Schaden am Zaun, angeblich Schuld
Hallo,
heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.
Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.
Dafür meinen Respekt.
154 Antworten
Ach zille1976, komm doch mal von deinem hohen Ross wieder runter und versuch ein wenig sachlich zu bleiben, falls du dazu überhaupt in der Lage bist. Dass du immer nur "dagegen" bist, nervt. Auch dein Versuch, dir unliebsamen Usern den Mund zu verbieten, ist derart kindlich, dass es ebenfalls langsam nervt.
Ein Hausmeister hat normalerweise einen technischen Beruf gelernt und ist in der Lage, einen solchen Austausch fachgerecht zu erledigen. Wie du da auf den Vergleich mit einer Altenpflegerin und einer Kfz-Reparatur kommst, erschließt sich wohl nur dir.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Februar 2017 um 17:57:40 Uhr:
Ein Hausmeister hat normalerweise einen technischen Beruf gelernt und ist in der Lage, einen solchen Austausch fachgerecht zu erledigen. Wie du da auf den Vergleich mit einer Altenpflegerin und einer Kfz-Reparatur kommst, erschließt sich wohl nur dir.
Du kapierst es einfach nicht.
Es spielt keine Rolle ob euer Hausmeister einen technischen Beruf gelernt hat oder ob er auf einem Zaunelement und Butterbrotpapier die Zauberflöte flöten kann.
Der Eigentümer hat anrecht auf eine fachgerechte Instandsetzung. Und das ist nunmal nicht der Hausmeister, sonder ein Fachbetrieb.
Wenn es nach Zille geht, wird für jede noch so kleine Tätigkeit eine Fach- Firma beauftragt. Dann frage ich mich aber ganz besorgt, wozu dann der Hausmeister angestellt ist ?
Es geht hier um ein kleines Stück Zaunfeld, welches man ohne Spezialkenntnisse auch selber wechseln kann. Bleib mal auf dem Teppich.
Nein, es geht um einen Schaden der jemandem zugefügt wurde.
Dieser jemand hat Anspruch auf eine fachgerechte Instandsetzung. Und das ist nunmal nicht der Hausmeister.
Du brimgst dein Auto nach einem Unfall doch auch in eine Autowerkstatt und nicht zum Flugzeugmodellbauer.
PS: Was passiert, wenn der Superhausmeister den Zaun nicht richtig befestigt, weil er eben doch nicht so viel Ahnung hat wie gedacht?
Der kippt dann beim nächsten Sturm auf die parkenden Autos. Und wer übernimmt dann die Haftung? Die Fachfirma? Ach ne, die hat man sich ja gespart.
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Der Vermieter wird nicht die Eigenreparatur durch den Mieter oder dessen Kumpel akzeptieren müssen. TE, du kannst es ihm anbieten (ich kann's nur wiederholen: wenn die Spurenauswertung deine Schuld ergibt!), aber er wird mit Recht ablehnen können.
Hausmeister wäre aber auf jeden Fall denkbar - falls er tatsächlich billiger als die Fachfirma ist. Das kann die Hausverwaltung angesichts des Vertrags mit dem Hausmeister leicht feststellen. Es handelt sich hier um einen modularen Zaun aus Standardteilen. Ein neues Zaunfeld einsetzen kann von jedem qualifizierten Hausmeister fachgerecht erledigt werden, dazu muss kein Zaunbaumeister erscheinen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. Februar 2017 um 18:49:32 Uhr:
Hausmeister wäre aber auf jeden Fall denkbar - falls er tatsächlich billiger als die Fachfirma ist. Das kann die Hausverwaltung angesichts des Vertrags mit dem Hausmeister leicht feststellen. Es handelt sich hier um einen modularen Zaun aus Standardteilen. Ein neues Zaunfeld einsetzen kann von jedem qualifizierten Hausmeister fachgerecht erledigt werden, dazu muss kein Zaunbaumeister erscheinen.
Was bitte ist ein qualifizierter Hausmeister? Ist Hausmeister Lehrberuf bei der HWK? Ist dieser qualifiziert ein gelockertes Fundament zu erkennen? Wer übernimmt die Haftung für Folgeschäden?
Der Geschädigte wird es entscheiden, ob er eine Fachfirma damit beauftragen will oder ob er es seinem Hauswart oder der Regieleistung des TE zutraut. Den Anspruch auf eine Fachfirma muss man ihm allerdings zubilligen. Genauso den Anspruch auf Geld in entsprechender Höhe, wenn ihm das lieber ist. Ist halt so. 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 18:56:08 Uhr:
Was bitte ist ein qualifizierter Hausmeister?
Guckst du zum Beispiel hier:
https://berufenet.arbeitsagentur.de/.../index?...Zitat:
Ist Hausmeister Lehrberuf bei der HWK?
Hat keiner behauptet. Merke: "ausgebildet" und "qualifiziert" sind unterschiedliche Wörter.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 18:56:08 Uhr:
Was bitte ist ein qualifizierter Hausmeister? Ist Hausmeister Lehrberuf bei der HWK? Ist dieser qualifiziert ein gelockertes Fundament zu erkennen? Wer übernimmt die Haftung für Folgeschäden?
Und Zaunbauer wird von der IHK angeboten ?
Nur so nebenbei: Das, was ich seit 25 Jahren beruflich mache, war damals auch keine Ausbildungsrichtung.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. Februar 2017 um 19:08:28 Uhr:
Guckst du zum Beispiel hier: https://berufenet.arbeitsagentur.de/.../index?...Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 18:56:08 Uhr:
Was bitte ist ein qualifizierter Hausmeister?
Die PDF liest sich son bisschen nach Hilfsarbeiter 😉
Darf Stühle schieben, Streugut kaufen und abrechnen, usw.
Den Anspruch auf eine Fachfirma muss man ihm allerdings zubilligen. Genauso den Anspruch auf Geld in entsprechender Höhe, wenn ihm das lieber ist. Ist halt so. 😉
Sorry, seh ich anders. Mir hat mal vor Jahren nen Sattelzug beim rangieren meinen Kotflügel verbeult. Schaden rund 1400DM. Bekommen hab ich von der Versicherung ca. 50%. Die restlichen 50% hätte ich nur erhalten, wenn ich den Nachweis erbracht hätte, dass mein Töff-Töff zwecks dieser Reparatur ne FACHWERKSTATT von innen gesehen hätte. Hat es aber nicht 😉 . Nen bisschen Spachtelmasse und Lack und gut wars für mich. Dumm wärs für mich nur gewesen, wenn die eigenregie mir teurer gekommen wäre, als die ausgezahlten rund 700DM. Denn ohne Nachweis keine Kohle 😉
Da haben wirs: Hausmeister sind eigentlich nur bessere Straßenkehrer. Dumm wie Brot und bekommen keinen Nagel in die Wand. Zum Glühlampenwechsel muss der einen konzessionierten Elektriker rufen, weil es der Hausmeister fachlich nicht drauf hat.
Mal ehrlich: Das Stück Zaun bekommt man mit 40° Fieber hin. Er soll ja keine Löwen und anderes Grossgetier abhalten.
Es ist allerdings richtig, dass der Eigentümer das nicht unbedingt akzeptieren muss.
Es steht wirklich jedem frei, sich über den Tisch holen zu lassen. 😉
Den nfa-Abzug beim Zaunfeldmaterial wird der Eigentümer verschmerzen können. Evtl. 10,- €. 🙄
Zitat:
@Martruckus schrieb am 20. Februar 2017 um 19:24:56 Uhr:
Bekommen hab ich von der Versicherung ca. 50%. Die restlichen 50% hätte ich nur erhalten, wenn ich den Nachweis erbracht hätte, dass mein Töff-Töff zwecks dieser Reparatur ne FACHWERKSTATT von innen gesehen hätte. Hat es aber nicht 😉
1. Hat das ja nichts mit dem Anspruch auf eine fachgerechte Instandsetzung zu tun. Du hast als Geschädigter für dich entschieden fiktiv abzurechnen. Das kann die Hausverwaltung ja auch tun, ujd trotzdem den Hausmeister hinterher ran schicken. Aber deine Geschichte bestätigt ja Paules Aussage. Du hättest in eine Fachwerkstatt gehen können und hättest dann 1400 ersetzt bekommen.
2. Ohne jetzt die genauen Hintergründe deines Falles zu kennen, vermute ich mal du bist damals über den Tisch gezogen worden.