ForumW209
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W209
  7. Service B

Service B

Themenstarteram 9. März 2009 um 10:24

Hallo,

habe mir letzten April ein 2007er CLK Cabrio gekauft und mit Saisonkennzeichen (April bis Oktober) angemeldet.

Vor dem Kauf wurde bei 22tkm der Service A noch durchgeführt. Bis Oktober bin ich insgesamt 9tkm gefahren.

Nun will der Bordcomputer einen Service B durchführen lassen (nicht wegen der km sondern wegen Anzahl Tagen zwischen Service A und B).

Weiß jemand, wie man diesen Service möglichst günstig durchführen lassen kann? Der Service B ist meines Wissens ziemlich umfangreich und teuer.

Vielen Dank im voraus für jede ernstgemeinten Tipp.

Viele Grüße

frml55

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von deni190

ich würd mal sagen wer zu atu geht kanns auch gleich selbst machen

.

.

Grundsätzlich hast du recht. Nur für die 10 Euro Arbeitslohn die verlangt werden, mach ich mir nicht die Hände schmutzig (mit Gutscheinen die Auto-Bild immer wieder mal abgedruckt werden sind es 4,95 Euro). Dafür sagt dir der Niederlassungsleiter bei MB gerade mal "guten Tag".

Was ich auch immer ganz gut finde, ich schau denen zu wie sie arbeiten und weiss dann ganz genau, wie mit dem Auto umgegangen wird. Das Wort "Inspektion" hat in Deutschland eine ganz besondere Bedeutung. Vor allem für die Werkstätten. Wo sonst gibt es einen Blankoscheck vom Kunden? Du kannst dich zwar ärgern, zahlen mußt du aber. Wenn du dir das WIS-Datenblatt anschaust, wird da nichts besonderes gemacht. Wenn du über den TÜV fährst, wird mehr geprüft als bei der großen Inspektion. Ob dein Auspuff noch dran und ob Luft in den Reifen ist, das kann wohl jeder selbst machen, dazu brauch ich keine 5 Arbeitswerte zahlen.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 18. März 2009 um 20:54

Hallo Peter

also da haben die dich aber ganz schön ver....

wollten die bei meinen Eltern damals auch machen..

Mercedes gibt eine Durchrostgarantie unabhängig vom Serviceheft das versuchen die aber immer wieder...

bei meiner eltern ihrer E-Klasse Bj 98 wurde 2004 Roststellen entdeckt und da mein vater den letzten Service in einer privaten KFZ Werkstatt machen lies wollten die sich erst weigern

auf Drängen von einem bekannten meines Vater (Mitarbeiter bei DB) hat er sich an die Kundenzentrale von Mercedesd gewandt..

diese versicherten ihm dass es NICHT aufs Scheckheft ankommen würde..

sie haben sich dann mit der Niederlassung in Verbindung gestezt und die Heckklappe wurde anstandslos nachlackiert...

 

ja ja so sind die Mercedes Niederlassungen...

kann dir da mehrere fast identische Fälle schildern...

schön zu hören, dass sie es immer noch versuchen...

Grüsse

itsww

 

am 21. März 2009 um 19:51

Hallo das habe ich noch gefunden!!

Urteil

Mercedes darf Garantie an Wartung binden

(16) 12. Dezember 2007, 12:24 Uhr

Karlsruhe hat für Daimler entschieden. Garantieansprüche dürfen an regelmäßige Wartungen in Vertragswerkstätten geknüpft werden. Das Landgericht Braunschweig hatte zuvor anders entschieden, weil es den Käufer durch die Pflicht der Wartung in Vertragswerkstätten unangemessen benachteiligt sah.

 

Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos entschieden. Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vorgenommen würden, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben gehalten.

Mit der Klausel gewährte Daimler für alle seit 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine „“mobilo-life“-Garantie gegen Durchrostung lebenslang bis 30 Jahre“. Ab dem fünften Jahr nach Auslieferung sieht die Klausel Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vor. Das Landgericht Braunschweig hatte die Bestimmung als unwirksam angesehen, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt werde.

Umfrage

Fahren Sie ihre Auto in die Vertragswerkstatt zur Wartung?

Ja, ich geh auf Nummer sicher Nein, ich warte bei der Werkstatt um die Ecke Ich fahre kein Auto

abstimmen Ergebnis 47% Ja, ich geh auf Nummer sicher48% Nein, ich warte bei der Werkstatt um die Ecke5% Ich fahre kein Auto106 abgegebene Stimmen Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. „Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt“, heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.

Keywords

Wartung Garantie Daimler Mercedes Bundesgerichtshof In einem etwas anders gelagerten Fall hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein „legitimes Interesse“ der Autofirma, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.

MFG Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen