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SAAB Deutschland Erfahrungen bei Problemen mit Vertragshändlern=> Erfahrungen??

Themenstarteram 13. März 2004 um 23:04

So liebe Fangemeinde,

ich wollte mal euren Rat hören zu vorliegendem Fall:

Ich habe mir vor 2,5 Jahren einen gebrauchten SAAB 9 5 SE 2,0l eco turbo gekauft und diesen vor Kauf bei der SAAB Werkstatt vorgeführt ,wo er immer vom "Altbesitzer" gewartet worden war.

Aussage: "Bei dem können Sie nicht´s falsch machen".

Stimmt eigentlich auch, zumal ich gleich eine 2 Jahres Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hatte!

Gekauft und eigentlich sehr Zufrieden mir dem Fahrzeug gewesen.Das Auto an sich ist auch nicht verkehrt!

Allerdings hat sich nach dem ersten Servicebesuch rausgestellt, das die Arbeiten nicht zu meiner Zufriedenheit beseitigt wurden.

Abgesehen vom normalen Service, hatte ich jedesmal bei Abgabe des Fahrzeuges mit dem Meister (oder besser mit den MEISTERN, da es laufend andere waren!) alle einzelnen Sachen durchgesprochen und schriftlich eingereicht.

Jedesmal habe ich auf die bestehende Garantie hingewiesen und darauf "bestanden", das fehlerhafte Teile (oder auftretende Mängel) ausgetauscht werden sollen, solange die Garantie noch besteht...

Wie ich aber feststellen mußte, wurden die Sachen nicht wirklich behoben, sondern ich wurde "hingetröstet" ( im nachhinein muß ich sagen,..wie doof war ich eigentlich..)...nach dem Motto: "Fahren Sie erst mal, wir haben das und das gemacht,..sollte es nicht besser sein, kommen sie nochmal vorbei oder wir machen es beim nächsten mal gleich mit".

Nun gut, nach dem ersten Besuch der Werkstatt wird man dabei ja auch eigentlich nicht Mißtrauisch, jedoch hat sich gezeigt,das die dort arbeitenden Mechaniker entweder ihr Handwerk nicht verstehen oder man kein Interesse hatte sich großartig für meine Belange einzusetzen.

Nun muß ich gestehen, das ich ein recht pennibler Autofahrer und SAAB- besitzer bin, der irgendwie das "Talent" hat, viele Kleinigkeiten zu bemerken und diese sowie auftauchende störende "Geräusche" gerne abgestellet haben möchte.

lange Rede , kurzer Sinn,.....auch bein nächsten und übernächsten Werkstattbesuch wurden die Mängel nicht beseitigt und durch ein Hinhaltemannöver seitens der werksattt hat man s geschaft, das die Gebrauchtwagengarantie nun schon abgelaufen ist und eine Abrechnung über die Versicherung nicht mehr möglich ist.

Kurioser Weise hat man sich aber jetzt bereit erklärt, die von mit bemängelten "Sachen" -bei Erteilung eines Werkstattauftrages- gerne bereit wäre abzustellen.

Irgendwie komme ich mich echt verarscht vor!

Ein wirkliches Interessed er Werkstatt an der Behebung der Mängel im Kundeninteresse kann ICH nicht feststellen. Auch ein Treffen mit dem Geschäftsführer konnte keine Befriedigende Klärung und vor allem Behebung der Sachlage bringen.

Stellungnahme des Geschäftführeres bzw. des Firmeninhabers:" Tja, da wir nie eine Arbeit an den teilen ausgeführt haben, können wir auch keine Garantie oder Kulanz dafür jetzt übernehmen".

Komisch ist nur, das Fehler, die die Werkstatt -angeblich-nie finden konnte, aber definitiv, wiederholbar beweisbar sind, nun auf einmal doch reperabel sind,..bei Erteilung eines Auftrages.

Jedesmal wenn ich mein Wagen abgeholt habe vom Service war es im schlechteren Zustand als vorher,

z.Bsp.:

- verschmiertes (Dreck Mechanikerfinger) auf dem Armaturenbrett

- von SAAb werkstatt gereinigt und nun verkratzt!

- Kupferpaste auf Innenaustattung und Felgen (obwohl nach SAAB Deutschland Werkstattvorgabe KEINE Kupferpaste am fahrwek verwendet werden darf)

- 5Km nach Service, Ansteigen der Kühlwassertemperatur=>Motor "übergekocht", da sich später herausgestellt hat, das bei Motorwartungsarbeiten vergessen wurde, die ! beiden Motorkühler" wieder anzuschließen!=> Kein Abschleppwagen gestellt oder vermittelt, "eigene Anreise"

- lenkungsspiel=> Aussagen des Meisters, wir haben da mal die Lenksäüle geschmiert MÜßTE jetzt weg sein=> war aber nicht...wieder hingebracht und gleiche Aussage erhalten,..nur diesmal vone inem anderen Meister

- Wisch -Waschanlagebehälter leckt..Repeariert..und nun Waschanlage ohne Spritzfunktion

- Bordbuch verschwunden und auf nachfregen

bei der Werkstatt auf einmal wieder aufgetaucht!

.

.

Ich könnte gut und gerne noch eine halbe Stunde weitere solchers Sachen und "angenehmer Sachen" anführen....spare ich mir aber, da ich denke die "Sachlage" ist eindeutig.

Alles in allem, nicht gerade mit Ruhm bekleckert!

Nun meine Frage:

Eigentlich möchte ich mich nicht mehr an den Vertragshändler wenden, da dieser irgendwie )wie oben zu sehen) nicht an einer kundenfreundlichen Lösung interessiert ist.

Nun kam in mir die Frage auf, ob man bei SAAB DEUTSCHALND vielleicht auf offenen Ohren stößt und die meinerseits mehrfach angeführten Mängel durch eine andere Vertragswerksatt beheben (auf Kosten von Saab) läßt.

Wie Kulant ist SAAB denn bei solchen Sachen?

Einen privaten Prozeß gegen die Werkstatt würde ich nur u ngerne führen, da die Beweislage im nachhinein auch nicht gerade einfach wird ( die angefragten Arbeitsmappen zu meinem Fahrzeug wurden mir zwar versprochen, aber auf die Zusendung warte ich immer noch) .

Hat denn der eine oder andere von Euch sich mal wegen mangelnder Fahrzeugwartung bzw. Unfähigkeit der Werkstatt an SAAB D gewandt und welche Info habt Ihr bekommen.

Ein versuch wäre es wert,..nur wenn man weiß wie SAAB sich zu solchen Sachen stellt, könnte man ja sein Schreiben betreffend "aufsetzen"(freundlich, verärgert, Stellung von Forderungen nach abstellen der Mängel,etc...).

ich habe jedenfalls die Faxen dicke, und bin echt wütend und will endlich, das alles zu meiner Zufriedenheit beseitigt wird.

Besteht irgendwie Aussicht auf Erfolg?

Also, an alle SAAB´ler,..habt Ihr Tipps, ANsprechparten bei SAAB D oder könnt mir sonst irgendwie eine Hilfestellung geben.

DAnke für Eure geposteten Beiträge

Gruß aus Berlin

Konstantin

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29 Antworten

Zu dr. Jan:

Unser Händler hat vorsorglich kurz vor Ende der verlängerten Garantie (3 Jahre mit Anschluss) noch einen Haufen Teile gewechselt, darunter Stoßdämpfer, Motorstirndeckeldichtung (was wohl sonst einige Tausender kostet, da der Motor ganz raus muss) und noch zwei Sachen, die ich vergessen habe. Erst dachte ich, der Händler stößt sich ein wenig gesund, da das alles über Garantie abgewickelt wurde. Unser 95 2.0t läuft aber jetzt im 5. Jahr ohne Probleme, allerdings erst bei 80.000 km. Durch das Tuning auf 192PS und das damit verbundene höhere Ausdrehen, sowie den höheren Gasdurchsatz bei Volllast (bei dem Kit werden neben dem Steuergerät auch die Einspritzdüsen getauscht) ist unser Turbolader mit Sicherheit höher belastet als beim Basis 150PS. Ich bin aber schon öfter mal halbstundenweise mit dem Fuß in der Ölwanne gefahren, was 248 km/h auf der Uhr bedeutet.

Bisher läuft der Motor ohne Murren. Was man allerdings auf keinen Fall tun sollte, ist abgasturbogeladene Motoren nach einer Vollgaspartie auf dem Parkplatz auszuschalten! Das vertragen Turbolader gar nicht, da die Ölkühlung wegfällt und der Lader innen sehr hohe Temperaturen erreicht.

Vielleicht hatte Dein Wagen einfach einen Materialfeher?

Nicht vergessen sollte man, dass die deutschen Hersteller die !Garantie! alle auf ein halbes Jahre eingedampft haben und danach nur die gesetzliche Sachmängelhaftung greift. Das wissen die allermeisten nicht.

Die Maßnahme hängt mit der EU-Freigabe der Werkstätten zusammen und zwingt die Hersteller zur Garantieleistung, egal wo der Wagen gewartet wurde. So hat man die echte Werksgarantie auf die gesetzlichen 6 Monate zurückgeschraubt. Nur in dieser Zeit garantiert der Hersteller, dass der Wagen störungsfrei funktioniert. In der Sachmängel-gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der fragliche Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand! Das ist ganz etwas anderes als eine Garantie! Da werden viele Kunden noch lange Gesichter machen.

Ich möchte nicht nach 6 Monaten und 1 Tag bei Daimler oder BMW auf der Matte stehen, weil die Stoßdämpfer der Heckklappe den Kofferraumdeckel nicht mehr halten, eine Innenleuchte durchgebrannt ist oder die Kontrollleuchten nicht vorhandene Fehler melden. Alles Mängel, die bei der Auslieferung garantiert noch nicht auftraten, sonst hätte man sie ja gleich beseitigen lassen.

Einem Berliner Taxifahrer hat man im ersten Jahr nach dem Kauf für so eine Fehleranalyse einen dreistelligen EURObetrag abgeknöpft. Der schäumte noch, als er mir die Geschichte erzählte.

Auch wenn SAAB importeurseitig nicht mehr so kulant ist wie in den Neunzigern und die Kunden jeweils an die Händler zurückverweist wenn es Probleme gibt, hole ich lieber wieder einen 95 und habe die ersten drei Jahre Ruhe, bzw. lasse kurz vor Garantieende noch mal alle Nicht-Verschleißteile tauschen, die demnächst ausfallen könnten.

Grüße

am 27. April 2004 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Hötzel

Nicht vergessen sollte man, dass die deutschen Hersteller die !Garantie! alle auf ein halbes Jahre eingedampft haben und danach nur die gesetzliche Sachmängelhaftung greift. Das wissen die allermeisten nicht.

Die Maßnahme hängt mit der EU-Freigabe der Werkstätten zusammen und zwingt die Hersteller zur Garantieleistung, egal wo der Wagen gewartet wurde. So hat man die echte Werksgarantie auf die gesetzlichen 6 Monate zurückgeschraubt. Nur in dieser Zeit garantiert der Hersteller, dass der Wagen störungsfrei funktioniert. In der Sachmängel-gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der fragliche Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand! Das ist ganz etwas anderes als eine Garantie! Da werden viele Kunden noch lange Gesichter machen.

Ich möchte nicht nach 6 Monaten und 1 Tag bei Daimler oder BMW auf der Matte stehen, weil die Stoßdämpfer der Heckklappe den Kofferraumdeckel nicht mehr halten, eine Innenleuchte durchgebrannt ist oder die Kontrollleuchten nicht vorhandene Fehler melden. Alles Mängel, die bei der Auslieferung garantiert noch nicht auftraten, sonst hätte man sie ja gleich beseitigen lassen.

Einem Berliner Taxifahrer hat man im ersten Jahr nach dem Kauf für so eine Fehleranalyse einen dreistelligen EURObetrag abgeknöpft. Der schäumte noch, als er mir die Geschichte erzählte.

Auch wenn SAAB importeurseitig nicht mehr so kulant ist wie in den Neunzigern und die Kunden jeweils an die Händler zurückverweist wenn es Probleme gibt, hole ich lieber wieder einen 95 und habe die ersten drei Jahre Ruhe, bzw. lasse kurz vor Garantieende noch mal alle Nicht-Verschleißteile tauschen, die demnächst ausfallen könnten.

Grüße

Das ist so nicht richtig:

Aufgrund einer EU-Richtlinie mußte auch der deutsche Gesetzgeber das Kaufgewährleistungsrecht anpassen. Alle Verkäufer (nicht Hersteller und erst recht nicht nur die ausländischen) sind verpflichtet, die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln - wie es im Gesetz formuliert ist - zu verschaffen und haften dafür 2 Jahre (kein Eindampfen auf 6 Monate). Eine Verkürzung der Gewährleistungspflicht ist nicht möglich.

Während der ersten 6 Monate besteht z u s ä t z l i c h eine Beweislastumkehr. Es wird in dieser Zeit vermutet, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag; der Verkäufer muß den Gegenbeweis führen. Während der letzten 1 1/2 Jahre muß der Käufer beweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Weil nur der jeweilige Verkäufer gesetzlich für die Freiheit von Sachmängeln einstehen muß, ist eben nicht jeder Vertragshändler zur Ausführung von Gewährleistungsarbeiten gesetzlich verpflichtet.

Schon nach altem Recht stand es jedem Hersteller frei, neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie zu übernehmen. In der Ausgestaltung war und ist der Hersteller frei, er durfte und darf nur nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte einschränken.

Die meisten Herstellergarantien waren und sind bloße Verlängerungen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Dies gilt z.B. für die Saab-Protection ab dem 1.1.2002. Ganz wenige Hersteller übernehmen für bestimmte Teile eine sogenannte Haltbarkeitsgarantie, kommen also für Mängel auf, die im Garantiezeitraum auftreten, auch wenn diese noch nicht bei Übergabe vorliegen. In diesem Zusammenhang ist übrigens zwischen Mangel und Mangelerscheinung zu unterscheiden. Es ist durchaus möglich, dass z.B. ein Turbolader schon bei Übergabe einen Lagerschaden hat, dieser sich aber erst nach Jahren durch Ausfall des Turboladers zeigt.

Unabhängig von der Ausgestaltung Deiner Saab-Garantie möchte ich Deine Ausführungen zur Austauschfreudigkeit Deines Saab-Händlers in das Reich der Fabel verweisen. Es dürfte keinen Händler geben, der für einige 1000 € kurz vor Garantieablauf Verschleißteile tauscht, dies gegenüber dem Garantiegeber (Saab Deutschland GmbH) als Garantiefall vortäuscht und damit die fristlose Kündigung seines Vertragshändlervertrages riskiert.

@ Advokat

Gerade aber wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wird es für den Kunden mit der Beweisführung sehr schwierig, wenn ein Schaden nach den 6 Monaten eintritt und keine Herstellergarantie mehr besteht.

Ich denke das hat Hötzel gemeint wenn ich ihn richtig verstehe ....

in österreich ist die rechtssituation ähnlich.

24 monate gesetzliche gewährleistung (bei beweislastumkehr für die ersten 6 monate)

garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben wird aber in österreich von allen herstellern inkl. porsche (mit ausnahme der vw/audi/seat/scoda etc. gruppe seit 1.1.2004) zugesichert, und zwar im ausmaß von ca. 24-48 monaten. meist sind die verschleisteile von der garantie ausgeschlossen.

liste dazu auf http://www.oeamtc.at/.../garantieerhebung_12-2003.pdf

Zu Advokat:

ich schrieb, dass der Händler "einen Haufen Teile gewechselt hat"... und dass ich im Wiederholungsfalle vor Ablauf der nächsten Garantie alle "!Nicht-Verschleißteile! wechseln lassen würde, die demnächst ausfallen könnten." Natürlich wechselt kein Händler Verschleißteile kostenlos aus.

Grüße

Problem mit Werkstatt

 

Hallo,

meine beiden SAAB´s werden beim SAAB Zentrum Aachen gewartet. Ich kann mich nicht beschweren.

Das Saab Zentrum ist zwar nur eine Abteilung eines Opelhändlers, aber der Werkstattmeister ist von einem SAAB Händler der vor einigen Jahren dicht gemacht hat rübergewechselt.

Bei meinem 9-5 Bj. 07/98 ist vor einem halben Jahr das defekte SID gewechselt worden. Ich habe, obwohl mein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schon 5 Jahre alt war, 50 % des Listenpreises ersetzt bekommen. Allerdings fahren mein Vater und einer meiner Brüder auch SAAB. Das mag den Händler dazu bewegen etwas aufmerksamer zu sein.

Bis dann

Saabisti

 

SAAB 9-5 SE 2,0 t Bj. 1998

SAAB 9-3 SE Cabrio 2,0 t Bj. 1999

Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss hierbei bei Übergabe der Sache vorliegen; jedoch kann man bei späteren Defekten oft davon ausgehen, dass dieser auf einem schon bei der Übergabe im Keim angelegten Defekt beruht (so genannte Keimtheorie). Dem entspricht auch die Beweislastverteilung im Kaufrecht in den ersten 6 Monaten.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren für Neu- und einem Jahr für Gebrauchtwaren zwingend.

Der Verbrauchsgüterkauf ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts. Er im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 474 ff. geregelt. Die Vorschriften sind im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in das Gesetz eingefügt worden, um die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der Europäischen Union (EG-RL 99/44) fristgerecht in nationales Recht umzusetzen.

Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer. Die Rechtsfolgen des Verbrauchsgüterkaufs bestehen zunächst darin, dass bestimmte allgemeine Regelungen des Kaufrechts keine Anwendung finden. Es sind dies:

 

die Haftungsbeschränkung bei öffentlicher Versteigerung (§ 445 BGB) und

der Gefahrübergang auf den Käufer bereit durch Absendung beim Versendungskauf (§ 447 BGB).

Darüber hinaus sind beim Verbrauchsgüterkauf alle vor Mitteilung eines Mangels der Kaufsache getroffenen Vereinbarungen über die Haftung des Verkäufers für die Mangelfreiheit der Kaufsache unwirksam, soweit die Vereinbarung zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts abweicht (§ 475 Abs. 1 BGB). In der Praxis hat dies besondere Bedeutung beim privaten Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Autohändler. Der früher mögliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.

Beim Verbrauchsgüterkauf kann weiter die Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht wirksam auf weniger als zwei Jahre bei neuen Sachen und auf weniger als ein Jahr bei gebrauchten Sachen vereinbart werden (§ 475 Abs. 2 BGB).

Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.

Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.

Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies bilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.

In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

Viel geschrieben, macht aber wohl den ein oder anderen mal etwas schlauer.............

Hallo,

ist auch korrekt soweit. Hast Du das alles gerade selbst erdichtet, oder war das "cut and paste"?

Gruss,

Philip

Hey Hey....erdichtet?

alles hochoffiziell :-)

So langweilig kann es mir garnicht sein, dass ich soviel schreibe......cut and paste tut es doch auch..

Wenn jemand noch die 438 anderen Seiten zum Thema haben möchte???

Zitat:

Original geschrieben von 95Aero

......cut and paste tut es doch auch..

... und kann ohne Genehmigung und/oder Quellenhinweis auch einen fetten Urheberrechtsverstoß darstellen!

Gruss,

Philip

wohl kaum,da es sich hier um Auszüge handelt, die keinem Copyright unterliegen und der Vervielfältigung dienen, ich weiss schon was ich hier reinsetze.

Da gibt es wesentlich ärgere Postings hier, die schon am Rande der Legalität liegen. ;-)

 

Wichtiger wäre zu prüfen, welche Artikel hier nichts mehr mit Erfahrungen, sondern schon mit übler Nachrede zu tun haben aber Du als Mod wirst Dir Deiner Verantwortung hier ja sicher bewußt sein und solches verhindern................

zum Beispiel?

am 30. April 2004 um 15:59

turbolader erzeugt Lagerschaden

 

Bei 97Tkm hats den 9-5 Aero zerrissen.

Details findet Ihr hier

http://saab-cars.de/foren/saabforum/phpBB2/viewtopic.php?t=2866

Geb das Auto jetzt mit defektem Motor gegen einen VFW 9-5 Kombi diesel in Zahlung (bei SAAB)

Es könnte ein Montagsauto gewesen sein ???

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