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Schaden Anhänger

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 13:54

hallo

ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen!

Ich habe mir für einen Umzug einen Anhänger ausgeliehen.

Blöderweise bin ich mit dem Auto beim Rangieren wegen dem Eis etwas seitlich abgerutscht, so dass sich der Anhänger dann gedreht hat, so dass er gegen ein parkendes Auto gestoßen ist. Am Auto ist jetzt am Kotflügel eine Beule und der Spiegel beschädigt und am Anhänger ist die Lichthalterung verbogen, Kratzer und auch die Plane vom Anhänger ist an den Schlaufen eingerissen (da hat sich der Autospiegel verhackt)

Ich habe jetzt nachgesehen, der Anhänger ist laut dem Vermietzettel versichert mit Teilkasko 150 Euro SB und Haftpflicht.

Wer muss denn jetzt den Schaden am Anhänger und an dem geparkten Auto zahlen??

 

Bei meinem letzten Umzug hatte ich einen Sprinter gemietet, mit 150 Euro SB oder so, da wärs mir klar, dass ich 150 Euro hätte zahlen müssen und gut ists, aber wie ist das hier?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

Sabine deine Versicherung ist da total draußen, die muss nichts zahlen!

Das ist leider nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ist zuständig, die des Anhängers nur wenn dieser NICHT angehängt ist.

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erstmal deckt die Haftpflicht des Anhängers den Schaden des anderen Fahrzeugs ab, dann musst du dir mit dem Vermieter einig werden, wie der Schaden am Anhänger geregelt wird da es keine Vollkasko gibt, schaue einfach mal dafür in den Mietvertrag!

am 30. Januar 2011 um 13:59

Der verursachte Schaden geht auf das Konto der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. (Immer so, wenn er am Haken hing).

Den Schaden am Anhänger zahlst du, wenn der Vermieter keine Vollkasko abgeschlossen hat.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 14:01

zahlt meine Auto-Haftpflicht (Zugfahrzeug) denn nicht auch den Schaden am Anhänger?

Ganz so einfach ist es nicht.

 

War der Anhänger am Zugfahrzeug angehängt ist das Zugfahrzeug in der Haftung und dessen Versicherung kommt für den Fremdschaden auf.

 

Hat beim rangieren der Anhänger einen Schaden verursacht, ist dessen Versicherung zuständig.

@situ

ist das echt so? Wäre die Haftpflicht vom Anh. dann nur drin wenn der ohne Zugfahrzeug an der Straße steht, auf diese rollt und dann einen Schaden verursacht?

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

zahlt meine Auto-Haftpflicht (Zugfahrzeug) denn nicht auch den Schaden am Anhänger?

nein das wird sie mit Sicherheit nicht machen!

am 30. Januar 2011 um 14:03

Hups - übersehen; könnte bei Fremdanhänger vielleicht so sein? Keine Ahnung - da gibt es Experten hier. Wollte nur die Haftplicht richtig stellen.

Die Haftpflichtversicherung des Anhängers tritt nur ein, wenn du abgehängt einen Schaden damit verursachst (ungesichert abstellst, beim Rangieren von Hand einen Schaden verursachst etc). Deswegen kostet sie auch nur um die 10 EUR/Jahr.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 14:05

ja also der Anhänger war am Auto angehängt.

Ja, dass meine Auto Haftpflicht dann zuständig ist und nicht die des Anhängers ist mir nun klar.

Aber zahlt meine KFT Haftpflicht nicht auch den Schaden am geliehenen Anhänger?

Ich würde sagen, Anh. zahlt den Schaden am Gegner, der TE den Schaden am Anhänger aus eigener Tasche oder eher garnicht, mein Gott dafür hat der Vermieter ja auch Geld bekommen für die Vermietung oder???^^

Sabine deine Versicherung ist da total draußen, die muss nichts zahlen!

am 30. Januar 2011 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Anh. zahlt den Schaden !

Wenn "Anh" = Halter des Zugfahrzeuges bzw. dessen Versicherung ist, dann stimmts. Schau in den Versicherungsbedingungen deines Autos nach - Kapitel "Haftpflichtversicherung, 1. Paragraph a, "Versicherungsumfang bei Anhängern".

Ich kenne keine Vermietung, welche die Mietsache beschädigt zurück nimmt. DAFÜR zahlt man die Miete nicht.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 14:10

danke schon mal für die Kommentare!

Ja also Situ hat recht, in den Bedingungen steht, das der Ausleiher für Beschädigungen haftet, die über normalen Verschleiß hinausgehen ;-(

Warscheinlich sind die auch nicht so kulant, ich bin kein Stammkunde oder so, hab das erste mal was ausgeliehen dort

@situ

meinst du echt wenn ich einen Anhänger habe, damit rangiere und einen Schaden verursache, dass dann die Prozente vom Zugfahrzeug steigen, kann ich irgendwie schwer glauben!

Das mit dem Schaden am Anhänger, jo den sollte man schon selber zahlen, da man den ja kaputt gemacht hat, das ist klar.

am 30. Januar 2011 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

@situ meinst du echt wenn ich einen Anhänger habe, damit rangiere und einen Schaden verursache, dass dann die Prozente vom Zugfahrzeug steigen,

Leider glaube ich das nicht nur, sondern weiß es. 100 pro! Man muss es aber niemandem glauben - besser selber nachlesen! Wo, schrieb ich doch schon.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

Sabine deine Versicherung ist da total draußen, die muss nichts zahlen!

Das ist leider nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ist zuständig, die des Anhängers nur wenn dieser NICHT angehängt ist.

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