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Scheiben tönen

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 28. Januar 2011 um 11:24

hallo forum

will demnächst meine hinteren Scheiben tönen lassen.

Könnt Ihr mir einen Tipp geben welche Marke und Folientyp

der Werkstönung am ähnlichsten ist?

Fotos von einem W211 Kombi in Silber wären suppi.

Kennt jemand einen guten Scheiben Töner im Raum

Karlsruhe, Speyer oder LU

grüsse vom W 211

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

es ist alles klar geregelt, jedoch muss man die Teile aus allen Bereichen zusammensuchen.

 

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

 

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

 

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

25 weitere Antworten
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25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LIMA797

Zitat:

tatsächlich bis zur A-Säule ? und das ganze OHNE Probleme mit TÜV und Rennleitung ?

Dieter

Ja, bis zur A-Säule!

Es gibt dort einen Zwiespalt, denn keiner weis warum die Rennaufsicht dagegen ist...

1. in den meisten ABEs steht sinngemäss " es können die Scheiben getönt werden die der Fahrer nicht brauch"! Es steht aber nirgens welche Scheiben man braucht!

2. Das es dann zu dunkel ist, was die RL am meisten angibt, ist totaler Quatsch, denn es gibt keine Vorschrift, das man Nachts keine Sonnenbrille beim Fahren tragen darf, die sind alle dunkler!

Das sie alle unwissend sind verlieren sie jede Diskussion.

FS und BFS dürfen nicht foliert werden da sie sonst nicht brechen. Das ist der Grund warum es nicht gestattet ist, nur das weis kaum jemand...

du kannst die vorderen scheiben ja fluten, trotzdem ändert sich nichts daran das es verboten bzw. ne rechtliche grauzone ist. dich wird jeder zweite polizist anhalten und kontrolieren, primär spielt ja nicht das geld eine rolle sondern das man wie ein krimineller behandelt wird. eine tüv-eintragung bedeutet nicht gleich 100% legal und wird im zweifelsfall überprüft und das fahrzeug ggbfs. lahmgelegt.

am 12. Februar 2011 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von LIMA797

Zitat:

tatsächlich bis zur A-Säule ? und das ganze OHNE Probleme mit TÜV und Rennleitung ?

Dieter

Ja, bis zur A-Säule!

Es gibt dort einen Zwiespalt, denn keiner weis warum die Rennaufsicht dagegen ist...

1. in den meisten ABEs steht sinngemäss " es können die Scheiben getönt werden die der Fahrer nicht brauch"! Es steht aber nirgens welche Scheiben man braucht!

2. Das es dann zu dunkel ist, was die RL am meisten angibt, ist totaler Quatsch, denn es gibt keine Vorschrift, das man Nachts keine Sonnenbrille beim Fahren tragen darf, die sind alle dunkler!

Das sie alle unwissend sind verlieren sie jede Diskussion.

FS und BFS dürfen nicht foliert werden da sie sonst nicht brechen. Das ist der Grund warum es nicht gestattet ist, nur das weis kaum jemand...

Dein Wort in Gottes Ohr ! Eine sehr schöne Theorie, aber in der Praxis nicht bußgeldvermeidend. Sowohl Dein Punkt 1, als auch der Punkt 2 ist so nicht haltbar.

Lies Dich mal ein bißchen schlau :

http://www.scheibentoenen.net/?site=own/own&nr=42

Ihr schreibt selbst, das es eine Grauzone ist und diese mache ich mir auch zu Nutze.

Es ist verboten weil die Scheiben nicht mehr im Notfall brechen können, sondern die Scheibensplitter an der Folie haften.

(wie es mit der Flutung der Scheiben funktioniert und wie die Beschaffenheit der Scheiben danach ist kann ich nicht sagen, da ich von diesem Verfahren keine Ahnung habe.)

zum LINK: sehr interessant gemacht. Zum einen ist dies ein LINK einer Folierfirma, zum anderen immer die gleiche Aussage solcher Firmen.

Sie habe es gemacht für Leute die es wollten und als die Leute von der RL angehalten wurden, waren sie ganz klein und sagten das haben die und die gemachte und sagen es gibt keine Probleme.

Im Anschluss daran stand dann die Rennleitung bei den Firmen auf der Matte.

Es gibt/gab duch mal diese transparenten Polien als Splitterschutz!?

In denen stand auch das von jeder Randseite 1cm Abstand gelassen werden muss bei der Beklebung - Grund: die Scheiben müssen brechen können.

Aktuelle WRC Fahrzeuge haben auch Seitenscheibentönung bist kurz (ca 15cm) vor den Aussenspiegeln und circa die Hälte der Frontscheibe!

Was ist mit denen? Diesen Fahrzeuge haben eine Strassenzulassung!

@ LIMA

Okay, da Du es nicht anders willst, mach es und berichte uns von Deiner ersten Begegnung mit der Obrigkeit. Ich prophezeie Dir, dass das kein Jubelreport wird.

Bei getönten Scheiben (20% Lichtfilterung) ist eine Beklebung der vorderen Seitenscheiben, sowie der Frontscheibe immer (!) verboten. Ein Band (auch geklebt) in der Gesamtgröße von höchstens 0,1 qm ist erlaubt, wenn es sich nicht im Sichtfeld befindet (Bandfilter)

Ausserdem muß nach vorne ein Blickwinkel von 180° möglich sein. (Durch maximal 25% lichtabsorbierendes Glas. Die ABE der unlösbar gekennzeichneten Folie ist ständig (!!!) mitzuführen.

Viel Glück !

Hallo zusammen,

es ist alles klar geregelt, jedoch muss man die Teile aus allen Bereichen zusammensuchen.

 

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

 

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

 

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

Wie ich bereits geschrieben habe ! Aber der mit dem Nikotin- / Teerbelag muss ´ne ganz schöne Sau sein :mad:

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

@ LIMA

Okay, da Du es nicht anders willst, mach es und berichte uns von Deiner ersten Begegnung mit der Obrigkeit. Ich prophezeie Dir, dass das kein Jubelreport wird.

Ich will hier nicht provozieren oder ähnliches, nichts liegt mir ferner.

Zum "mach es": Ich pracktiziere es seit knapp 17 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Bei getönten Scheiben (20% Lichtfilterung) ist eine Beklebung der vorderen Seitenscheiben, sowie der Frontscheibe immer (!) verboten. Ein Band (auch geklebt) in der Gesamtgröße von höchstens 0,1 qm ist erlaubt, wenn es sich nicht im Sichtfeld befindet (Bandfilter)

Ausserdem muß nach vorne ein Blickwinkel von 180° möglich sein. (Durch maximal 25% lichtabsorbierendes Glas. Die ABE der unlösbar gekennzeichneten Folie ist ständig (!!!) mitzuführen.

Steht dies so ein einem Gesetzesblatt geschrieben? Wenn ja, bitte zeigen wo man es nachlesen kann.

...Ich bin ja nicht unbelehrbar. Mir geht es nur darum das es mit dr Abdunklung nichts zu tun hat. Wenn es deine obigen Sätze in einem Gesetzesblatt gibt habe ich unrecht.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von LIMA797

Steht dies so ein einem Gesetzesblatt geschrieben? Wenn ja, bitte zeigen wo man es nachlesen kann.

...Ich bin ja nicht unbelehrbar. Mir geht es nur darum das es mit dr Abdunklung nichts zu tun hat. Wenn es deine obigen Sätze in einem Gesetzesblatt gibt habe ich unrecht.

Hier mal einige Auszüge aus dem VkBl.

Zitat:

Verkehrsblatt-Verlautbarung VKBl 1986 S. 306

Abschnitt 3

Der Fahrzeugführer hat einen Abdruck der Bauartgenehmigung für die Folie mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StVZO). Diese Mitführungspflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein vorliegt.

Abschnitt 4

Da Folien in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen sie nur feilgeboten, veräussert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugestellten Prüfzeichen gekennzeichet sind (vgl. §22 a Abs 2 StVZO sowie § 69 a Abs 2 Nr.7 StVZO, §23 StVG)

Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen erlischt nach §19 Abs 2 StVZO die Betriebserlaubnis, wenn an dem betreffenden Fahrzeug eine Folie verwendet wird, die nicht bauartgenehmigt oder für die betreffende Scheibe nicht zugelassen ist oder deren Abnahme - falls eine solche vorgesehen war - nicht erfolgte.

Die Hinweise zur Grössenbeschränkung von Aufklebern auf maximal 0,1 qm und und gleichzeitig maximal 1/4 der Scheibenfläche findet man auf Seite 557 des gleichen VkBl.

 

Die § zur Mindestlichtdurchlässigkeit, "für den Fahrer relavanten Scheiben" usw. findest Du auch im Netz.

Oder soll ich Dir diese auch noch heraussuchen. Wenn Du es möchtest tue ich dies natürlich.

am 1. November 2013 um 14:54

Hi also ich muss meinen Senf jetzt auch mal dazu geben... ein Bekannter von mir hat bei seinem Fahrzeug auch alle Scheiben tönen lassen ( Frontscheibe beide vordere Seitenscheiben sowie die hinteren) !!

 

Er hatte auch Ärger mit der Polizei musste auch strafe zahlen.. dies sah er allerdings nicht ein und fuhr zur Dienststelle um den Sachverhalt genau zu prüfen bzw zu klären... Und dieser Beamte sagte ( und ich war dabei ) das die Polizei nichts machen kann... da die Tönung so ist das der Fahrer rausschauen kann ohne beeinträchtigung und Polizisten können rein schauen wenn se davor stehen sowie konnte dieser Beamte auch durch schauen...

somit war der Mängelschein hinfällig....

Zitat:

Original geschrieben von vwfan87

Hi also ich muss meinen Senf jetzt auch mal dazu geben... ein Bekannter von mir hat bei seinem Fahrzeug auch alle Scheiben tönen lassen ( Frontscheibe beide vordere Seitenscheiben sowie die hinteren) !!

 

Er hatte auch Ärger mit der Polizei musste auch strafe zahlen.. dies sah er allerdings nicht ein und fuhr zur Dienststelle um den Sachverhalt genau zu prüfen bzw zu klären... Und dieser Beamte sagte ( und ich war dabei ) das die Polizei nichts machen kann... da die Tönung so ist das der Fahrer rausschauen kann ohne beeinträchtigung und Polizisten können rein schauen wenn se davor stehen sowie konnte dieser Beamte auch durch schauen...

somit war der Mängelschein hinfällig....

Sorry, was du erzählst ist der größte MÜLL!!!!

Dann war es ein Polizist der einfach keine Ahnung hatte.

Es gibt gesetzliche Bestimmungen die die Lichtdurchlässigkeit anhand eine prozentualen Abtönung regeln.

Selbst eine normal getönte Scheibe ist schon recht nah an dieser gesetzlichen Grenze dran. Wenn du dann noch eine Tönung aufbringst, dann bist du definitiv drüber. Egal wie schwach die Folie ist.

Und wenn das nach deiner Aussage gehen würde! Warum haben die Folien immer nur eine ABG für die hinteren Scheiben???? Die Antwort kennst du sicher selber

Das Schreiben zur Ermittlung des Sichtwinkels war vor über zwanzig Jahren die Grundlage, um bei meinen Fzg die vorderen Seitenscheiben zu tönen / teils zu tönen. Zudem hatte ich auch einmal die vorderen Seitenscheiben " tauchen " lassen, ebenfalls mit Einzelabnahme und Eintragung ( wurde direkt bei Brabus gemacht ). Seit einigen Jahren töne ich vorne nur noch mit hellerer Folie, allerdings werden meine US-Fzg grundsätzlich auch vorne dunkel foliert...sieht da immer gut aus!! Die hier abgebildete E - Klasse wurde vorne als auch hinten mit hellerem Schwarz getönt, díe Heckscheibe gar nicht ( Rollo vorhanden ). Vorne sieht es auf der Abbildung noch heller aus als hinten, liegt wohl am Lichteinfall...ansonsten schaut das Ganze sehr dezent aus.

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