Schulungspflicht für alle LKW Fahrer ab 2009
Hallo liebe MT'ler
ich hab am Samstag meinen ADR/GGVSE erfolgreich verlängert 🙂. Bei diesem Anlass kam natürlich auch die Sprache auf den 09.09.2009 ab dem ja (hoffentlich) bekanntermaßen die Schulungspflicht für den gewerblichen LKW Fahrer Wirklichkeit wird (das Gesetz wurde 2006 verabschiedet nach einer EU-Richtlinie und gilt damit für die gesamte EU). Es wurde natürlich kontrovers über die Kosten bzw. Nutzen oder Auswirkungen diskutiert ohne dass es zu einem echten Ergebnis gekommen ist. Unser Ausbilder hat mal ein par Zahlen genannt:
es werden im Moment ca 7.000 LKW Fahrer zusätzlich im Jahr gebraucht
es gibt ca 1.000.000 Fahrer die früher oder später geschult werden müssen
(falls jemand andere Zahlen hat bitte berichtigen).
Die Schulungen werden 5 Tage dauern und müssen alle 5 Jahre wiederholt werden. Die Schulungen haben nichts mit der Untersuchung ab dem 50.Lebensjahr zu tun und betreffen damit auch die Jüngeren. Die Schulungen können allerdings auch aufgeteilt werden wobei hier darauf zu achten ist das wirklich alle teile abgehandelt werden. Also am besten bei einem Anbieter bleiben oder wirklich genau prüfen ob alle Module abgehandelt sind. Es wird wohl 3 Theorietage und 2 Praxistage geben. Allerdings ohne Prüfungen sondern nur die Teilnahme reicht ?? Was ich nicht ganz verstehe wo da dann der Sinn ist.
Der Hammer sind die Kosten: Für den kompletten Kurs wurden ca 1.500EUR genannt, Tendenz wahrscheinlich stark steigend weil es zu Engpässen bei den Ausbildungsstätten kommen wird (Fahrsicherheitszentren) so dass wahrscheinlich auch Plätze erfolgreich bei ebay versteigert werden könnten.
Die Kosten dürften bei dem Fahrer hängen bleiben wenn sie nicht einen Deal mit Ihrem Chef abschließen der sicherstellt dass die Fahrer nicht kurz nach Teilnahme und Bezahlung durch den Chef die Stelle wechseln.
Was wisst Ihr sonst noch zu dem Thema, bzw. seid Ihr überrascht das es das gibt
Hat eure Firma schon was unternommen?
Habt Ihr schon was unternommen?
Übrigens: in meinem Fall könnte ich dieses Jahr schon die 5 Tage absolvieren und hätte dann ruhe bis in Jahr 2019!
Ich bin der Meinung dass dieses Gesetz auch zu Verbesserungen der Arbeitszeiten bzw. des Lohnniveaus beiträgt weil es knapp an qualifizierten Fahrern wird und bin ernsthaft am überlegen ob ich nicht zumindest die Praxis Seminare mitmache.
Achja: das Ganze gilt ab 3,5t zul.G.G
Bin gespannt auf eure Meinungen
Grüße
Steini
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von motorina
... und genau dies sind auch die Vorurteile vieler Teilnehmer, dass eine Weiterbildung wieder - wie so oft - so unprofessionell aufgezogen und ablaufen wird
machen wir uns doch nichts vor, für einen sehr großen teil der lkw fahrer bedeuted diese jährliche schulung neben dem regulären arbeitsalltag zusätzliche arbeitszeit (z.t. sogar ohne lohnausgleich) und das teilweise sogar am wochenende um den betrieblichen ablauf während der woche nicht zu stören....
im ideallfall steht vor lkw-fahreren die seit dutzenden jahren im geschäft sind, dann ein 25jähriger hochschulabsolvent der den vortrag macht, der lkw's nur aus "alarm für cobra11" kennt, wo dann noch hinzukommt das viele teilnehmer denken "und der schnösel will mir was erzählen?"
dementsprechend gelaunt sind die teilnehmer dann....
das es referenten gibt, die sich mühe geben, ist mir durchaus bekannt, trifft aber nur auf die wenigsten zu da die meisten sich warscheinlich mit powerpoint-präsentationen behelfen werden damit sie mit dem geringsten arbeitsaufwand ihr stoffaufgebot durchbekommen (was auch durchaus verständlich ist).....
meiner meinung nach ist dieser weiterbildung zwar sinnvoll um kentnisse was ladungsischerung (und vorallendingn "ökologisches fahren"😉 angeht aufzufrischen/vertiefen, aber was jemand der das seit zig-jahren ohne dies macht sicherlich nicht davon abhalten wird auch weiterhin seine ladung schlecht zu sichern etc.!
alles in allem ist das wiedermal nur ein schwchsinn der eu den deutschalnd da wieder umsetzt dessen erfolg lediglich darin liegt den transport von gütern über die straße zwar nicht sicherer aber teurer zu machen....
245 Antworten
Verlängerung des Führerschein Klasse /C
Erteilung vor dem 01.01.1999 gültig bis zum 50. Lebensjahr
der FS muss vor Ablauf, also vor dem 50. Geburtstag verlängert werden.
Danach alle 5 Jahre eine Verlängerung.
Ein Umschreiben in den Kartenführerschein ist erforderlich.
Benötigt wird ein Augenärztliches Attest und ein Hausärztliches Attest.
Erteilung nach dem 01.01.1999 gültig höchstens 5 Jahre
der FS muss alle 5 Jahre verlängert werden, ab dem 50. Geburtstag
wird ein Augenärztliches Attest und ein Hausärztliches Attest benötigt.
Verlängerung des Führerschein Klasse /D
Erteilung nach dem 01.01.1999 gültig höchstens 5 Jahre
der FS muss alle 5 Jahre verlängert werden, benötigt wird ein Augenärztliches
Attest und ein Hausärztliches Attest.
Ab dem 50. Geburtstag muss ein Arbeitsärztliches Attest incl. MPU beigebracht werden.
(Geprüft wird Reaktionsfähigkeit, Farbunterscheidung, räumliches Sehen, allgemeiner Gesundheitszustand, allgemeine Fahrtauglichkeit usw.)
Welche Untersuchungen gibt es noch?
Untersuchung nach G25 - für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen und zwar in Abhängigkeit von den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat sich am „Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene“ zu orientieren (§ 4 ArbSchG).
In diesem Sinne ist der G 25 als allgemein anerkannte arbeitsmedizinische Regel anzusehen.
Grundsätzlich ist die Untersuchung freiwillig, ebenso wie die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse der ausdrücklichen Zustimmung des Untersuchten bedarf. Es sind jedoch im Unternehmensalltag Situationen denkbar, in denen die Kenntnis der Eignung für den Unternehmer unabdingbar ist.
Was wird untersucht?
Der G 25 enthält eine allgemeine Untersuchung inklusive der Feststellung der Vorgeschichte. Darüber hinaus findet eine Untersuchung des Hör- und Sehvermögens statt.
Dabei wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit das Vorliegen von Mindestvoraussetzungen für die
- Sehschärfe,
- das räumliche Sehen,
- den Farbensinn,
- das Gesichtsfeld sowie
- das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.
Regelmäßig findet eine Urinuntersuchung statt, um bestimmte Organfunktionen mit der Gesundheitsstörungen weiter abgeklärt werden können, die für die Beurteilung nach G 25 relevant sind.
Sofern nicht ausdrücklich sehr einfache oder langsame Fahrzeuge, Maschinen oder Arbeitsgeräte betroffen sind, von denen nur eine geringe Gefährdung ausgeht, empfiehlt die BG grundsätzlich, allen Beschäftigten, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchführen, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 25 anzubieten.
Sollte darüber hinaus die Feststellung der Eignung für den Unternehmer von besonderer Bedeutung sein, weil sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, könnte es sinnvoll werden, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in dem der G 25 als regel - beurteilen zu können.
Nur in unklaren Einzelfällen ist daneben auch eine Blutuntersuchung vorgesehen, mäßig verpflichtend durchzuführende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung festgeschrieben wird.
Ein Tipp: Die alle 5 Jahre fällige G25 sollte so gelegt werden, dass sie in den Zwischenraum der eigentlichen FS-Verlängerung fällt. Bei Problemen hat man so noch etwas Zeit den Mangel wenn vorhanden bis zur FS-Verlängerung abzustellen. Oder sich einen neuen Job zu besorgen ;-)
hää??
was den man muss einfach den führerschein verlängern ohne augenarzt dings und hausärtliches attest vor dem 50 lebensjahr???
und des zeugs braucht man erst ab dem 50 lebensjahr???????????????????????
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
hää??
was den man muss einfach den führerschein verlängern ohne augenarzt dings und hausärtliches attest vor dem 50 lebensjahr???und des zeugs braucht man erst ab dem 50 lebensjahr???????????????????????
So stehts auch da, ärztliches Attest ab dem 50. Geburtstag ;-o
....
wenn des wirklich so ist ...
bin ich mal echt stink sauer ....
aber auf wen??? auf mich weil ich mich nicht informiert habe????
naja egal ...
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Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
....
wenn des wirklich so ist ...
bin ich mal echt stink sauer ....
aber auf wen??? auf mich weil ich mich nicht informiert habe????naja egal ...
Hallo Matze,
ich habe gerade nochmal beim KBA nachgesehen, dort steht ärztliche Untersuchung bei Verlängerung; also auch vor dem 50. Geburtstag. Bei mir in den Unterlagen (Ausbildung KVM) von der DEKRA steht erst ab 50 Jahre und bei der Ersterteilung. Ich bin jetzt selber etwas verwirrt, ich habe aber eine Mail ans KBA nach Flensburg geschickt und hoffe Montag eine deffinitive Antwort zu bekommen. Ich bin schon seit 1996 nicht mehr im Güterverkehr sondern im Busbereich tätig (daher eh alle 5 Jahre Untersuchung).
danke ...
des hat mich jetzt auch etwas verwirrt
Ja, ja, die bei der DEKRA die Ausbildung machen. Vielleicht sollte man gleich nach mir verlangen, damit man auch richtig informiert ist?!? Andererseits, bei dem Auswahlverfahren dieses Unternehmens für Referenten .....????
Leider schlagen viele heutige Unterrichtsmethoden für die Praxis fehl. Viele Besucher solcher Lehrgänge haben nicht die Eignung, ihr Wissen in die Praxis auf die unterschiedlichen Situation anzuwenden, da ihr gelerntes Wissen eher plakativer Natur ist. Leider ein Missstand, der mehr oder weniger durch die Finanzträger gefordert werden.
Die Verlängerung ist in § 24 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) geregelt. Sie bestimmt, dass auf Antrag auf die in § 23 Abs . 1 angegebenen Zeiträume (für C/CE, D/DE, D1/D1E alle fünf Jahre und für C1/C1E bis zum 50. Lj und nach dem 45. Lj für 5 Jahre) verlängert wird, wenn
1. der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist
und
2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.
Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 nachweist.
Zitat:
Anlage 5 ist die allgemeinärtzliche Untersuchung und Anlage 6 die augenärztliche.
Anlage 5 Nr. 2
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:
a) Belastbarkeit,
b) Orientierungsleistung,
c) Konzentrationsleistung,
d) Aufmerksamkeitsleistung,
e) Reaktionsfähigkeit
erfüllen.
FAZIT:Zitat:
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10 Mindestalter
§ 11 Eignung
§ 12 Sehvermögen
§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15 Fahrerlaubnisprüfung
§ 16 Theoretische Prüfung
§ 17 Praktische Prüfung
§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe
Matze, Du brauchst für die Verlängerung Deines C/CE die Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 und die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV, um diese Klassen für 6 Jahre zu verlängern. Den C1/C1E hast Du, bist Du 50 bist und danach brauchst Du für jeweils weitere 5 Jahre, ebenfalls die beiden Unterschuchungen.
Sind alle Klarheiten nun beseitigt.
Hinweis:
Es reicht nicht nur, irgendwelche schönen Texte hier zu posten, sondern man sollte damit auch tatsächlich etwas anfangen können; am besten kann man mit den Quellen (gesetzlichen) umgehen. Wir unterstützen uns hier gegenseitig mit ziemlich praktischem Bezug. Weitere Verwirrung zielt nicht auf die Unterstützung.
Zitat:
Original geschrieben von trailerman
Mahlzeit.Wieso muss ein Kraftverkehrsmeister noch eine Schulung besuchen, wenn jeder Fahrlehrer für CE diese Lehrgänge abhalten darf und jeder IHK-Malermeister die Prüfungen abnehmen?
gruß f
(Vorsicht: Kraftverkehrsmeister)
So mal Kurz und knapp!!
Ein KVM muss nur dann eine Schulung von 35 Std in besuchen wenn er selber das BkrFQG nicht vermittelt sprich diese Schulungen selber durchführt! Ansonsten gilt ! Vermittelt er die 35 Std. Schulungen gilt das als Teilnahme an einer solchen und er kann sich seine Bescheinigung sogar selber austellen.
Merke:
Jeder KVM der seine IHK-Prüfung Erfolgreich abgeschlossen hat darf BKF`s Ausbilden und eben jene BkrFQG schulen.
Voraussetzungen sind fogende:
Frage: Wer kann ausbilden?
Aus dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BkrFQG, § 7 Absatz 1):
Per Gesetz anerkannt sind:
Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen {{{{{{ deshalb müssen Ausbildungsfahrschulen ab dem Jahr 2008 einen KVM beschäftigen.
Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum BKF oder zur FiF durchführen
Bildungseinrichtungen, die Umschulungen BKF/FiF auf Basis des Berufsbildungsgesetzes durchführen
zertifizierte Unternehmen.
Quelle: Vogelverlag der link: http://www.heinrich-vogel-shop.de/eu-bkf/basis2.html
Für alle anderen Gilt 35Std innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren sprich die Schulungen müssen nicht zusammenhängend sein !
Beispiel:
1 Schulungstag 25.9.2009
2 Schulungstag 30.5.2010
usw. bis ihr die 35 Std voll habt.
So ich hoffe das war mal verständlich für euch Gruss
Hasepapa
Zitat:
Original geschrieben von Cabbi04
nur ob man dann noch z.B. 60 jährige kraftfahrer die 30 jahre auf der strasse waren, zu einer fortbildung schicken muss bezweifel ich.
gruss
Hallo ich bin 61 Jahre fahre seit Über 30 Jahre habe noch 4 Jahre bis zur Rente möchte dann eventuell ab und zu Aushilfe fahren ,(wird zu Haus bestimmt langweilig)
und dafür Schulung ?
Da wird einen der kleine Nebenverdienst dann noch madig gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von agila100
Hallo ich bin 61 Jahre fahre seit Über 30 Jahre habe noch 4 Jahre bis zur Rente möchte dann eventuell ab und zu Aushilfe fahren ,(wird zu Haus bestimmt langweilig)
und dafür Schulung ?
Warum nicht?
(Mehr-)Wissen kann niemals schaden. Der Slogan vom lebenslangen Lernen hat in der heutigen Zeit durchaus seine Berechtigung.
Glaub er wollte eher wissen ob er dann auch am Lehrgang teilnehmen muss, wegen den kosten.
jederZitat:
Original geschrieben von Malboona
Glaub er wollte eher wissen ob er dann auch am Lehrgang teilnehmen muss, wegen den kosten.
, der gewerblich fährt,
muss!
D.h.: Auch der 30Jährige der sein Haus mit dem Nebenjob abbezahlen will/muss. Allerdings werden sich die Unternehmer was einfallen lassen müssen, sonst können sie keine Aushilfsfahrer mehr einsetzen. Ich bin der Meinung das die guten Fahrer die Kurse bezahlt bekommen werden (egal ob Aushilfe oder festangestellter) und sich die unternehmer mit einem zusatzvertrag absichern werden das der Fahrer nachträglich für die Kosten aufkommen muss sollte er das unternehmen vor ablauf der Gültigkeit der Schulung verlassen wollen/müssen.
grüße
Steini
Es wird Wege geben müssen und da wird nicht nur der Transportunternehmer gefragt sein, sondern auch viele andere. Irgendwann würde uns sonst die Wirtschaft zusammen brechen, weil die Güter nicht mehr bewegt werden können.
Lebenslange Schulungen sind erforderlich, auch wenn man zeitlich nicht so engagiert ist. Gerade dann werden sie noch wichtiger.
Wenn alle Stricke reißen, muss man sich überlegen, ob es noch eine NebenVERDIENST ist und sich notfalls etwas anderes suchen.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich bin der Meinung das die guten Fahrer die Kurse bezahlt bekommen...
So sollte es sein. Ein Unternehmer, der gute Leistungen haben will, muß auch zu Investitionen bereit sein.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich bin der Meinung das die guten Fahrer die Kurse bezahlt bekommen...
So sollte es sein. Ein Unternehmer, der gute Leistungen haben will, muß auch zu Investitionen bereit sein.
lolllll ... keiner bekommt was bezahlt ..... wenn du dein job anbietest hast du auch qualifiziert zu sein bist du es nicht haste pech ....
ist genauso wie du zum arbeitsplatz kommst dein chef holt dich doch auch nicht ab das du bei ihm arbeiten darfst du musst auch selbst hinfahren ....