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Auflastung/Womo wegen Steuern?

VW T4
Themenstarteram 3. Februar 2005 um 15:20

Hallo,

habe soeben bei ebay folgende Artikel gefunden, in denen eine Zulassung als Wohnmobil bzw. eine Auflastung angeboten wird. Kann das klappen, z. B. bei der Zulassung zum Wohnmobil, wenn keine passende Einrichtung vorhanden ist? Ich denke da gibt es Mindesbestimmmungen, wie z. B. Tisch und Bett usw.

Habe keine Lust bei einer Fahrzeugkontrolle Probleme zu bekommen.

Hat jemand soetwas schonmal machen lassen? Was ist, wenn der nächste TÜV fällig ist?

Stelle mal die Links hier rein und bin gespannt auf eure Antworten!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

und

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

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15 Antworten

Unklar!

 

Tja, was soll man davon halten!

Ich sag mal, genau anschauen!

da steht nämlich:

"Wenn Ihr Fahrzeug also bereits als Kombinationskraftwagen aufgelastet ist........."

und:

"Am Fahrzeug wird von innen nichts geändert!"

---> Ok, dann wohl eher von aussen!

auch interessant:

"Wir haben viele VW T4 Teile...."

---> Super!Hört sich ja echt easy an!Top!

Also meine Meinung!Dieser eBay-Preis ist nicht die ganze Wahrheit.Denke das da noch Extrakosten auf einen zukommen.

Warum wird nicht geschrieben und erläutert was in den 3Std. mit meinem T4 in der Werkstatt passiert?!

Ciao!

Tom

Themenstarteram 4. Februar 2005 um 7:42

was ist ein Kombinationskraftwagen?

 

Hallo,

was bitte genau heisst den Kombinationskraftwagen?

Haben für unseren T4 eine LKW Zulassung mit so ca. 2,7 t Zuladung, also knapp an den geforderten 2,8 t vorbei.

Würde schon gerne Steuern sparen, wenn möglich :)

Denke wenn das ganze durch irgendeinen Sachverständigen abgenommen wird sollte sowas doch in Ordung sein.

Glaube ich werde dort nachher mal anrufen.

Gruß nibi

Hallo,

habe einen Multivan TDI Atlantis mit 111 KW!

vorweg gilt zu sagen das er eine Standheizung hat und somit nur nach EG 1 versteuert wird!!! Superteuer!!!

Ferner fährt die Kiste in Typenklasse 28 bei der Versicherung (das macht bei mir bei 40% in der Teilkasko Sagenhafte 1048 Euro aus)

Nun ist es ein "So-KFZ-Wohnmobil über 2,8T" Ich bezahle nun 458 Euro in der Versicherung und 172 Euro Steuern!

Bin erst mal zum TÜv und habe gefragt was denn nun wirklich in das Fahrzeug muß ( kleiner Tip immer nur mit dem Tüver sprechen der auch hinterher die Abnahme macht) brauchte nur ein Schränkchen einbauen und habe dort einen 220V Einplattenkocher draufgeschraubt, verankert habe ich den Schrank in dem Schienensystem. (tätä) nun war ich schon mal ein WoMo!!! Nun hatte ich das Glück das ich von VW ein Gutachten für genau mein Fahrzeug hatte welches besagt das ich keine technischen Änderungen vornehmen brauche!!! Der Tüver hat nur noch eben die Sachen unter dem Fahrzeug kontrolliert und fertig war das WoMo über 2,8 T!!! Also ganz wichtig erst mit dem Prüfer sprechen (was er will und dann sagen lassen wann genau ER wieder da ist)

Zitat:

Haben für unseren T4 eine LKW Zulassung mit so ca. 2,7 t Zuladung, also knapp an den geforderten 2,8 t vorbei.

Die Zuladung (!) hätte ich auch gern. :)

LKW-Zulassung mit geringerem zul.GG. kann sich positiv in der Versicherung auswirken. KANN (!) - muss nicht.

Unter 1 t Zuladung sind bei manchen Versicherungen die Prämien spürbar niedriger.

Weitere Infos zum Thema Auflasten, Sonstige KFZ sowie der (mehr oder minder) aktuellen Lage: Auflastungsinfosammlung.

CU Martin

am 13. Februar 2005 um 17:58

Hallo, ich kann Dir sagen, wie das läuft: Dein Bus wird entsprechend umgebaut: die umklappbare Sitzbank im Caravelle dient als Tisch (entfällt beim Multivan), ein Küchenblock wird vorübergehend eingebaut, Du bekommst das Auto dann ohne Spuren wieder. Und mit WoMo Zulassung .... zumindest bis zur nächsten TÜV - Prüfung :-) . Neben >2,8 Tonnen zul. Ges Gew., ist ein Tisch, eine Liegefläche und eine "festeingebaute" ???!!! Kochgelegenheit notwendig. Ich würde Dir raten, mal beim örtlichen TÜV nachzufragen, und Dir dann überlegen, ob es Dir der Aufwand wert ist. Ich probiers auf jeden Fall mal, und melde mich ob es geklappt hat.

Viele Griass us am Schwobaland

Und ich kann dir sagen wo der Haken ist:

Zitat:

...in Küchenblock wird vorübergehend eingebaut...

Wird der Küchenblock in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ist nachher nicht mehr drin => Fahrzeug entspricht nicht der Zulassung. Sollte spätestens bei der nächsten HU zu einem Problem führen (außer der Prüfende drückt beide Augen zu), dito bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall.

Was Versicherung und Finanzamt davon halten, wenn das Fahrzeug nicht in dem Zustand ist, welchen es haben muß => das kann sich jeder an seinen Fingern abzählen.

_____

Die Infos gibt's übrigens schon länger unter anderem auf meinen T4 Seiten - kostenlos, ohne eBay-Angebot zu haben... Und natürlich bebildert.

CU Martin

am 13. Februar 2005 um 18:25

Hallo, genau das wollte ich schreiben, war wohl etwas missverständlich. Ich habe mich auch entschieden, die Finger von dem Angebot wegzulassen.

Martin, wo kann man Deine Lösung anschauen?

www.gaskutsche.de

Im Prinzip das Gleiche was du geschrieben hast => eben mit dem Haken an der Sache (den ich nochmal gesondert hervorgehoben habe).

Ist als Unterpunkt bei der Auflastungsinfosammlung zu finden.

_____

Mit einem Kartuschenkocher haben viele ihren MV letztes Jahr zum WoMo gemacht. Dabei allerdings nicht bedacht, davor (!) nachzuprüfen, wie teuer die Versicherung wird... Resultat: Steuern eventuell gespart, dafür die Kohle gleich wieder an Versicherungsprämie "ausgegeben".

CU Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Und ich kann dir sagen wo der Haken ist:

 

Wird der Küchenblock in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ist nachher nicht mehr drin => Fahrzeug entspricht nicht der Zulassung. Sollte spätestens bei der nächsten HU zu einem Problem führen (außer der Prüfende drückt beide Augen zu), dito bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall.

Was Versicherung und Finanzamt davon halten, wenn das Fahrzeug nicht in dem Zustand ist, welchen es haben muß => das kann sich jeder an seinen Fingern abzählen.

_____

Die Infos gibt's übrigens schon länger unter anderem auf meinen T4 Seiten - kostenlos, ohne eBay-Angebot zu haben... Und natürlich bebildert.

CU Martin

Hallo, ich habe einen T4 der 1993 zum Wohnmobil umgerüstet wurde, da ist auch ein Küchenblock drin, doch in der Papieren steht nichts davon.Lediglich das Hochdach von Reimo wurde eingetragen.

Mal wird es eingetragen, mal nicht - aktuell werden eigentlich fast immer alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile eingetragen... So auch diverse später nicht mehr vorhandene Spülen und Kocher. Nachzulesen quer in diversen Foren.

CU Martin

Auflastung

 

Guten Tag,

von der Umrüstung auf WoMo absehen würde ich erstmal die Steuerdebatte abwarten und sehen was dabei rauskommt oder schon rausgekommen ist. Der steuerliche Vorteil für Fahrzeuge über 2,8 To zGGeW soll nähmlich wegfallen. Davon würde ich T4 und Co. betroffen sein. Wenn man jezt umrüstet kann alles nur rausgeschmissenes Geld sein. Bei der Umrüstung zum WoMo haben die Einbauten immer im Fahrzeug zu verbleiben. Wenn dies nicht geschieht ist das Steuerhinterziehung mit allem was dazugehört, ebenso fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz. Mein Sohn steht nämlich vor dem gleichen Problem mit einem T3.

Gruss Klaus

noch ein kleiner Nachtrag zu meiner Antwort.

Auf irgendwelche Anzeigen in eB. und Co. würde ich mich auf keinen Fall verlassen, dann bist Du unter Umständen nämlich verlassen. Das zuständige Finansamt für KFZ-Stuern sowie TÜV oder Dekra sind da auf jeden Fall die besseren Informanten.

Nochmals Gruss Klaus

Stimme klaferob unbedingt zu. Nur keine Panik, sondern erst einmal die Fakten des lokalen Finanzamtes abwarten. Ein Steuerbescheid kann problemlos geändert werden, und bis dahin einfach cool abwarten.

Jetzt irgendwelche Abkocher bei ebay zu unterstützen ist der ganz falsche Weg.

Hy

wollte mal fragen wie schnell man

nach der auflastung mit dem Buss Fahren darf?

Denn ich hab gehört das man dann nur 80 KM/h

fahren darf.

Stimmt das oder darf man auch weiterhin 160Km/h

fahren?

Vielen dank schon mal im vorraus für eure info's!!

MFG BIG BEN

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