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Steuer / Versicherung So-Kfz

VW T4
Themenstarteram 13. April 2011 um 20:30

Ein Moin in die Runde!

Ich habe nun schon viel im Forum gelesen und mich über viele Infos und Anregungen gefreut. Da ich jetzt angemaldet und neu im Forum bin, möchte ich mich bzw. mein neues Hobby kurz vorstellen, bevor ich meine ersten Fragen loswerde.

Hier also zunächst die Eckdaten:

T4 Trapo

Bj 99

TDI (65 kw)

Langer Radstand

2-Sitzer (noch)

halbhohe Trennwand

aufgelastet 2,81T

hinten sind Fenster und z.T. Pilzkopfschrauben + Gurte vorhanden

Rundumleuchte

Der Bus war als "So-Kfz Vermessungfahrzeug" zugelassen, lief beim Kartasteramt. Ich würde den Wagen gerne nach und nach als Camping und Reisewagen ausbauen - mind. 4 Sitze (sind derzeit eingetragen) und Schlafmöglichkeit. Bevor ich mich an den Ausbau mache, habe ich zunächst die Hürden Zulassung und Versicherung zu überwinden. Vielleicht könnt ihr mir helfen, ich wäre für jede Info dankbar.

1. Ist es möglich, ein Fahrzeug als PKW (für WoMo fehlt die Höhe) zuzulassen und als WoMo zu versichern? Dies scheint in meinem Fall die günstigte Variante.

2. Kann sich die Eintragung "So-Kfz" irgendwie bei Steuer und Versicherung günstig auswirken oder wird der Wagen ohnehin bei der Zulassung umgeschrieben? Im Schein steht übrigens "So-Kfz ........", im Brief "So-Kfz Vermessungsfahrzeug"

Freue mich auf Antworten und Anregungen

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3 Antworten

Hallo, ich habe eine ähnliche Frage:

Meine Tochter kauft sich gerade einen T5 lang von 2009, der lauft KFZ-Schein ein Sonder KFZ zum Transport von Messgeräten ist. Ganz praktisch ist es ein Vermesserfahrzeug mit zwei Sitzplätzen hinten, Schreibtisch, Licht, 230V Bordnetz und Standheizung. Keine Zwischenwand zu den zwei Vordersitzen, die Fenster Heck und hinten links und rechts sind aus Blech.

Das Fahrzeug soll zu einem Camper umgebaut werden.

Frage: Wie gehen wir taktisch vor, um die günstige Besteuerung und Versicherungseinstufung als LKW oder SonderKFZ zu erhalten?

Es gibt eine Steuerrechtliche LKW Zulassung und eine Zulassungstechnische LKW Zulassung. Was bei Euch am günstigsten ist wegen Womo und LKW müßt Ihr selber entscheiden. Es gibt auch Womo mit verminderter Stehhöhe die haben eine Zitterbesteuerung aus PKW und WOMO über 2,8 t.

Zulassungstechnisch gibt es viel Ermessensspielraum für den Prüfer und es ist oft von der Tagesform abhängig.

Aber ganz grob muß eine halbhohe Trennwand vorhanden sein damit die Ladung nicht in den vorderen Fußraum rutschen kann und der Laderaum muß größer als der Fahrgastraum sein. Gemessen vom Gaspedal bis zur Trennwand . Auch sollen (müssen) die Gurtlöcher im Laderaum verschlossen sein (wie auch immer mal mit Silikon mal zugeschweißt , hab ich aber noch nie gemacht und manchen Prüfern ist es auch egal da) . Dann sollen (müssen) die hintersten Seitenscheiben Blickdicht sein. Auch hier eigentlich reicht Folie aber manche Prüfer wollen auch zugeschweißt. Einfach vorher fragen und einen suchen der viel ermessensspielraum anwendet.

Für das Finanzamt (Zoll) muß eine durchgehende Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum vorhanden sein. Da gibt es auch viel Spielraum da man oft nur Fotos schicken braucht und da "könnte" man die Trennwand simulieren mit einem Laken z.B. . Wenn man das KFZ vorführen muß reicht das natürlich nicht aus. Die Anzahl der Sitze ist egal Hauptsache der Laderaum ist größer als der Fahrgastraum.

Beim Womo braucht man eine Stehhöhe von 1,70m die habt Ihr ja nicht. Aber wenn Ihr über 2,8 t zulässige Gesammtmasse kommt und Schlafffläche , eine Spüle und einen Kocher (auch Elektroplatte wegen Gasprüfung) habt bekommt ihr eine WOMO Zulassung (Prüferabhängig) .damit gibt es die Zwitterbesteuerung . Heißt es ist eine Mischung aus Gewichtsbesteuerung (LKW) und Schadstoffbesteuerung (PKW). Heißt z.B. beim 1.9 T4 das er nicht 174 Euro LKW Steuer kostet sondern mangels Stehhöhe 274 Euro mischbesteuerung. Ist beim T5 wahrscheinlich etwas günstiger. Die Versicherungen gehen nach den Schlüsselnummern im Brief für die Einstufung und nach den SF Klassen die man hat natürlich.

Das ist jetzt natürlich nicht allgemeingültig da leider der Ermessensspielraum da ist . Ich für meinen Teil habe es alles so gemacht für mich und ein paar Kumpels und das schon mehrfach. Beim Zoll + FA bekommt man schon mal einen falschen Bescheid da muß man halt Wiederspruch einlegen. Aber in letzter Zeit sind sie hier sehr kulant.

Wohnmobilsteuer - Inzwischen hat sich einiges geändert. Stehhöhe wurde schon 2012 abgeschafft.

Über die aktuellen Kriterien findet ihr hier näheres. Ich würde vor dem Umbau mal beim TÜV fragen, damit man gleich weiß, wo man dran ist, speziell wegen Küche.

Gruß Jan

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