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Scheinwerfer(Vor-)Facelift

Opel Vectra B
Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 22:22

HI.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Umbau von Scheinwerfern gemacht?

Ich habe bei dectane.de die neuen sog. "NeoenEyes" entdeckt. (CCFL-Technik, Standlichtringe als TFL)

Das Problem ist nur, dass es diese Dinger nur für das Vorfacelift-Modell gibt (96-99) und ich einen Facelift habe.

Ist es vielleicht möglich, die Scheinwerfer anzupassen? Hat das schonmal jemand probiert?

mfg

Paddy

Beste Antwort im Thema

Ach du grüne Neune! - Selbst wenn es technisch machbar wäre, würde ich mir mein Auto damit nicht verschandeln.

 

Die Scheinwerfer wurden beim FL gegenüber dem VFL verändert. Hauptmerkmal ist, daß die Blinker nun in den Scheinwerfern integriert sind. Dadurch ergibt sich, daß man SW vom FL zwar in den VFL einbauen kann, aber nicht umgekehrt. Daneben wurden auch die Anschlußstecker geändert, sowie das SW-Glas.

 

Und übrigens: Standlichtringe sind Standlichtringe, TFL ist TFL, und Standlichtringe sind eben nicht TFL!

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Ach du grüne Neune! - Selbst wenn es technisch machbar wäre, würde ich mir mein Auto damit nicht verschandeln.

 

Die Scheinwerfer wurden beim FL gegenüber dem VFL verändert. Hauptmerkmal ist, daß die Blinker nun in den Scheinwerfern integriert sind. Dadurch ergibt sich, daß man SW vom FL zwar in den VFL einbauen kann, aber nicht umgekehrt. Daneben wurden auch die Anschlußstecker geändert, sowie das SW-Glas.

 

Und übrigens: Standlichtringe sind Standlichtringe, TFL ist TFL, und Standlichtringe sind eben nicht TFL!

Hi,

Standlicht in jeglicher Form ist kein TFL-Ersatz ;)

Es ist sogar verboten, während der Fahrt nur das Standlicht zu betreiben... nur in Verbindung mit den Nebelscheinwerfern.

Ganz nebenbei ist das hier eine Bastelei, die jeder Grundlage entbehrt und zugelassen imho auch nicht...

Gruß cocker

@Cocker, auch Standlicht mit Nebelscheinwerfer ist berboten. Nur erlaubt bei Nebel, Regen, Schnee. Ich wurde schon 3x angehalten, weil ich bei Mogen- und Abenddämmerung mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahre. Ebenso bei leichten Regen.

Hallo,

also bei mir waren die Scheinwerfer schon verbaut, als ich das Auto gekauft habe... hab aber nen Vorfacelift. Die Ausleuchtung dieser Scheinwerfer war absolut bescheiden.

Ich denke aber mal, dass die Scheinwerfer von dieser Firma egal ob Facelift oder Vorfacelift absolut identisch sind... nur die Stecker sind anders.

Wie gesagt wirken die von der Verarbeitung ziemlich billig...

Habe jetzt die Angeleyes von der Firma Depo gekauft, diese sind extra für Facelift Vectra´s und von der Verarbeitung und Ausleuchtung um Welten besser!

Hi,

DEPO? Schrott! Hatte ich nach enem Frontcrash bei meinem Vor-Facelift auch verbaut, beidseitig. Musste zweimal reklamieren, weil beim Einstellen in der Werkstatt jeweils der Reflektor nach unten gefallen ist... Irreparabel, nicht einstellbar! Wenigstens war der Verkäufer einsichtig und htte kostenlos umgetauscht, aber angeblich hatten sie mit DEPO noch nie Probleme ... :rolleyes:

Die nachgelieferten Teile waren dann solala... nicht 100%ig, aber der TÜV hats hingenommen.

Hab dann einen der DEPO-Scheinwerfer mal auseinandergebaut... Mann was für ein billiger Asien- oder Polenschrott... nie wieder DEPO.

Gruß cocker

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 20:18

die Ringe sind nicht wirklich "Standlichtringe" die haben sogar eine Zulassung als TFL. Für das eigentliche Standlicht besteht wie im Original eine 5W Glassockelbirne. Ich weiß selber auch, dass es nicht zulässig ist, nur mit Standlicht zu fahren...

Die Frage war einfach nur, ob die Aufhängung der Scheinwerfer von VFL und FL gleich sind. Das Problem, dass die Stecker anders sind kann man ja mittels Adapter lösen. Es geht mir nur darum, ob die VFL-Leuchten in meinen FL passen.

Zitat:

Original geschrieben von HiroPaddy

Es geht mir nur darum, ob die VFL-Leuchten in meinen FL passen.

Optisch : Nein !!

Bauform: ja

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 17:21

Zitat:

Optisch : Nein !!

Bauform: ja

ich will ja auch keine originalen VFL-Leuchten da rein bauen... Ich habe schöne Scheinwerfer ausm Zubehör gefunden, die sind jedoch für die VFL-Modelle ausgeschrieben...

 

Es ist Deine Sache, ob Du Lehrgeld zahlen willst.

Warum frägst Du denn nicht den Verkäufer?

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 17:14

wieso lehrgeld? wie meinst du das?

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von HiroPaddy

.....

Das Problem ist nur, dass es diese Dinger nur für das Vorfacelift-Modell gibt (96-99) und ich einen Facelift habe.

Aus diesem Grund eben. Wie soll Dir denn jemand hier aus dem Forum die Versicherung geben, daß es auch für den VL paßt, wenn es noch niemand versucht hat.

 

Hier ist doch vielmehr der Verkäufer gefragt, der ausdrücklich darauf hinweist, daß die SW nur für den VFL geeignet sind.

 

Wenn du dir son Schrott kaufen willst.

Zitat:

Original geschrieben von HiroPaddy

Ich weiß selber auch, dass es nicht zulässig ist, nur mit Standlicht zu fahren...

Das kommt darauf an, bei schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Nebel) ist es ausdrücklich nicht verboten (Paragraph 17 StVO, Absatz 3: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten).

Nur bei Dunkelheit ist es absolut verboten!

Das Verkehrsvergehen heißt ja:

Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat

Nun könnte man ja auslegen das es so hell war, das man kein Abblendlicht gebraucht hätte. Der Absatz (Nr. 2) in dem geregelt ist, das fahren mit Standlicht verboten ist, bezieht sich auf Paragraph Nr. 1 für die Beleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit.

Themenstarteram 16. Dezember 2012 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von draine

Zitat:

Original geschrieben von HiroPaddy

Ich weiß selber auch, dass es nicht zulässig ist, nur mit Standlicht zu fahren...

Das kommt darauf an, bei schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Nebel) ist es ausdrücklich nicht verboten (Paragraph 17 StVO, Absatz 3: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten).

Nur bei Dunkelheit ist es absolut verboten!

Das Verkehrsvergehen heißt ja:

Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat

Nun könnte man ja auslegen das es so hell war, das man kein Abblendlicht gebraucht hätte. Der Absatz (Nr. 2) in dem geregelt ist, das fahren mit Standlicht verboten ist, bezieht sich auf Paragraph Nr. 1 für die Beleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit.

ist ja schön, dass du dich so toll mit der StVO auskennst, darum geht es hier aber überhaupt nicht!!

Ich wollte einfach nur wissen, ob die halte der scheinwerfer vom VFL und FL gleich sind, mehr nicht.

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