihr, da war man dann auxch mit der Drasine auf der sicheren Seite.

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