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Scheiben tönung vorne!!!

Themenstarteram 25. August 2005 um 19:48

hi leude,

ich habe vor meine auto dunkel zu machen, da aber hinten und heckscheibe jeder hat will ich meine seitenscheiben vorne auch verdunkeln das problem ist ja dabei das man vorne nur bis zu 30 % verdunkeln darf und die scheiben schon vom werk aus eine dönung haben. Weiss einer von euch wieviel die scheiben vorne schon getönt sind, also fahrer & beifahrer scheibe?

hoffe ihr koennt mir weiterhelfen da Opel mir darueber keine auskunft geben wollte! :(

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23 Antworten

Hier kann man noch bissel was nachlesen: klick

also kommen wir zu den Ergebnis das das Ganze im Prinzip Rechtlich gesehen nicht machbar ist?!

Gut so sei es.

also rechtlich is es in deutschland nicht erlaubt aber nur als randbemerkung mein bekannter hat alle scheiben an seinem c corsa getönt und es hat was allerdings gibts hier natürlich keine probleme wegen eintragung muss ich dazu sagen

am 2. Februar 2010 um 12:32

Also von Front Scheiben Tönen halte Ich persönlich auch nichts!

Aber einen "Keil" wie man ihn so schön nennt ist doch ein kleiner lecker bissen! :)

Gruß

Frontscheibe und fordere Scheiben tönen ist nicht zulässig!!! Kostet dich Bußgeld, Punkte, Versicherungsschutz, Fahrzeugzulassung!!!

das mit den 10% betrifft den Anteil der Fläche der gesamten Frontscheibe wo der obere Rand beklebt werden darf!

Da dieses Forum nicht für ilegale Geschichten ist, kann das der Mod. jetzt schliessen!

Edit: ilegtal Abnahmen nach $19(3)/19(2)StVZO; §21StVZO oder §23FZVO schützen nicht vor Strafverfolgung!

Hier will doch keiner was illegales mach

das nennt man Informations Beschaffung und aus tausch

hmmm, jaja, das selbe gibts hier auch mit Xenons und so. Macht doch da mal ein separates Forum für Showcars ohne Straßenzulassung, da könnt ihr Euch dann austoben. Aber hier sollen sich auch Laien informieren können- und da könnten solche Diskussionen den Eindruck erwecken es gäbe legale Lösungen für Straßenzugelassene Fzg.

Es ist aber eben so, dass bei solchen Geschichten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz weg sind. Wenn man nen Unfall hat, unverschuldet oder nicht, diese Umbauten ursächlichen waren oder nicht- die Versicherungen holen sich ihr Geld wieder und wenns Personenschaden gab, zahlt man ein Leben lang- nur weil die Nase zu schief ist für ne Sonnenbrille...

Also was mich an geht, ich habe kein Interesse an Illegalen Machenschaft, zumindest nicht in soweit, das es mit Strafe geahndet wird und mir die Versicherung n Vogel zeigt. Ich wollt nur wissen warum der ein und andere mit zu vor Diskutiertem herum fährt.

Aber nu is ja alles gesagt.

am 2. Februar 2010 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von Black_Hammer

Hier will doch keiner was illegales mach

das nennt man Informations Beschaffung und aus tausch

Hi,

 

falscher Ansatz;) Es ist im Bereich der Straßenverkehrzulassungsordung nicht erlaubt. Punkt. Jegliche illegale Anleitung in dieser Richtung kann erstens zu Dir nachverfolgt werden(man sollte sich mit dem Internet und seinem Anschluss auskennen) und desweiteren kann der Betreiber dieser Plattform bei einem illegalen Umbau mit im Boot sitzen und ebenfalls haftbar gemacht werden. Ich denke nicht, dass Du soweit gedacht hast;)

 

MfG

globalwalker

MT-Moderator

P.S. Störung der Leichenruhe oder das pushen solch alter Thread wird nach § 168StGB geahndet:(

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