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Steueraufschlag trotz Partikelfilter?

Themenstarteram 18. April 2007 um 16:57

Hallo Gemeinde,

habe heute Post vom Fiskus bekommen die wollen mehr Geld haben, wegen angeblich fehlender "Partikelminderungstechnik", ich frage mich weshalb ich vor 2 Jahren 580€ zahle für einen Filter wenn ich jetzt zahlen soll als hätte ich keinen, darf vermutlich zur Zulassungsstelle wo dann auch neue Papiere fällig sind und bekomme dann nicht mal den Steuerbonus? Hat noch jemand Post bekommen und / oder schon erfahren ob nur Probleme mit der Schlüsselnummer gibt? Laut Info für die Umweltplaketten gibt's die grüne ja auch so für die 62er .

Info gerne willkommen.

Gruß Schulle

Edit: Ich habe den Mehrverbrauch ja noch vergessen.

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46 Antworten

Hi,

hab heute auch Post erhalten.

Audi A4 2.7 TDI DPF, Erstzulassung 13.04.2006 mit Partikelfilter ab Werk!

Zum Kotzen ist das.

Hast Du den Gang zur Zulassungsstelle schon hinter Dir?

Tom

Themenstarteram 25. April 2007 um 19:27

Hallo,

so heute mal bei der Zulassungsstelle gewesen, und erstmal wieder um 41,30€ ärmer, für nen hässlichen Aufkleber und neue Papiere. Die Farbe des Aufklebers wäre auch ohne Partikelfilter grün, also wieder mal nur Geldschneiderei.

Jetzt darf ich für meinen Wagen auch die neue Zulassungsbescheinigung mitschleppen sammt Zusatzblatt da alle Reifenkombinationen übernommen wurden Plus meiner 195er Winterreifen und dem Eintrag das der Wagen seit Erstzulassung PM5 hat, sind aber immer noch weniger Zusatzzeilen als die Limo meiner Eltern :) Weitere Änderungen konnte ich nicht feststellen, die Emissionsklasse ist auch die selbe geblieben. Jetzt warte ich mal noch auf die Post vom FA und hoffe das es die Förderung gibt. Sagen konnte man es mir bei der Zulassung nicht, nicht das ich jetzt auch noch die Eintragungskosten zusätzlich habe.

Schulle

am 26. April 2007 um 7:41

Zitat:

Die Farbe des Aufklebers wäre auch ohne Partikelfilter grün, also wieder mal nur Geldschneiderei

Das wissen viele Leute glaube ich gar nicht. Sonst würde nicht so viel sinnlos nachgerüstet.

Ich hab gestern mit der Zulassungsstelle telefoniert.

Obwohl ab Werk verbaut, brauchen die eine Herstellerbescheinigung für den Partikelfilter um das umschlüsseln zu können. Schließlich gibt es ja auch fünf verschiedene Einstufungen für den Partikelfilter.

Wenn das ordentlich aufgesetzt gewesen wäre, hätten die Hersteller erst mal die Zulassungsbehörden mit Einstufungslisten versehen und diese automatisch umschlüsseln können.

Aber so ist erst mal der Autofahrer der Dumme und wird hochgestuft. Und es herrscht noch so viel Unklarheit, dass weder die Hersteller die nötigen Bescheinigungen parat haben, noch die Zulassungsstellen ein wirklich einheitliches Vorgehen haben.

Die Fahrer, die sich schon ein Fahrzeug mit Partikelfilter zugelegt haben, sind jetzt im Endeffekt die Dummen, weil sie von Pontius zu Pilatus laufen dürfen um auch wirklich die Förderung zu erhalten. Fraglich ist nur, wieviel nach Abzug der Aufwände und Unkosten davon noch übrig bleibt, wenn überhaupt.

Vielleicht wird ja auch damit kalkuliert, dass ein gewisser Prozentsatz auf die Förderung verzichtet weil es die Aufwände nicht wert ist - kann ich mir z.B. sehr gut bei Firmenwagen vorstellen.

Tom

am 26. April 2007 um 9:22

Hat jemand ne Ahnung was es kostet ohne Aufkleber bei entsprechender Sperrung der Zone zu fahren?

am 26. April 2007 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von Kwan

Hat jemand ne Ahnung was es kostet ohne Aufkleber bei entsprechender Sperrung der Zone zu fahren?

So viel ich mitbekommen habe:

40 Euronen und 1 Punkt in FL.

Bescheuert, die immer mit Ihren Plaketten, obwohl die meisten Autos die Norm erfüllen. Sonst würde ich es ignorieren, aber Punkte... Naja...

am 26. April 2007 um 10:21

Zitat:

Die Fahrer, die sich schon ein Fahrzeug mit Partikelfilter zugelegt haben, sind jetzt im Endeffekt die Dummen

Das war doch schon lange abzusehen.

Hallo Leute,

liege ich hiermit richtig?

Feinstaubplakette:

richtet sich nach der Euro-Norm, mit Euro 4 gibt's grün (also auch bei Autos ohne Filter)

Dieselsteuer:

Kein Filter => + 1,20 pro 100 ccm

Filter erkennt man aber nicht an der Schlüsselnummer sondern nur an den Zusätzen, wenn man einen Filter ab Werk hat aber keinen Eintrag im Fahrzeugschein, könnte man ein Problem bekommmen?

Ich will aber nix extra zahlen für neue Papiere oder so... :D

Moonwalk

Es wird doch aber nur der nachträgliche Einbau eines RPF steuerlich gefördert und das auch nur rückwirkend bis 01.01.2006.

Wer also bereits ab Werk einen Filter verbaut hat, erhält keine Förderung i.H.v. € 330,00.

Wer schon vor dem 01.01.2006 nachgerüstet hat, auch nicht.

So ist zumindest mein Kenntnisstand.

@ Kwan: € 40 Bußgeld + 1 Punkt

Naja, muß nicht unbedingt in die Städte... Mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk

Feinstaubplakette:

richtet sich nach der Euro-Norm, mit Euro 4 gibt's grün (also auch bei Autos ohne Filter)

Ja, mit Euro4 bekommt auch ein PKW-Diesel ohne RPF die grüne Plakette.

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk

Dieselsteuer:

Kein Filter => + 1,20 pro 100 ccm

Ja, aber vorläufig nur bis 31.03.2011.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Es wird doch aber nur der nachträgliche Einbau eines RPF steuerlich gefördert und das auch nur rückwirkend bis 01.01.2006.

Wer also bereits ab Werk einen Filter verbaut hat, erhält keine Förderung i.H.v. € 330,00.

Wer schon vor dem 01.01.2006 nachgerüstet hat, auch nicht.

Laut Gesetzentwurf (nach dem man googlen kann) und Information der Zulassungsstelle gilt die Förderung u.a. auch für Fahrzeuge, die 2006 mit Partikelfilter neu zugelassen wurden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es ja, bis einschließlich 2009 einen Anreiz zum Nachrüsten bzw. Kauf eines Fahrzeugs mit Partikelfilter zu schaffen. In der Annahme dass ab 2010 dann Euro5 gilt.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Filter erkennt man aber nicht an der Schlüsselnummer sondern nur an den Zusätzen, wenn man einen Filter ab Werk hat aber keinen Eintrag im Fahrzeugschein, könnte man ein Problem bekommmen?

Definitiv. Du wirst vermutlich auch demnächst Post vom FA bekommen, dass der Steuersatz erhöht wird und Du seit 01.04. nachzahlen musst. Hab ich schon bekommen, siehe vorherige Beiträge.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von BloboC250TD

Laut Gesetzentwurf (nach dem man googlen kann) und Information der Zulassungsstelle gilt die Förderung u.a. auch für Fahrzeuge, die 2006 mit Partikelfilter neu zugelassen wurden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es ja, bis einschließlich 2009 einen Anreiz zum Nachrüsten bzw. Kauf eines Fahrzeugs mit Partikelfilter zu schaffen. In der Annahme dass ab 2010 dann Euro5 gilt.

Dann "googeln" wir mal. ;)

 

"

In Deutschland will die Bundesregierung die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Filtern steuerlich fördern. Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2007 den Gesetzentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drs. 16/4010) entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzauschusses (BT-Drs. 16/4449) angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 9. März 2007 ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten und die Förderung nachträglich eingebauter Dieselrußpartikelfilter rückwirkend zum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind und nach Einbau eines Filters nachweislich bestimmte Grenzwerte der Feinstaubemissionen einhalten, soll bis Ende 2009 ein Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro gewährt werden.

Ab dem 1. April 2007 erhöht sich zudem für nicht umgerüstete Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006 die KFZ-Steuer um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Für den Besitzer eines Diesel-Pkw mit 2000 cm³ Hubraum ist das jährliche Mehrbelastung von 24 Euro. Der Steueraufschlag ist vorerst bis zum 31. März 2011 begrenzt.

Diesel-Neuwagen ohne Partikelfilter mit Zulassungsdatum 1. Januar 2007 oder später werden ebenfalls mit dem Steueraufschlag belegt. Es sei denn, sie halten den zukünftigen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km ein.

Entgegen anderslautenden Forderungen soll aber nur der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters steuerlich gefördert werden. Halter von Fahrzeugen die bereits ab Werk mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet sind, fallen nicht unter das Gesetz, werden somit auch nicht steuerlich gefördert.

"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Partikelfilter

Das bestätigt auch der ADAC:

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Dein zweites Zitat stammt übrigens nicht von mir. ;)

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