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Schmerzengeld -> Wer zahlt

Themenstarteram 19. März 2009 um 1:42

hallo!

bin am dienstag geschädigter in einem unfall geworden...

schuldfrage ist eindeutig geklärt und die sache liegt schon beim anwalt (da ich selbst und andere personen in meinem bekanntenkreis bereits mehrfach probleme mit der vers. des schädigers hatten).....

da ich aufgrund der unfallfolgen schmerzensgeld fordern werde, würde es mich mal interessieren wer für das schmerzensgeld aufkommt.....der unfallverursacher? die privathaftpflicht des unfallverursachers? oder die kfz-haftpflicht des unfallverursachers?

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2009 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Die von mir angegebenen Daten stammen aus den Unterlagen der Versicherung, des Gutachters und der Polizei, die meinem Anwalt vorlagen ! :-)

Wir haben einfach viiiel Glück gehabt! Aussage der anwesenden Polizei und Feuerwehr "... solch einen Unfall ohne Verletzte hatten wir bisher noch nicht ...".

Nee ist klar.

Der Gutachter hat sich die Ladungspapiere angeschaut, den LKW nachgewogen und direkt nen Unfallrekonstruktionsgutachten angefertigt. Das hat dann der Sachbearbeiter der Versicherung, der sicherlich einen Dr. rer. nat. in Physik besitzt wohlwollend überprüft und abgenickt. Das dann noch die Polizei, die sich ja so gut wie kein anderer mit den energetischen Auswirkungen und Materialeigenschaften im Stahlbau auskennt das sagt, macht das ganze schon zu einer unfehlbaren Feststellung...:D

Gruß

Krypton

Achtung dieser Beitrag enthält Ironie...

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am 19. März 2009 um 5:23

Da wäre es interessant zu wissen um was für eine Art Unfall es sich handelt. Nach deiner detaillierten Schilderung kommen da nämlich mehrere Arten in Frage.

Gruß

Frank, der empfiehlt die Qualifikation des Anwalts zu prüfen "falls" dieser deine Frage nicht beantworten konnte. ;)

PS: Gute Besserung

am 19. März 2009 um 6:25

Grundsätzlich ist immer der Verursacher eines Schadenfalles schadenersatzpflichtig.

Und zwar persönlich, die Haftung ist auch summenmässig nicht der Höhe nach begrenzt.

Gegen derartige Schadenersatzansprüche kann man sich versichern bzw. man muss es nach dem Pflichtversicherungsgesetz sogar (im Falle der Kfz-Versicherung).

 

Die Aussage:"Bin Geschädigter in einem Unfall geworden" lässt leider keinerlei Rückschlüsse darauf zu, welche Versicherung des Schädigers hier in Betracht kommt (auch wenn ich z.B. von einem Aufsitzrasenmäher umgemäht werde (man verzeihe mir das Wortspiel), spricht man landläufig von einem Unfall - für diesen Fall käme die PHV des Verursachers in Frage).

 

Wurde der Unfall also mit einem Kfz. verursacht: Kfz-Haftpflicht des verursachenden Fahrzeuges (in diesem Falle Direktanspruch gegen die Versicherung), ansonsten bitte weitere Infos zum Schadenhergang.

am 19. März 2009 um 7:06

Worin liegt der Sinn einer Mandatserteilung, wenn man diese Fragen nicht mit dem Rechtsbeistand bespricht?

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 19. März 2009 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Da wäre es interessant zu wissen um was für eine Art Unfall es sich handelt.

es war ein "typischer auffahrunfall (das hab ich jetzt nicht extra dazugeschrieben, da ich dachte das ihr auch von einem kfz unfall ausgeht :p).....

ich wollte links abbiegen, musste verkehrsbedingt halten und mir ist ein anderer pkw halteben aufgrund von unaufmerksamkeit draufgeknallt.....

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Worin liegt der Sinn einer Mandatserteilung, wenn man diese Fragen nicht mit dem Rechtsbeistand bespricht?

nach dem unfall hatte ich wichtigeres mit dem anwalt zu besprechen als die frage wer für schmerzensgeldansprüche aufkommt.......mir ist nur gestern abend in den sinn gekommen, wer eigentlich das schmerzensgeld zahlt, da das ja ncith unerhebliche summen sein können, und für sowas ruf ich bestimmt nicht um kurz vor 3uhr nachts meinen anwalt an :D :cool:

am 19. März 2009 um 12:30

Würde mich mal interessieren, für was es ein Schmerzensgeld geben sollte? Früher war es ja beliebt, bei jedem Auffahrunfall von einem sog.

"Schleudertrauma" zu sprechen und Forderungen zu stellen. Es ist inzwischen (war mal im TV in der ARD) bewiesen, dass dem i.d.R. nicht so ist. Was mich betrifft, mir ist an einer roten Ampel mal ein 40t-LKW hinten mit ca. 60 -70 kmh reingefahren und hat die S-Klasse bis zur Rücksitzbank gekürzt. Unser Auto stand danach ca. 10 m weiter auf der Kreuzung! Beide vorderen Rücklehnen der Sitze waren durch den Rückschlag verbogen, aber... Schleudertrauma? Nix, absolut nix, dank der Kopfstützen, die auch richtig eingestellt waren! Wir sind beide völlig unbeschadet ausgestiegen!

Aber, wenn es tatsächlich ein Schmerzensgeld geben sollte, dann zahlt natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers!

Themenstarteram 19. März 2009 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Würde mich mal interessieren, für was es ein Schmerzensgeld geben sollte?

u.a. eine nierenprellung und einige andere "blaue flecke".....

am 20. März 2009 um 0:04

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Würde mich mal interessieren, für was es ein Schmerzensgeld geben sollte? Früher war es ja beliebt, bei jedem Auffahrunfall von einem sog.

"Schleudertrauma" zu sprechen und Forderungen zu stellen. Es ist inzwischen (war mal im TV in der ARD) bewiesen, dass dem i.d.R. nicht so ist. Was mich betrifft, mir ist an einer roten Ampel mal ein 40t-LKW hinten mit ca. 60 -70 kmh reingefahren und hat die S-Klasse bis zur Rücksitzbank gekürzt. Unser Auto stand danach ca. 10 m weiter auf der Kreuzung! Beide vorderen Rücklehnen der Sitze waren durch den Rückschlag verbogen, aber... Schleudertrauma? Nix, absolut nix, dank der Kopfstützen, die auch richtig eingestellt waren! Wir sind beide völlig unbeschadet ausgestiegen!

Aber, wenn es tatsächlich ein Schmerzensgeld geben sollte, dann zahlt natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers!

Sorry,

aber grober Unfug den du da schreibst. Deine "Beweise" sind dubiose Studien im Auftrag der Versicherungsindustrie die alle schon dank Funktions-MRTs und anderen neueren Methoden widerlegt sind. Es ist hingegen bewiesen, dass bereits bei geringsten Geschwindigkeiten Verletzungen auftreten. Dies ist auch entsprechend der Rechtsprechung des BGH zu entnehmen.

Außerdem fährt nicht jeder eine S-Klasse. Und auch die sind platt wenn da nen 40t mit 60-70kmh Delta-V reinknallt. Also bitte erst denken, dann schreiben....

Gruß

Krypton

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Was mich betrifft, mir ist an einer roten Ampel mal ein 40t-LKW hinten mit ca. 60 -70 kmh reingefahren und hat die S-Klasse bis zur Rücksitzbank gekürzt.

Nun hör mal auf hier zu übertreiben...........:rolleyes:

 

Wenn der LKW mit 60 bis 70 km/h mit deinem Auto (auch wenn es eine S-Klasse war) kollidiert wäre, würdest du hier nichts mehr schreiben..........

 

Man sollte eigene Laienhafte Schätzungen und Wahrnehmungen nicht als Tatsachen verkaufen. 

 

Gruß

 

Delle

am 20. März 2009 um 15:37

Die von mir angegebenen Daten stammen aus den Unterlagen der Versicherung, des Gutachters und der Polizei, die meinem Anwalt vorlagen ! :-)

Wir haben einfach viiiel Glück gehabt! Aussage der anwesenden Polizei und Feuerwehr "... solch einen Unfall ohne Verletzte hatten wir bisher noch nicht ...".

@  911westie:

DEN 40t zeig mir bitte mal, der innerhalb von 10m bei einer Geschwindikeit von 60km/h zum stehen kommt.

Ich hätte da einen 62Tonner. Der schafft es in 20 Metern von 70 auf 0. :)

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Ich hätte da einen 62Tonner. Der schafft es in 20 Metern von 70 auf 0. :)

Wenn der auf eine S- Klasse fährt bleibt da nicht viel von übrig

am 21. März 2009 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Die von mir angegebenen Daten stammen aus den Unterlagen der Versicherung, des Gutachters und der Polizei, die meinem Anwalt vorlagen ! :-)

Wir haben einfach viiiel Glück gehabt! Aussage der anwesenden Polizei und Feuerwehr "... solch einen Unfall ohne Verletzte hatten wir bisher noch nicht ...".

Nee ist klar.

Der Gutachter hat sich die Ladungspapiere angeschaut, den LKW nachgewogen und direkt nen Unfallrekonstruktionsgutachten angefertigt. Das hat dann der Sachbearbeiter der Versicherung, der sicherlich einen Dr. rer. nat. in Physik besitzt wohlwollend überprüft und abgenickt. Das dann noch die Polizei, die sich ja so gut wie kein anderer mit den energetischen Auswirkungen und Materialeigenschaften im Stahlbau auskennt das sagt, macht das ganze schon zu einer unfehlbaren Feststellung...:D

Gruß

Krypton

Achtung dieser Beitrag enthält Ironie...

am 21. März 2009 um 9:59

Ich suche immer noch die Stelle, wo ich gesagt/geschrieben haben soll, dass der L K W nach 10 m stand !? (Ausfallstrasse, Zubringer zur AB, 3-spurig auf jeder Seite). U n s e r Auto stand nach dem Unfall 10 m weiter auf der Kreuzung!

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