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Speedfight 2 gekauft und direkt liegen geblieben.....

Themenstarteram 13. März 2016 um 14:03

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mir vor einer Woche einen Speerfight 2 gekauft. Der Verkäufer sagte mir, dass alles i.O. sei und ich habe mich auf den Heimweg gemacht.

Nach 20 Min. ist der Roller auf einmal ausgegangen, obwohl die Temperaturanzeige kalt angezeigt hat (sie war defekt).

Ich habe vor an das das Gitter gefasst und es war kalt, außerdem hat der Roller total gestunken.

Dann habe ich ihn nach 20 Minuten wieder angemacht und bin weitergefahren.

Nun hat die Temperaturnadel total gesponnen und wie wild hin und her gewackelt.

Nach weiteren 20 Minuten bin ich liegen geblieben und man konnte den Kickstarter nicht mehr betätigen.

Erst als er wieder kalt, habe ich den Kickstarter ein bisschen fester gekickt und der Motor dreht wieder.

Es hat sich also irgendetwas im Motor festgebacken gehabt. Er geht jetzt auch nicht mehr an.

Am nächsten Tag habe ich Werkzeug mitgenommen und habe Kühlwasser nachgefüllt. Es ging etwas über einen Liter in den Tank und nach 10 Minuten war eine deutliche Pfütze unter dem Roller zu sehen.

Jetzt steht er am Bahnhof 30 km von mir entfernt und ich weiß absolut nicht was ich machen soll.

Einen Kaufvertrag haben wir auch gemacht in dem seht:

gekauft wie gesehen, keine Garantier keine Rücknahme.

Ich habe 480 Euro für den Schrott ausgeben.

Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen könnte.

Und vor allem was kaputt sein könnte. Der Motor ist ja zu heiß geworden, weil das Kühlsystem ein Leck hat.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Viele Grüße

hillo123

Beste Antwort im Thema

Danke, Nun zerflücken wir deinen Link einmal:

Dein Link beruft sich auf Unternehmer und nicht auf Privatverkauf. Ist also an sich hier in der Disskussion fehl am Platz, weil darum geht es ja nicht. Sondern es geht um Privatverkäufer, die das nicht als Unternehmen machen.

"Die IHK-Information gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sowie häufig auftretende Probleme bei mangelhafter Warenlieferung auf der Basis von Kauf- und Werkverträgen und ist als Hilfestellung für Unternehmen gedacht."

Nehmen wir aber dennoch folgendes Zitat aus Punkt 2.1.2:

"Im Regelfall stellt die Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer den maßgeblichen Zeitpunkt dar. D.h. die Ware muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mit dem Mangel behaftet sein.

Im Zweifelsfall muss daher grundsätzlich der Käufer beweisen, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war.

Wird jedoch die Kaufsache auf Wunsch des Käufers an einen bestimmten Ort geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs schon in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Sache z. B. der Spedition übergibt."

Wie schon geschrieben, muss der Käufer also nun beweisen, dass der Defekt wirklich schon beim Kauf herrschte und nicht erst danach entstand. Das wird schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Dieser Punkt schließt eigentlich schon alles ein.

Somit ist diese Quelle nicht für uns geeignet, weil es uns gar nicht betrifft.

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am 13. März 2016 um 14:32

480€ fürn LC is schon zu billig.

Wo leckt der denn? Denn in son Speedy geht nämlich nur 1 Liter Kühlwasser gesamt rein.

Kolbenfresser kann er jetz ham. Kolbenringe durchgebrutzelt, wer weiß.

Ich würd jetz den Verkäufer voll zamscheißen und mein Geld zurückverlangen. :mad:

https://...leiundrecht.wordpress.com/.../

"gekauf wie gesehn": den Schaden/Leck/Pfütze hat man doch beim Kauf net gesehn oder?

Ich würde zum Verkäufer fahren , ihm sagen wo der Schrott steht und mein Geld wieder verlangen . Notfalls mit dem Anwalt drohen . Das war glatter Betrug und er wird mit Sicherheit gewußt haben das der Kühlwasserverlußt hat . Außerdem wird er dadurch selber schon einen Kolbenklemmer gehabt haben . Ich denke mal das der Kolben und wahrscheinlich auch der Zylinder hin ist . Da kommen jetzt einige Kosten zusammen und wenn man das nicht selber machen kann ist das ein Wirtschaftlicher Totalschaden .

Gruß Ole .

am 13. März 2016 um 14:41

Jo, infolge des Kühlwasserverlustes hat sich dein Motor überhitzt --> Kolbenfresser(Motorschaden). Würde mit dem Verkäufer über die Reparatur sprechen und notfalls einen Anwalt hinzuziehen.....sonst bleibst auf den Kosten sitzen.

Themenstarteram 13. März 2016 um 15:21

Wenn er einen Kolbenfresser hat, dann dürfte sich der Kickstarter doch gar nicht mehr betätigen lassen.

Aber man kann ihn ja noch voll durchdrehen.

Also der Verkäufer hat mir 50 Euro angeboten, dass ich ihn damit reparieren kann.

Wird aber bestimmt teurer ihn zu reparieren.

Ich konnte ihn leider nicht weiter aufschrauben und schauen wo der leckt. Er steht in Mainz am Hbf.

Der Verkäufer will ihn auf keinen Fall zurücknehmen und auch keine Zeit investieren.

Am Montag rufe ich mal meinen Anwalt an und schaue mal was er dazu sagt.

Und nein, sowas kann man nicht sehen und ich hatte auch kein Werkzeug dabei und ausserdem gehe ich davon aus dass Kühlwasser drin ist, wenn ich frage, ob alles sonst in Ordnung ist.

 

Und ihn in eine Werkstatt zu bringen, würde bestimmt über 200 Euro kosten, wahrscheinlich über 300.

Das sehe ich auf keinen Fall ein.

Ich kaufe doch keinen Roller in den ich noch 300 Euro investieren muss.

Wenn er dir schon 50 € anbietet ist das quasi schon ein Eingeständnis das er wusste was da nicht stimmt .

Es wird wohl nicht direkt ein Fresser sein , eher ein Klemmer . Dadurch hervorgerufen das der Motor zu heiß wurde und sich die Bauteile zu stark ausgedehnt haben . In der Regel läuft er aber wieder wenn sich alles abgekühlt hat . Nur weißt du nicht wie oft ihm das schon passiert ist und ob dadurch nicht die Kolbenringe und womöglich die Lager von Kolben und Pleuel in Mitleidenschaft gezogen wurden .

Das würde ich ihm so sagen und ihn vor die Wahl stellen , entweder den Roller zurück nehmen oder die Reparatur in einer Werkstatt vornehmen zu lassen . Ansonsten durchblicken lassen das dein Anwalt gesagt hat das sei ein verschwiegener Defekt und das der Zusatz im Vertrag "gekauft wie besehen" versteckte Mängel nicht beinhalte . Das sei hinterlistig da der Kühlwwassertank leer war und er dich so vom Hof fahren ließ und wissen mußte was passiert .

am 13. März 2016 um 16:15

Rechtlich gesehen hast Du gute Karten, denn "gekauft wie gesehen" reicht für eine Ablehnung der Gewährleistung nicht aus. Den Mangel konntest Du nicht sehen und ich glaube dem Verkäufer nicht das das nicht bekannt war.Die Garantie kann er da ausschließen wie er will denn darum geht es hier nicht sondern um Gewährleistung!. Frag was die Teile kosten mit Einbau, theoretisch muss er das alles bei einer Werkstatt bezahlen, auch wenn er dabei Minus macht!. So gemein bist Du aber hoffentlich nicht.........

am 13. März 2016 um 16:23

Zitat:

@hanfiey schrieb am 13. März 2016 um 17:15:50 Uhr:

Rechtlich gesehen hast Du gute Karten, denn "gekauft wie gesehen" reicht für eine Ablehnung der Gewährleistung nicht aus. Den Mangel konntest Du nicht sehen und ich glaube dem Verkäufer nicht das das nicht bekannt war.Die Garantie kann er da ausschließen wie er will denn darum geht es hier nicht sondern um Gewährleistung!. Frag was die Teile kosten mit Einbau, theoretisch muss er das alles bei einer Werkstatt bezahlen, auch wenn er dabei Minus macht!. So gemein bist Du aber hoffentlich nicht.........

Wenn der Verkäufer so gemein war ihn kaputten Schrott zu geben im Wissen, dass der Roller nimmer lang hält wegen einem nicht gesagtem Defekt, verdient der des net anders.

Themenstarteram 14. März 2016 um 17:12

Naja, ich schalte mal meinen Anwalt ein mal schauen was er dazu sagt.

Wenn ich mich direkt an den Verkäufer wende kommt nix zurück.

am 14. März 2016 um 17:32

Des is fies von dem :mad:

@Intelligenz

Ich warte nich auf eine Zeichnung von dir ;)

@TE

Sorry aber das sieht nicht wirklich gut für dich aus. Im Nachhinein wird sowas immer schwer nach zu weisen und dann heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ich seh' das anders: Er hat den Roller "wie gesehen" und fahrbereit übernommen !! Er hätte spätestens beim ersten "abstellen" (nach 20 min) alles kontrollieren müssen und ggf. Wasser und Öl nachfüllen müssen !! (eigentlich hätte er das schon vor der Abfahrt kontrollieren müssen !!

DAS HAT ER NICHT GEMACHT sondern ist einfach weitergefahren !

ER hat den Roller kaputtgemacht !!

...und jetzt will er dem Verkäufer die Schuld zu schieben !!!

DAS geht mal nun garnicht !!

kbw ;)

am 14. März 2016 um 19:18

Denke auch das wird schwer da noch gut aus der sache rauszukommen

Wenn er dir 50 euro Anbietet

nimm sie

du hast sonst nur rennerei und stress und wirst nicht gewinnen

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 14. März 2016 um 20:15:01 Uhr:

Ich seh' das anders: Er hat den Roller "wie gesehen" und fahrbereit übernommen !! Er hätte spätestens beim ersten "abstellen" (nach 20 min) alles kontrollieren müssen und ggf. Wasser und Öl nachfüllen müssen !! (eigentlich hätte er das schon vor der Abfahrt kontrollieren müssen !!

DAS HAT ER NICHT GEMACHT sondern ist einfach weitergefahren !

ER hat den Roller kaputtgemacht !!

...und jetzt will er dem Verkäufer die Schuld zu schieben !!!

DAS geht mal nun garnicht !!

kbw ;)

Mit "gekauft wie gesehen" werden Mängel ausgeschlossen, die man bei einer normalen Besichtigung findet. Versteckte oder arglistige fallen da nicht drunter.

Ich würde dem Verkäufer per Einwurfeinschreiben eine Frist von 10 Tagen setzen.

Das wird dir dein Anwalt morgen wohl bestätigen.

 

Ohne Anwalt gehts hier wohl nicht weiter und der private Garantieausschluss bezweckt nicht einen gleichläufigen Gewährleistungsausschluss (1 Jahr). Und die im Gegensatz zur Garantie gesetzlich firmierte Gewährleistung kann man nicht für Mängel ausschließen, die dem Verkäufer bekannt waren (Offensichtlich hat dieser mindestens fahrlässig gehandelt)

 

Aussagen wie "du hast sonst nur rennerei und stress und wirst nicht gewinnen" sind Schwachsinn es sei denn du magst nicht um dein Recht kämpfen und bist willig solchen Schrottverkäufern dein mit Sicherheit hart verdientes Geld zu schenken.

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