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Unfall, Vorfahrt genommen (Linksabbieger); Schuldfrage

VW
Themenstarteram 24. Dezember 2023 um 1:26

Moin,

es ist leider zu einem Unfall gekommen, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde.

Ich habe eine Skizze hinzugefügt für das bessere Verständnis. Blaues Auto = Ich; Rotes Auto = Gegner.

Beide Ampeln waren erst rot, als grün wurde bin ich losgefahren, hierbei hat der im roten Auto, nicht gewartet & ist auf einmal nach links ausgeschert, wo ich trotz Vollbremsung den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

Skizze
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54 Antworten

Ja klar dann bist Du nicht schuld.

Ich nehme mal alles handelte sich um eine normale Ampelanlage ohne grüne Pfeile.

In dem Fall hattest du Vorfahrt

Frage mich warum da was geschwärzt ist? Haben wir getrennte Linksabbiegerspuren? Gar mit separaten Ampeln? Zufällig auf's falsche Grün geschaut?

Da werden die Straßennamen von Maps stehen

Und?

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 24. Dezember 2023 um 02:26:37 Uhr:

 

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

"Schuld".......

Natürlich warst du nach den Verkehrsregeln derjenige, der zuerst fahren durfte.

Aber sicher interessiert ddich hier nicht, wer moralisch "schuld" war, sondern die finanzielle Seite. Und da kann es leicht dazu kommen, daß die Haftungsquote 80 : 20 ist.

Da kommen dann solche Begründungen wie "mit Fehlern anderer rechnen" usw., sowie die sog. "Haftung aus Betriebsgefahr"

Eigentlich hast du schon 20% Mithaftung, wenn du morgens in dein Auto steigst ;)

Ausnahmen gibt es nur, wenn du irgendwo STEHST und dir jemand reinfährt (auch da vorausgesetzt, du durftest dort stehen, warst korrekt beleuchtet usw.)

Polizei dazu geholt?

Was sagt denn der Unfallpartner?

Gibt es es unbeteiligte Unfallzeugen?

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:24:20 Uhr:

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 24. Dezember 2023 um 02:26:37 Uhr:

 

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

"Schuld".......

Natürlich warst du nach den Verkehrsregeln derjenige, der zuerst fahren durfte.

Aber sicher interessiert ddich hier nicht, wer moralisch "schuld" war, sondern die finanzielle Seite. Und da kann es leicht dazu kommen, daß die Haftungsquote 80 : 20 ist.

Da kommen dann solche Begründungen wie "mit Fehlern anderer rechnen" usw., sowie die sog. "Haftung aus Betriebsgefahr"

Eigentlich hast du schon 20% Mithaftung, wenn du morgens in dein Auto steigst ;)

Ausnahmen gibt es nur, wenn du irgendwo STEHST und dir jemand reinfährt (auch da vorausgesetzt, du durftest dort stehen, warst korrekt beleuchtet usw.)

Das mit der automatisch anzurechnenden Betriebsgefahr ist mal wieder falsch.

Schon mal etwas vom "Vertrauensgrundsatz" gehört.

Zitat:

Frage mich warum da was geschwärzt ist? Haben wir getrennte Linksabbiegerspuren? Gar mit separaten Ampeln? Zufällig auf's falsche Grün geschaut?

Die Straßennamen sind geschwärzt, da ich nicht unbedingt möchte, dass man den Ort in dem ich wohne herausfindet. Es waren 2 normale Ampeln, keine gesonderte für Linksabbieger.

 

Schön aber wenn direkt solche Vermutungen aufgestellt werden, kann man sich dann besser denken bevor man schreibt.

Wenn auch der sogenannte „Idealfahrer“ einen Unfall nicht hätte vermeiden können, dann gilt auch keine Betriebsgefahr.

@TE: unternimm nichts allein, sondern lass Dich anwaltlich vertreten. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung

Zitat:

@Pingi68 schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:26:49 Uhr:

Polizei dazu geholt?

Polizei war dort und hat auf Nachfrage von dem Abschlepper die „Schuld“ erstmal dem Unfallgegner zugeschrieben.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Dez. 2023 um 14:55:57 Uhr:

......

Das mit der automatisch anzurechnenden Betriebsgefahr ist mal wieder falsch.

Schon mal etwas vom "Vertrauensgrundsatz" gehört.

Ich bin vor Jahren auf einer vorfahrtberechrigten Straße (30-Zone) auf eine Einmündung mit Stop-Schild (VZ 206) zugefahren. Von rechts kam ein Fahrzeug und bremste, ich nahm den Fuss vom Gas und als ich sah dass er stand ließ ich die Bremse los. In dem Moment fuhr los, trotz einer Vollbremsung fuhr ich ihm in die Seite Höhe Vorderachse.

 

Mein Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung zu 100% übernommen, von einer eventuellen Mitschuld aufgrund der Gefährdenshaftung war nie die Rede.

 

Deswegen würde ich mir in diesem Fall sowas auch nicht einreden lassen wollen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:53:44 Uhr:

Was sagt denn der Unfallpartner?

Gibt es es unbeteiligte Unfallzeugen?

Unfallzeugen gibt es, diese sagen auch, man hätte nicht mehr rechtzeitig bremsen können & dass der Unfallgegner fälschlicherweise abgebogen ist, da er in der Wartepflicht stand.

Der Unfallgegner sprach kein Wort mit mir, stand nur still am Rand, man wusste nur es ist ein Fahranfänger, frisch 18 Jahre.

Dann sollte doch alles im grünen Bereich sein. :)

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