ForumCaddy 3 & 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Caddy
  6. Caddy 3 & 4
  7. schneller ein und ausbau der rücksitze

schneller ein und ausbau der rücksitze

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 4. Juni 2009 um 14:06

hey

wie jeder weiß ist der caddy für manche sachen etwas zu kurz die rücksitze nehmen doch recht viel platz in anspruch zum beispiel fahrrad transport wer oft die sitze aus und einbaut kennt die probleme mit torx schlüssel suchen und schrauben rausdrehen ich habe mir kleine bolzen anfertigen lassen die sehr genau in die schraubenlöchen passen alles mit einem splint gesichert schnelle und einfache lösung :D wer auch solche bolzen benötigt kann mir gerne eine pn schreiben

 

mfg

christian

 

bilder kommen gleich

Bild005
Bild001
Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2009 um 11:25

So heute war etwas wenig los bei mir im Büro und ich konnte in der Sache mal par Leute anrufen:

1) Auskunft eines DEKRA-Gutachters aus Jena:

Man darf die Sitze ausbauen; Einbauanleitung mit den neuen

Schrauben ist nur eine interne Anweisung von VWN.

Man darf die Bank auch wieder mit den alten Schrauben einbauen.

Von den Stiften mit Splint rät er zu 100% ab; Festigkeitsnachweis

ist nicht gegeben! Somit könnte die Verwendung der Stifte zum

Erlöschen der BE vom Fahrzeug führen!

2) Auskunft eines Lehrausbilders (Bereich StVZO...) der Thüringer

Polizei am Bildungszentrum Meiningen:

Ausbau der Rücksitze führt bei keinem Auto zum Erlöschen der BE!

Auch von ihm der Hinweis mit dem eventuellen Erlöschen der BE bei

Verwendung der Stifte mit Splint. Er begründet dies mit der Fehlenden

Zulassung / Prüfung des Stiftes für die Verwendung in einem Kfz!

148 weitere Antworten
Ähnliche Themen
148 Antworten
am 14. August 2010 um 16:50

@Max Caddynsky

Zitat:

... hast Du einen KASTENWAGEN? :confused:

Der Kastenwagen ist ein Nutzfahrzeug! Oder? :confused:

Zitat:

sind auch die Kombies, 5- und 7-Sitzer

Die Kombis sind auch Nutzfahrzeuge die vom Kastenwagen abgeleitet sind! Oder? :confused:

Wenn Du es immer noch glaubst, dann lies mal hier! Aber ich habe nur einen medizinischen Beruf - aber ich habe kapiert, dass das beide keine Caddy Life sind! :rolleyes:

... und den Caddy Life findest Du auch hier ! Aber hier gibt es keine Nutzfahrzeuge!

Grüße!

Richard

am 14. August 2010 um 18:00

@ Richard (Buttermann):

Vielleicht habe ich das nicht ganz verstanden!

(Habe meinen Caddy Maxi mit ein paar Kilometern auf der Uhr gekauft und bei mir steht nicht Life drauf.)

Sind die Life nicht Kombi-Varianten des Caddy?

(...und wie sieht denn dann so ein Kombi aus?)

Lasse mich da gerne belehren, da ich mir diese Frage anfangs auch gestellt habe und dachte ich hätte es verstanden.

Schönen Abend!

Uwe.

 

VWN unterscheidet grundsätzlich zwischen Caddy Kasten (2-Sitzer m. Ladefläche) und Caddy Kombi (5-7 Sitzplätze), innerhalb des Kombimodelles gibt es dann noch den Life als 'Großraumlimousine' mit etwas besserer Ausstattung. Am deutlichsten sieht man das beim Blick in den Kofferraum, beim Life sind rechts und links Hartplastikverkleidungen, beim Kombi sieht man da nacktes Blech.

Grüsse,

Tekas

Ich muss diesen alten Tread aus gegebenem Anlass mal hochholen:

auch mein Caddy fährt nun mit "Sitzbank-Schnellausbau-Bolzen" durch die Gegend - und da ich in solchen Sachen reichlich korrekt bin, habe ich mich im Vorfeld reichlich um die Zulässigkeit und TÜV-Konformität gekümmert.

Dafür wurde umfangreich recherchiert, u.A. mit dem TÜV Süd, dem TÜV Hessen als begutachtende Prüfstelle und der Homologationsabteilung von VW.

Fakt ist: die 2te Sitzreihe ist in keinster Art und weise Bestandteil der Crashprüfung des Fahrzeuges.

Was der Oberfachmann "Caddyhood" hier also mehrfach vom Stapel gelassen hat, ist - mal wieder - Schwachsinn der allerfeinsten Sorte! Damit hat er sich ja schon im 205/70R15-auf-Caddy hervorgetan...:rolleyes:

Auch die ABE bleibt vom Ausbau der Sitzbank unbeeindruckt; sie deckt dutzende von Konfigurationen von 1 (!) bis 7 Sitzplätzen ab.

Zurück zum TÜV:

nach Rückfrage bei VW, die für eine schriftliche Stellungnahme an den TÜV Hessen stolze 2 Monate brauchten, erfüllen die vorderen Schrauben keinerlei statische Funktion, sondern sind lediglich als Drehgelenk gedacht, damit die Sitzbank hochgeklappt werden kann.

Die hintere Aufnahme hingegen darf unter keinen Umständen in irgendeiner Art und Weise modifiziert und auch nicht als Zurrpunkt zur Ladungssicherung verwendet werden; sie ist typgeprüft und in der ABE explizit mit Prüfnummer aufgeführt.

Die Bolzen entsprechen Festigkeitsklasse 4.6, das ist per se erstmal nichts "besonderes".

Bei der Planung der Bolzen wurde nun berechnet, welche Festigkeit der -dünnere- Bolzen aufweisen muss, um eine 4.6-Schraube vollwertig ersetzen zu können. Das übernahm ein engagierter aaS vom TÜV Hessen. Letztendlich wurde Material vom Typ 1.7227 42CrMo(S)4 verwendet, Güte 10.9, was nicht notwendig gewesen wäre aber es lag noch rum :D

Das Drehen übernahm eine Schlosserei welche u.A. über eine Zulassung zur "Übertragung von Werkstoffkennzeichen" verfügt, auf die gedrehten Bolzen wurde per Laser eine frei gewählte Typnummer sowie die Werkstoffbezeichnung angebracht, und vom Betrieb wurde die Herstellung dieser Bolzen samt Werkstoffdatenblatt vom Stahlhersteller Thyssen-Krupp bescheinigt.

Damit wird durch den TÜV Hessen eine Änderungsabnahme nach §21 StVZO erfolgen - allerdings erst beim nächsten größeren Umbau (dem selbstgebauten Kuhfänger), da mir 60€ TÜV-Gebühren plus 40€ Genehmigungsbehörde aktuell zu unsinnig sind.

Soviel zu dem Thema "geht nicht", "verboten", etc...:rolleyes:

Zitat:

Kuhfänger

Soviel zu dem Thema "geht nicht", "verboten", etc...:rolleyes:

Geht nicht... ist verboten ;)

Das heißt jetzt "Personenschutzbügel" :D:D:D

Zitat:

@transarena schrieb am 27. Oktober 2014 um 12:48:05 Uhr:

Zitat:

Kuhfänger

Geht nicht... ist verboten ;)

Das heißt jetzt "Personenschutzbügel" :D:D:D

Ist nach wie vor erlaubt und gar kein Problem...

http://up.picr.de/9282045aqp.jpg

Eigenbau-Kuhfänger am Caddy 4motion - abgenommen vom TÜV.

Warum steht dann bei Wikipedia:

"Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen."

Ganz einfach: weil der gezeigte Caddy nicht zur Fahrzeugklasse M1 gehört ;)

Meiner schon...

"Klasse M1:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile)."

Der gezeigte Caddy ist dann wohl LKW ? (N1) ?

Zitat:

@transarena schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:02:33 Uhr:

Der gezeigte Caddy ist dann wohl LKW ?

Der gezeigte Caddy entspricht gar keiner EG-Fahrzeugklasse (er hats nicht so mit Brüsseler Gegängel) sondern ist mit einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis zugelassen (Arbeitsmaschine).

am 9. Januar 2016 um 11:07

Die hintere Aufnahme hingegen darf unter keinen Umständen in irgendeiner Art und Weise modifiziert und auch nicht als Zurrpunkt zur Ladungssicherung verwendet werden; sie ist typgeprüft und in der ABE explizit mit Prüfnummer aufgeführt.

Hallo Leute,

ich bin nicht nur Caddy Virgin sondern auch Forenvirgin...muss erstmal gucken wie ich hier klarkomme und wie das funktioniert mit dem zitieren usw.

Was ich gern wissen würde ist ob der obige Absatz bedeutet dass man die Hörner die nach Ausbau der Sitze aus dem Boden herausgucken auf gar keinen Fall entfernen darf? Bzw, ob man somit also auf gar keinen Fall eine durchgehende Ladefläche ohne Hindernisse hinbekommt? Wenn ja ärgere ich mich ja schon bevor ich das Ding angemeldet habe... vielen Dank für evt. Antworten

Andrea

Hallo Andrea

Herzlich Willkommen im Forum.

Ich habe auch schon die "Hörner" ausgebaut gehabt,

um eine große ebene Ladefläche zu erhalten.

Viktor

Was meint ihr denn mit Hörnern?

 

Meint ihr die alte Aufnahme im Caddy 3 vor-Favelift, oder die aktuelle mit den Stangen?

Ich mein die Alte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Caddy
  6. Caddy 3 & 4
  7. schneller ein und ausbau der rücksitze