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Sixt Leasing: Große Diskrepanzen zwischen SIXT Gutachten und TÜV Vorgutachten

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 17:59

Hallo zusammen,

im April ging mein Leasingfahrzeug Seat Leon an SIXT zurück. Zuvor habe ich bei meinem Seat Händler des Vertrauens von einem TÜV Gutachter ein Vorgutachten anfertigen lassen. Seit April geht es nun hin und her und SIXT ist natürlich kein Stück von deren teurer Position abgewichen.

Insbesondere geht es um Dellen auf dem Dach von einem Hagelschaden (Forderung SIXT 1480€, Minderwert TÜV Gutachten von SEAT: 250€), wo es wirklich sehr viele von gab, der TÜV Gutachter von SEAT aber meinte, das bei der Menge an Dellen eine gesamte "sanfte" Instandhaltung gemacht wird. Er hat daher leider auch nur 18 Dellen im Protokoll vermerkt (Zitat: Dach (ca 18. Stück) - Dellen - sanft instandsetzen) und meinte danach er hört auf zu zählen, der Preis bleibt eh gleich. Foto des Protokolls liegt bei.

Im SIXT Protokoll steht: Dach (Hagelschaden ca. 100 Dellen a 20mm) - Dellen - instandsetzen und lackieren). Der TÜV Gutachter sagte mir dazu noch, das 250€ optimistisch sind, eher so bei 500€ schätzt. 1480€ finde ich dann doch aber sehr happig.

Ist die Forderung von SIXT aus eurer Sicht gerechtfertigt? Falls ja nehm ich das so hin und zahle. Was empfehlt ihr, falls zu teuer?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung. Es ist nicht unüblich, das Hagelschäden erst bei Leasingrückgabe auffallen. Sind Fotos vorhanden (also vom Protokoll Wertminderung oder TÜV-Gutachter)? Wenn ja, schick sie mit!

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14 Antworten

Wieso wurde der Hagelschaden denn nicht von der VK reguliert?

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 18:17

Die Dellen waren so klein, dass es erst beim Vorgutachten aufgefallen ist, was direkt 2 Tage vor der Rückgabe bei SIXT gemacht wurde. Zeit das selber reparieren zu lassen war dann quasi nicht mehr, zumal ich durch das Vorgutachten davon ausging, das das kein Problem ist (Schadenssummer war ja geringer als die SB)

Hi ,

 

Hagelschäden und kastaniendellen ( nach sturm) zahlt bei mir immer die TK. Dort hat man meist ja nur 150€ SB. Würde ich mal anfragen.

 

Vg

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 18:24

Nachträglich? Die Rückgabe ist ja nun schon seit April vorbei und als Beweis des Schadens habe ich nur das Protokoll der Wertminderung.

Hallo,

und wie, meinst Du, könnte es weitergehen? Vermutlich wird der Leasinggeber nicht auf alle Ewigkeit auf seine Forderung warten. Irgendwann kommt nach der Rechnung ein Mahnbescheid. Und dann? Willst Du dann sagen: " Die Foristen von Motor- Talk sind aber meiner Meinung? Dann kannst Du ja gleich Deine Katze als Meinungsgeberin anführen. Beides nutzt absolut nichts zur Sachklärung!

Sinnvoll wäre es natürlich gewesen, wenn die Diskrepanz in den Gutachten zeitnah mit der Fahrzeugübergabe erfolgt wäre. Dann stünde das Fahrzeug noch als Beweismittel zur Verfügung. Jetzt wird das Fahrzeug sicherlich repariert, oder unrepariert verkauft worden sein.

Frühzeitige Rechtsberatung ist manchmal Gold wert. Was soll ein Richter jetzt machen? Ein Gerichtsgutachten fällt sehr wahrscheinlich aus. Was bleibt, ist die nicht verpflichtende Kenntnisnahme des Vorgutachtens, was auch immer darunter zu verstehen sei. Es könnte zwischen Minderwert- und Gefälligkeitsgutachten so ziemlich alles sein.

Ergebnis absehbar.

Warum hast Du den TÜV- Gutachter nicht mit zur Übergabe mitgenommen?

Ich denke, Du darfst zahlen. Nicht, weil der Anspruch des Leasinggebers evtl. berechtigt sei, sondern, weil Du Deine Joker nicht punktgenau gesetzt hast.

Meine Meinung!

Gruss vom Asphalthoppler

Der Fehler wurde ganz am Anfang gemacht. Natürlich lasse ich das Vorgutachten beim Sixt-Gutachter machen. Dann kennst Du deren Forderung und kannst entscheiden was Du machst. Jetzt ist das Kind im Brunnen. Versuch Dich mit denen zu vergleichen.

Du hast die Dellen selbst nicht bemerkt?? Ähm... ???

Dann hast Du eigentlich eh gegen den Vertrag verstossen, weil Du den Schaden nicht gemeldet hast.

Dafür gäbe es ja die Versicherung, dass sich SIXT da jetzt an Dich hält, ist - denke ich - normal...

Hallo,

melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung. Es ist nicht unüblich, das Hagelschäden erst bei Leasingrückgabe auffallen. Sind Fotos vorhanden (also vom Protokoll Wertminderung oder TÜV-Gutachter)? Wenn ja, schick sie mit!

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 8:24

So Leute, jetzt reißt euch mal zusammen und antwortet konstruktiv und objektiv mit wenigstens ein bisschen Verständnis. Nicht jeder hat schon 100 mal ein Auto geleast, Fehler kommen vor. Ich suche nach Rat und habe nett und offen gefragt:

1. Ein Vorgutachten bei SIXT habe ich angefragt, das macht SIXT aber grundsätzlich nicht

2. Die Dellen habe ich nicht bemerkt, noch irgendwer anders, der das Auto genutzt hat. Die waren nur unter Beleuchtung beim Autohändler zu sehen

3. Das Fahrzeug wurde direkt nach Endgutachten von SIXT zurückgenommen, eine Aufstellung der Schäden erhielt ich erst 2 Monate später (Auf Anfrage sagte mir der TÜV Mitarbeiter, dass er mir keine Zahlen nennen kann), jedoch nicht beim eigentlichen Gutachten, daher hatte ich gar keine Chance das Gutachten mit Besichtigung des Autos nochmal anzufechten

4. Der Prozess dauert so lange weil SIXT weitere Fehler bei der Rechnung gemacht hat (TÜV berechnet, obwohl von mir nicht notwendig zu machen, vergessene Minderkilometer, usw.) die die Fachabteilung erst lange geprüft hat.

Es ist leider nicht so einfach und ich habe zumindest im Rahmen meiner Erfahrung eines ersten Leasings versucht mich abzusichern. Natürlich zahle ich den Betrag, mir geht es aber nur um eine offene konstruktive Meinung von Leuten, die mehr Ahnung von so etwas haben als ich.

Ich rate dir auch dazu, den Hagelschaden deiner Versicherung zu melden. War bei uns schon mal ganz genau so, dass erst bei Rückgabe ein Hagelschaden festgestellt wurde. Hat die Versicherung ohne zu mucken bezahlt. Die Gutachterliche Feststellung des Schadens hast du ja schon in der Hand. Wenn Sixt den Hagelschaden schon beseitigt hat, muss es ja auch eine Reparaturrechnung geben. Die gleich mit zur Versicherung mailen, wenn vorhanden.

Hallo,

ich bezweifle mal ganz stark, dass die Versicherung nach etlichem Monaten der Kenntnis des Schadens das noch annimmt.

Meine Meinung beruht auf der "Wassersuppe" der AKBs:

E.1.1 Bei allen Versicherungsarten

Anzeigepflicht

E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen

kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Im Übrigen, lieber TE, ich reiße mich schon zusammen, ein guter Rea. würde es Dir viel drastischer sagen, damit es ankommt!

Gruss vom Asphalrhoppler

Ausschalggebend ist jedoch der Zeitpunkt der Feststellung. Stell dir den Marder vor, der, warum auch immer, nachweisbar am Monatag dein Auto anknabbert, du aber erst kommende Woche Freitag wieder aus dem Urlaub kommst. Dadurch wird die Versicherung nicht leistungsfrei gestellt ;)

Fraglich ist natürlich im Nachhinein WANN der Schaden hätte hier auch von einem technisch unversierten Laien hätte erkannt werden müssen. Bei derartig kleinen Dellen (die auf dem Foto schon nicht ganz soooo einfach zu erkennen sind) sehe ich da jedoch gute Chancen. Gab es dazu in der Region des PKW noch ein größeres Hagelereignis: um so besser.

Ich finde nicht dass hier irgendwer nicht konstruktiv geantwortet hat. Da war keinerlei Haeme dabei.

Ich wuerde an Deiner Stelle von Sixt Eine gut dokumentierte Schadensbeschreibung inclusive Bildern anfordern. Die reichst Du bei Deiner Versicherung ein und wartest ab ob sie einen Teil uebernehmen.

Wenn das erfolglos ist must Du Dich halt entscheiden ob Du zahlst, Dich vergleichst oder Dich auf einen Rechtsstreit einlaesst.

Ob Du einen RA einbeziehst bleibt Dir ueberlassen. Ich habe in meinem Leben ein einziges mal einen Anwalt bemueht, da ging es aber um Eine Schadenssumme von 15 TEUR. ob es sich bei Deiner doch relative geringen Summe lohnt must Du selbst wissen.

Warum soll die Versicherung den Schaden nicht übernehmen?

Da würde ich als erstes Anrufen und den Schaden melden. Im zweiten Schritt, würde ich SIXT um das Gutachten/Reparaturkostenaufstellung bitten und diese an die Versicherung weiterleiten.

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