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Schaden nach Privatverkauf

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 16:56

Hallo MT-Gemeinde,

bitte nicht gleich schimpfen oder auf die SuFu hinweisen, mein Anliegen ist etwas spezieller!

Zum Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr 10/12 tropfte aus dem Kunststofftank meiner Aprilia Pegaso BJ. 2004 etwas Benzin.

Daraufhin baute ich den Tank aus und brachte diesen in eine Fachwerkstatt.

Dort wurde der Tank neu verklebt, bezahlt hatte ich knapp 100€.

Den Tank baute ich anschließend wieder an und ließ das Motorrad in der Garage stehen.

Ich bin nachweislich auch nicht wieder mit dem Motorrad gefahren, der Tank war trocken!

Aus Zeitgründen habe ich dann das Motorrad bei mobile inseriert. Ich wies im Angebotstext darauf hin, dass der Tank durch eine Werkstatt neu verklebt wurde.

Vor zwei Tagen war dann der spätere Käufer bei mir und schaute sich das Krad an. Er fuhr 5km Probe und wie waren uns über den Verkauf einig. Während des Anschauens wies ich nochmals auf den geklebten Tank hin - dies war für den Käufer kein Problem.

Ich hatte einen Standardkaufvertrag von mobile.

Aus irgendwelchen Gründen vergaß ich im Kaufvertrag festzuhalten, dass der Tank geklebt wurde :(!

Am heutigen Tag holte er das Krad ab und nach ca. 35km rief mich der Käufer an und teilte mir mit, dass Sprit aus dem Bereich des Tankes rauslaufen würde...

Wie muss ich mich verhalten? Ich bin einehrlicher Mensch, deswegen hatte ich den Mangel auch im Inserat vermerkt.

Ich fühle mich gerade sau-beschissen, dem Käufer wird es nicht besser gehen...

Bitte helft mir!

Beste Antwort im Thema
am 11. Oktober 2013 um 18:03

sachmängelhaftung ausgeschlossen + ehefrau als zeuge = pech für den käufer, gut für dich

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Du kannst Dich zwar schlecht fühlen - eine Verfehlung

Deinerseits kann ich jedoch nicht erkennen. Ob der

ausgebesserte Tank im Vertrag steht oder nicht, ist

grundsätzlich gleichgültig. Du hast mehrfach und sehr

deutlich darauf hingewiesen - irgendeine arglistige

Täuschung wird Dir niemand vorwerfen können.

Um Ansprüche geltend zu machen, müsste der Käufer

eben genau diese Arglist jedoch nachweisen.

Also, bleib locker.

am 11. Oktober 2013 um 17:58

stand im vertrag was von sachmängelhaftung deinerseits?

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 18:01

Danke Woldeo für deine Antwort,

gem. Kaufvertrag wurde ja auch die Sachmangelhaftung ausgeschlossen...

Mein Problem ist jetzt, wenn der Käufer behauptet, dass er gar nix von dem Mangel wusste.

Lediglich meine Ehefrau war anwesend, als ich dem Käufer dies zweimal mitteilte???

Gruß!

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

stand im vertrag was von sachmängelhaftung deinerseits?

War der Vertrag von mobile. Geändert habe ich da nix.

So lautet der Passus: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich

-

ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

am 11. Oktober 2013 um 18:03

sachmängelhaftung ausgeschlossen + ehefrau als zeuge = pech für den käufer, gut für dich

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 18:07

Ich fühle mich wirklich schlecht, weil ich wirklich ein grundehrlicher Mensch bin... Und der Käufer tut mir auch megaleid! Ich hatte auch ehrlich keine bösen Absichten - Bammel habe ich dennoch!

Aber eure beiden Posts beruhigen mich dann doch (etwas ;))!

[

Zitat:

sachmängelhaftung ausgeschlossen + ehefrau als zeuge = pech für den käufer, gut für dich

Das ist sehr kurz gehalten, aber sicherlich richtig! :);)

Zitat:

Original geschrieben von Lars76

Ich fühle mich wirklich schlecht, weil ich wirklich ein grundehrlicher Mensch bin... Und der Käufer tut mir auch megaleid! Ich hatte auch ehrlich keine bösen Absichten - Bammel habe ich dennoch!

Aber eure beiden Posts beruhigen mich dann doch (etwas ;))!

Du musst da wirklich keinen "Bammel" haben.

am 11. Oktober 2013 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Woledo

 

Du musst da wirklich keinen "Bammel" haben.

denk ich auch.

von den hells angels oder den bandidos wird sich wohl keiner für eine aprillia interessieren....

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 18:20

Und der Käufer muss dicke Backen machen?

Das ist ja auch irgendwie 'ne traurige Nummer...

Angenommen es würde hart auf hart kommen, wem würde das Gricht denn glauben? Wenn er die Meinung vertritt, dass er da nichts von wusste?

Er muss dir nachweisen, dass du etwas arglistig verschwiegen hast - das wird ihm kaum gelingen, da du auch noch Zeugen hast. Hast du evtl. noch eine Kopie des Inserats vorliegen, in dem du das angegeben hast? Wenn ja, sollte das als Beweis zusätzlich die Sache wasserdicht machen.

Und selbst wenn der Verkäufer keinen Zeugen hätte, so müsste

der Käufer ihm die Arglist immer noch n a c h w e i s e n .

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 19:00

Ja, eine Kopie des Inserats habe ich noch... Gott sei Dank!

Also, alles bestens!

Schönes Wochenende noch!

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