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Stornogebühr Kaufvertrag?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 4:39

Hallo, ich frage hier für eine Arbeitskollegin nach, die gestern einen neuen Toyota beim Händler bestellt hat.

Sie bemerkte erst nach Unterzeichnung beim Rausgehen, dass sich der Angebotspreis von dem Preis auf der Bestellung unterschied. Den Händler stellte sie zur Rede, dieser sagte ihr, er hätte irgendwas falsch auf dem Angebot kalkuliert (Steuer glaub ich, wenn ich sie richtig verstanden habe).

Sie hat nun versucht binnen 24 h vom Vertrag zurückzutreten, da sie woanders ein besseres Angebot fand, ohne Preisfehler. Der erste Händler sagte ihr zwar, sie könne binnen 24 h noch stornieren, aber er verlangt dafür eine hohe Gebühr, um 2000 Euro. Zudem kommt, dass meine Kollegin anglophon ist und offenbar nicht alles verstanden hat bzw. das Schulenglisch des (deutschen) Händlers eher rudimentär war offenbar. Sie bringt mir den Vertrag nachher mal mit, damit ich ihn lesen kann...

Ist so was denn üblich, wenn man quasi gleich zurücktritt, dass dennoch eine so hohe Stornogebühr verlangt werden darf?

Beste Antwort im Thema

PS:

es kann ja eventuell mal ein anderer Kollege aus der Firma ne Probefahrt machen ... sich dann - von einem ANDEREN Verkäufer (idealerweise dem Seniorchef) einen schönen Wagen schick konfigurieren lassen ... sich ein Angebot machen lassen ...

... und 3 h vor der avisierten Vertragsunterzeichnung (ein paar Tage später) ein E-Mail schicken, dass er - nach dem, was er gerade in der Kantine über die Geschäftsgebahren gehört hat - doch lieber in einem seriöseren Autohaus kauft ;)

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Sofern ein nachweisbarer Fehler auf dem Vertrag ist, würde ich mir da keine Sorgen machen. Eine Gebühr ist durchaus vertretbar, das sollte auch im Vertrag drinne stehen.

Die Höhe ist dort auch angegeben, gilt aber meines Wissens nach nur bei nachweißbarem Schaden für den Händler.

Ich behaupte mal ganz frech, dass der Händler bisher weder ein Fahrzeug bestellt, noch dass ihm ein Schaden(maximal ist ihm Gewinn entgangen) entstanden ist, nicht nach 24Stunden.

Vertrag also komplett durchlesen und gegebenfalls die AGB hier rein posten.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 4:53

sorry Doppelpost

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 4:54

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 11. Juli 2018 um 06:53:07 Uhr:

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 11. Juli 2018 um 06:48:13 Uhr:

Sofern ein nachweisbarer Fehler auf dem Vertrag ist, würde ich mir da keine Sorgen machen. Eine Gebühr ist durchaus vertretbar, das sollte auch im Vertrag drinne stehen.

Die Höhe ist dort auch angegeben, gilt aber meines Wissens nach nur bei nachweißbarem Schaden für den Händler.

Ich behaupte mal ganz frech, dass der Händler bisher weder ein Fahrzeug bestellt, noch dass ihm ein Schaden(maximal ist ihm Gewinn entgangen) entstanden ist, nicht nach 24Stunden.

Vertrag also komplett durchlesen und gegebenfalls die AGB hier rein posten.

Vielen Dank, ich gehe auch davon aus, dass er gar nicht bestellt hatte. Sie bringt mir nachher den Vertrag mit, damit ich ihn durchlesen kann bzw kann ich dann auch das Kleingedruckte hier mal reinstellen.

Grundsätzlich ist eine Stornogebühr zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So wurde mit Urteil (OGH 17.02.2014, 4 Ob 229/13z) gegen ein VW Autohaus entschieden, dass eine einseitige Stornogebühr von 20% des Kaufpreises unzulässig ist.

Allerdings wäre laut OGH die Stornogebühr - möglicher weise - zulässig gewesen, wenn sie:

- gesondert vereinbart und besprochen worden,

- deutlich geringer als 20 % oder für beide Seiten verbindlich (und nicht einseitig)

gewesen wäre.

Es kommt hier also - wie so oft - auf die Details an:

Wie hoch ist der Kaufpreis bzw. wie viel % beträgt die Stornogebühr? Im Thread steht leider nur die Höhe der Stornogebühr von 2000,-- Euro.

Wurde bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühr hingewiesen oder steht diese nur in den AGB?

Gilt die Stornogebühr laut AGB nur einseitig, also nur für den Käufer?

Eine umfangreiche Erläuterung des genannten Urteils findet sich hier:

http://www.kfz-vertriebsrecht.at/news/ogh/?full=173

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 5:08

Zitat:

@NSchuder schrieb am 11. Juli 2018 um 07:01:39 Uhr:

Grundsätzlich ist eine Stornogebühr zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So wurde mit Urteil (OGH 17.02.2014, 4 Ob 229/13z) gegen ein VW Autohaus entschieden, dass eine einseitige Stornogebühr von 20% des Kaufpreises unzulässig ist.

Allerdings wäre laut OGH die Stornogebühr - möglicher weise - zulässig gewesen, wenn sie:

- gesondert vereinbart und besprochen worden,

- deutlich geringer als 20 % oder für beide Seiten verbindlich (und nicht einseitig)

gewesen wäre.

Es kommt hier also - wie so oft - auf die Details an:

Wie hoch ist der Kaufpreis bzw. wie viel % beträgt die Stornogebühr? Im Thread steht leider nur die Höhe der Stornogebühr von 2000,-- Euro.

Wurde bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühr hingewiesen oder steht diese nur in den AGB?

Gilt die Stornogebühr laut AGB nur einseitig, also nur für den Käufer?

Eine umfangreiche Erläuterung des genannten Urteils findet sich hier:

http://www.kfz-vertriebsrecht.at/news/ogh/?full=173

Vielen Dank für die Erläuterungen und den Link. Ich kanns noch nicht genau sagen, sie rief mich nur gestern abend völlig aufgelöst an. Sie bringt mir nachher den Vertrag auf die Arbeit mit und ich lese ihn mir genau durch.

Der Kaufpreis war nicht grad wenig, es ist ein CHR Hybrid Team Deutschland, irgendwas um 30.000 Liste schätze ich, ich kenne ihre Konfiguration (noch) nicht. Ich weiß in 2 h mehr.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 8:24

Also, sie hat mir ihren Vertrag gezeigt. Es sieht folgendermaßen aus:

I. Das schriftliche Angebot des Händlers und der Preis im Vertrag unterscheiden sich um knapp 830 Euro.Sie wurde nicht darauf hingewiesen, dass sich der Preis erhöht hat, ihr wurde der Vertrag ohne weiteren Hinweis zur Unterschrift vorgelegt. Leider hat sie die Preiserhöhung erst im Rausgehen gesehen nachdem sie unterschrieben hatte und ist dann nochmal zurück und hat eine Erklärung verlangt. Der Händler meinte nur, er hätte sich im Angebot vertan. Er wies darauf hin, dass der Kaufvertrag bindend sei.

II. Sie schrieb ihm von zu Hause darauf hin unverzüglich an, dass sie von dem Vertrag zurücktreten möchte aus diesem Grund. Er sagte zunächst schriftlich, sie hätte 24 h hierfür, darauf trat sie sofort schriftlich per Mail vom Vertrag zurück. Erst dann sagte er, es würden nun 10% Schadensersatz anfallen.

III. Die AGB sehen keine Widerrufsklausel vor. 10% Schadenersatz finden sich ebenfalls nicht in den AGB. Was sich findet ist:

- I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

- die weiteren Paragraphen beschäftigen sich mit Zahlung, Lieferung/Verzug.

- Unter V Abnahme steht:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist.

- Die weiteren Paragraphen behandeln den Eigentumsvorbehalt, Haftung für Sachmängel und sonstige Schäden sowie Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

- Eine Widerrufklausel oder eine 10% Vertragsstrafe bei Stornierung sind nirgendwo expliziert erwähnt noch wurde meine Kollegin in irgendeiner Form darauf hingewiesen, erst nachdem sie stornierte.

Was meint Ihr denn? Kommt sie da nochmal mit einem blauen Auge raus?

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 11. Juli 2018 um 06:39:49 Uhr:

...

Sie bemerkte erst nach Unterzeichnung beim Rausgehen, dass sich der Angebotspreis von dem Preis auf der Bestellung unterschied. Den Händler stellte sie zur Rede, dieser sagte ihr, er hätte irgendwas falsch auf dem Angebot kalkuliert ...

In welcher Form ist das Lockangebot dokumentiert?

--> wenn der Vertrag von den vorher ausgehandelten Konditionen abweicht, dann könnte ja eventuell so etwas wie eine "arglistige Täuschung" vorliegen?

(und dies ein Sofortstorno eher legitimieren als ein "hab´s mir anders überlegt")

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 8:28

Zitat:

@camper0711 schrieb am 11. Juli 2018 um 10:27:16 Uhr:

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 11. Juli 2018 um 06:39:49 Uhr:

...

Sie bemerkte erst nach Unterzeichnung beim Rausgehen, dass sich der Angebotspreis von dem Preis auf der Bestellung unterschied. Den Händler stellte sie zur Rede, dieser sagte ihr, er hätte irgendwas falsch auf dem Angebot kalkuliert ...

In welcher Form ist das Lockangebot dokumentiert?

--> wenn der Vertrag von den vorher ausgehandelten Konditionen abweicht, dann könnte ja eventuell so etwas wie eine "arglistige Täuschung" vorliegen?

(und dies ein Sofortstorno eher legitimieren als ein "hab´s mir anders überlegt")

Das Angebot kam schriftlich per e-mail. Der ganze Schriftverkehr lief per e-mail.

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 11. Juli 2018 um 10:24:42 Uhr:

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

...

- die weiteren Paragraphen beschäftigen sich mit Zahlung, Lieferung/Verzug.

- Unter V Abnahme steht:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist.

Und genau da würde ich ansetzen. Es gibt ja, so wie ich es verstehe, noch kein Objekt, welches verkauft werden kann, es sollte ja erst bestellt werden. Somit kann es auch nicht nicht-abgenommen werden.

Bei einem bereits gebauten Fahrzeug stünde ich auf Seite des Verkäufers.

Aber allgemein sehe ich leider dennoch eine Abnahmeplficht, immerhin hätte man sich den Vertrag ja VOR dem Unterschreiben nochmal durchlesen können, was davor per Mail geschehen ist, ist erstmal unwichtig.

Es ist sicherlich blöd gelaufen und der Verkäufer hätte auf die Preisänderung hinweisen sollen, aber eine arglistige Täuschung sehe ich da nicht. Da nochmal der Verweis darauf, dass man den Vertrag vor dem Unterschreiben nochmal hätte lesen können.

Hat der Verkäufer das ganze denn nochmal bestätigt? Wenn nicht, sehe ich da ein Schlupfloch, wenn die Stornierung noch vor der Bestätigung reinkam. Bis dahin hat er maximal zwei Mails von dir gelesen und hatte ganz bestimmt noch keinen Schaden, erst recht nicht über 2000€. Mails von irgendjemandem hat er ja vorher auch schon gelese.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 8:57

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 11. Juli 2018 um 10:40:31 Uhr:

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 11. Juli 2018 um 10:24:42 Uhr:

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

...

- die weiteren Paragraphen beschäftigen sich mit Zahlung, Lieferung/Verzug.

- Unter V Abnahme steht:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist.

Und genau da würde ich ansetzen. Es gibt ja, so wie ich es verstehe, noch kein Objekt, welches verkauft werden kann, es sollte ja erst bestellt werden. Somit kann es auch nicht nicht-abgenommen werden.

Bei einem bereits gebauten Fahrzeug stünde ich auf Seite des Verkäufers.

Aber allgemein sehe ich leider dennoch eine Abnahmeplficht, immerhin hätte man sich den Vertrag ja VOR dem Unterschreiben nochmal durchlesen können, was davor per Mail geschehen ist, ist erstmal unwichtig.

Es ist sicherlich blöd gelaufen und der Verkäufer hätte auf die Preisänderung hinweisen sollen, aber eine arglistige Täuschung sehe ich da nicht. Da nochmal der Verweis darauf, dass man den Vertrag vor dem Unterschreiben nochmal hätte lesen können.

Hat der Verkäufer das ganze denn nochmal bestätigt? Wenn nicht, sehe ich da ein Schlupfloch, wenn die Stornierung noch vor der Bestätigung reinkam. Bis dahin hat er maximal zwei Mails von dir gelesen und hatte ganz bestimmt noch keinen Schaden, erst recht nicht über 2000€. Mails von irgendjemandem hat er ja vorher auch schon gelese.

Ja, es ist wahrscheinlich - was den Preis angeht - keine arglistige Täuschung, sondern beide haben nicht aufgepasst. Richtig, meine Kollegin hätte auch aufmerksamer sein müssen.

Aber der Händler hatte erst nachdem er die Mail schickte, in der er auf Stornomöglichkeit binnen 24 h hinwies, (und worauf sie dann sofort in einer Antwortmail stornierte) in einer darauf folgenden Mail auf die Strafgebühr von 10% hingewiesen. Das finde ich etwas grenzwertig.

Nein, es gibt nur den Kaufvertrag und die Mails, keine weitere Bestätigung oder Annahme der Bestellung.

Als ich z. B. kürzlich meinen Neuen bestellte, lag die Bestellannahme postwendend im Briefkasten :-) Meine Kollegin hat aber nichts dergleichen erhalten.

Meine Kollegin hat jetzt eine weitere Mail aufgesetzt, in der sie nochmal die Punkte soweit zusammenfasst (also Preisänderung, Hinweis auf Vertragsstrafe erst nach Stornohinweis binnen 24 h, kein Widerruf im Vertrag, keine 10% im Vertrag, Bestellfahrzeug mit Lieferzeit nach Sommer) und mal sehen, was er meint.

Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dem Händler aufgrund dieses Ablaufs nun 2290 Euro (um genau zu sein) an Schaden enstanden sein soll.

Die Punkte die du aufgezählt hast, sind nicht relevant für ein Widerruf. Punkt 1 sagt nur aus, wie lange der Käufer an die Bestellung gebunden ist und bis wann der Verkäufer die Bestellung bestätigen muss. Punkt 2 sagt nur aus, was passiert, wenn der Käufer das bestellte Fahrzeug nicht vom Händler abholt.

Beantwortet also beides nicht deine Frage. Sollte wirklich ÜBERHAUPT nichts im Vertrag stehen, würde ich einfach mal zu einem Anwalt gehen und nachfragen. Da deine Kollegin den Vertrag vor Ort unterzeichnet hat, ist es rechtlich bindend. Es kann also sein, dass der Verkäufer eine Pauschale verlangen kann!

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 11:02

Zitat:

@Bluedo schrieb am 11. Juli 2018 um 11:35:55 Uhr:

Die Punkte die du aufgezählt hast, sind nicht relevant für ein Widerruf. ...

Beantwortet also beides nicht deine Frage. Sollte wirklich ÜBERHAUPT nichts im Vertrag stehen, würde ich einfach mal zu einem Anwalt gehen und nachfragen.

Danke für deine Antwort. Nein, zu Widerruf steht rein gar nichts im Vertrag. Eine Bestätigung bzw. Annahme der Bestellung existiert auch nicht.

Wir werden sehen, was er ihr nun antwortet. Vielleicht hat sie Glück.

Bei einem Kaufpreis von ca. 30.000,-- Euro beträgt die Stornogebühr von 2.000,-- Euro nicht 10% sonder lediglich 6,66%!!

6,66% liegen nach Ansicht der Gerichte durchaus im legitimen Bereich.

Einen Ansatzpunkt sehe ich nur darin, dass diese Stornogebühr bei Abschluss des Vertrages nicht besprochen wurde und sich auch nicht in den AGB findet.

Ich gehe mal davon aus, dass auch in der Mail zum Storno, in der der Verkäufer auf die 24 Stunden Frist hinwies, nichts von einer Stornogebühr stand?

Eine arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen. Der höhere Betrag stand doch sicherlich im Vertrag, den Deine Kollegin unterzeichnet hat, oder nicht? Verträge sollte man vor der Unterschrift prüfen. Ein anderer Preis kann sich ja z.B. durch eine geänderte Ausstattung, Überführungskosten etc. ergeben.

Aber mal ehrlich... Lohnt sicher ganze Aufwand mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen 830 Euro Mehrkosten?

Wenn sich Deine Kollegin nun einen anderen Wagen für ebenfalls 30.000,-- Euro kauft und die Stornogebühr dazu rechnet, wird die Sache deutlich teurer als der Mehrpreis.

Letztlich hat sie, es tut mir leid das zu sagen, selben den Fehler gemacht bei der Unterschrift nicht auf den Preis zu achten.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 15:39

Zitat:

@NSchuder schrieb am 11. Juli 2018 um 17:16:00 Uhr:

Bei einem Kaufpreis von ca. 30.000,-- Euro beträgt die Stornogebühr von 2.000,-- Euro nicht 10% sonder lediglich 6,66%!!

6,66% liegen nach Ansicht der Gerichte durchaus im legitimen Bereich.

Einen Ansatzpunkt sehe ich nur darin, dass diese Stornogebühr bei Abschluss des Vertrages nicht besprochen wurde und sich auch nicht in den AGB findet.

Ich gehe mal davon aus, dass auch in der Mail zum Storno, in der der Verkäufer auf die 24 Stunden Frist hinwies, nichts von einer Stornogebühr stand?

Eine arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen. Der höhere Betrag stand doch sicherlich im Vertrag, den Deine Kollegin unterzeichnet hat, oder nicht? Verträge sollte man vor der Unterschrift prüfen. Ein anderer Preis kann sich ja z.B. durch eine geänderte Ausstattung, Überführungskosten etc. ergeben.

Aber mal ehrlich... Lohnt sicher ganze Aufwand mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen 830 Euro Mehrkosten?

Wenn sich Deine Kollegin nun einen anderen Wagen für ebenfalls 30.000,-- Euro kauft und die Stornogebühr dazu rechnet, wird die Sache deutlich teurer als der Mehrpreis.

Letztlich hat sie, es tut mir leid das zu sagen, selben den Fehler gemacht bei der Unterschrift nicht auf den Preis zu achten.

Hi, die 30k waren eine Schätzung aufgrund einer Frage hier von heute morgen, so hatte ich es ja auch geschrieben, da ich ja nicht wissen konnte, was genau sie konfiguriert hatte bis sie mir den Vertrag später zeigte.

Der Händler will ihr 10 % berechnen. Diese Stornogebühr/Vertragsstrafe ist nicht in den AGBs berücksichtigt und wurde im Vorfeld weder mündlich noch schriftlich per Mail bekannt gegeben, erst nach dem unmittelbaren Storno nach (zu spätem) Entdecken des Fehlers.

Es ist absolut richtig, sie hätte den Vertrag mit der höheren Summe richtig prüfen müssen, dann ware das nicht passiert, aber es ist auch nicht die "feine englische" vom Händler sich nicht von sich aus dazu zu äußern und erst hinterher auf Nachfrage, als alles zu spät war zu sagen, er hätte sich halt im Angebot vertan.

Aber so oder so, sie hat definitiv einen Fehler gemacht, da hast du Recht. Das Vertrauen zu dem Händler ist halt ihrerseits dahin, von ihm möchte sie nicht mehr kaufen. Das kann sie aber u. U. dann teuer zu stehen kommen.

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