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Software-Updates. Was tun, wenn Fahrzeug codiert/geändert wurde?

BMW 5er F10
Themenstarteram 23. Juli 2014 um 7:26

Hallo!

Da ich des öfteren darauf angesprochen werde, möchte ich hier eine Info geben, was beim Händler passieren kann, wenn das Fahrzeug ein Software-Update bekommen soll oder der Händler defekte Teile nachrüsten muss und dafür Sachen zu codieren hat.

Bei einem normalen Fahrzeug passiert überhaupt nichts, das sollte klar sein. Was aber ist mit Fahrzeugen, an denen ein Codierer Hand angelegt hat? Hier muss man unterscheiden, ob nur codiert wurde oder ob mehr passiert ist.

Reines Codieren

Davon bekommt die Werkstatt für normal nichts mit. Unter reinem Codieren versteht man die Änderung von Werten in den Steuergeräten, ohne dass etwas anderes angefasst wird. Nach einem erfolgten Update seitens des Händlers sind diese Codierungen wieder weg. Da nicht immer alle Steuergeräte auch ein Update erhalten, können manche Codierugen noch vorhanden, andere hingegen gelöscht worden sein. Ein gutes Beispiel war das HKFM. Dieses Modul steuert die elektrische Heckklappe und bekommt nicht immer ein Update. Waren fast alle anderen Codierungen weg, so ging die Heckklappe dennoch weiterhin durch Tastendruck auf den Taster an der A-Säule zu, als wäre nichts gewesen. Die Sachen sind also alle unkritisch. Hierzu gehört auch das Hinzufügen der Spurverlassenwarnung, solange dafür nur codiert wurde und der Fahrzeugauftrag unangetastet blieb. Das Nachrüsten des Tasters hierfür ist unkritisch.

Nachrüstungen

Hier entsteht ein Problem. Bei Nachrüstungen wie z. B. durch ein anderes Kombi-Instrument hat man nun ein Steuergerät im Fahrzeug (das Kombi ist gleichzeitig auch ein Steuergerät), welches so nicht in das Fahrzeug gehört. Das ISTA/P-System der Werkstatt wird dieses anmerken und die Zusammenarbeit verweigern. Für ein Software-Update muss zwingend diese Komponente wieder gegen die alte getauscht werden. Man sollte also sein altes Kombi nicht gleich verkaufen, man kann es durchaus noch brauchen. Gleiches gilt für Nachrüstungen z. B. des Touch-Controllers für NBT-Fahrzeuge vor 07/2013. Hier kommt mit dem Touch-Device ein neues Steuergerät hinzu, welches nicht in das Fahrzeug gehört und es wird kein Update möglich sein in der Werkstatt. Vorher ist erst der alte Controller einzubauen und das Touch Device aus dem Can-Bus zu entfernen. Dieses sind nur zwei Beispiele von mehreren.

Meistens werden bei solchen Nachrüstungen auch der Fahrzeugauftrag angepasst. Beim Black Panel Kombi wird z. B. die SA 6WA dem Fahrzeugauftrag hinzugefügt. Dieser neue Fahrzeugauftrag, mit anderen SAs erweitert bzw. gelöschten SAs oder auch mit einem anderen Zeitkriterium versehen, passt so nicht mehr zum Fahrzeugauftrag (kurz FA), den BMW abgespeichert hat, als das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Nur wenn ein solcher FA durch die Abteilung PUMA bei BMW geändert wurde, ist er auch den ISTA-System bekannt und die Werkstatt wird nicht meckern. Man muss also den originalen FA wieder in das Fahrzeug einspielen bzw. den jetzigen FA wieder so ändern, dass er dem originalen entspricht (alle falschen SAs raus, evtl. gelöschte SAs wieder rein, Zeitkriterium passend). Eine gute Werkstatt kann das ebenfalls, also den originalen FA wieder einspielen. Nun meckert ISTA/P zumindest nicht mehr über die nicht passenden SAs. Meistens wurden aber auch die Steuergeräte gemäß den hinzugefügten SAs codiert. Auch dieses muss rückgängig gemacht werden. Als Beispiel wähle ich mal nachgerüstete bessere Sitze. Nach dem Einspielen des originalen FAs muss das korrigiert werden. Das Steuergerät SM (also das Sitzmodul, man sollte zwei davon haben) muss wieder auf den Zustand gebracht werden, der dem originalen FA entspricht. Dafür loggt man sich wie gehabt mit E-Sys ein, wählt bei Codieren FA lesen und aktiviert ihn dann. Danach erfolgt das Auslesen VCM, bislang also alles so, als würde man etwas codieren wollen, was ja auch gemacht werden soll. Nun wählt man das betreffende Steuergerät aus. Hier nimmt man nicht wie sonst immer die CAFD-Datei sondern klickt das Steuergerät selber an, bei meinem Beispiel also die Zeile, in der SM selbst steht. Ist dieses Steuergerät markiert wählt man rechts Codieren (nicht Codierdaten auslesen, nicht FDL codieren) und setzt dadurch das Steuergerät wieder gemäß dem originalen FA zurück. Ab jetzt kann IST/P in der Werkstatt das Auto bearbeiten.

Nach dem Werkstattbesuch darf man dann alles wieder rückgängig machen. Also den manipulierten FA wenn notwendig wieder rein ins Fahrzeug, Kombi und Co. wieder umbauen, die entsprechenden Steuergeräte wie oben beschrieben wieder codieren (nicht FDL etc.) und die gelöschten Codierungen wieder herstellen.

Eine große Bitte, wenn Ihr Euer Fahrzeug, Eure Nerven und Euer Geld liebt - lasst die Finger vom Schalter "Auslieferzustand codieren". Dieser bringt einen nicht den originalen Zustand wieder sondern ein Fahrzeug, welches mit nicht funktionsfähigen Steuergeräten in Eurer Garage steht. Hierzu hatte ich selber schon einen Info-Text im Codierer-Thread geschrieben.

So, ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Wer schon des öfteren Fahrzeuge codiert hat, der sollte sich hier schnell zurecht finden. Wer das als ein Buch mit sieben Siegeln sieht und noch nie codiert hat (aber dennoch ein codiertes Fahrzeug hat), der sollte sich an einen Codierer mit Erfahrung wenden. Wer selber codiert, aber ebenfalls die sieben Siegel sieht, der sollte bitte lieber erst nachfragen und nicht den Knopfdruckstrategen geben - ich spreche da aus Erfahrung aufgrund etlicher Telefongespräche. :)

CU Oliver

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Juli 2014 um 7:26

Hallo!

Da ich des öfteren darauf angesprochen werde, möchte ich hier eine Info geben, was beim Händler passieren kann, wenn das Fahrzeug ein Software-Update bekommen soll oder der Händler defekte Teile nachrüsten muss und dafür Sachen zu codieren hat.

Bei einem normalen Fahrzeug passiert überhaupt nichts, das sollte klar sein. Was aber ist mit Fahrzeugen, an denen ein Codierer Hand angelegt hat? Hier muss man unterscheiden, ob nur codiert wurde oder ob mehr passiert ist.

Reines Codieren

Davon bekommt die Werkstatt für normal nichts mit. Unter reinem Codieren versteht man die Änderung von Werten in den Steuergeräten, ohne dass etwas anderes angefasst wird. Nach einem erfolgten Update seitens des Händlers sind diese Codierungen wieder weg. Da nicht immer alle Steuergeräte auch ein Update erhalten, können manche Codierugen noch vorhanden, andere hingegen gelöscht worden sein. Ein gutes Beispiel war das HKFM. Dieses Modul steuert die elektrische Heckklappe und bekommt nicht immer ein Update. Waren fast alle anderen Codierungen weg, so ging die Heckklappe dennoch weiterhin durch Tastendruck auf den Taster an der A-Säule zu, als wäre nichts gewesen. Die Sachen sind also alle unkritisch. Hierzu gehört auch das Hinzufügen der Spurverlassenwarnung, solange dafür nur codiert wurde und der Fahrzeugauftrag unangetastet blieb. Das Nachrüsten des Tasters hierfür ist unkritisch.

Nachrüstungen

Hier entsteht ein Problem. Bei Nachrüstungen wie z. B. durch ein anderes Kombi-Instrument hat man nun ein Steuergerät im Fahrzeug (das Kombi ist gleichzeitig auch ein Steuergerät), welches so nicht in das Fahrzeug gehört. Das ISTA/P-System der Werkstatt wird dieses anmerken und die Zusammenarbeit verweigern. Für ein Software-Update muss zwingend diese Komponente wieder gegen die alte getauscht werden. Man sollte also sein altes Kombi nicht gleich verkaufen, man kann es durchaus noch brauchen. Gleiches gilt für Nachrüstungen z. B. des Touch-Controllers für NBT-Fahrzeuge vor 07/2013. Hier kommt mit dem Touch-Device ein neues Steuergerät hinzu, welches nicht in das Fahrzeug gehört und es wird kein Update möglich sein in der Werkstatt. Vorher ist erst der alte Controller einzubauen und das Touch Device aus dem Can-Bus zu entfernen. Dieses sind nur zwei Beispiele von mehreren.

Meistens werden bei solchen Nachrüstungen auch der Fahrzeugauftrag angepasst. Beim Black Panel Kombi wird z. B. die SA 6WA dem Fahrzeugauftrag hinzugefügt. Dieser neue Fahrzeugauftrag, mit anderen SAs erweitert bzw. gelöschten SAs oder auch mit einem anderen Zeitkriterium versehen, passt so nicht mehr zum Fahrzeugauftrag (kurz FA), den BMW abgespeichert hat, als das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Nur wenn ein solcher FA durch die Abteilung PUMA bei BMW geändert wurde, ist er auch den ISTA-System bekannt und die Werkstatt wird nicht meckern. Man muss also den originalen FA wieder in das Fahrzeug einspielen bzw. den jetzigen FA wieder so ändern, dass er dem originalen entspricht (alle falschen SAs raus, evtl. gelöschte SAs wieder rein, Zeitkriterium passend). Eine gute Werkstatt kann das ebenfalls, also den originalen FA wieder einspielen. Nun meckert ISTA/P zumindest nicht mehr über die nicht passenden SAs. Meistens wurden aber auch die Steuergeräte gemäß den hinzugefügten SAs codiert. Auch dieses muss rückgängig gemacht werden. Als Beispiel wähle ich mal nachgerüstete bessere Sitze. Nach dem Einspielen des originalen FAs muss das korrigiert werden. Das Steuergerät SM (also das Sitzmodul, man sollte zwei davon haben) muss wieder auf den Zustand gebracht werden, der dem originalen FA entspricht. Dafür loggt man sich wie gehabt mit E-Sys ein, wählt bei Codieren FA lesen und aktiviert ihn dann. Danach erfolgt das Auslesen VCM, bislang also alles so, als würde man etwas codieren wollen, was ja auch gemacht werden soll. Nun wählt man das betreffende Steuergerät aus. Hier nimmt man nicht wie sonst immer die CAFD-Datei sondern klickt das Steuergerät selber an, bei meinem Beispiel also die Zeile, in der SM selbst steht. Ist dieses Steuergerät markiert wählt man rechts Codieren (nicht Codierdaten auslesen, nicht FDL codieren) und setzt dadurch das Steuergerät wieder gemäß dem originalen FA zurück. Ab jetzt kann IST/P in der Werkstatt das Auto bearbeiten.

Nach dem Werkstattbesuch darf man dann alles wieder rückgängig machen. Also den manipulierten FA wenn notwendig wieder rein ins Fahrzeug, Kombi und Co. wieder umbauen, die entsprechenden Steuergeräte wie oben beschrieben wieder codieren (nicht FDL etc.) und die gelöschten Codierungen wieder herstellen.

Eine große Bitte, wenn Ihr Euer Fahrzeug, Eure Nerven und Euer Geld liebt - lasst die Finger vom Schalter "Auslieferzustand codieren". Dieser bringt einen nicht den originalen Zustand wieder sondern ein Fahrzeug, welches mit nicht funktionsfähigen Steuergeräten in Eurer Garage steht. Hierzu hatte ich selber schon einen Info-Text im Codierer-Thread geschrieben.

So, ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Wer schon des öfteren Fahrzeuge codiert hat, der sollte sich hier schnell zurecht finden. Wer das als ein Buch mit sieben Siegeln sieht und noch nie codiert hat (aber dennoch ein codiertes Fahrzeug hat), der sollte sich an einen Codierer mit Erfahrung wenden. Wer selber codiert, aber ebenfalls die sieben Siegel sieht, der sollte bitte lieber erst nachfragen und nicht den Knopfdruckstrategen geben - ich spreche da aus Erfahrung aufgrund etlicher Telefongespräche. :)

CU Oliver

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Zitat:

@user_530d schrieb am 17. November 2021 um 21:20:39 Uhr:

Du brauchst der Werkstatt nichts sagen. Die Werkstatt kann an deinem Fahrzeug NICHTS flaschen.

Diagnose usw. bereitet keine Probleme.

Es gibt ja auch andere Werkstätten wie BMW... Oder war mit Werkstatt eine BMW Werkstatt gemeint?

Zitat:

Ein etwas eigenartiger Ansatz, wenn DU der WERKSTATT (=Fachbetrieb???) sagen musst, wie die was zu machen haben.

Also ich geh in die Werkstatt, sage was ich will und erwarte genau das Gegenteil von dem was du da schreibst.

Ich würd dir empfehlen, dir jemanden zu suchen, der Ahnung von dem hat was er da machen soll.

Leider habe ich da, in Sachen Fachwerkstätten, die eigentlich jeden Tag solche Sachen machen, schlechte Erfahrung gemacht.

Deshalb möchte ich immer vorbereitet sein.

Wenn man zb. Obwohl ich auf etwas Hinweise es nicht mitbestellt und hinterher merkt, oh der Kunde hatte dich recht und mein Fahrzeug dadurch nicht rechtzeitig fertig wird und ich deswegen zwei Tage länger auf mein Fahrzeug warten muss und danach noch feststellen muss, das ein weiteres Teil fehlt und ich nun mit einem noch nicht fertig reparierten Fahrzeug fahren muss und nochmal hin muss und das Fahrzeug nochmal da lassen muss ist das für mich schon sehr nerven aufreibend.

Zumal mir dies letztes Jahr ähnlich passiert ist.

Bzw. Bei verschiedenen schon öfters was schief gelaufen.

Nennt mich gebranntes Kind. ??

Abgesehen von der Nachrüstung die sie ja eh nicht durchführen würden.

Sorry für meine Grammatik, hatte nicht viel Zeit zum Schreiben… ??

Sprich ich muss meiner Werkstatt sagen was ich will, bzw. was sie nach dem einbauen codieren bzw. programmieren und evtl. flashen sollen, damit ich keinerlei Probleme beim Weiterverkauf oder beim Besuch der BMW Werkstatt bekomme.

Mein Fahrzeug hatte ID4 und jetzt möchte ich ID6 mit 8.8 Touch und Controller Touch CarPlay frei etc. und noch das Multifunktionale Kombiinstrument 6WB verbaut haben.

 

Da es ID6 freischaltcodes Original nicht für mein Fahrzeug gibt muss das ja angepasst werden, aber wie bekommt man das fest hinterlegt zum Fahrzeug. Oder darf man diverse Sachen beim BMW nicht mehr machen lassen, wie irgendwelche Updates, zb. Fahrzeug, Steuergeräte etc.

Und was ist, wenn beim Unfall mal mehr ausgetauscht bzw. repariert bzw. angelernt werden muss.

Hab voll und viel Technik drin.

Bisschen Sorgen mach ich mir da.

Vielleicht auch unbegründet, aber die Nachrüstung möchte gerne habe, nur so gut wie möglich.

Vielen Dank im Voraus.

Themenstarteram 17. November 2021 um 21:55

Hallo!

Für Dein Fahrzeug mit dem Baujahr gab es noch kein id6 System, die kamen erst 07/2017 -genauso wie das 6WB. Ergo hast Du nun Steuergeräte in dem Auto, die da so nicht reingehören. Die BMW Werkstatt ist nun außen vor und kann an dem Auto keinerlei Update mehr machen, da deren ISTA System vor einem Update die Umrüstung auf Original erwartet.

CU Oliver

Hi!

Wenn ich mir nun als absoluter Laie einen gebraucjten BMW xxx kaufen möchte, wie kann ich feststellen, ob alles „rechtens“ ist, ohne, dass ich dann später böse Überraschungen erlebe?

Gyula

Zu bmw fahren und den Wagen an den Tester hängen lassen. Die sehen zumindest (mittlerweile?), ob dort nicht authorisierte Eingriffe wie eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde. AGR Off wird man vermutlich erkennen über die soll/ist werte. Über einen verbauten DPF gibt dann nur der TÜV Aufschluss per Sonde (Trübungstest). Alle anderen Modifikationen sind „rechtens“ (FDL und sowas). Einzig die Deaktivierung vom Gurtwarner ist meines Wissens auch nicht rechtens, aber das sieht man ja auch ohne elektronische Helferlein. Achso und Last But Not least: der Schalter für Motor Start/Stopp Automatik (oder auch Freund der kurbelwellenlager genannt) ist auf „immer Off“ auch nicht erlaubt, glaube ich. Lediglich die Memory Funktion ist legitim.

Hi!

Danke!

Der Gang zum Freundlichen ist also empfehlenswert.

Tausch oder Zusatz von Modulen / Steuergeräten / Hardware wird erkannt?

Gyula

Keine Ahnung. Das wäre aber auch rechtens. Dazu kann ich keine Aussage machen.

Der Gang zum freundlichen bzgl des Tunings auf jeden Fall. Also mein Rheingold zeigt mir das nicht an, vermutlich wegen der gekappten Verbindung zu Mama BMW.

 

Was genau meinst du mit rechtens!? Rechtens ist auch eine Leistungssteigerung, wenn sie denn in den Papieren steht. AGR Off ist nie rechtens. frage an der Stelle: welchen Halter kümmert das? Solange keine offizielle Stelle (gemeint ist der TÜV) das bemerkt?

 

Oder geht es dir um einen Gebrauchtwagenkauf, und du willst nicht bei Nepper, Schnepper, bauernfänger landen?

Hi!

Dein letzter Absatz trifft es genau!!

Gyula

Zitat:

@gyula1 schrieb am 18. November 2022 um 21:59:54 Uhr:

Hi!

Dein letzter Absatz trifft es genau!!

Gyula

Okay, also in dem Fall käme ja da auch noch Tachomanipulation auf den Plan. Hier auf MT war mal vor nicht allzulanger Zeit eine Diskussion darüber wo überall im Wagen der km Stand gespeichert wird... aber da bin ich maximal überfragt. Der Oliver (milk101) hat da wie üblich den vollen Durchlick über das was, wieso und wo... wende dich doch mal an den. Aber der Otto Normalo wähnt sich möglichweise mit der Carly Gebrauchtwagenkacke in Sicherheit... ich würde der nicht trauen.

Hi!

Danke für deine Infos!

Vielleicht kommen ja noch mehr Inputs…..

Gyula

Hi!

Das scheint jetzt so, dass man bei Gebrauchtwagenkauf nur sehr schwer bis gar nicht feststellen kann, ob vom Vorbesitzer Veränderungen an Hardware / Software vorgenommen wurden…..??

Die Überraschungen tauchen dann ggf. erst bei Updateversuchen beim Freundlichen auf…???

Gyula

Themenstarteram 26. November 2022 um 12:15

Hallo!

 

Mit den entscheidenden Hilfsmitteln kann man das natürlich sehr gut feststellen.

 

CU Oliver

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 18. November 2022 um 18:01:14 Uhr:

Zu bmw fahren und den Wagen an den Tester hängen lassen. Die sehen zumindest (mittlerweile?), ob dort nicht authorisierte Eingriffe wie eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde. AGR Off wird man vermutlich erkennen über die soll/ist werte. Über einen verbauten DPF gibt dann nur der TÜV Aufschluss per Sonde (Trübungstest). Alle anderen Modifikationen sind „rechtens“ (FDL und sowas). Einzig die Deaktivierung vom Gurtwarner ist meines Wissens auch nicht rechtens, aber das sieht man ja auch ohne elektronische Helferlein. Achso und Last But Not least: der Schalter für Motor Start/Stopp Automatik (oder auch Freund der kurbelwellenlager genannt) ist auf „immer Off“ auch nicht erlaubt, glaube ich. Lediglich die Memory Funktion ist legitim.

Naja, der Tüv erkennt das AGR Off ist oder nicht.

Zitat:

@soare schrieb am 29. November 2022 um 12:33:44 Uhr:

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 18. November 2022 um 18:01:14 Uhr:

Zu bmw fahren und den Wagen an den Tester hängen lassen. Die sehen zumindest (mittlerweile?), ob dort nicht authorisierte Eingriffe wie eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde. AGR Off wird man vermutlich erkennen über die soll/ist werte. Über einen verbauten DPF gibt dann nur der TÜV Aufschluss per Sonde (Trübungstest). Alle anderen Modifikationen sind „rechtens“ (FDL und sowas). Einzig die Deaktivierung vom Gurtwarner ist meines Wissens auch nicht rechtens, aber das sieht man ja auch ohne elektronische Helferlein. Achso und Last But Not least: der Schalter für Motor Start/Stopp Automatik (oder auch Freund der kurbelwellenlager genannt) ist auf „immer Off“ auch nicht erlaubt, glaube ich. Lediglich die Memory Funktion ist legitim.

Naja, der Tüv erkennt das AGR Off ist oder nicht.

Komisch. Um 12:09 hast du in nem anderen Thread noch geschrieben, dass du vor 3 WOchen ohne Probleme TÜV bekommen hast. Was stimmt denn jetzt? Und nein, mit den Messgeräten erkennt der TÜV es eben nicht. Denn der Trübungstest steht lediglich mit dem DPF in Verbindung. Der TÜV dreht den Motor auch bei der Messung bis in den Begrenzer, gibt also Vollgas. Dann ist das AGR Ventil sowieso zu…

Hi.

Eure Antworten treffen den Kern der Frage nur am Rand. Es werden ja ganze Baugruppen „modernisiert“. Großes Navi, anderes KI, und einiges an Sonderzubehör, also nicht nur AGR, Start Stop usw.

Es geht also darum, dass ein „nicht BMW“ affiner Interessent einfach feststellen kann, ob am Fahrzeug manipuliert wurde. Das wird wahrscheinlich auf viele andere Marken genau so sein……

Gyula

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